Samstag, 11. Februar 2017

Dietlind im LSG 22. und 23. Februar

Dietlind wünscht sich Unterstützung bei ihren zwei Terminladungen:

vom Landessozialgericht (LSG) in Potsdam zur mündlichen Verhandlung.


Dietlind Schmidt ./. Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg


Am 22.02.2017 um 9.30 Uhr:


Es geht um meine Willenserklärung vom 07.12.2012, die diskriminiert wird durch die Nötigung SGB II zu beantragen, weil es keine gesetzlichen sozialen Leistungen mehr gibt.


Am 23.02.2017 um 11.00 Uhr:


Klage vom 02.05.2015 wegen Aufhebung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, Beantragung einer Richtervorlage.
Berufung vom 18.12.2015 wurde zum Berichterstatter übertragen und damit abgewiesen.


Ort beide Male: Landessozialgericht Berlin-Potsdam
Försterweg 2-6, 14482 Potsdam
ETAGE 1 SAAL 1

-Man kommt mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Berlin gut hin mit der S7 nach Griebnitzsee (ABC-Bereich) und kann danach durch das UNI-Gelände laufen
- oder alternativ mit einem BUS, der vom Wannsee aus fährt.

Dietlind verweist zur Info und Einstimmung auf eine Ausführung zum Thema "Rechtspositivismus">>


weitere News, Berichte und Termine>>

1 Kommentar:

  1. Kurzinfo zum Termin von DIETLIND am 22. 02. 2017 um 9:30:

    Dietlind war wegen eines alten Bescheides (2013) hinbestellt - eigentlich sollte ihr dabei nur die Gelegenheit gegeben werden, GEHÖR zu bekommen - ENTSCHIEDEN war die Sache offenbar schon auf einem 1. KLageweg durch die/alle Instanzen.

    In dieser Sache dürfe der Richter auch nicht abweichend entscheiden - es war eine reine Formsache, D. eine Einladung geben zu müssen.
    Also ihr Recht auf "Meckern ohne Änderung" war gewährleistet - wobei der eigentliche Grund ihrer Beschwerden und Widersprüche ignoriert wurde - und das offenbar "aus prozessualen Gründen".

    Der Richter brachte interessante Punkte:

    "D. bringe nur "Rechtsfragen" für ihre Widersprüche und argumentiere mit denen, das seien keine "Beweise" und diese seien nicht erheblich als Tatsachen."

    "wenn man sich einmal über eine Sache beschwert hat, das schon gehört wurde, darf man sich nicht nochmal beschweren - man muss dann einfach die Urteile akzeptieren, auch wenn man es ungerecht findet - was Sie hier machen ist nur "mich beschäftigen" und das sinnlos."
    Damit gewährt er nicht die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
    --> und was ist 30 Bewerbungen pro Monat schreiben und diese müssen dann die Arbeitgeber lesen? Wer ist da sinnlos beschäftigt?

    "Ich darf gar nicht anders entscheiden (als im ersten durch alle Instanzen gegangenen Verfahren). Frau Schmidt, Sie müssen Einsicht zeigen (sich meiner Meinung unterordnen?) und sich an die Prozessregeln halten. Auch im Kommunismus, also in der DDR, war das nicht anders, auch da gab es Prozessregeln."
    (Gleichseitzung "kommunistische Weltanschauung" [was Dietlind über sich sagt] mit der DDR ;-) Hätte das Christine oder Lena gesagt... oh oh...


    und das Beste:

    "Das Grundgesetz ist für die Behörde keine Rechtsgrundlage.
    Die Behörde muss sich an ein einfaches Gesetz halten. Das GG ist nur bindend für den Gesetzgeber."

    Daher ein Vorschlag vom spiegelhalter: EINARBEITUNG des Artikel 1 GG in die Rechtsprechung... (und in die Exekutive).

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