Freitag, 12. Mai 2017

Offener Brief an Frau H. bezüglich unseres Termins am 12.05.2017


Sehr geehrte Frau H.,

heute wollten Sie mir gemeinsam mit Herrn M. oder er allein mir ein "Angebot" machen - leider deuteten Sie nicht an, in welche Richtung das ginge.
Es waren Ihnen auch nicht möglich zu sagen, in wie fern es sich um ein Angebot Ihres Hauses, Ihnen persönlich, Herrn M. persönlich sei oder ob es an Sanktionen gekoppelt sei.

Ich bin sehr neugierig. Ich bin heute nicht geblieben, obwohl ich wirklich sehr sehr neugierig war!
Sie haben wieder auf Ihrer einseitigen Beistandsregelung bestanden (Hausordnung, die aber SGB 10 und Gerichtsurteilen zur Beistandszahl widerspricht).
Das sind klare mich alarmierende Anzeichen von Obrigkeitstreue vor echter gelebter Menschlichkeit und daher konnte heute kein Gespräch mit mir stattfinden: Sie haben mich nicht respektiert, sondern wieder nur "für Ihre Zwecke" vorgeladen.

Wenn Sie WIRKLICH etwas anzubieten haben, was mir nützen wird aus MEINER PERSPEKTIVE, dann wird es dafür eine andere Gelegenheit geben und Sie werden die suchen - und mit mir gemeinsam finden!

Ich bin OFFEN für Angebote, also mir Dinge freiwillig ANZUHÖREN, wenn das Gespräch:

a) wirklich gemeinsam verabredet wird (z.B. per E-Mail) und keine Rechtsfolgenbelehrung für dieses Gespräch anhängig ist,

b) Sie mir klar vorab sagen können, ob Sie ein menschliches/persönliches Gesprächsbedürfnis haben oder eine behördliche Angelegenheit klären wollen.

Im zweiten Fall schicken Sie mir bitte schriftlich Fragen, Anregungen, Ideen  vorab zu, damit ich nicht unvorbereitet oder überrumpelt zum Gespräch kommen muss.
 
Im ersten Fall, wenn Sie mehr oder minder PRIVAT mündlich etwas erklären wollen und dabei akzeptieren, dass ich ggf. Ihren Wünschen nicht entspreche, nehmen Sie mit mir Kontakt auf und treffen mich im Idealfall außerhalb des Jobcenters.
Der Weg, mich offiziell als Grundeinkommensreferentin usw. ins Jobcenter einzuladen, steht Ihnen straffrei und sanktionsfrei jederzeit offen!
Der Weg, mich privat anzusprechen als Mensch, steht Ihnen allen auch jederzeit offen.


Solange für SIE jedoch nicht völlig KLAR ist: "NEIN heißt nein und ein JA, das ohne die Alternative eines NEIN passiert - durch Zwang - IST kein JA" habe ich KEIN INTERESSE an IRGENDWELCHEN Angeboten Ihrerseits.

Wenn Sie mich ohne eine Klärung AUF DIESER WICHTIGEN EBENE erneut unter Sanktionsbehaftung VORLADEN, bemühe ich mich zu erscheinen - so ich keinen wichtigeren Termin oder eine Krankheit habe.

In Sachen Beistand verlange ich vorab eine schriftliche Bestätigung aus dem SGB oder dem GG, dass eine Hausordnung oder gar ein AV in Eigenregie aufgrund seiner persönlichen Befindlichkeiten überhaupt das Beistandsrecht einschränken DARF. Eine schriftliche Bestätigung, dass Herr L. damals falsch gehandelt hat, indem er nur einen Beistand bestehend aus einem Menschen unter Vorlagepflicht des Ausweises dulden wollte, wollten Sie mir auch zukommen lassen.
[Anmerkung: Warum habe ich heute "einen Beistand, bestehend aus 3 Personen" mitgebracht, obwohl wir schon Termine mit nur zwei Beistandsmenschen hatten?

--> die letzten Termine waren ohne Rechtsfolgenbelehrungen! Sie erfolgten größtenteils auf meine Initiative, meine eigenen Ermittlungen anzustellen und Unstimmigkeiten aufzuklären. Es war kein "Entgegenkommen" Ihrerseits, mir diese Termine zu gewähren!
Dass es ARBEIT ist, weiß ich - aber die wäre unnötig gewesen ohne Sanktionsdrohungen, Sanktionen und ohne den Ärger mit Herr L.! Beschweren Sie sich an der richtigen Stelle - also bei denen, die Sie zu diesem Verhalten zwingen weiter "oben".]

Welches Vertrauen soll ich zu einem Mann, Herrn M. haben, der außer mich freundlich anzulächeln schriftlich mitteilte, dass ich alle in für meine Sanktionen verantwortlich sei, SGB-II inkl. der Sanktionen grundgesetzkonform sei (hat er mal Neskovic gelesen???) und der mich dann noch mit Sanktionen in einen Erotikshop schicken will???
Liebe Frau H. - "irgendwann ist mal Schluss" - und das für mich am neuralgischen Punkt, wo man sich offen zu Zwang bekennt oder diesen klar ablehnt.

Sollte Ihnen mein Vertrauen etwas wert sein, wird es in nächster Zeit Signale des Vertrauens geben, die das heilen, was bis zum Anschlag zerrissen ist: 
keine der zwei 60% Sanktionen oder wegen heute (12. 05. 2017) ein Meldeversäumnis, Auflösung bzw. Zuarbeit zur Auflösung durch Sie in Bezug auf die letzten beiden aktuellen 30% Sanktionen - alternativ Begeisterung und Bereitschaft Ihrerseits, gemeinsam Verfassungsbeschwerde zu machen, wenn SGB-II mich gerichtsfest wegen der Dinge sanktioniert, wegen denen ich sanktioniert und angehört wurde.

Es wird kein Versuch erfolgen, mich ins Schweigen zu bringen oder in eine "offizielle" und gleichzeitig "geheime" Absprache zu drängeln.

Ich verbleibe mit menschlichem Gruß,FriGGa Wendt


Beschreibung des Gespräches heute>>

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