Mittwoch, 16. August 2017

Geheimnisvolle Maßnahmeverträge

...wo sind sie? gibt es sie wirklich...?!
Gibt es vertragliche Unterlagen zwischen Jobcenter und Maßnahmeträger?

In wie weit tangiert das darin Beschlossene oder Verabredete einen zugewiesenen "Probanden" oder "Statistikausgelagerten"?

"...wir haben keine Verträge mit dem Jobcenter - es gab eine Ausschreibung und die haben wir gewonnen!" - Projektleiter des Maßnahmerträger pmp


Die Offenlegungen der Geheimverträge zum Thema Wasser, Energie usw. waren in Berlin schon Thema.
Nun geht es hier - mal wieder - um die Absprachen, Weisungen und Verträge, die bzgl. des Umgangs mit ALG-II-AntragstellerInnen, der Dokumentation und Maßnahmeziele durch den "externen Arbeitsmarktdienstleister" befolgt werden.

Ein gewisser Maßnahmeverurteilter namens C. hatte vehement auf der Aushändigung der Vertragsunterlagen bestanden - das kannten die Trägerleute nicht, mussten ihn dann nach erfolglosen Versuchen, ihn zu Unterschriften zu bewegen, gehen lassen - zwar ohne Vertrag - aber C. hatte Ruhe.
... und keine Sanktionsanhörung pipapo...
Auch der "aufgewachte" hat diverse Ideen (satirisch und ernsthaft) geäußert, die formal zu einer "Aufhebung oder Unmöglichmachung der Maßnahmeteilnahme" führen, ohne dass dafür der Betroffene haftbar (=sanktionierbar) gemacht werden kann.

Ich mache mal wieder - unter Androhung von komplettem Leistungsentzug - auf Nötigung meines AV Herrn M. einen Real-Life-Test!

So rief ich genau deswegen schon einen Tag vor Maßnahmebeginn an, um nach den Vertragsunterlagen zu fragen - denn solche Inhalte wollte ich zuvor (m)einem ANWALT vorlegen und das ganze Unterfangen rechtlich prüfen.
Mir wurde der Projektleiter benannt, dass ich von dem genau diese Unterlagen erhalten würde! Ich fragte positiv nach: Sie wissen schon: NICHT die Hausordnung usw. - ich meine die Verträge zwischen Jobcenter und Träger!
Ja, das hab ich schon verstanden. Diese Unterlagen sehen Sie morgen - so gegen 11-12 kommt der Herr ins Haus.

Nun kam ich kurz nach 10 zum Träger und führte mit einer Dozentin (siehe unten) ein Gespräch.
Sie erwähnte dabei auf meine Nachfrage, dass sie gar keine Verträge weitergeben dürfe - das sei ein Bereich, der mich als "noch völlig Fremde" gar nichts anginge bzw. mit mir nicht geschlossen sei - auch stillschweigend nicht.
[Anm.: meine Anmerkung, dass aber an mir das Vertragliche umgesetzt würde wie an einem Objekt, ging leider an ihr vorbei bzw. ich konnte es ihr nicht überzeugend vermitteln).
Das derart vertraglich Geregelte würde nichtmal sie kennen als Angestellte, die das nicht verwalte.

Später lenkte sie aber ein, ich hätte das komplett falsch verstanden (!) - "wenn es solche Unterlagen gäbe, MÜSSTE auch sie die kennen und mir selbstverständlich zur rechtlichen Prüfung aushändigen".
Zwischendurch kam der Projektleiter in den Raum.
Er sagte ganz keck und forsch:
"Vertragsunterlagen? Wir haben doch gar keinen Vertrag (mit dem Jobcenter)! Das Jobcenter hat eine Ausschreibung gemacht und wir haben die gewonnen!"

Na das ist ja ganz was neues!

Zumindest für mich...

Aber meine Anwesenheit soll und muss doch aufgrund einer Richtline - etwas vertraglichem - erfasst und weitergebene werden - genau wie ein Beleg, den man zwar mit mir besprehcen könne, an mir vorbei aber unmittelbar ans Jobcenter schicken müsse.

Wir waren vor dieser Überraschung durch den Projektleiter schon an diesem Punkt, Dozentin:
"Wenn Sie vertragsunterlagen sehen wollen, wenden Sie sich ans Jobcenter"
FriGGa: "Das habe ich selbstverständlich sofort getan unmittelbar nach der Zuweisung - doch bei mir scheint die Devise zu sein: Tatsachen schaffen, dereinst alle meine Fragen und Anträge, die dem im Wege stehen würden, ignorieren.
Das Jobcenter tritt als Behörde auf. Es muss alles offen einsehbar sein.
Jedoch alles, was das Jobcenter mit PRIVATEN Menschen wie juristischen Personen macht, unterliegt ggf. dem Datenschutz.
So könnten auch Sie ihre Verträge mit einer "stattlichen Instanz" leichter veröffentkichen als umgekehrt.


Hintergrund/Einbettung ins fortlaufende Geschehen:
Ich war kurzum nach der Ablehnung meines Urlaubs mit der sinngemäßen Begrüdung "wer Urlaub will, hat nichts zu tun und kann statt dessen Vollzeit zur Umerziehung und Anwesenheitskontrolle in eine Maßnahme verpflichtet werden" von meinem Arbeitsvermittler Herrn M. zum Maßnahmeträger "pmp" geschickt worden. Zum zweiten Mal - denn das erste Mal wurde ich nach etlichem Hin und Her von denen abgelehnt, weil ich Honoraraufträge (in der betreffenden Woche fast täglich) hatte.


Über das Gespräch mit der Dozentin

Nun traf ich erneut auf eine Dozentin dieses Hauses, der ich zunächst meine Bewerbungsunterlagen vorlegte aus meinem aktuellen Bewerbungsverfahren (Wahlplakate und Handzettel) und sie war davon meiner Einschätzung nach positiv angetan ;-)

Auch ihr Vorgesetzter erbat sich ein Plakat mit unserem großen G darauf.

Es war ein nettes Gespräch und doch kamen wir scharf an ihre Grenzen, als es um die Mittäterschaft bzw. das Profitieren am Sanktionsprinzip ging. Eigentlich sogar schon eher, denn die Dame, die selber schon Konflikte mit Behörden (erfolgreich) gemeistert hatte, verortete sich selbst "außerhalb "meines" Konfliktes mit dem Jobcenter", dem sie nicht "Futter" geben wollte durch Aussprechen von Tatsachen, die in die Beziehungsebene Jobcenter/Träger Konfliktpotential bringen könnten.
So etwa war sie selbst der Meinung, es sei eine richtig gute und zu unterstützende Bewerbungsaktivität, dass ich (auch im Rahmen der Maßnahmezeiten) (hin und wieder) Plakatieren gehen würde... doch sie müsste das zeitlich erfassen und dme Jobcenter zur Einschätzung vorlegen, so dass die entscheiden würden, ob das anerkannt würde oder nicht.
Sie stellte mit mir aber gemeinsam fest, dass die Form des Angebot "Bewerbercenter" nicht für meine Situation geeignet sei und dass es sinnvoller wäre, etwa um meine Fragen aus deren Perspektive zu beantworten, wenn ich ein (Einzel)coaching bekäme genau dazu.
Dabei könnte (zeitlich nach Absprachen zwischen mit und ihr) dann wohl auch ein Musterlebenslauf+Bewerbungsanschreiben erstellt werden, also das erreicht werden, was Herr M. sich als "Ziel" vorstellte, was jedoch nicht kompatibel oder umzusetzen sei, wenn ich mal hier mal da Honoraraufträge durchführen oder geschäftlichen Terminen (ohne unmittelbare Bezahlung) in der Maßnahmezeit nachginge.
"Freigeben" könnte sie mir das aber nur, wenn ich "genau in die Rechnung schon die Uhrzeit reinschreibe", so dass sie weiß wann ich bei wem war - sie mir glaubt, dass ich geschäftlich unterwegs war und Geld verdient habe - weil ich ja ansonsten im Rahmen der Maßnahme betreut sei.
Nur sei sie nicht die gewährende der Ausnahmen ,die nicht vorgesehen seien, sondern nur die Dokumentierende.
Da ich nichts unterschreiben wollte (gegen meinen Wilen und zu meiner eigenen Belastung bzw. Entkräftigung meiner grundsätzlichen Klagen), bot sie mir an, für mich zu unterschreiben - bzw. zu vermerken, dass ich "von-bis" anwesend sei. Sie war da sehr bemüht, irgendeine Lösung "innerhalb des ihr Bekannten" ohne "gefühlte Konfliktenergie" zu finden - ohne jedoch zu merken, dass sie damit voll den Konflik befeuerte - der nämlich dadurch entsteht, das das Jobcenter (einseitig) zuweist und zwingt und sie an mir nur ausführt und nicht umgekehrt meine Einwände wie ich sie erhebe klar zurückgibt oder die Forderungen von mir ans Jobcenter "durchreicht".
Ohne die Erfassung meiner Anwesenheit durch sie und Weiterleitung dessen ans JC würde das JC trotz meiner Anwesenheit behaupten, ich sei nie dagewesen und mich sanktionieren.
Unausgesprochen mich einfach machen zu lassen (in der vielen Freiarbeitszeit) wäre aber - relativ frei - nur innerhalb ihrer Räumlichkeiten möglich - Erlaubnisse zum Recherchieren außerhalb sei möglich.
Sie meinte, sie würde alles nur sehr vage aufschreiben - kein "Persönlichkeitsgutachten" erstellen.
Auch sei es nicht die Aufgabe des Trägers, einen in Arbeit zu bringen oder zu vermitteln!
Es sei nur die Aufgabe, die Eigenaktivitäten zu begleiten und durch Bearbeitung der Bewerbungsmappe in der vom Jobcenter vorgesehenen Zeit (möglichst ohne Extratermine des Teilnehmenden) zu unterstützen - nicht die Bewerbungen mit ihm rauszuschicken usw.
Man kann dort also Vorstellungsgespräch üben und spielen und wir beide hatten einige nette Momente, wo wir genau das schon besprachen hinsichtlich meiner Wahl als auch hinsichtlich der Erziehungswünsche des AV.
So etwa konnte ich ihr genau sagen, was in eine passende "Putzfrauenbewerbung" gehören würde (gründlich, flexibel, zuverlässig, möglichst keine Erwähnung von sonstigem Krempel, der zeigt, dass ich einen völlig anderen Lebensfokus habe), und sie verstand auch sofort, dass sich das nicht mit MEINEN TATSACHEN decken würde.
Sie war auch da schon begrenzt, wo es darum ging, ggf. Zeiten zu verabreden oder die Maßnahme in freier Absprache nach unser beider Terminkalender zu strecken. Die Zuweisungszeiten und -inhalte waren offenbar für sie so bindend, dass sie mir dann nur einen Schriebs aushändigen konnte, den ich Euch noch scanne - zur Übergabe oder Vorlage beim AV.
Die Möglichkeit, mich hinsichtlich Selbständigkeit, Selbstdarstellung usw. aber auch zu meinen Fragen (die ich als verbindliche Auskunfts-Anträge schon dem Jobcenter vorgelegt habe) unverbindlich Stellung zu nehmen, bestünde, wenn ich alternativ zur unpassenden Maßnahme z.B. ein Coaching bei ihr beantragen würde.

Ich schlug ihr vor, genau das zu tun - [Anm.: und das natürlich ohne Rechtsfolgenbelehrung, sonst wäre es kein freiwilliger Antrag von mir!]
dann hätten wir beide etwas davon.
Herr M. und seine Kollegen wären damit allerdings nicht der behördlichen Auskunftspflicht enthoben - ich aber hätte vorzeigbares Material, das ich selbstverständlich veröffentlichen könnte (vorher-nachher Lebenslaufversion, Musteranschreiben, abgehakte Fragencheckliste mit vermutlich vielen Lücken, die dann bewiesen würden, dass die Verlagerung von Jobcenter(macht)fragen in einen "externen Dienstleister" NICHT zielführend dafür ist!

Witzig: ich legte meinen BELEG (Zuweisung) vor - da sagte der Maßnahme-Mensch am Computer: "das ist doch keine ZUWEISUNG, das ist ein ANGEBOT."
Ich blätterte die Seiten um und zeigte auf die Rechtsfolgenbelehrung und sagte: es ist KEIN Angebot, auch wenn Herr M. es so nennt - es ist eine zwangsweise Zuweisung - mit Bedrohung von 100% Leistungskürzung für mich.



Nachtrag 22. 10. 2018:

Inzwischen hat sich in meinem Fall ergeben:
*Maßnahme"nichtteilnahme" führte zu nächst zu 100% Leistungskürzung (=Zwangscharakter erwiesen), jedoch später zurückgenommen (in 2. Instanz wirkte die einstweilige Verfügung gegen Axel Hiebs Begehr auf "sofortige Sanktionsvollstreckung" und später wurde diese Sanktion nebst anderen aus reinen FORMGRÜNDEN (=keine Lebensmittelgutscheine einem Haushalt mit Kind eigenständig angeboten) per Gerichtsentscheid aufgehoben

*keine Verträge (oder ABSPRACHEN) wurden dargelegt
*der Maßnahmeträger schuldet mir bis heute trotz mehrfacher Erinnerung eine Datenweitergabeauskunft bzgl. meiner eigenen Daten

*Meine Nachforschungen bei einen anderen Träger ("Mikro Partner", wo ich auch schonmal hingeschickt wurde) ergaben mündliche telefonische Auskunft: seit geraumer Zeit ist es nicht mehr NÖTIG oder ÜBLICH, dass Maßnahmeteilnehmer etwas unterschreiben müssen, um teilnehmen zu "dürfen". Die Vorgänge müssen also nicht durch "erzwungene Unterschriften" legitimiert werden, sondern der Zwang gilt ab der Zustellung der Maßnahmezuweisung unabhängig von den persönlichen Einwilligungen der Betroffenen.


Kürzlich gab es eine Klage gegen eine Maßnahmezuweisung (bei Goldnetz) durch einen mir bekannten Sanktionierten. Der Kläger wollte feststellen lassen, ob ein "sanktionierbares Verhältnis" vorlege durch die Zuweisung (bzw. Verträge zwischen Träger und JC).
Die Klage wurde in soweit abgebogen, als dass man gerichtlicherseits diese Anträge für unsinnig erklärte und statt dessen nur den Antrag zuließ "Nichtigkeit der konkreten Maßnahmezuweisung wegen Ungeeignetheit zum schon bestehenden Berufsleben des Klägers (magischerweise war aus einer Teilzeit- auch eine Vollzeit-Maßnahmeverpflichtung geworden). Doch auch das klärte das Gericht nicht (sondern wies die Klage ab), denn "eine andere Kammer würde im Fall der Klage gegen die dadurch eingeleitete Sanktion ja bereits die Maßnahmezulässigkeit prüfen müssen" und somit bestünde für den Kläger NEBEN seiner anderen "Abwehrklage gegen die Maßnahme-Sanktion" kein "Rechtsschutzinteresse" (und kein "Feststellungsinteresse").

5 Kommentare:

  1. "Geheimnisvolle Maßnahmeverträge ... wo sind sie? gibt es sie wirklich ...?! Gibt es vertragliche Unterlagen zwischen Jobcenter und Maßnahmeträger?"

    Diesmal ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) wohl etwas schlauer geworden und hat die Verträge zwischen den Jobcentern und den Maßnahmeträgern in einem Safe deponiert. Bei den Verträgen zwischen der BA und den Zeitarbeitsunternehmen war die BA ja noch unvorsichtig, wie man auf dem Blog von "kritischerkommilitone" lesen kann. denn da sind die „Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit mit Zeitarbeitsunternehmen“ als PDF hinterlegt.

    https://kritischerkommilitone.files.wordpress.com/2013/08/eckpunkte-zur-weiterentwicklung-der-zusammenarbeit-mit-der-leiharbeitsbranche.pdf

    Ähnliche Verträge wird es mit den vielen Maßnahmeträgern geben, denn wie sollten sonst die niedrigen Arbeitslosenzahlen jeden Monat zustande kommen, wenn man nicht deutschlandweit ALG II Bezieher für viel Geld bei solchen Maßnahmeträgern versteckt? Maßnahmeträger und Zeitarbeitsunternehmen verdienen sich eine goldene Nase mit Arbeitslosen.

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  2. Ein "Angebot" kann man immer auch ablehnen, ohne Nachteile daraus zu haben. Das ist aber bei solchen "Maßnahme-Angeboten" der Jobcenter nicht so, denn man erhält ja dann eine Strafe in Form einer Sanktion, wenn man das "Angebot" ablehnt.

    Genau so ist die Bezeichnung "Einladung" der Jobcenter ein Hohn, wenn die Einladung verbunden ist mit einer Strafe falls man die Einladung nicht annimmt. Eine "Einladung" ist ja normalerweise immer ein unverbindliches "Angebot", die Einladung kann man natürlich auch nicht annehmen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. ;-)

    So ist das System im SGB II offensichtlich schizophren aufgebaut.

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  3. „Schule der Arbeitslosen“

    ist ein dystopischer Roman des deutschen Schriftstellers Joachim Zelter, erschienen 2006.

    "Unter stetigem Druck der Bundesagentur für Arbeit, aber immer „freiwillig“, werden Arbeitslose in eine Schule transportiert, in das Sphericon, eine Einrichtung in einem abgelegenen Industriegebiet. In ganz Deutschland sind solche Transporte unterwegs, Busse mit dem Slogan Bundesagentur für Arbeit. Deutschland bewegt sich. Wer auf der Fahrt aussteigt und flüchtet, wird unmittelbar aus den Computern der Bundesagentur gelöscht, wie zwei Arbeitslose aus dem Sphericon-Bus, die an einer Raststätte verschwinden. [.......] Zunächst müssen sich die Schüler neu erfinden, in fiktiven Lebensläufen und digital bearbeiteten Bewerbungsfotos sich selbst neu erschaffen. In drei Monaten sollen aus den Arbeitslosen dynamische Bewerbungsprofis werden, rücksichtslose Kämpfer für die mystische Stelle, Jobjäger, die selbst in Todesanzeigen in jungen Jahren Verstorbener Jobmöglichkeiten wittern, die jede Beziehung der Jobsuche opfern." [.......]

    https://de.wikipedia.org/wiki/Schule_der_Arbeitslosen

    https://www.amazon.de/Schule-Arbeitslosen-Joachim-Zelter/dp/3937667717/ref=cm_cr_arp_d_product_top?ie=UTF8

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    1. "Arbeitslos bleibt arbeitslos. Kein anderes Wort ist hier erlaubt, außer arbeitslos! Nicht lesen, nicht träumen, nicht sprechen – sondern arbeitslos. Nicht spazieren gehen oder Bäume anschauen oder Blumen pflücken – sondern arbeitslos. Kein Weiterleben oder Neu-Leben, sondern arbeitslos: Das ist ein Mensch, dem alles Wesentliche fehlt. Wie ein Mensch ohne Fuß, ohne Augen, ohne Kopf. Ohne Freunde, ohne Herz und Verstand. Und selbst wenn er das nicht glaubt oder nicht mehr weiß, so werden wir ihn daran erinnern, was er ist: arbeitslos. Und was das bedeutet. Auch dann, wenn es keine Arbeit mehr gibt." - (Schule der Arbeitslosen, Joachim Zelter, Seite 177)

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  4. Jemand schrieb auf facebook folgenden Kommentar zu dieser Thematik:

    "Einen Vertrag müsste es eigentlich IMMER geben denn während , egal was , muß ja die Versicherung aktiviert werden falls während der Maßnahme am Maßnahmeort ( oder auf dem Weg dahin + zurück ) irgend etwas passiert was zum Nachteil des LB ausfällt + viell. sogar Schadensersatzansprüche generiert ! Ohne Vertrag würde ich die Finger weg lassen ...

    Ps. Bzw. auf einem Vertrag BESTEHEN + eigene "Gedanken" einfliessen lassen ... Arbeitskleidung , Kostenübernahme für Wege etc."

    Nun ist die Frage, wie das in diesem Fall konkret einfließen könnte.
    Wie damit umgehen, dass der Träger behauptet es GÄBE keine VERTRÄGE?!

    Das Jobcenter schafft für gewöhnlich gern Tatsachen indem es einfach sanktioniert und damit seinem "moralischen Bewertungswunsch" für ein "sich Versperren" folgt, anstatt nüchtern zur Kenntnis zu nehmen, dass ggf. ein Vertragsproblem, eine Lücke in den Abläufen, eine Unstimmigkeit zu Lasten des "Durchprügelns seiner Absicht" besteht.

    Wenn da jemand konkrete Schritte als Idee hat, kann ich ggf. diese (rückwirkend oder für das nächste Mal) ausprobieren. Ich meine zum Umgang mit der jetzigen Situation - ohne Garantieversprechen, dass "das immer klappt" - wir haben ja gesehen, dass GAR NICHTS sicher ist.

    Die Ideen von anderen zur "sicheren Abwehr einer unerwünschten Zwangsmaßnahme" scheiterten in meinem Fall bisher daran, dass das Jobcenter NICHT die im Gesetzesapparat oder aus den "üblichen Gepflogenheiten" folgenden "Lücken" hinnimmt, wenn jemand ausnahmsweise "genau in diese Lücken tritt" wie ich, sondern trotzdem bewertet, zensiert und sanktioniert.

    Ich danke für Eure Kenntnisnahme. Vielleicht mag sich auch mal - sachlich zur Vertragslage - auch mal jemand vom Jobcenter äußern...

    Ob das im Fall der zweiten Zwangsmaßnahme, die ich im April angedreht bekommen hatte, nur unter den Tisch fiel oder ob meine "Sachgründe" (Honoraraufträge) sanktionshinderlich anerkannt wurden, ist mir nicht bekannt bisher. Eine Sanktion daraufhin hat mich noch nicht ereilt.

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