FriGGa und das Jobcenter Teil 13

<< zurück zu Teil 12


26.07.2017

Kurze Rechung: gegen mich sind derzeit 3 Sanktionsverfahren á 60% offen sowie eine über 10% und die nächste 10% ist im Anmarsch. Wenn sie das alles auf einmal verhängen, überhole ich RALPH BOES ohne ihn EINZUHOLEN mit den Sanktionen...
Ich habe neulich (am 20. Juli) eine Einladung zum Freitag, dem 28.07.2017 bekommen zu Herrn M. 
Kann er es nicht lassen? Steht er so sehr darauf, mich in eine Maßnahme zu stecken, wo ich doch schon vor Wochen Urlaub beantragt habe und ansonsten fleißig an meiner umfangreichsten Bewerbung um einen gutbezahlten Job im Bundestag bastle?
Zu gern würde ich seinen Sanktionshormonspiegel messen... aber ich habe mir ja Kontaktverbot zu diesem unanständigen Kerl verordnet...

Meine noch ziemlich unangenehme Erkältung vorzuschieben, um Herrn M. und Co. mehr Zeit zur Bearbeitung meiner Anträge VOR einem weiteren Maßnahmeattentat zu lassen, gefiel mir aber nicht wirklich.
Freitag habe ich auch eigentlich so schon genug Termine- aber da Freunde eine Aktion zum Thema "HArtzIV macht mundtot" machen wollten, schlug ich vor, das mit meinem Jobcentertermin zu verbinden und lade dazu ein (inkl. Absage ans Jobcenter). Wer was will, kann gern runterkommen auf die Straße und sich auf Augenhöhe mit mir unterhalten.

Mein ABSAGESCHREIBEN an Herrn M. (auch als Widerspruch gegen die Einladung zu werten), findet sich hier >>

Gestern erreichte mich ein Schreiben, ich solle UNTERHALTSVORSCHUSS für meinen Sohn beantragen.
Auch dazu habe ich umgehend eine ABSAGE geschickt.
Wie das Jobcenter selbst anfügte, sind Kinder wie meines, die von beiden Eltern betreut werden, gar nicht antragsberechtigt. Offenbar wusste der anonyme Verpacker dieser (Serien)Briefe nicht, dass ich die Erklärung über die wechselseitige 50/50 Betreuung unseres Kindes nicht nur schon längst eingereicht hatte, sondern dass diese auch Grundlage der aktuellen Leistungsberechnung ist... nun gut, wenn ich denen wieder IHRE Hausaufgaben machen soll als Behördenlaie, dann könnte ich das ggf. ja mal in Rechnung stellen, was sie mir dann wieder abziehen dürften ;-)


27. 07. 2017

Herr M. schreibt mir eine MAIL und ich bitte seine Chefin, mich aus seinem Verteiler zu nehmen

27. 07. 2017 kurz vor 18 Uhr von Arbeitsvermittler Herrn M.
Sehr geehrte Frau Wendt, 

Frau H. hat mir Ihr untenstehendes Schreiben weitergeleitet.

Bezugnehmend darauf und unter nochmaligem Hinweis auf das Schreiben vom
Geschäftsführer möchte ich nochmals klarstellen, dass kein Vermittlerwechsel
stattfinden wird. Ich sichere Ihnen zu, dass ich bereit bin, das Gespräch mit Ihnen
zu führen. 

Ein anderer Mitarbeiter wird nicht zur Verfügung stehen können. Ich bin Ihr
Ansprechpartner.
Zur Einstimmung für Sie möchte ich Ihnen das Gesprächsanliegen nochmal in Erinnerung
rufen. Sie können es dem Text der Einladung entnehmen.

Für den Fall der Weigerung möchte ich Sie vorab darauf hinweisen, dass erneut eine
Anhörung ergehen und eine Sanktion geprüft wird.

Mit dem Wunsch auf Einsicht und auf ein fruchtbares Gespräch über
integrationsrelevante Themen,

beste Grüße
P.M. 


Anwort von mir darauf einige Stunden später:
Sehr geehrte Frau H.,
 
bitte weisen Sie Herrn M. an, mich aus seinem Verteiler zu nehmen.

Ich untersage ihm, mit mir weiterhin behördliche Post per E-Mail
auszutauschen.

Ob Sie mir hierauf eine Bestätigungsemail schicken mögen, überlasse ich
Ihnen, das Emailverbot gilt nicht für Sie.
Ich nutze sehr gern den Vorteil von E-Mail-Kommunikation- aber nicht
(mehr) mit Herrn M.!

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Gruß,
FriGGa Wendt

Die Konversation inkl. meines längeren Schreibens an Frau H. von Anfang Juli ist hier>>


29. 07. 2017

Mich erreichten heute zwei Briefe meines treusorgenden Vermittlers.

1.) Ich soll alle Urlaubsanträge
(=präventiv habe ich die beabsichtigte bzw. beantragte "Ruhe" zur Ortsabwesenheit erklärt)
begründen. Hier ein Formular. Es sieht so aus, als würde man damit perfekt Sanktionssadismus und Kontrollwahn in einem ausüben können.
Schnucki will mir echt alles, was ich frage oder erbitte, versalzen... so gern hat er mich... ich weiß, warum ich mich von dem Kerl "behördlich scheiden lassen möchte" ;-)



2.) Er hat mir ZUM ZWEITEN MAL eine Anhörung für den Termin am 11. Juli geschickt - an welchem ich nicht mit ihm gesprochen hatte...
wieso verschickt man eine Anhörung, auf die ich mich schon geäußert hatte, zweimal? Will man mir damit eine Chance geben, vergessene Argumenten nachzutragen?
Aber lest mal seinen Text...



01. 08. 2017

Morgens erreichte mich eine Nachricht meines Anwalts mit diversen VERBIS-Einträgen - die ich unter meiner öffentlichen Akteneinsicht abgelegt habe.
Dort könnt Ihr die Eindrücke des Herrn M., wie er sie von Gesprächen mit mir im April hatte (wo es um die EGV gehen sollte) nachlesen.

Ich bin heute auch vormittags spontan ins Jobcenter gegangen und habe mich ins Wartezimmer gesetzt. Dort habe ich meine bis morgen einzureichenden "Urlaubsanträge" ("Ortsabwesenheiten") Formblätter ausgefüllt.
Ich habe überall Punkt 2.2 so angekreuzt: "mich nicht auswärts aufzuhalten" falls es mir verweigert wird. Ich WILL ja nicht verreisen. Ich will nur meine Ruhe haben für meine anderen Betätigungen - das schrieb ich auf die Rückseite.
Dann hatte ich noch die "zweite Anhörung für das "Meldeversäumnis am 11. Juli" dabei. Auf die Rückseite habe ich ausschnittsweise den Zeitungsartikel "PorNO!" aus dem Berliner Kurier über mich und den Sexshop Erdbeermund kopiert und raufgeschrieben, dass ich mich zu der Anhörung schon zuvor geäußert hatte.
Ich bin mal gespannt, wann und wie das in den Akten sichtbar werden wird.

Jedenfalls hab ich alles inkl. zweier  Origami-Umstülpkörper aus Beiblättern der Schreiben (Rechtsfolgenbelehrungen, Hinweise zu Ortsabwesenheit) bei der stellvertretenden Teamleiterin Frau S. abgegeben, da die TL Frau H. nicht da war.
Frau S. gab mir einen Vermerk über die Abgabe mit und nahm auch die Origamis an mit der Vermutung "das sind doch Schreiben von uns" ;-)
Ich schlug ihr die Verwendung vor "Knautschball" oder "Anti-Stress-Ball" für gestresste Besucher ;-)


02. 08. 2017
Frau H. schickt mir einen Brief in Bezug auf meine "Keine Mails von Herrn M. mehr"-Bitte.
Wie sie diese grandios falsch interpretiert, habe ich ihr in einer sofortigen Antwortmail mal in Ruhe vor Augen geführt, ebenfalls hier>>


Sehr geehrte Frau Wendt,

ich entspreche Ihrem Wunsch, mit dem Jobcenter Berlin Pankow nicht mehr
per E-Mail zu kommunizieren. Ihre E-Mail Adresse wurde in Ihrem
Bewerberdatensatz gelöscht.

Ich werde veranlassen, dass ab sofort die notwendige Kommunikation per
Briefpost erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
H. (765.A)
umgehende Antwort per Mail an Frau H., Geschäftsführer Hieb und das Team 765:

Sehr geehrte Frau H.

soeben erreichte mich ein Schreiben von Ihnen, welches FÄLSCHLICH
ausführt, dass ICH den Wunsch hätte, nicht mehr mit dem JC Pankow per Mail
zu kommunizieren.

Ich möchte nochmals AUSDRÜCKLICH klarstellen:
ICH werde weiterhin von mir aus E-Mails an das Jobcenter Berlin Pankow
schicken und freue mich auch über Auskünfte und Reaktionen (vorab) per
E-Mail von Seiten des Jobcenters.

Meine Einschränkung bezog sich dereinst EXPLIZIT auf Kontaktaufnahmen
durch Herrn M. an mich und an diesem Wunsch halte ich bis auf weiteres
fest!

Mit Herrn M. wünsche ich aus einschlägig vorgebrachten Gründen keinen
(behördlichen) Kontakt* - das Jobcenter ignoriert das völlig- ich schränke
ihm daher kraft meiner Willkür als Mensch/Bürgerin/Verbraucherin die
Kommunikationswege ein.

Diese Einschränkung treffe ich aber nicht für eigene, von mir gemachte
Anfragen, die Sie und alle anderen MitarbeiterInnen außer Herrn M. mir
umstandsarm gern auf dem Mailwege beantworten dürfen.

Wenn Sie mit mir IHRERSEITS ALLE nicht mehr per Mail kommunizieren wollen,
ist das IHRE Entscheidung, die aber absolut nichts mit "meinem Wunsch" zu
tun hat, sondern diesen - wie schon oft erlebt - völlig entstellt und
verdreht.

Gruß,
FriGGa Wendt

*eine private Aussprache über seinen Fehlgriff kann ich nicht verlangen -
mir aber "wünschen". An so etwas hat er bekundet generell kein Interesse
zu haben und ich werde das bei möglichen späteren Gerichtsverhandlungen
natürlich berücksichtigen.

Anmerkung:
Ignoranz als persönliche Charaktereigenschaft kann jeder gern PRIVAT
ausleben, aber als offizielle Behörde erwarte ich als Bürgerin mehr von
Ihnen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie exemplarisch an diesem Punkt einmal
mit Ihren Mitteln erfassen und begreifen können, was "der Kunde" von Ihnen
wünscht und sich Ihre Defizite, die sich aus der Konversation ergeben,
einmal bewusst machen. Auch vor dem Hintergrund, dass Sie ständig Defizite
bei AntragstellerInnen "feststellen" und diese auch ggf. bestrafen oder
gewaltsam unzuerziehen versuchen.

03. 08. 2017

Post vom Sozialgericht an meinen Anwalt! Die aufschiebende Wirkung für den Vollzug meines derzeitigen Eingliederungverwaltungsaktes soll ggf. anerkannt werden:

"Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Eingliederungsverwaltungsaktes bestehen Bedenken, da keine Regelung hinsichtlich der Regelüberprüfungsfrist von 6 Monaten getroffen worden ist.
Für die Antragstellerin dürfte daher eine Rechtsposition zur Durchsetzung eines überprüfungsbegehrens nach 6 Monaten zu schaffen gewesen sein; Berlit in: Münder SGB 11, 6. Auf­
lage 2017, § 15 SGB 11 Rn. 56.

Es wird angeregt, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuerkennen.

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung über die Klage kann für den 15.12.17 in Aussicht gestellt werden."


<< zurück zu Teil 12 

weiter zu TEIL 14>>

Alle Jobcenterdokumente>>

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen