Mittwoch, 9. August 2017

Damit dieser Blog nicht ins Sommerloch fällt

... sondern Mitlesende und mich ebenfalls davor bewahrt, erreichte mich heute die Ablehnung meiner (Kurz)Urlaubsanträge, die ich kreuz und quer in den August verteilt gestellt hatte.


 



Herr M. hatte mir dazu erstmal seine eigenen Formblätter geschickt und als ich die las, war mir schon klar, dass er sie mit hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen würde.
Er spricht das und die Gründe dazu auch in seinem Anschreiben aus.

"Ich gehe davon aus, dass aufgrund der laufenden Sommerferien keine Aufträge durchgeführt werden, auch die Zeiträume Ihrer beantragten Ortsabwesenheit lassen darauf schließen." 

Sowie, dass er mich zu einer Maßnahme schicken möchte, hinreichende Wahrscheinlichkeit meiner Integration sei also gegeben, im Idealfall würde ein Vorstellungsgespräch stattfinden genau in der Zeit und der Maßnahmecoach könne mich unmittelbar darauf vorbereiten...

gröööööööl

[Anmerkung: wenn jemand immer nur drei Tage beantragt, würde ich erstmal davon ausgehen, dass vereinzelte Honoraraufträge oder Anbahnungen dazu geschehen, eben WEIL nicht am Stück ein größerer Urlaub gebucht wird. Ich hatte Herrn M. bzw. seinen Kollegen auch die Gründe erläutert. Die (Fang)Frage auf dem Formular war singnemäß: Fahren Sie auch dann weg, wenn der Abwesenheit nicht zugestimmt wird? Meine AW: "ich will eh nicht wegfahren. Ich will nur mal etwas Ruhe für meine Erholung vor Stress mit Ihnen und Teit für meine von Ihnen für unwichtig erklärten privaten und politischen sowie Berufsthemen. Ich möchte in der Zeit abschalten von Ihren beständigen Forderungen. Muss ich das (meinen Urlaubsgrund) von einem Mann kontrollieren und genehmigen lassen, der mich an einen Sexshop verkaufen "vermitteln" wollte? Daher soll jemand anderes meine Anträge bearbeiten."]

Hier ein Beispiel für einen (abgelehnten) Urlaubsantrag:

 Anmerkung: ich habe NICHTS auf dem Formblatt unterschrieben, sondern den formlosen Hauptantrag unterschrieben  - aber diese Formalie (wenn auch mit Textmarker von Herrn M. bemängelt) ist NICHT der Grund für die Ablehung.



Gruselig - die Ankreuzmöglichkeiten hier. Extra in der Zeit der bantragten Abwesenheit (aus Kontrollgründen) jemanden vorladen - ob er auch wirklich zu Haus geblieben ist!


Ich hatte ihm folgende Kommentare geschrieben auf die Rückseiten:



7 Kommentare:

  1. Hurra, es ist Sommer und damit beginnt die Schikane der Jobcenter mit den beantragten "Urlaubsanträgen".

    Der Passus in der Eingliederungsvereinbarung, dass man sich als ALG II Bezieher verpflichten muss, sich nur innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs an allen Wochentagen aufzuhalten, widerspricht ohnehin dem Artikel 11 des Grundgesetzes.

    Art. 11 GG: Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

    Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sagt darüber hinaus.
    1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
    2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

    Die Schikane mit der Ortsanwesenheitspflicht reicht aber scheinbar noch nicht, denn "Urlaub" muss man sich auch noch bei seinem Sanktionsvermittler erbetteln.

    Vielleicht soll Frigga Wendt aber auch in eine Weiterbildung von Herrn M. geschickt werden und deshalb ist das momentan mit dem Urlaub etwas ungünstig. Herr M. stellt sich vielleicht eine Weiterbildung für Frigga Wendt als Verkäuferin in einem Sexshop vor. Titel der Maßnahme: „Wie bringt man Dildos an bzw. in die zahlende Kundin.“

    Jetzt aber mal Spaß beiseite: Weshalb wird Herr M. nicht endlich einmal mit einem kräftigen Arschtritt vor die Jobcentertür befördert? Wollen im Jobcenter Berlin Pankow eigentlich keine normalen Menschen arbeiten oder dürfen dort keine normalen Menschen arbeiten? Nach der Frechheit mit dem Stellenangebot in einem Sexshop, in denen Prostituierte ihre Dienste anbieten, hätte eine echte Behörde diesen Herrn M. schon lange rausgeworfen.

    M.S.

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    1. Ein paar Euro am Tag, damit der ALG II Empfänger gerade einmal so überlebt, und ein Paragraph (§ 10 SGB II), mit dem man sogar versucht hat aus einer Physikerin eine Sexshopverkäuferin zu machen, reicht scheinbar noch nicht aus um ALG II Empfänger zu demütigen. Es müssen auch noch einige Tage Urlaub vom Arbeitsvermittler gnädig erlaubt werden. Für Frau Wendt möchte ihr Arbeitsvermittler aber keinen Urlaub genehmigen, denn Frau Wendt zu schikanieren macht dem Arbeitsvermittler und auch der BA mehr Spaß.

      Es wird aber noch besser, wenn man sich einmal anschaut mit welchen "Stasi-Methoden" die BA kontrolliert, ob die Hartz IV Empfänger sich noch in ihrem erlaubten Bereich aufhalten oder sie diesen Bereich übertreten haben. Die BA scheut nicht einmal davor zurück, ihre Untergebenen aus den Jobcentern in 'Fachlichen Hinweisen' Tipps zu geben, wie man das am besten anstellt.

      Hier ein kleiner Auszug aus dieser Frechheit:
      WDB-Beitrag Nr.: 070070
      Auf einem Kontoauszug fällt eine Abhebung an einem ausländischen Geldautomaten auf. Kann aus diesem Sachverhalt geschlussfolgert werden, dass der Kontoinhaber unerlaubt ortsabwesend war? Im Anschluss an eine zweiwöchige genehmigten Ortsabwesenheit meldet sich die erwerbsfähige leistungsberechtige Person nicht zum Meldetermin nach § 59 SGB II i. V. m. § 309 SGB III zurück. Wie ist in diesem Fall weiter zu verfahren?
      Abhebungen auf dem Konto sind ein Indiz für eine Ortsabwesenheit. Im Rahmen der Amtsermittlung sind weitere Anhaltspunkte zu prüfen und die erwerbsfähige leistungsberechtige Person anzuhören.
      Weitere Anhaltspunkte können sein:
      - Abbuchungen von Reiseunternehmen oder Firmen außerhalb des ortsnahen Bereiches (etwa Geschäft in Paris, Tankstelle außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches)
      - Stempel im Pass bei Reisen außerhalb der EU
      - Nichterscheinen zu Terminen ohne Angabe von Gründen
      - Dauernde Nichterreichbarkeit per Telefon
      - Ständiges Verschieben von Terminen
      - Überquellende Briefkästen
      - ständig herabgelassene Jalousien (Hinweise durch den Außendienst)
      - Unflexibilität des Kunden („Maßnahmebeginn unpassend, da keine Zeit“)
      - Anonyme Anzeigen
      - Hinweise von Dritten
      - Keine Reaktion auf Stellen-/ Maßnahmeangebote
      - Anrufe von Telefonen außerhalb des gewöhnlichen Aufenthalts (bei Rufnummernanzeige)
      Einer unerlaubten Ortsabwesenheit kann insbesondere durch eine hohe Kontaktdichte begegnet werden. So sollte insbesondere die Möglichkeit der Meldepflicht zum Zwecke der Vermittlung und Vorbereitung von Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, auch in den typischen Schulferien (www.ferienkalender.com), genutzt werden. Meldeversäumnisse sind nach § 32 SGB II zu prüfen.

      https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI401420

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    2. - Überquellende Briefkästen
      - ständig herabgelassene Jalousien (Hinweise durch den Außendienst)
      - Anonyme Anzeigen
      - Hinweise von Dritten
      - Anrufe von Telefonen außerhalb des gewöhnlichen Aufenthalts (bei Rufnummernanzeige)
      - Vermittlung und Vorbereitung von Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, auch in den typischen Schulferien (www.ferienkalender.com)

      Bei solchen Tipps der BA an ihre Jobcentermitarbeiter ahnt man langsam, bei welcher Behörde arbeitslose Stasi-Mitarbeiter einen neuen Job als Berater bekommen haben.

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  2. "Damit dieser Blog nicht ins Sommerloch fällt"

    7300 Mal Leistungen gestrichen. Mehr Hartz-IV-Sanktionen verhängt.

    In mehr als 315.000 Fällen streichen oder kürzen die Jobcenter in den ersten vier Monaten des Jahres 2017 Hartz-IV-Leistungen. Besonders oft trifft es Empfänger in NRW und Berlin. Vertreten ist dabei besonders eine Altersgruppe.

    Die Jobcenter gehen wieder härter gegen Hartz-IV-Empfänger vor. Sie verhängten in den ersten vier Monaten des Jahres deutlich mehr Sanktionen als im Vorjahreszeitraum, bestätigte die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Demnach registrierte die BA von Januar bis Ende April 315.155 neue Sanktionen. Das waren 3,6 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum mit 304.064 Sanktionen.

    Allein im April gab es demnach 85.418 neue Strafen, davon allein 20.056 in Nordrhein-Westfalen und 13.692 in Berlin. Die meisten (rund 67.000) wurden wegen Meldeversäumnissen verhängt. Im Schnitt wurden den Betroffenen die Leistungen um 109 Euro gekürzt. 7317 Hartz-Empfänger bekamen demnach überhaupt keine Leistungen mehr, weil sie mehrfach Jobs verweigert oder Termine verpasst hatten.

    Am häufigsten von Sanktionen betroffen waren dem Bericht zufolge junge Arbeitslosengeld-II-Empfänger unter 25 Jahren. Im April liefen Sanktionen gegen 3,7 Prozent aller unter 25-jährigen Hartz-Empfänger. Bei den 25- bis 55-Jährigen betrug die Sanktionsquote 3,5 Prozent, bei den über 55-Jährigen nur 0,8 Prozent.

    Quelle: n-tv.de, jwu/AFP

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    1. "7317 Hartz-Empfänger bekamen demnach überhaupt keine Leistungen mehr, weil sie mehrfach Jobs verweigert hatten."

      Wenn eine diplomierte Physikerin einen Putzjob oder eine Stelle im Sexshop mit Bordellbetrieb verweigert, dann gefährdet sie das Wirtschaftswachstum und sorgt für einen volkswirtschaftlichen Schaden. FriGGa Wendt sollte sich schämen (-;

      Aber nicht nur Naturwissenschaftler werden von der BA zu Hilfsarbeitern degradiert, denn immer mehr Ingenieure bekommen keinen Job mehr und sind dann solchen Subjekten wie diesen Herrn M. vom Jobcenter Berlin Pankow gnadenlos ausgeliefert.

      Arbeitslose Ingenieure - Wir wurden aussortiert
      http://www.spiegel.de/karriere/arbeitslose-ingenieure-wir-wurden-aussortiert-a-785005.html

      Der Artikel ist zwar von 2011, aber der Arbeitsmarkt ist sicherlich noch schlechter anstatt besser für hochqualifizierte Fachkräfte in den letzten Jahren geworden.

      Wenn wir in Deutschland nicht einmal mehr für Naturwissenschaftler und Ingenieure Jobs in ihrem eigentlichen Beruf haben, wie können dann unsere Politiker weiterhin erzählen, dass Vollbeschäftigung machbar ist?

      http://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/cdu-csu-verspricht-im-wahlprogramm-vollbeschaeftigung-a-1155757.html

      Man sieht, die Lügen gehen weiter. Dass der DIW-Präsident Marcel Fratzscher und sein Kollege Clemens Fuest vom Münchener Ifo-Institut über das Märchen von Frau Merkel jubeln, das konnte man sich aber denken. Vielleicht haben die beiden sich sogar das Märchen ausgedacht und Frau Merkel durfte es verkünden.

      M.S.

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    2. "Seitdem ich lebe, sehe ich nur abgeschaffte Arbeitsplätze!" - Werner Schneyder

      https://www.youtube.com/watch?v=vzBQyjHVPTM

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    3. Der großartige Kabarettist Werner Schneyder sagt es endlich mal: "Das Politikergesindel redet von „Arbeitsplätze schaffen“ aber sie schaffen Arbeitsplätze nur ab".

      Dazu passt gut das Video von Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup: "Weniger ist mehr! Arbeitszeitverkürzung - ein Modell für die Zukunft". Professor Bontrup redet zwar momentan noch von 30 Stunden in der Woche, aber in naher Zukunft wird die Arbeitszeit wohl noch drastischer reduziert müssen, besonders wenn man sich die fortschreitende Technik anschaut, die immer mehr Menschen als Arbeitskraft unnötig macht.

      https://www.youtube.com/watch?v=QtKpKtzN6xs

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