Donnerstag, 21. September 2017

Wie schützen Sanktionen meine oder Ihre Grundrechte?

Brief an BMAS, BA, Jobcenter und einige mir bekannte Mitarbeiter



Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin grundrechtetragender Mensch und von Sanktionen durch das
Jobcenter betroffen.

Als Nicht-Juristin mit Lateinkenntnissen wurde mir von jemandem soeben
folgender Satz zugespielt:

"lex superior derogat legi inferiori"

mit seiner Übersetzung
"das ranghöhere Gesetz verdrängt das rangniedere"

.. allein schon um DAS in Bezug auf die "Herausforderungen" im Kontakt
zwischen mir und dem Jobcenter miteinander zur Anwendung zu bringen,
erfragte ich bei jedem Jobcenterkontakt die RANGFOLGE der Gesetze aus
IHRER Sicht.

Selten gab es nur den VERSUCH einer Antwort - MEIST wurde dies
IGNORIERT oder UMGANGEN.

Ich möchte die Frage - auch wenn Sie Ihnen ggf. schon zum Hals
rauhängt - gern ERNEUT an Sie richten.

Was ist das allerwichtigste, was kann warten und angepasst werden,
bitte nennen Sie die Reihenfolge:


Hausordnung, Grundgesetz, SGB, Gerichtsurteile (etwa zur
BEISTANDSANZAHL, Bewerbungskostenübernahme etc. ...), (interne)
Weisung im Haus, persönliches Entscheiden eines Arbeitsvermittlers...
weitere Aufzählungen Ihrerseits möglich.
Wie gehen SIE PERSÖNLICH mit Konfliktfällen solcher Gesetze und Ordnungen um?


Ich stelle sie an alle "Ebenen" Ihrer Hierarchie an Sie als
Beschäftigte innerhalb des Sozialsystems. Bitte antworten Sie
unabhängig voneinander.

Dass es KONFLIKTFÄLLE gibt, mögen Sie bitte NICHT LEUGNEN - ich kann
Ihnen allein an MIR diverse aufzählen oder (erneut) in Erinnerung
rufen, so Sie daran mit beteiligt waren oder sind.

Ich stelle - insbesondere für den Fall, dass Sie meinen, der
"juristische Laie" als Betroffener läge falsch, dass ÜBERHAUPT seine
Grundrechte tangiert würden im Fal von Sanktionen und eren Androhung,
nun auch die Frage an Sie, die ich schon öfter in Bezug auf RALPH BOES
in den letzten Jahren stellte, nun in Bezug AUF MICH:

"Wie wird durch eine SANKTION (aus welchem Grunde auch immer) meine
Menschenwürde (durch die Staatliche Gewalt) geachtet und geschützt?"


Anders herum formuliert:

"(in welchem Fall) würde das NICHT-SANKTIONIEREN meine oder jemand
anderes Menschenwürde BRECHEN oder ANGREIFEN?"

Bitte antworten Sie mir zeitnah darauf!

Ich danke Ihnen allen recht herzlich!

[..]

Danke, falls Sie nicht ausweichen und mir antworten. Danke.

Gruß,
F. W.


DIE ERSTEN (und letzten) (Nicht-) ANTWORTEN:

am 25. 09. 2017- direkt aus der BA NÜRNBERG, ein in der Öffentlichkeit stehender Dr. Martin Weimer gab es intern weiter, ein anderer Mitarbeiter verfasste dann diese Antwort:

Sehr geehrte Frau Wendt,

Ihr Schreiben habe ich zur Bearbeitung erhalten.

Bei den unterschiedlichen Sanktionsinstrumentarien handelt es sich um eine Entscheidung des Gesetzgebers; die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Jobcenter (JC) sind als ausführende Behörden daran gebunden. Aus Sicht der BA ist allerdings gegen eine einheitliche Sanktionierung – in Bezug auf Höhe und Voraussetzungen - nichts einzuwenden. Das bedeutet jedoch nicht, das bei einer Sanktionsprüfung die Zumutbarkeit der Pflicht und das Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht weiterhin individuell geprüft werden.

Sanktionen sind Teil des Grundsatzes „Fördern und Fordern“. Der Leistungsberechtigte wird verpflichtet, Aufforderungen des Grundsicherungsträgers zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit nachzukommen. Gem. § 2 SGB II ist der Leistungsberechtigte verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung seiner Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Einsatz seiner Arbeitskraft, auszuschöpfen. Die Minderung des Leistungsanspruchs (Sanktion) ist die Rechtsfolge bei Verstößen gegen diesen Grundsatz. Das SGB II ist als Übergangssystem mit der Perspektive angelegt, den Menschen über Teilhabe an der Arbeitsgesellschaft ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Die geringe durchschnittliche Sanktionsquote von 3,3% bei allen Leistungsberechtigten im Jahre 2013 zeigt, dass die Spielregeln von der übergroßen Mehrheit der Leistungsberechtigten akzeptiert werden und dass die Jobcenter verantwortungsbewusst mit dem Instrumentarium umgehen.

Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG gewährleisten ein menschenwürdiges Existenzminimum, wie das BVerfG mit Urteil vom 9.2.2010 - nicht zum ersten Mal - zutreffend festgestellt hat. Jedoch gebietet das Grundgesetz nicht die Gewährung bedarfsunabhängiger, voraussetzungsloser Sozialleistungen (BVerfG 7.7.2010 – 1 BvR 2556/09- RNr. 13; Berlit in info also 2011, S. 53). Vielmehr steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu, wie und in welcher Form das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährt wird. Auch das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet keinen von Mitwirkungsobliegenheiten und Eigenaktivitäten unabhängigen Anspruch auf Grundsicherung. Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers lässt dem Grunde nach Raum für abgesenkte Leistungen bei Pflichtverletzungen und steht dem System der Sanktionierung nicht schlechthin entgegen (Berlit in info also 2011, S. 53; Schnath NZS 2010, 297, 301).

Der Gesetzgeber hat die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums auch im Sanktionsfall durch die Gewährung von ergänzenden Sachleistungen oder geldwerten Leistungen sicher gestellt (vgl. § 31a Abs. 3 SGB II). Ab einer Minderung von mehr als 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs werden auf Antrag ergänzende Sachleistungen zur Deckung des Bedarfs für Ernährung, für Gesundheitspflege und für Hygiene und Körperpflege gewährt. Leben minderjährige Kinder im Haushalt der sanktionierten Person, sind ergänzende Sachleistungen von Amts wegen zu gewähren. Die Leistungen werden in Form von Gutscheinen erbracht, die bei zahlreichen Partnerstellen – vor allem Lebensmitteldiscounter - eingelöst werden können. Durch die ergänzenden Sachleistungen werden somit die existentiellen Bedarfe gesichert. Das Fehlverhalten wirkt sich nur durch eine Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe aus. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Auch von der Sozialgerichtsbarkeit - bis hin zum Bundessozialgericht - werden, unter Bezugnahme auf das BVerfG Urteil vom 9.2.2010, grundsätzlich Sanktionen weiterhin für zulässig erachtet und keine verfassungsrechtlichen Bedenken gesehen (statt vieler - BSG vom 9.11.2010 – B 4 AS 27/10 R - RNr 34 und vom 15.12.2010 – B 14 AS 92/09 R - RNr. 24). Im Übrigen ist das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9.2.2010 nicht auf die Sanktionsvorschriften eingegangen.

Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen zur Klärung beitragen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

       XXXX

       Zentrales Kundenreaktionsmanagement



       Telefon:    nicht öffentlich?
       Telefax:   nicht öffentlich?

Daher von mir ergänzt über die Website der BA:
Tel:0911 / 529-2600. Fax:0911 / 529-2276  
     
https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdby/nuernberg/Agentur/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI412298

E-Mail:     Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
       Internet:   www.arbeitsagentur.de

       Bundesagentur für Arbeit
       Regensburger Str. 104
       90478 Nürnberg
 




DARAUF GAB ES ZWISCHEN MIR UND IHM NOCH EINEN SCHRIFTWECHSEL:

Sehr geehrter Herr XXX,

danke für den Versuch der Antwort. Sie wurde von einem meiner
Kommentareschreiber exakt so vorhergesehen und lässt daher darauf
schließen, dass Sie eine Standardantwort gegeben haben, die am Kern
der Sache vorbeigeht.

Leider haben Sie exakt das getan, worum ich Sie EXPLIZIT NICHT gebeten habe:
mir beschönigend erklärt, was für SAntkionen spricht und sie aus dem
SGB-II-gefärbten Blick gerechtfertigt.

Ich hatte Sie aber TECHNISCH RECHTLICH um ein RANKING gebeten!
Das haben Sie weiterhin unterlassen.
Das kann doch nicht so schwer sein.

Höhere und niedere Gesetze ordnen. Wie in der 1. Klasse einen Haufen
zahlen nach Größe sortieren. Und zwar so, wie es bei IHNEN gewichtet
ist - nicht wie ich es gewichte.

Keine "moralischen" Zeigefinger oder Rechtfertigungen an dieser Stelle.
Meine FRAGEN als BESCHWERDE gleichzusetzen, zeigt, dass Sie sich
innerlich darauf gar nicht eingelassen haben. Bitte lassen Sie meine
grundsätzlcihe Haltung, die ich öffentlich verbreite, hier außen vor
und leisten mir TECHNISCHE Hilfe!

Wie Sie meinen, dass TROTZ Sanktionen die Menscehnwürde IHRER SICHT
nach gewahrt bleibt, ist auch nicht die Frage - sondern wie Sie meinen
dass WEGEN Sanktionen DURCH das Instrument der Sanktionen
Menschenwürde gewahrt wird. (meine oder die meiner Mitmenschen).

Wenn es kein "Konfliktthema" wäre, das auch den einen oder anderne
Arbeitsvermittler oder Sozialrichter in Zwiespalt gebracht hätte, dann
würden auch Sie "nicht rumeiern" (verzeihen Sie diese blumige
Beschreibung), sondern klar sagen
RANKING der Gesetze (Hausordnung, SGB GG usw. - siehe erste Mail!).

Können Sie das nicht einfach auf GRUNDSCHULNIVEAU erklären bezogen auf
meine Frage zum Lex superior?
"GG ist höher als SGB II, im Fall eines Konfliktes bricht das GG das SGB"

BITTE!
 DANKE!

Gruß
FriGGa Wendt

AW des selben Mitarbeiters:

Sehr geehrte Frau Wendt,
auch wenn ich mich wiederhole; an die derzeitig vorgegebenen Sanktionsinstrumentarien des Gesetzgebers sind sowohl die Bundesagentur für Arbeit wie auch die Jobcenter als ausschließlich ausführende Behörden gebunden.

Insofern gebe ich kein Ranking zu Gesetzesprioritäten ab, sondern lege Ihnen die derzeitige Argumentation der BA zur Verhängung von Sanktionen dar.

Da nunmehr durch das Sozialgericht Gotha die offensichtlich erste Vorlage von einem Sozialgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde, bleibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.

Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis dafür, dass ich eine weitere Diskussion zwischen uns zu diesem Thema nicht für zielführend halte.

Mit freundlichen Grüßen

XXX 

Antworten anderer Stellen stehen aus.
Gefragt hatte ich: 

Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de Andrea.Nahles@bmas.bund.de Detlef.scheele@arbeitsagentur.de,Heinrich.Alt@arbeitsagentur.de,info@bmas.bund.de,
mehrere ArbeitsvermittlerInnen sowie deren Teamadressen, Teamleiter, Bereichsleiter, Geschäftsführer Hieb, Leiter der Geschäftsführungsebene, Gleichstellungsbeauftragte, mir namentlich aus früheren Konversationen bekannte MitarbeiterInnen der BA  oder der Senatsverantwortlichen:
 Berlin-Brandenburg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de, jobcenter-berlin-pankow@jobcenter-ge.de, Berlin-Brandenburg.Geschaeftsfuehrung@arbeitsagentur.de, Zentrale@arbeitsagentur.de, Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de, senatorin  
 

12 Kommentare:

  1. Ich weiss jetzt schon, was als Antwort kommt:

    Sehr geehrte Frau Wendt,

    das Jobcenter verhängt die Sanktion aufgrund der Vorschriften im Sozialgesetzbuch II (SGB). Diese Vorschriften bzw. Gesetze wurden vom Gesetzgeber - BMAS - beschlossen.

    Selbstverständlich halten sich alle Behörden an das Grundgesetz.

    Wenn der Sanktionierte nun der Meinung ist, die Sanktionen verstoßen gegen geltende Gesetze kann er gegen den Bescheid Widerspruch erhaben und dagegen Klage einreichen. Dann entscheidet das Sozialgericht darüber. Erst das Sozialgericht, dann das Landessozialgericht, zum Schluss das Bundessozialgericht.

    Dass er in dieser Zeit aber von der Sanktion tatsächlich getroffen ist und diese nachteilig erleben muss wird dagegen nicht berücksichtigt. Leider auch nicht nachträglich, sollte seine Klage tatsächlich Erfolg haben. Es wird nur der rechtswidrige Sanktionsbescheid zurückgenommen.

    Das Bundesverfassungsgericht, als höchstes deutsche Gericht, hat die Sanktionen in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz gesehen.

    ...

    Im Artikel 1 GG steht

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    Was bedeutet das:

    Wie definiert man darum "Die Würde des Menschen"?

    Der Begriff Würde (lateinisch dignitas) bezeichnet die Eigenschaft, eine einzigartige Seinsbestimmung zu besitzen.

    Der Begriff "Menschenwürde" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in der deutschsprachigen Rechtsphilosophie und Rechtstheorie für bestimmte Grundrechte und Rechtsansprüche des Menschen steht.

    Auf rechtsphilosophischer Ebene sind Menschenrechte u. a. durch Menschenwürde im deutschen Grundgesetz verankert.

    In der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht
    Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
    Artikel 2: Verbot der Diskriminierung
    Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

    Selbstverständlich wird auch durch eine Sanktion Ihre Menschenwürde geachtet und geschützt. Zur Sicherung Ihrer Existenz seitens des Staates werden Ihnen Lebensmittelgutscheine zur Verfügung gestellt.

    Was als würdig oder nichtswürdig (würdelos, schändlich) empfunden wird, ist weder allgemein definierbar noch konstant, sondern unterliegt wie alle Wertvorstellungen ständigem sozialen Wandel.

    Mit freundlichen Grüßen
    ---------------------------------------

    So könnte die Antwort aussehen!

    Für Franz Josef Wetz besteht weltanschauungsneutral (insoweit möglich) „der wahre Gehalt menschlicher Würde in verwirklichten Menschenrechten – einem Leben in körperlicher Unversehrtheit, freiheitlicher Selbstbestimmung und Selbstachtung sowie in sozialer Gerechtigkeit“. (Quelle: Wikipedia)
    Franz Josef Wetz ist ein deutscher Philosoph.

    Da der Gesetzgeber das Sozialgesetzbuch und die Sanktionen verfasst hat, legt er damit auch fest, was die Würde des jeweiligen Sanktionierten ist. Und durch die Gewährung der Lebensmittelgutscheine wird die Würde nicht angetastet, so die Begründung der Politik.

    Ich halte aber diese Herabstufung auf ein Subjekt, den Menschen hier sog. Lebensmittelgutscheine anzubieten, offensichtlich für eine Verletzung der Würde eines Menschen. Denn in der allgemeinen Erklärung für Menschenrechte steht eindeutig "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren."

    Und die staatliche Gewalt hat die Verpflichtung dafür zu sorgen, dass auch im Rahmen des SGB II die Würde nicht verletzt wird.

    Meiner Meinung nach, müsste die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg verklagt werden. Insbesondere für die Sanktionspraxis bei unter 25jährigen.

    LG
    Stefan E.

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    1. Den ersten Satz kann das Jobcenter gleich mal streichen. Ich frage nicht, WIE Sanktionen begründet werden. Sondern ich frage nach dem RANKING der Gesetze.
      Der lateinische Satz ist ein juristisches GRundprinzip - um das zur Anwendung zu bringen, MUSS eine logische und objektive Klarheit herrschen, was über wem steht!
      DAS erfrage ich TECHNISCH aus Sicht des JC.
      Dass Sanktionen in SGB-II vorgesehen sind, weiß ich genauso wie dass ich erlebe, wie sie angewandt werden.
      Mir geht es ja um den Umgang im Konfliktfall. Dieser ist niemals existent, wenn SGB-II höherrangig ist als das GG, wenn auch die Hausordnung höher ist als das SGB im Fall von Konkretisierungen oder Einschränkungen.
      Oft heißt es: "das "einfache" Gesetz muss ausgeschöpft werden, bevor man überhaupt ein höheres "bemühen" darf. Mir aber geht es um genau diese "Konflikte" - wo ein höheres Gesetz heranzitiert wird, das aber "lascher" (weil nicht genau genug) aus Rankingliste des JC sein könnte.

      "Die staatliche Gewalt hat die Verpfl. dafür z. sorgen, dass auch im Rahmen d. SGB-II die Würde nicht verletzt wird."
      --> eben - wie aber realisiert das ein Mitarbeiter eines Jobcenters?
      Er remonstriert vielleicht nicht, wenn er denkt, mit Gutscheinen ist alles tutti - aber wenn er kenntnis davon erlangt, dass jemandem seine Wohnung verlustig wird durch strukturelle Probleme, die Gutscheine eben nicht vergleichbar sind mit Geld und damit widerrechtl. in den Markt eingegriffen wird...

      Auch sind Argumente, dass die Sanktionen nicht die Menschenwürde beeinträchtigen, nicht Antwort auf die Frage. Ich frage ja, wie die Menschenwürde damit geschützt wird... oder wessen Würde...
      Hat die "Allgemeinheit", die oft zur Sanktionsverhängung zitiert wird, Menschenwürde...? Doch eher NICHT!
      Wie SCHÜTZEN Sanktionen die Menschenwürde? Ich meine, dann muss man mir schon Sanktionen als Service verkaufen, als DIENST IM SINNE der Menschenwürde... denn ALLES STAATLICHE HANDELN soll die Menschenwürde im Zentrum haben und nicht nur "nebenbei ihr nicht schaden". Darum geht es hier.
      Sie sollen es mir verkaufen und nicht sich rausreden, dass sie SGB-II haben. Das weiß ich doch. Sie müssen aber SGB-II "einsortieren" in eine Gesetzeshierarchie für den Fall der Abwägung "lex superior" oder "lex inferior".

      Oh ja, bitte verklage die Bundesregierung. Etliche Arbeitsvermittler sollten damit kein Problem haben, solange sie sich in ihrer Arbeit nicht behindert sehen und klare Instruktionen haben, die man ihnen später nicht mehr persönlich anlastet...sie wollen diesbezüglich "verantwortungslos" sein und verantwortungslos "ihre Verantwortung übernehmen".

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  2. 1)
    Von der Bundesagentur für Arbeit (BA), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und sogar von einigen Sozialgerichten wird ja gerne damit argumentiert, dass mit dem SGB II kein Grundrecht (Art. 1 – 19 GG) angetastet wird. Zunächst einmal kann die BA, die mittlerweile von einem Ex-Sportlehrer und Ex-SPD-Senator aus Hamburg geleitet wird, nicht jetzt auch noch die Funktion des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) übernommen werden. Und auch dem BMAS steht es nicht zu, nur weil die Herrschaften im BMAS denken, ALG II Empfänger sind ohnehin nur Dummköpfe mit denen man alles machen kann, hier das Bundesverfassungsgericht zu spielen. Dass sogar einige Sozialrichter sich Urteile des Bundesverfassungsgericht mit juristischer Hermeneutik so zurecht legen und die Grundrechte so auslegen wie ihr Parteibuch es gerne möchte, zeigt wohin unsere unabhängigen Richter schon wieder laufen.

    Frigga schreibt, sie ist juristische Laien. Aber sind die Grundrechte im Grundgesetz nicht gerade in so einfachen Worten formuliert worden, dass juristische Laien die Grundrechte auch verstehen sollen? Ich versuche mal zu erklären was ich damit meine. Frigga Wendt ist Diplom-Physikerin und als Physikerin versucht sie die oftmals abstrakte Physik jungen Menschen (vielleicht sogar Erwachsenen) in einfachen Worten oder mit kleinen Experimenten nahe zu bringen (so habe ich es jedenfalls auf ihrem Blog verstanden). Frigga Wendt könnte sich natürlich auch an die Tafel stellen und mit komplizierter Mathematik die Physik so erklären, dass niemand, der nicht vorher zumindest 3 Semester Mathematik studiert hat, noch irgend etwas versteht. Niemand ist in unserer Gesellschaft gezwungen sich mit Theoretischer Physik auseinanderzusetzen, nur um an den Errungenschaft der Technik teilhaben zu dürfen. Ein TV, ein E-Herd, ein Kühlschrank, ein Handy, ein Computer, ein Auto etc. kann auch der Physik- und Technik-Laie bedienen ohne das er von abstrakter Physik etwas wissen muss. Wenn es dann allerdings tiefer in die Physik geht, muss man ziemlich viel Mathematik beherrschen, um in der modernen Physik noch etwas zu verstehen; aber das will der normale Bürger ja oftmals gar nicht. Genauso ist es mit dem Grundgesetz. Die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes nennt man Grundrechte und diese Grundrechte sind so abgefasst, das auch der kleine Bürger sie begreift und sie auch begreifen soll. Die nachfolgenden Artikel im Grundgesetz werden dann wieder etwas abstrakter, aber für das tägliche Leben in einer Gesellschaft reichen die Grundrechte (Art. 1 – 19 GG) vollkommen aus, und die wurden extra von den Vätern des Grundgesetzes in so einfachen Worten abgefasst, damit auch der kleine Bürger ohne Jurastudium sich in ihnen zurechtfindet und sich auch auf sie berufen kann.

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    1. 2)
      Die deutschen Jobcenter beschränken nun aber seit vielen Jahren die Grundrechte von Millionen Hartz IV Empfängern, ohne dabei aber die festgelegte Pflicht des Gesetzgebers zu beachten, dass bei einer Einschränkung von Grundrechten, durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes, das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels auch genannt werden muss – denn ohne das Zitiergebot ist das Gesetz verfassungswidrig. Wenn die BA und auch die Jobcenter den Anschein einer staatlichen Behörde weiterhin aufrechterhalten möchten, dann sollte sie sich doch an das Grundgesetz halten - und damit sind wir jetzt bei lex superior derogat legi inferiori. Für vorkonstitutionelles Recht, also solches das schon vor dem Grundgesetz galt, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nämlich eine allgemeine richterliche Verwerfungskompetenz von lex superior derogat legi inferiori angenommen. Für nachkonstitutionelles Recht hingegen steht dies nur dem Bundesverfassungsgericht zu. Dass BA/JC-Juristen und sogar Sozialrichter ausgerechnet so einen wichtigen Lehrstoff (Normenhierarchie) aus ihrem Grundstudium vergessen haben sollen (siehe K.Adomeit/S.Hähnchen: Start ins Rechtsgebiet - Rechtstheorie für Studenten, Verlag: C.F. Müller, 6. Auflage 2012) mutet etwas merkwürdig an; das wäre nämlich so als ob Frigga die Grundaxiome der Mechanik, also die 3 Newton‘schen Gesetze, nicht mehr parat hat.

      Fazit: Die Grundrechte (Art. 1 – 19 GG) sind so formuliert, dass der kleine Bürger ohne juristische Ausbildung sich jederzeit darauf berufen kann. Wenn allerdings Juristen kommen und sagen: „Moment, mit juristischen Taschenspielertricks (Hermeneutik) kann man die Grundrechte aber auch so und so auslegen“, dann haben nicht nur die Hartz IV Empfänger verloren, sondern auch die Väter des Grundgesetzes und damit letztendlich die Demokratie, und dann kann man die Grundrechte (Art. 1 – 19 GG) auch gleich in den Müll werfen.

      M.S.

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    2. „Zunächst einmal kann von der BA, die mittlerweile von einem Ex-Sportlehrer und Ex-SPD-Senator aus Hamburg geleitet wird, nicht jetzt auch noch die Funktion des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) übernommen werden.“ - Ja, so hört sich der Satz in Teil 1) etwas flüssiger an.

      Flüssiger ist auch das Gehalt in der obersten Etage der BA geworden, denn der Ex-SPD-Senator bekommt im Jahr soviel wie 61 (einundsechzig) Hartz IV Empfänger im Jahr zum "Leben" haben. Da soll noch mal einer sagen, dass sich die Agenda 2010 eines Gerhard Schröder (SPD) für einige Ex-SPD-Senatoren nicht gelohnt hat. Der Name des Ex-SPD-Senators? Detlef Scheele (oberster Chef der BA)!

      M.S.

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    3. In der Lebensrealität erfahrbare Dinge können niemals durch ein Konstrukt wie die Physik "widerlegt" werden - die erlebten Dinge sind doch gerade am Ende der Maßstab oder Richter der physikalischen Theorien!
      Ein Problem ist dann nur die Deutungshoheit und der kritische Umgang mit den Beobachtungen verschiedener Beobachter und deren Interpretationen, die teilweise nicht wirklich ehrlich mit sich selbst sind und schon tendenziös in der Fragestellung sind. Dazu könnten wir anderswo mehr bloggen, diskutieren, forschen.

      Das ist völlig anders als im R(a)ECHT, das als virtuelle Konstruktion entstanden ist und NICHT auf Naturgesetzen basiert!
      Es mag ERKENNTNISSE über Naturgesetze bildhaft benutzen, IST aber durch seinen "Erzwingungs- und Verbindlichkeitscharakter" - egal ob im Einzelfall für "gut und notwendig" oder "schlecht" empfunden - an sich das Gegenteil zur Natur, die "einfach ist" und "einfach funktioniert, wie sie funktioniert".

      Als Naturwissenschaftler unterschiedlicher Herangehensweise mit mehr oder weniger Mathematik versuchen wir die NAtur zu verstehen und zu beschreiben - nicht sie "zu determinieren".
      Als Ingenieure versuchen wir die darin gewonnenen Abstraktionen und Erkenntnisse für unsere Steuerungs- und Veränderungswünsche einzusetzen...

      Juristen haben eine andere Zielsetzung. Sie möchten teilweise gerade entgegen natürlicher oder uneingeschränkter Möglichkeiten Komplexität moralisch einschränken und darüber steuern. Nur dass sie das oft tendenziös und entgegen ihrer "Grundannahmen" tun, erzeugt so viel Wirbel.

      Daher machen wir hier lebenspraktisch und philosophisch auswertend auf die intrinsischen Missstände aufmerksam, suchen Kochrezepte des "damit klarkommens" sowie ansätze, etwas "wieder ins Normale, die Balance" zu bringen.

      Missstände (die ein anderer erlebt) nur zu leugnen ist jedoch weder für einen Naturwissenschaftler noch einen Gerechtigkeitsstrebenden ein sinnvolles Vorgehen!

      Als Forschungsobjekt über Zwangskräfte, Zwangsneurosen, Zwang überhaupt ist SGB-II perfekt geeignet - gerade wenn es in das eigene Leben fällt und nicht künstlich unter Laborbedingungen "erzeugt" werden muss.
      Ich sehe das auch ein wenig "fraktal" - wo wir in einem herausgepickten Bereich Klarheit und Stimmigkeit erwirkt haben, lässt sich das auf andere Gebiete übertragen - wiedererkennen, strukturbildend einsetzen. Geschehen lassen.
      Wir sind da, wo Beschreibung und Wechselwirkung sich begegnen und Schönheit erzeugen oder auch Provokation... Wir sind in der KUNST!

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  3. Mein Mitbewerber um das Direktmandat - Gregor Felde-Bajerowitz ("GROG") - plädiert dafür, sich seinen Aggregatzustand selber zu wählen - etwa "um am Ende des Monats etwas FLÜSSIGER zu sein ;-) Leute, in absurden Zeiten ist auch DAS Demokratie... die Forderungen von Grog (und uns anderen) sind damit weit weniger "unrealistisch" als die der (etablierten) Parteien, "Vollbeschäftigung" zu erzwingen oder menschenverachtende Gesetze als Erfolge zu feiern.

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  4. Die Väter des Grundgesetzes haben die ersten 19, eigentlich sind es ja nur 18 Grundrechte, da der Artikel 19 GG doch eher der Beschützer der ersten 18 Artikel ist, so formuliert, dass auch der kleine Bürger die Sätze darin verstehen soll. Wenn es in der Physik komplizierter wird, z.B. beim CERN, dann muss man Physik studiert haben und wenn es im Gesetzbuch komplizierter wird, muss man Jura studiert haben, das habe ich verstanden. Aber die ersten 18 oder 19 Artikel des Grundgesetzes sind ja gerade so aufgeschrieben worden, dass wir normalen Bürger diese Grundrechte auch verstehen sollen und sie als unser Schutz vor solchen Politikern und Beamten einsetzen sollen, die das Volk wieder einmal gängeln möchten. Das Jobcenter schikaniert mit dem SGB II doch nur die arbeitslosen Bürger unter Umgehung der Grundrechte.

    Ich hoffe, dass am morgigen Wahltag die SPD ordentlich was auf den Hut bekommt. Alleine wenn ich lese, dass Frau Nahles ihren Parteigenossen zum Chef der BA gemacht hat, dann weiß ich jetzt schon, was wir von dieser Partei in den nächsten Jahren noch alles geboten bekommen. Die SPD hat sich das Hartzsystem ausgedacht und jetzt versorgt sie ihre Genossen mit hochbezahlten Jobs in diesem System. Pfui Teufel !!!

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  5. News!

    Jemand vom Kundenreaktionsmanagement hat mir geschrieben - genau wie die AW hier schon vorausgesehen wurde! Ich habe nochmal geantwortet und darauf auch heute noch ne Antwort erhalten... Pontius und Pilatus waschen sich die Hände... ich werde es veröffentlichen selbstverständlich... warte aber noch auf andere Perspektiven von anderen angeschriebenen ;-)
    Nicht, dass auch die nur copy-paste machen. Wer es jetzt schon lesen will und nicht warten kann, möge mich privat anmailen....

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    1. Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit. "Ihre Meinung ist uns wichtig!" - Aber nur wenn sie sich mit der Meinung der Bundesagentur für Arbeit deckt. (-;

      Mal schauen wer jetzt als neuer BMAS Chef/Chefin den naiven Bürgern die monatlich gefälschten Arbeitslosenzahlen präsentieren darf, denn die SPD will ja angeblich in sich gehen und die nächsten 4 Jahre auf der Oppositionsbank Platz nehmen, um von der Linken wieder zu lernen was Sozial bedeutet, denn seit Gerhard Schröder war ja alles Soziale in der SPD verpönt.

      Der Ex-SPD-Senator Detlef Scheele hat aber wenigstens als Chef der BA seine Schäfchen im Trockenen und darf sicherlich die nächsten Jahre weiterhin 5 Millionen Hartz IV Empfänger sanktionieren und nebenbei gegen das bedingungslose Grundeinkommen wettern.

      M.S.

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    2. ... und nebenbei gegen das bedingungslose Grundeinkommen wettern, damit sein lukrativer Job bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) auch ja nicht in Gefahr kommt.

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  6. Ein BA-Mitarbeiter aus der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg schreibt: "Sanktionen sind Teil des Grundsatzes Fördern und Fordern."

    Schon wieder das ewige Blabla aus der BA-Chefetage. BA-Chefs, die zwar ihr Geld mit sanktionierten armen Menschen verdienen, denen es aber vollkommen egal ist, wenn Hartz IV Empfänger durch Sanktionen zugrunde gehen. Die BA macht arme Menschen seit Jahren psychisch und physisch mit Sanktionen kaputt, aber solange das hohe Gehalt und die Bonis auf die Konten der BA-Chefs fließen, ist das egal. Vielleicht kommt ja irgendwann der Tag wo diese Herrschaften einmal Rechenschaft ablegen müssen, warum sie sich den Anordnungen eines Verbrechersystems nicht entgegengestellt haben. Denn wer ein BA-Chefgehalt bezieht, der wird doch wohl intellektuell in der Lage sein, sich einmal die Grundrechte des Bürgers durchzulesen.

    Der Mitarbeiter der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg schreibt dann (dummerweise) auch noch: "... dass die Spielregeln von der übergroßen Mehrheit der Leistungsberechtigten akzeptiert werden". – Aha, es handelt sich hier also um ein Spiel mit "Spielregeln". Blöd ist nur für die Leistungsberechtigten, dass bei diesem Spiel immer nur die BA gewinnen kann. Aber das steht sicherlich auch irgendwo in den "Spielregeln" der BA und des BMAS, nur dürfen diese Spielregeln natürlich nicht an die Öffentlichkeit geraten.

    Der 08/15 Spruch der BA - „Fördern und Fordern“ - darf natürlich in so einem Schreiben der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg auch nicht fehlen. Wir alle wissen doch, was aus dem „Fördern und Fordern“ geworden ist. Gefördert wurde die prekäre Beschäftigung samt Leiharbeit und Werkverträgen. Gefördert wurden Hungerlöhne und Armut. Gefordert wurde von den Betroffenen Verzicht bis zur Aufgabe der Menschenwürde.

    Hartz IV = FORDERN UND Gewinne der Wirtschaft FÖRDERN

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