Montag, 4. Dezember 2017

Brief an JC Neukölln wegen kurrzeitig versagter "Abgabebestätigungen" für eingereichte Unterlagen

Sehr geehrtes Jobcenter Neukölln - sehr geehrte Geschäftsleitung und
sehr geehrte Auskunftsstelle für öffentliche Anfragen,



ich habe mit Freude wahrgenommen, dass Sie nun doch wieder an der
Rezeption Ihres Hauses die Schreiben von AntragstellerInnen
nachweissicher quittieren, die diese persönlich dort einreichen.

Doch was ist mit den Schreiben, die in der Zeit vom 23. 11. 2017 bis
23. 11. 2017 abgegeben wurden und für welche die Abgebenden keinen
Nachweis erhalten haben?

Gibt es da ein Konzept, diese im Fall von Rechtsstreitigkeiten
(verlorene Unterlagen etc.) o.ä. nicht zu benachteiligen?

Übrigens: In dem von mir regelmäßig aufgesuchten Jobcenter Pankow war
die Praxis, abgegebene Unterlagen nicht zu bestätigen, völlig
undenkbar für die MitarbeiterInnen am Empfang.

Bitte legen Sie mir im Zuge Ihrer Antwortbemühungen zitierfähig dar,
welche Rechtsgrundlage oder adminstrative Grundlage eine
"Verfahrensweise" im Unterschied zu einer "Dienstanweisung" in Ihrem
Hause hat.

Mit dem Dank für schnellstmögliche Auskunft per MAIL oder per Post*

FriGGa Wendt

nichtgewählte Politikerin,
die auch nach der Wahl noch in der Öffentlichkeit steht und bloggt


*FriGGa Wendt
[Adresse]

Hinweis: dieser Vorgang wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und
"vertrauliche Antworten" Ihrerseits an mich kämen einer
Nichtbeantwortung gleich


 Mehr dazu im Netz von anderen - z.B. hier>>
oder auf grundrechte-brandbrief.de 

Hinweis:
natürlich heißt es 23. 10 bis 23. 11.! Das habe ich heute als Korrektur geschickt (05.12.2017) - Vielen Dank für den Hinweis des Menschen mit dem gründlichen Blick ;-)


FORTGANG der AKTIONEN:
Ralph Boes hat in dieser Sache ein Schreiben auf seinem Blog verbreitet, das einige Bürger in Form von ANTRÄGEN dort abgegeben haben Ende 2017.
Ich erhielt heute - 07. 02. 2018 - AUSKUNFT von denen - die ich als oberpeinlich bewerte und dem Schreiber eine immaterielle Sanktion erteile ;-)




 Übersetzung nach meinem EMPFINDEN: "Es geht Sie gar nichts an, wie wir das hier hausintern regeln" - 

Meine Frage: wieso verwechseln diese (sich laut Herrn L. so bezeichnen dürfenden) Organe der EXEKUTIVE immer das Recht auf "nicht reinredenlassen" von PRIVATMENSCHEN mit der erwartbaren TRANSPARENZ von Verwaltungshandeln für die Bürger? Ja wieso drehen sie es komplett um?
Wieso sollen ständig wir BÜRGER uns privat nackig machen und unsere intimen Gedanken durchleuchten lassen, während Jobcenter es nichtmal auf die Reihe kriegen (wollen), Dienstanweisungen offen zu legen und im Interesse der Allgemeinheit zu begründen?!

Enthält dieser Artikel unhaltbare Schmähkritik oder Verleumdungen? SCHREIBTS mir in die Kommentare - keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt ;-) 

3 Kommentare:

  1. "Sehr geehrtes Jobcenter Neukölln - sehr geehrte Geschäftsleitung und sehr geehrte Auskunftsstelle für öffentliche Anfragen."

    Ja, auf die Anfrage bekommt man sicherlich auch prompt eine Antwort die zufriedenstellend ist (-;

    Spaß beiseite und hinein ins reale Jobcenterleben!!! Die Idee vom Jobcenter Neukölln war doch gut durchdacht. Wenn jemand z.B. einen Widerspruch abgegeben hat, dann verschwindet der eben mal auf mysteriöse Weise im Jobcenter Neukölln (siehe Reportage von Wallraff). Denn wenn der "Kunde" des Jobcenters keine Eingangsbestätigung des Jobcenters vorweisen kann, dann hat er natürlich auch nichts abgegeben und die 4-Wochen-Frist für einen Widerspruch ist dann natürlich auch abgelaufen. So kann man sich natürlich auch als Jobcenter nervige Widersprüche und eventuell anschließende Prozesse vor dem Sozialgericht vom Hals halten. Man sagt einfach: „Keine Eingangsbestätigung - keine eingereichten Unterlagen.“

    Die Jobcenter sind eben sehr einfallsreich, wenn es darum geht ALG II Empfänger (Hartz IV) auszutricksen.

    Kleiner Tipp an alle ALG II Bezieher: 1.) Wenn man etwas im Jobcenter abgibt, dann IMMER eine Eingangsbestätigung verlangen. 2.) Wenn man etwas per Post ans Jobcenter verschickt, das wichtig ist, dann nur als Einschreiben. Ein Einschreiben kostet zwar etwas mehr als ein normaler Brief, aber man hat einen rechtsverbindlichen Zustellnachweis inklusive Sendungsverfolgung in der Hand und das Jobcenter kann das Einschreiben dann nicht so einfach "verlieren".

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    1. Kleine Anmerkung. Es handelt sich in der Reportage des Enthüllungsjournalisten und Schriftstellers Günter Wallraff natürlich nicht um das Jobcenter Berlin Neukölln, sondern um alle "JOBCENTER" in Deutschland (JOBCENTER als Oberbegriff für Jobcenter). Jeder der etwas Mengenlehre beherrscht, weiß dann allerdings auch, dass damit dann auch das Jobcenter Neukölln (und natürlich auch das Jobcenter Berlin Pankow) als Teilmenge in der Obermenge "JOBCENTER" enthalten ist.

      Originalzitat aus der Reportage von Günter Wallraff: „Es verschwinden auch schon mal Sachen“.

      Was das für Sachen sind, die da „schon mal verschwinden“, das kann sich der Leser entweder selbst überlegen oder er schaut sich die Reportage von Günter Wallraff einfach einmal an.

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  2. Inzwischen geht es weiter.

    Ich habe ähnlich wie andere Menschen in Neukölln mehrfach Auskunft über diese "Geschäftsanweisung" verlangt, die meiner Auffassung nach Aufforderungen zur aktiven Rechtsbeugung war - und da mir dies in Bescheiden verweigert und Widersprüche abgelehnt worden waren, eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Ich werde darüber bei Zeiten informieren und andere machen das auf anderen Wegen vermutlich auch.

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