Mittwoch, 13. September 2017

FriGGa im Gespräch mit dem Jobcenter-Fast-Chef

Ich führte am 12. 09. 2017 ein Gespräch im Jobcenter mit dem "Leiter der Geschäftsführungsebene".


Wie war's dazu gekommen?
In Teil14 und Teil 15 meiner Jobcenterstory beschrieb ich, wie ich über ein Telefonat mit dem (outgesourcten?) "SGB-II- Servicecenter" über einen "Teamleiter" die Empfehlung bekam, meine Fragen mit dem Geschäftsführer meines Jobcenters zu klären.

Ich beschloss, das einfach wie er beschrieben hatte, auszuprobieren.
Ins Jobcenter gehen und in der Eingangszone warten.
Aufgerufen werden.
"Ich möchte zum Geschäftsführer."
Die Eingangszonenfrau schickte mich hoch zu seinem Büro.
Dort sprach ich im Empfang vor und bekam dann einen Termin bei einem "Leiter der Geschäftsführungsebene" (Herrn B.) - nicht beim Geschäftsführer Herrn Axel Hieb.
Lt. Auskunft der Vorzimmerdamen sei das das übliche Vorgehen. Termine beim GF gäbe es nicht.*

5 Tage nach dieser Vorsprache fand dann mein Termin statt.
Eine halbe Stunde war anberaumt worden.
Und in der Terminbestätigung per E-Mail stand "das Gespräch wird unter vier Augen stattfinden."

Zunächst erkundigte ich mich vor Ort - natürlich hatte ich einen Begleiter mitgebracht - was es für Gründe gäbe, ihn nicht mit in den Raum zu lassen oder die Tür offen zu halten.
Fazit war, dass Herr B. "das persönlich nicht wünsche".
O.k., ich nahm das jedenfalls an, ohne mich darüber zu freuen.
Es ersetzt ja nicht meine vielen schriftlichen Anträge der letzten Monate, die allesamt noch unbeantwortet sind - auch nicht die, die ggf. noch kommen.
Herr B. bot mir was zu trinken an, aber ich schaute schon auf die Handy-Uhr und lehnte dankend ab.
Wir haben ein sehr sprunghaftes immer wieder sich neu findendes Gespräch geführt, was von der psychologischen Neugier meines Gegenübers geprägt zu sein schien - wollte er mir doch ständig weismachen, dass ich nicht so gehetzt sein müsse, Verständnis für seine Mitarbeiter in der Vermittlungsetage suchend, mich fragend, ob ich mir nicht vorstellen könne, auf meine Handlungen bestimmte Reaktionen zu bekommen.

Wer und wie ist diese Frau, die ich aus den Mails kenne - schien er sich zu fragen, als sei es SEINE NEUGIER mit mir zu reden und nicht das ERFÜLLEN MEINES ANTRAGES.

Einerseits tat er so, als sei es interessant und vertiefenswert mit mir zu reden, ich solle Vertrauen haben, dass er überziehe und ich alle meine Fragen vorbringen könne, andererseits suggerierte er Folgetermine und "gleich was wichtig(er)es zu tun zu haben" - er wollte sich mit dem Thema Öffnung des Marktes für Behinderte und schwer Integrierbare" befassen und hätte an sich "keine Lust, sich (immer wieder) mit einer intelligenten Frau zu unterhalten, die auch anderweitig ohne das Jobcenter ihre Existenz sicher könne".

Ich sehe als Dilemma Folgendes: da wünscht sich jemand "eine Begegnung" in der Mitte, weil in seiner Auffassung (dogmatisch) immer ein Ideal ist, dass sich Menschen "in der Mitte" begegnen. Auch dann, wenn es nur um die Grundrechte EINES der beiden geht, sich gar nicht zwei MENSCHEN begegnen, sondern ein Mensch und ein "System".
Ich versuchte ihm klarzumachen, dass ich mit (meinen) Grundrechten keine Kompromisse mache und ihn auf die Fragen zu lenken, die ich hatte.

Interessant war auch, dass Herr B. auf meine Auskunft, wir hätten schon von seiner anberaumten Zeit viel verbraucht, zu verstehen gab, dass wir ggf. auch überziehen könnten.
Ich erklärte ihm, dass ich mich bislang auf keine Aussage seitens des Jobcenters habe verlassen können und er mein "fehlendes Vertrauen in seine Andeutungen" in einem rein von ihm kontrollierten Rahmen insbesondere seinem Kollegen Herrn L. zu verdanken habe.  Alles, auch die zuvorigen Auskünfte über das Auskunftsprozedere, sei durch jeden involvierten Jobcentermitarbeiter anders beschrieben worden.

Immer wieder taten sich aus der Natur der Sache und unser beider Mitteilungs- und Klärungsbedürfnis Punkte auf, die wir eigentlich lieber an einem anderen Ort außerhalb der Jobcenterhierarchie besprechen müssten.
Herr B. äußerte als allererster von ALLEN JOBCENTERMITARBEITERN, die ich je getroffen habe, Interesse, das WIRKLICH mit mir zu tun.
Aber wer weiß - wenn man oben als Geschäftsführungsmensch tätig ist, sagt man jovial vielleicht mehr als man dann wirklich umsetzen kann - nur weil man freundlich erscheinen mag?
Freundlich war er. Strahlte scheinbar Ruhe aus. Hat es nicht nötig, herumzukommandieren oder zu manipulieren wie Herr L., Herr M. und die anderen. Er kann lachen, es muss doch gut sein, das Haus, in dem er arbeitet.
Was ist Ihr höchstes Gesetz? Gesetzesranking? Aber Frau Wendt, das wissen Sie doch.
Ich habe dazu eine Meinung. Ich will es von Ihnen wissen..
Das SGB-II ist das höchste Gesetz für uns im Jobcenter.
Aber natürlich gelten hier die Grundrechte. Es darf z.B. keine Diskriminierung geben [Anm.: FriGGa lacht so laut innerlich, dass das Gebäude einstürzt. Das ist ein Satz, der an WHITENESS** nicht zu überbieten ist.]

Ich habe ihm nicht vertraut - mich aber wohl gefühlt, weil ich "mich selber" bei mir hatte. Ich fühlte mich gut, aber gehetzt durch die zeitl. engen Vorgaben und seine Lust, da auch ein wenig auszuschweifen.
Gegen die offensichtlichen Mauern von SGB-II und die automatische Befangenheit eines dieses System Vertrenden, wenn man mit einer "Betroffenen" spricht, die etwas will (und nicht mit einer "unbetroffenen Forscherin", die moralisch nicht bewertet) täuschte seine freundliche Art nicht hinweg. 
Das ist ein langer Prozess - das kann man nicht erzwingen. Schon gar nicht, wenn so viel passiert ist und viel auf dem Spiel steht. Dafür warb ich um sein Verständnis.
Es ist immer wieder niedlich, wie diese SGB-II-Leutchen das scheinbar nicht verstehen und immer ganz überrascht tun, wenn man von seinen Grundrechten spricht. Wenn sie damit anfangen "na Sie haben doch hier einen Antrag gestellt".

All dieses ganze "psychologische" wollte ich nun gerade in diesem kurzen INFO-Termin nicht - sagte das auch - doch dabei entspann sich immer wieder ein neuer in diese Richtung gehender Faden - und ich brauchte dann längere Sätze zur Überleitung und Erklärung - um mich zu versichern, ob und worüber er im Bilde sei.

Niemand im Hause sei darauf erpicht, mich zu ärgern oder mir absichtlich schaden zu wollen. Ich frage mich, wie er das in den Gedanken und Gefühlen seiner Mitarbeiter erkennen will, die er kaum kennt, scheinbar überrascht war, dass Herr M. Anwalt war/ist.

Nun gut, er fragte unter anderem, wieso ich meinen AV nicht wolle.
Er tat so, als würde er das nicht wissen, obwohl er kurz zuvor gesagt hatte, er würde meine Mails (an den Geschäftsführer und ggf. auch andere "ans Haus") gelesen haben.
Ich wollte ihn fragen "Lesen Sie Zeitung?" - nun ja das machte ich nicht.
Ich sagte ihm, dass Herr M. mich insbesondere mit dem Sexshop-"Angebot" diskriminiert hätte - als Frau - und dass das gerade in der Kette der Zwangsmaßnahmen objektiv als Unmöglichkeit eingestuft worden war.
Das ließ Herr B. erstmal sacken.
Er meinte, "wir haben uns doch entschuldigt."
Ich sagte: Herr M. hat sich nicht entschuldigt. Er hat es vom Tisch gewischt, als sei nichts gewesen. Auch als ich das als Grund für ALLE Kommunikationsverweigerungen mit ihm anführte tat er so, als sei nichts gewesen.
Herr B. versuchte mir aufgrund meines insgesamt "schwer zu handhabenden" Verhaltens für die JC-MitarbeiterInnen, ein Verständnis abzuringen, dass ich mich mal fragen könnte, warum es dazu käme, dass man mit mir so umginge oder mir solche Angebote machte... Ich glaube, er hat dann aber nochmal die Kurve gekriegt, denn am Ende des Gespräches betonte er, dass ihm das leid täte und er das sanktionsbehaftete Angebot "Erdbeermund" für einen ziemlich dummen Fehler halte und dass es ein Eigentor gewesen sei.

Es ging auch um die Beistandsfrage, die zunächst beim Gespräch mit Herrn L. ein Problem gewesen war, das mir fast eine Sanktion gebracht hatte.
Auch hier versuchte Herr B. mein Verständnis für den Arbeitsschutz zu gewinnen (zu kleine Räume, Angst und persönliche Überforderung der Mitarbeiter). Ich bestätigte ihm, sehr ruhig auf den guten Herrn L. zugegangen zu sein und ihm viele Alternativen angeboten zu haben. Und dass ein AV mal seine Ängste hinterfragen solle, ob die nicht von der Struktur erzeugt seien, die Zielvereinbarungen und Statistiken...
Herr B. fand meine Idee, größere Räume für solche Fälle (3 Beistände) zu nutzen, erstmal ganz logisch.
Er wollte sich da mal erkundigen - meinen Ausführungen zu den Urteilen, den 3 Beistandsmenschen zulassenden Gesetzen, die (entgegen meiner Rechtsauffassung) durch niederrangige Hausordnungen eingeschränkt würden oder durch die "Autorität des AV", konnte oder wollte er wohl nicht instantan folgen, machte sich dazu aber Notizen.
Ich betonte erneut, dass das RANKING der Gesetze und eine Stimmigkeit innerhalb der Gesetzeshierarchie nötig sei.
Ebenso bei dem zentralen Thema BEWERBUNGSKOSTEN.
Ich wollte ihm dazu das Beispiel erzählen:
"Ich stehe auf einer Baustelle und soll ein Haus bauen. Es gibt keine Ziegel. Nach Ablauf der Bau-Frist werde ich bestraft, weil ich kein Haus gebaut habe."
Er brach meine Ausführungen mittendrin ab indem er sagte, das wisse und kenne er.
Ich fragte dennoch nochmal, ob und wie es geregelt sei, dass man sich zu bewerben habe "auf blauen Dunst" ohne zuvorige Zusicherung der Kostenübernahme oder dafür erfolgte Zahlung.

Herr B betonte den SINN und NUTZEN des Ermessens.
Ich finde Ermessen in allem, wo letztlich gestraft wird, nicht hinnehmbar.
Ich betonte, dass es hier nicht "um etwas übliches zu erwartendes" ginge, was einvernehmlich passiere, sondern um klare Grenzen und Verpflichtungen in einem Feld der Zwänge.
Ich hatte das Gefühl, er würde dem allen nicht wirklich folgen. Aber der Eindruck kann täuschen. Es gab Anflüge von Verständnis aber auch Verwunderung, wieso ich keinen Bescheid darüber hätte und die Kostenübernahme einfach im Zuge von Gegenbringpflichten an mich übergangen sei, Tatsachen damit geschaffen wurden, Sanktion, bumm fertig.

Herrn B. schriftliche Auskunft zu diesem 3. Punkt seiner Hausaufgaben wird dann besonders interessant.

Er hat mir vor Ort NICHTS beantwortet - sondern die 3 Punkte:
"ich prüfe die Zuständigkeit des AV nach dem Sexshop-Thema"
"ich befasse mich damit, wie bewerbungen ohne Kostenübernahme verlangt und bei Ausbleiben sanktioniert werden kann"
"ich informiere mich darüber wer und wieviele Leute einen zum Termin begleiten dürfen" als Hausaufgabe mitgenommen und sich notiert.


Lustig war für mich, dass er auf meine Äußerung zu inzwischen ca. 70 000 Klicks auf meinen zuvor unbekannten Blog sagte:
"Ich weiß noch nicht, ob ich das besser gut oder besser nicht so gut für das Jobcenter finden soll, dass sie alles bloggen."

Er fand auch interessant, dass ich mich derzeit gerade bewerben würde.
Ob er geschnallt hat, dass ich mit "ich bewerbe mich um einen gut bezahlten Posten, was viel Zeit in Anspruch nimmt, einer von uns 18 BewerberInnen wird am 24. September ausgewählt" meine Wahlkandidatur meinte, ließ er nicht durchblicken.
Er fragte nur mehrfach nach, ob ich mich bewerben würde und die Bewerbungskosten dafür nicht bewilligt worden seinen... ;-)

Und dass es toll wäre, wenn ich bald weg wäre mit viel Geld... und beide Seiten sich an einen schwierigen Prozess erinnern würden, der aber Vergangenheit sei.




*Nun ja, Ihr wisst ja, jeder sagt was anderes - sowohl inhaltlich als auch zu den Abläufen. Gemeinsam ist nur die generelle Haltung, Probleme oder Fragen zu individualisieren und das Konzept SGB-II möglichst reibungslos mit psych. manipulation durchzudrücken oder zu rechtfertigen.

** Whiteness oder auch "Critical Whiteness" - die Betrachtung der weißen (in Europa gestarteten) Kultur und Mehrheitsgesellschaft anhand ihrer kulturellen Anfänge, Ausblendungen und Schwächen - durch (angenommene) Positionen von außen (etwa durch Analysen von Kolonialismus und Versklavung aus "schwarzer Beobachter-Perspektive". Das Einrichten von Institutionen und das Leugnen von deren (potentieller) Fehlbarkeit (wie auftretende Diskriminierung) ist ein Teil davon. Ich habe kürzlich zu dem Thema ein interessantes Seminar besucht.
Wie stark alle unsere Herrschaftsprinzipien unmittelbare Folge systematischer Überhebung und Diskriminierung waren, ja darauf BASIEREN, wurde da sehr anschaulich von der Referentin rübergebracht.



NACHTRAG 02. 10. 2017


Herr B. hatte mir bisher nicht geantwortet - dafür hat Herr M. mich weiter mit Sanktionswünschen und Sanktionsbewehrten "Vermittlungsvorschlägen" versorgt.
Ich habe daher den Laden am heutigen Tage aufgesucht.

Siehe dazu meine Beschreibungen
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/frigga-und-das-jobcenter-teil-16.html

Fazit: Herr B. wird sich wohl um das eine oder andere kümmern, Herr M. wird nicht mehr mein Vermittler sein (aber man erwägt mich vom einzigen Selbständigenteam Team 765 in ein anderes TEAM zu überstellen - was meine berechtigten Zuständigkeitswechselwünsche wieder als formalen Akt der Jobcenterarchitektur verschleiern würde).
Dass es aber soweit kam, lag nur daran, dass ich massiv nochmal Mails schrieb, dem Geschäftsführer Hieb einen unangekündigten Besuch abstattete, in mehreren Hierarchieebenen unangekündigt vorsprach... und mir am Ende des Tages noch entgegen der Meinungen vom frühen Morgen all dies von der Teamleiterin Frau H. mitgeteilt werden konnte.


37 Kommentare:

  1. Termine beim GF gäbe es nicht?

    Jeder hat das Recht, mit dem "Geschäftsführer" einer öffentlichen Behörde zu sprechen.

    Das SGB-II ist das höchste Gesetz für uns im Jobcenter?

    Bundeszentrale für politische Bildung:
    Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

    Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die Artikel des Grundgesetzes stehen über allen anderen deutschen Rechtsnormen.

    DIE ARTIKEL DES GG STEHEN ÜBER ALLEN ANDEREN DEUTSCHEN RECHTSNORMEN !!!

    Sinn und Nutzen des Ermessens?
    Willkür !!!!!

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  2. Auf die Frage, was ist das höchste Gesetz, beantwortet ein deutscher Beamter - der im Jobcenter Berlin Pankow als "Leiter der Geschäftsführungsebene" auftritt - diese Frage mit: „Das SGB-II ist das höchste Gesetz für uns im Jobcenter.“ Spätestens jetzt müsste die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ihren Jobcenter-Beamten endlich einmal erklären, dass das Grundgesetz für einen Beamten das höchste Gesetz in Deutschland ist und das dies auch für Jobcenter-"Beamte" gilt. Eventuell könnte der Ex-SPD-Senator aus Hamburg (Detlef Scheele), der seit einiger Zeit für 300.000 Euro im Jahr den BA-Chef spielen darf, Herrn B. vom Jobcenter Berlin Pankow ein Grundgesetz zukommen lassen.

    Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), und dazu zählen ja auch die Jobcenter, handelt es sich immer noch um eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) untersteht. Die Bediensteten der Jobcenter leisten ihren Diensteid auf unsere Verfassung und nicht auf die Institution BA. Es geht hier also nicht um Loyalität gegenüber irgendeinem Arbeitgeber. Der Beamte, als Repräsentant des Staates, ist nur seinem Gewissen und seinem Diensteid gegenüber verpflichtet. Er sollte eigentlich der Hüter unserer Verfassung sein, unabhängig von jeweiligen politischen Strömungen die ihren Einzug in die Gesetzgebung halten. Dass "kleine Beamte" das nicht wissen, ist schon schlimm genug, dass aber ein "Leiter der Geschäftsführungsebene" eines Jobcenters das nicht weiß, ist beängstigend und erklärt auch die Zustände in den deutschen Jobcentern.

    Herr B.: "Ich weiß noch nicht, ob ich das besser gut oder besser nicht so gut für das Jobcenter finden soll, dass sie alles bloggen." – Das glaube ich Herrn B. sofort, dass ihm das auf den Magen schlägt.

    M.S.

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    1. Die Bediensteten der Agentur für Arbeit und der Jobcenter, wie natürlich auch der Geschäftsführer und sein Stellvertreter sofern sie Beamte sind haben einen Diensteid geleistet:

      „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

      Sie schwören auf das deutsche Grundgesetz und nicht auf das SGB II!

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    2. Das scheinen Jobcenter-"Beamte" aber immer noch nicht zu wissen, dass sie dem Grundgesetz verpflichtet sind und nicht dem Sozialgesetzbuch. Wenn sogar der Leiter der Geschäftsführungsebene, vom Jobcenter Berlin Pankow, das nicht weiß – oder besser gesagt, nicht wissen will – dann kann man sich vorstellen, dass den kleinen Jobcentermitarbeitern vielleicht sogar von der BA mit Kündigung gedroht wird, wenn sie das Grundgesetz ansprechen.

      Trotzdem wäre es nicht verkehrt, wenn Jobcentermitarbeiter sich das Grundgesetz, zumindest aber die Artikel 1 bis 19 (Die Grundrechte), einmal aufmerksam durchlesen würden (und natürlich auch begreifen würden, was im GG steht). Dann würde möglicherweise das Fundament unseres freiheitlich-demokratisch und sozialen Bundesstaats (Art. 20 Abs. 1 GG) wieder auf festeren Boden stehen. Darüber hinaus haben die Väter unseres Grundgesetzes eine sogenannte Ewigkeitsklausel im Grundgesetz verankert. In Art. 79 Abs. 3 GG steht, dass auf jeden Fall Art. 1 GG und Art. 20 GG, bei einer eventuellen Änderung des Grundgesetzes – wofür es zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates bedarf – unberührt bleiben muss. Artikel 1 GG garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Artikel 20 GG beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat.

      M.S.

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    3. @ Anonym 14. September 2017 um 06:19

      Noch eine kleine Anmerkung, da ich das bei dir zunächst überlesen hatte. Du schreibst "... sofern sie Beamte sind [...] Diensteid geleistet".

      Wenn man in einer staatlichen Behörde arbeitet, dann ist es völlig unerheblich ob man ein "echter Beamter" ist oder nur ein "Angestellter im öffentlichen Dienst".

      Beide - Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst - unterliegen in einer staatlichen Behörde den Vorschriften des Beamtenrechts. Das bedeutet aber auch, dass der Beamte und der Angestellte ihre dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen müssen (siehe § 839 BGB (Haftung bei Amtspflichtverletzung) i.V.m. Art. 34 GG). Ein Staatsbediensteter (egal ob Beamter oder Angestellter) kann und sollte also von seiner Remonstrationspflicht gelegentlich Gebrauch machen. Die Remonstration ist in § 63 BBG (Bundesbeamtengesetz) geregelt. Das Jobcenter-"Beamte" von dieser Remonstrationspflicht bis dato keinen Gebrauch gemacht haben – wenn wir von Inge Hannemann mal absehen – lässt nur den Schluss zu, dass Jobcenter-"Beamte" weder das Beamtenrecht noch die Remonstrationspflicht kennen. Es wäre natürlich auch möglich, dass Jobcenter-"Beamte", wie ich oben schon geschrieben habe, von der BA mit einer sofortiger Kündigung bedroht werden, wenn sie über solche Dinge, wie zum Beispiel das Grundgesetz, nachdenken würden und ihnen dann als Abschreckung der "Fall Hannemann" vor Augen geführt wird.

      M.S.

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    4. Ja richtig, Beamte leisten den "Diensteid" und auch Angestellte im öffentlichen Dienst legen ein "Gelöbnis" ab:

      Durch Gelöbnis wird auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten förmlich verpflichtet, wer im öffentlichen Dienst tätig ist, wenn keine andere Form (etwa Diensteid des Beamten) vorgesehen ist. Wenn er nicht ohnehin Amtsträger ist, wird der Gelobende dadurch „für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter“ (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB) und kann entsprechende Sonderdelikte begehen.

      So hatte etwa nach § 6 des Bundesangestelltentarifvertrags der Angestellte dem Arbeitgeber die gewissenhafte Diensterfüllung und die Wahrung der Gesetze zu geloben. Das Gelöbnis wurde durch Nachsprechen der folgenden Worte abgelegt und durch Handschlag bekräftigt:

      „Ich gelobe: Ich werde meine Dienstobliegenheiten gewissenhaft erfüllen und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sowie die Gesetze wahren.“

      Es kann sich deshalb auch der Angestellte/Geschäftsführer/Stellvertreter im Jobcenter nicht einfach darauf berufen, es gelte für ihn nur das SGB II. Bei seinem Handels muss er auch immer das Grundgesetz beachten. So gesehen haben Sie Recht. Ein Staatsbediensteter muss sich auch immer dem Grundgesetz verpflichtet fühlen.

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    5. Jobcenter sollten nur noch fachfremde Leute als Arbeitsvermittler einstellen, denn Mitarbeiter ohne entsprechende Beamtenausbildung machen sich über die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen keine Gedanken und von einer Remonstrationspflicht haben solche Mitarbeiter sicherlich auch noch nie etwas gehört. Bei Herrn M. sieht es allerdings anders aus, da ihm als Jurist die Remonstration (§ 63 BBG) bestimmt nicht unbekannt ist. Auch das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG), also die festgelegte Pflicht des Gesetzgebers bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen, sollte einem Juristen wie Herrn M. bekannt sein, denn mit dem lateinischen Satz lex superior derogat legi inferiori - das ranghöhere Gesetz verdrängt das rangniedere - geben ja schon Jurastudenten gerne an.

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    6. LiebeR AnonymeR MitdenkendeR!
      Dank Deines Hinweises ist es zu folgender Konversation gekommen:
      http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2017/09/wie-schutzen-sanktionen-meine-oder-ihre.html

      ich möchte EUCH ALLE ermutigen, jederzeit VON EUCH AUS die Fragen nicht nur "in eine große Runde", sondern AUCH an die unmittelbaren Ansprechpartner zu stellen - wie ich es getan habe oder in Eurem Stil! DANKE - lasst Ihnen die Ohren rauschen - bis Sanktionen Geschichte sind und ein FAIRER GESELLSCHAFTSVERTRAG ohne Ausbeutung von uns GEMEINSCHAFTLICH umgesetzt worden ist!

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    7. Diese Pseudobehörde BA/JC, in denen die Vorstände hohe Managergehälter beziehen und im mittleren Management sogar Bonuszahlungen bis herunter zum Teamleiter winken, macht was sie will. Die interessieren sich nicht für Grundrechte und schon gar nicht für das Zitiergebot.

      Lex superior derogat legi inferiori kennen BA/JC-Mitarbeiter nicht. Dieser lateinische Satz wird wohl sogar von Jobcenterjuristen für eine fremdartige Sprache aus einem Fantasyfilm gehalten. Auf gut deutsch: Die Jobcentermitarbeiter - egal ob AV oder JC-Jurist - dürfen solche Dinge wie das Grundgesetz, die Grundrechte und "das ranghöhere Gesetz verdrängt das rangniedere" nicht kennen, sonst finden sie sich sehr schnell auf der anderen Seite des Jobcentertisches wieder und sind dann selbst Hartz IV Empfänger.

      Wie die Meinung der BA-Zentrale in Nürnberg zu solchen Sätzen wie lex superior derogat legi inferiori ausgefallen ist, das kann man hier lesen:
      http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.de/2017/09/wie-schutzen-sanktionen-meine-oder-ihre.html

      So lange aufgeklärte Journalisten sich dem Hartz IV Unrechtssystem nicht endlich annehmen und die Missstände anprangern, die in dieser Pseudobehörde BA/JC herrschen, wird die BA immer so weitermachen. Herr B. wird irgendwann Herrn M. von Frau Wendt abziehen, etwas Zucker über den Sexshop-Vorfall streuen und dann den nächsten AV auf Frau Wendt loslassen. Aber ändern wird sich nichts, solange die vierte Gewalt, also die Medien, in den Händen der oberen Zehntausend ist und die Reichen mit dem Elend und der Armut von Menschen viel Geld verdienen. Der Staat sorgt für billige Arbeiter und kann damit sogar noch seine Arbeitslosenstatistik schönen – das ist die bittere Wahrheit, die scheinbar niemand erkennt.

      Ich habe selbstverständlich auch Fragen ans Jobcenter gestellt. Natürlich nicht an die Arbeitsvermittler, die ohnehin keine Ahnung vom Grundgesetz haben und wo Fragen nach dem Zitiergebot und ähnliches nur den alten Bibelspruch "Perlen vor die Säue werfen" bestätigen würde. Nein, die JC-Juristen sollten diesmal Stellung nehmen, wie man auf der einen Seite für eine staatliche Behörde arbeiten kann, die sich nicht an lex superior derogat legi inferiori hält, sich aber auf der anderen Seite nicht als JC-Jurist scheut, Sanktionen für diese Pseudobehörde durchzusetzen. Was habe ich für eine Antwort von den JC-Juristen erhalten? – Richtig!!! Ich habe KEINE ANTWORT erhalten.

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  3. Lieber Herr B. und Kollegen (auch anderer Jobcenter)!

    Sie sehen, hier wird eifrig diskutiert! Bringen Sie sich gern ein - rücken gerade oder verwirren uns noch mehr - es wäre schön, wenn Sie sich einmal einbrächten.

    Denn um so klarer Sie mit Ihrer Haltung für sich stehen, um so angenehmer wird Ihnen sein, dass es hier in der Öffentlichkeit steht - weil Sie ja eben MITGESTALTEN können.
    Ebenso natürlich auch, um die einseitige Wiedergabe meiner Eindrücke durch Ihre Erlebnisse zu bereichern.
    Ansonsten freue ich mich auf baldige POST von Ihnen, diese meiner geneigten Leserschaft und mir zu gemüte zu führen!

    Herzlichst,
    FriGGa Wendt

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  4. "... denn am Ende des Gespräches betonte er, dass ihm das leid täte und er das sanktionsbehaftete Angebot "Erdbeermund" für einen ziemlich dummen Fehler halte und dass es ein Eigentor gewesen sei."

    Warum wird das sanktionsbehaftete Stellenangebot "Erdbeermund" vom Jobcenter Pankow eigentlich immer noch verniedlicht? Wir wissen doch schon lange, dass im "Erdbeermund" auch Prostitution stattfindet. Frauen aus armen Ländern, wie z.B. Rumänien, Bulgarien, etc. sind im "Erdbeermund" gezwungen ihre Körper jedem verschwitzten Mann anzubieten (Armutsprostitution). Wir haben auch nach einer kleinen Recherche herausbekommen, dass man als Sexshopverkäuferin nicht nur Dildos verkaufen soll, sondern auch die Kabinen und das Sexkino von weggeworfenen (benutzten) Präservativen und anderen schmutzigen Dingen reinigen muss. Herr M. soll das alles nicht gewusst haben? Mit einigen Klicks im Internet hätte Herr M. erfahren, dass man im "Erdbeermund" sogar Gangbang-Partys feiern kann.

    Eines weiß Herr M. aber ganz sicher, dass FriGGa sich mit einer mündlichen Entschuldigung von ihm nicht zufrieden geben würde und er weiß auch, dass eine schriftliche Entschuldigung ihm das Genick im Jobcenter brechen würde, also schweigt Herr M. lieber beharrlich weiter. Das kann er auch, denn er weiß auch, dass er sich auf die Rückendeckung der Leitung der Geschäftsführungsebene verlassen kann.

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    1. "Erdbeermund Berlin Sybelstraße - Ein nettes Erotikkino. 7 Kinos, Kontakträume, 6 Gloryholekabinen, Voyeurraum, SM-Raum. Im Kinobereich stehen Spinde, in denen man seine Sachen einschließen kann. Einen Schlüssel erhält man gegen Hinterlegung von 20 € Pfand am Verkaufstresen des Stores im Erdgeschoss. Den Pfand erhält man bei Abgabe des Schlüssels natürlich zurück."

      Aus einem Bericht über das Sexkino Erdbeermund: "[...] Ausschließlich weibliches Personal ist anwesend, das war früher aber anders in diesen Schmuddelläden ... just als ich ihn, den etwas diskreteren Seiteneingang wählend, durchschritt, kommt mir eine junge freundlich-lächelnde Blondine in hautengen Leggings, schwarzen Lacklederstiefeln mit Putzeimer entgegen [...]"

      "... mit Putzeimer entgegen". Ja, davon hat die Physikstudentin Frigga sicherlich schon damals an der Humboldt-Universität geträumt, später einmal als Diplom-Physikerin vollgewichste Taschentücher und benutzte Kondome in einem Sexkino entsorgen zu dürfen. Da hat der JC-AV Herr M. sich aber einen tollen Job für die verhasste Kritikerin des Hartz IV Systems ausgesucht. Aber für Herrn B. aus der "Geschäftsführungsebene" war das alles nur ein dummer Fehler. Für wie blöd hält das Jobcenter Berlin Pankow die Leute eigentlich? Das Jobcenter wusste doch ganz genau, was Herr M. da mit Frigga abzieht.

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    2. :-P wovon ich als Studierende geträumt habe, ist Herrn M. wahrscheinlich persönlich und strukturell herzlich egal - aber gerade in den ersten Semestern haben meine Kommilitonen und ich öfter nachts von unseren Übungsaufgaben geträumt ;-)
      Und auch die sexuellsten Phantasien eines Menschen wie mir rechtfertigen nicht den übergriffigen Zugriff mittels Verwertungszwang oder mittels Sanktionsinstrumentarium darauf!... deren Vorhandensein rechtfertigt nicht, einen Menschen zu zwingen, seinen Körper, Geist oder Seele zu verkaufen oder zu vernutten in welcher Form auch IMMER. Da sind wir bei Ralph Boes' wunderbaren Abhandlungen über den Arbeitsbegriff und auch bei den Bildern der Wahrheitspatenschaft.de

      Herr M. und seine Kollegen sowie Herr B. sollten wirklich eine Fortbildung in diesen Fragen bei uns buchen, die sie dann auch BEFÄHIGEN, echte Empathie und Entscheidungskraft zu erlangen in den Bereichen, wo sie selber Strukturell zum unterdrücken freier Lebensarbeit und des Freisinns benutzt werden. Das ist MEIN karitativer Ansatz für ein verstümmeltes Menschsein in Behördenkontexten. Um so geiler sie aber finden, was sie machen inkl. der "freundlichen Belagerung" andersdenkender (mit freundlichen Sanktionsofferten), um so größer wahrscheinlich die Angst, in den Spiegel zu blicken? Herr B. hat da weniger Berührungsängste, sitzt er schließlich weiter oben als unser Herr M.
      Natürlich ist eine dahergesagte Entschuldigung durch Herrn M. kein Grund, die KLAGE fallen zu lassen - aber echtes Interesse, etwas zu verändern, können M., B. und all die anderen jederzeit bekunden - ohne Sanktionen befürchten zu müssen.
      Herr B. meinte, da würden immer zwei Menschen sich begegnen... lieber Herr B. - DAS wünsche ich mir! Zwei Menschen - nicht ein Mensch und ein Systemsklave, der sich selber (mit mehr oder weniger innerem Übereinstimmen) rein als Werkzeug der Obrigkeit vorstellt und Zwang ausübt.
      Herr L. hat übrigens damals gesagt "ich bin die Exekutive" während ich mich ihm als Mitmensch vorstellte und als Souverän - mein Versuch, in ihm den Souverän gespiegelt zu bekommen, wurde als neurolinguistischer Angriff auf seine Position gewertet. Mit Herr M. kam ich noch nichtmal bis dahin... seine höflichen Umgangsformen haben keiner Machtverführungsprobe stand gehalten, sonst hätten Herr M. und ich zusammen ggf. meine jetzige Bewerbung viel lustiger noch aufgezogen ;-)
      Mein lieber Herr B. - auch Ihnen möchte ich nochmal in einem bald fortgesetzten Gespräch zum Thema MENSCH vs. (vom Menschsein abgeschnittene) BEHÖRDENROLLE einiges sagen, was alle von Herrn L. bis zu Frau S. mir jemals über sich sagten. Einfach damit Sie und ich beide wissen, worüber wir reden.
      Wie weit Ihre werten Kollegen da in ihrem eigentlichen Menschsein beschnitten sind durch die STRUKTURELLEN VORGABEN, ist Ihnen vielleicht gar nicht bewusst?!
      Meine Einladung zu morgen in die Skalitzer Straße vor dem Görlitzer Park steht - für die Öffentlichkeit und für Sie!

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    3. FriGGa: "Zwei Menschen - nicht ein Mensch und ein Systemsklave ..."

      Du meintest sicherlich, "ein Sklavenvermittler und ein Systemsklave".

      Eugen Roth (Dichter, 1895-1976) bringt das in seinem kleinen Gedicht 'Irrtum' auf den Punkt. 1935 erschien in einem Kleinverlag der Gedichtband "Ein Mensch", in dem Roth in heiteren Versen mit überraschenden Reimwörtern Menschen und ihre Schwächen unter die Lupe nahm.

      Irrtum
      Ein Mensch meint, gläubig wie ein Kind,
      Daß alle Menschen Menschen sind.

      Hier noch ein kleines Gedicht von Roth, für unsere "pflichtbewussten Jobcentermitarbeiter", die täglich die Drecksarbeit für das Hartz IV System ausführen, mit dem Titel 'Allzu eifrig'.

      Allzu eifrig
      Ein Mensch sagt - und ist stolz darauf -
      Er geh´, in seinen Pflichten auf.
      Bald aber, nicht mehr ganz so munter,
      Geht er in seinen Pflichten unter.

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    4. @Anonym 14. September 2017 um 13:23

      Natürlich wußte das Jobcenter ganz genau was dieser Herr M. da mit Frau Wendt macht. Gerade in einer Behörde muss man in der oberen Etage wissen was die untere Etage macht, sonst kann das ganz schnell nach hinten losgehen. Auch in Hinblick auf das was hier schon erörtert wurde, ist das alles nicht glaubhaft, dass die obere Etage angeblich nichts wußte. Denn wenn nicht nur Beamte im Jobcenter arbeiten, sondern auch Menschen aus anderen Berufen, die auch keine Beamtenausbildung durchlaufen haben, muss man als Behördenleiter besonders wachsam sein. Herr M. ist, wie man hier ja gelesen hat, ein arbeitsloser Rechtsanwalt, also auch kein ausgebildeter Beamter im Fachbereich Arbeit und Soziales. Gerade fachfremde Leute muss man doch beaufsichtigen, dass die keinen Blödsinn machen. Mir kann keiner erzählen, dass die obere Etage nicht wußte was Herr M. da mit Frau Wendt veranstaltet. Überhaupt, wie kommt man eigentlich auf die Idee einer Physikerin Jobs als Putzfrau, Kartenverkäuferin auf Berlins Touristenschiffen oder sogar eine Stelle als Sexshopverkäuferin anzubieten, wo doch Physiker und Ingenieure angeblich händeringend gesucht werden um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern? Nein, die obere Etage, und damit meine ich auch den Oberguru im Jobcenter Pankow, den Geschäftsführer Axel Hieb, hat sicherlich von den Schikanen des Herrn M. gegen die Systemkritikerin Frau Wendt gewußt, auch wenn Herr B. jetzt ganz überrascht klingen will und das als dummen Fehler eines einzelnen Arbeitsvermittlers hinstellen möchte.

      Martin

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  5. ..... das sanktionsbehaftete Angebot "Erdbeermund" für einen ziemlich dummen Fehler halte und dass es ein Eigentor gewesen sei.

    Wenn Herr B. das mit dem Eigentor wirklich gesagt hat, dann hat er ja schon zugegeben, dass das Jobcenter von dem Stellenangebot in einem Sexshop mit "Fleischeinlage" gewusst hat. Wie konnte Herr M. nur so dumm sein, eine Frau, die es versteht sich zu wehren und die auch die dafür benötigte Intelligenz mitbringt, in einen Sexshop mit angeschlossenen Puff unterbringen zu wollen, nur um dem System dienlich zu sein?

    Herr M. ist also ursprünglich Rechtsanwalt gewesen und arbeitet jetzt als Arbeitsvermittler in einem Jobcenter. Kein anständiger Mensch, der noch Moral besitzt, arbeitet heutzutage noch in einem Jobcenter. Jobcenter versorgen nur noch Leiharbeitsbuden mit Menschenmaterial und drohen mit Wohnungsentzug und Lebensmittelentzug wenn man sich nicht versklaven lassen will.

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  6. Liebe FriGGa,

    Sozialgesetzbuch (SGB) II
    § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    (1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

    Und auch im Grundgesetz, Artikel 1, steht "Die Würde des Menschen ist unantastbar".

    Gestern habe ich nun zufällig den Film "Der Gefangene von Alcatraz" von 1962 im Fernsehen gesehen. Darin kommt gegen Ende ein intensives Gespräch vor, welches mich direkt an Dein Gespräch zwischen Dir und dem "Leiter der Geschäftsführungsebene" des Jobcenter erinnerte.

    Das Gespräch zwischen dem Leiter von Alcatraz, Gefängnisdirektor Harvey Schoemaker und dem Gefangenen Robert Stroud lautete wie folgt:

    Stroud:
    rehabilitieren...

    Schoemaker:
    Ja, rehabilitieren!

    Stroud:
    Ich glaube Sie wissen nicht was das Wort bedeutet.....oder doch?

    Schoemaker:
    Ich verbitte mir diese Tonart!

    Stroud:
    Ich habe im Lexikon nachgelesen, da steht, es kommt von dem lateinischen Stamm habilis, die Definition ist "dafür zu sorgen, dass einer seine Würde zurück erhält". Haben Sie auch diesen Punkt bei Ihrer Arbeit berücksichtigt, einem Menschen die Würde zurück zu geben die er früher hatte?

    Ihr einziges Interesse ist doch, wie sich einer führt. Sie haben mir einmal gesagt, es ist zwar lange her, aber ich habe es nicht vergessen "Ich habe nämlich meine eigenen Vorstellungen wie sich ein Mensch zu benehmen hat". Und leider sind Sie von diesem Standpunkt in den letzten 35 Jahren von keinen Schritt abgewichen.

    Sie möchten, dass ihre Gefangenen, wenn sie entlassen werden, wie Marionetten aus dem Tor heraus tanzen, mit einem Stempel versehen, den sie von Ihnen bekommen haben. Mit Ihrer Auffassung von Umerziehung, Ihrer Auffassung von Benehmen, ja Sie erwarten sogar Ihre Moral. Und eben das ist der Fehlschlag Harvey.

    Für Sie und die ganze Strafrechtslehre. Damit rauben Sie den Gefangenen die Basis für eine neue Existenz, ihre Individualität. Draußen stehen sie dann da, sind Automaten, dich sich nur bewegen, anstatt zu leben, während sie innerlich einen abgrundtiefen Hass auf Gott und die Welt haben. Bei der ersten
    Gelegenheit sich zu rächen tun sie das auch. Und das Resultat: mehr als die Hälfte kommt wieder ins Gefängnis.


    Genau das ist der Fehlschlag der Sanktionen im SGB II.


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    1. Robert Stroud (im Film von Burt Lancaster dargestellt) hatte in Alcatraz aber wenigstens ein Dach über dem Kopf und 3 Mahlzeiten am Tag. Im deutschen Hartz-IV-Strafvollzug wird einem das Dach und die Mahlzeiten auch noch weggenommen, wenn man sich nicht vom Hartz IV System versklaven lassen will.

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    2. "Tapete rappte über Hartz IV und bekam Ärger mit dem Jobcenter. Im Februar 2012 erlangte Kroppach (Tapete) größere mediale Aufmerksamkeit, als bekannt wurde, dass das Jobcenter Berlin-Mitte ihm androhte, die Bezüge aufgrund seiner Texte über sein Leben als Hartz-IV-Empfänger zu kürzen." (Quelle: WIKIPEDIA)

      https://de.wikipedia.org/wiki/Tapete_(Rapper)

      Wie man auf WIKIPEDIA liest, ist „Gefängnisdirektor Harvey Schoemaker“ jetzt wohl im Jobcenter Berlin-Mitte als Teamleiter oder sogar als Geschäftsführer angestellt (-;

      Wie blöd sind die Verantwortlichen in den deutschen Jobcentern eigentlich, wenn die sich immer wieder selbst ins Rampenlicht stellen und einen Rapper bedrohen oder wie jetzt im Jobcenter Berlin Pankow, eine Naturwissenschaftlerin in einen Sexshop vermitteln wollen? Gibt es eigentlich keine intelligenten Menschen in den Jobcentern mehr, die begreifen, dass man sich mit solchen Blödheiten nur selbst ein Bein stellt? Dass der IQ der kleinen Jobcenterangestellten nur leicht über der Raumtemperatur liegt, das haben ja wohl die meisten ALG II Empfänger schon selbst herausbekommen, dass aber auch die Leute aus der oberen Etage eines Jobcenters nicht besonders schlau sind, dass kann man hier auf FriGGa’s Blog seit einiger Zeit lesen.

      Überlegen wir doch einmal: Der ganze Mist, den FriGGa ertragen muss, der ist doch nicht von Herrn M. erdacht worden, sondern von der oberen Etage. Herr M. mag außerhalb eines Jobcenters eine Null sein, sonst müsste er nicht als studierter Rechtsanwalt im Jobcenter als AV arbeiten. Aber für so dumm, dass er sich eigenmächtig mit einer (ALG II)-Physikerin anlegt (die ihm intellektuell wahrscheinlich auch noch haushoch überlegen ist) und sie in einen Sexshop mit "Fellatio-Hausangestellten" vermitteln will, nur um der oberen Etage zu gefallen, für so dumm halte ich Herrn M. nun doch nicht.

      Nun ja, in einem Staat wo eine Literaturwissenschaftlerin Chefin des BMAS und ein Sportlehrer BA-Chef ist, in so einem Staat hat man sicherlich auch Platz für einen arbeitslosen Rechtsanwalt, der in einem Jobcenter den Arbeitsvermittler spielen darf - und das ist doch schon wieder beruhigend und macht Hoffnung, dass der Art. 20 Abs. 1 GG doch noch nicht im Mülleimer gelandet ist.

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  7. Am Sonntag den 24. September 2017 ist Bundestagswahl. Wir sollten alle zur Wahl gehen und entweder 'FriGGa' oder 'Die Linke' wählen. Wählt aber nie wieder die SPD, die uns dieses Hartz IV Verbrechersystem beschert haben und immer noch frech daran festhalten.

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    1. Christoph Sieber – Hartz IV

      https://www.youtube.com/watch?v=IjEM1E---Mc

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    2. ... die Szene stelle ich mir immer mit Herrn L. und Herrn M. vor - dass die zwei unterschiedlichen Männer sich gegenseitig vermitteln ;-)

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    3. Christoph Sieber - 10 Jahre Hartz4

      Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit.

      Was dürfen Millionen Hartz IV Bürger wählen? Wenn sie noch nicht sanktioniert wurden, morgens zum Frühstück Kaffee oder Tee. Na ja, da kann sich jetzt jeder seine eigenen Gedanken draus basteln und warum es das unmenschliche Hartz IV nach über 10 Jahren immer noch gibt.

      Am 24. September 2017 ist Bundestagswahl. Also, geht wählen, und wählt weise, damit ihr demnächst überhaupt noch etwas zum Frühstück habt.

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    4. Ja, geht wählen, aber nicht "eure Stimmen abgeben" ;-)
      In meinem Wahlkreis gibt es für jeden Wochentag einen parteilosen Direktkandidaten und 5 Leute von kleinen Parteien... und etliche kleine Parteien, die für das BGE sind - nicht nur "Bündnis Grundeinkommen"... schaut Euch also bitte den GANZEN Wahlzettel an und begreift die Leute, die sich da als (kleine) Partei raufbekommen haben, nicht als neue Führer und Heilsbringer, sondern als WERBER für ihre ANLIEGEN und als AKTIVISTEN, mit denen Ihr bündnisübergreifend zusammenarbeiten könnt - zumindest es versuchen... NACH der Wahl... bei uns in Wahlkreis 83 hat das schon geklappt VOR der Wahl- wenn auch quasi total ignoriert von den Medien...
      es wird großspurig gesagt "alle Direktkandidaten treffen sich" und dann werden aber nur 6 von 18 eingeladen... Einzelbewerber Michael Fielsch aus Berlin Mitte ging es ähnlich - nur dass bei ihm noch nichtmal die Zeitung anrief wie bei vielen von uns im Wahlkreis schräg gegenüber.

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    5. P.S.: zum Frühstück trinkt ein guter Hartzer Leitungswasser und damit man das nicht im Bundestag vergisst, werde ich die Diäten auf Hartz IV- Niveau senken - ein Politiker, der mehr will, soll arbeiten gehen - Einkommen verrechnet mit der Diät selbstverständlich ;-) Ich habe darin Übung... und natürlich wird das ein guter Ansporn sein, die Regelsätze zu erhöhen - weil kein Politiker möchte mit 409 EUR + (kleiner)Miete versauern ;-D ;-D ;-D

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    6. "Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit."

      Tja, wie unabhängig kann ein Bundesverfassungsgericht eigentlich noch sein, dessen Richter zum großen Teil von den Parteien gewählt werden, die das System Hartz IV immer noch gut finden? Wir werden es aber demnächst sicherlich erfahren, ob das Bundesverfassungsgericht immer noch der Hüter der deutschen Verfassung (des Grundgesetzes) ist oder ob in Karlsruhe auch schon - wie in vielen Sozialgerichten - mit juristischer Hermeneutik das Grundgesetz so ausgelegt wird, wie sich einige "Volksvertreter" das gerne wünschen.

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    7. Modell-Demokratie

      https://www.youtube.com/watch?v=9bl_LCddHKk

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  8. Hey Leute - nochmal:

    ICH weiß nicht, was das Jobcenter weiß oder sich "gedacht hat" beim Erdbeermund-Angebot. Schön, was Ihr alles "wisst" ;-))

    Ich weiß die Sympathie für mich und die Kritik am System auch von Euch zu schätzen!
    Aber vergesst bitte nicht der nüchternen Wahrheit halber, dass Vermutungen, auch die, die super ins Bild passen, VERMUTUNGEN sind. Klar könnt Ihr die alle äußern - aber es muss immer klar sein, was Vermutung und was Fakt ist.

    - Sollte Herr B. davon gewusst haben, was der kleine Herr M. bzgl. Erdbeermund veranstaltet hat, dann ist er ein HEIMLICHER SYMPATHISANT - denn dann hat er gewusst, dass
    i c h
    DAS nun wunderbar gegen sie verwenden werde... ;-) Sie hatten zuvor Kenntnis von meinem Widerstan,d meiner Kreativität, meinen (ausufernden) Veröffentlichungen ;-)
    In diesem Fall nämlich hätte ER, Herr B., Herr Hieb, ein "Krisenstab" des Jobcenters das Eigentor gesehen oder (mit) verursacht und nun ärgert Herr B. sich nicht wirklich darüber, sondern fühlt sich cool dabei, mir das zu sagen ;-)))

    - Herr B. weiß mit Sicherheit, dass (nicht nur) ich SGB-II grundsätzlich für falsch halte und dass da ein Grundsatzkonfliktpotential besteht (was durch den Sexshop nur sichtbarer wurde dank der medialen Aufmerksamkeit), und dass so ein Konflikt aufbrechen kann, solange (dazu verpflichtete) Handlanger das entgegen der Menschenwürde, wie ich und viele hier sie verstehen, einsetzen.

    -natürlich ist es leicht, den einzelnen AV von oben herab "abzukanzeln". Gerade für Führungskraft Herrn B.
    Ob das dank seiner Rolle in dem Spiel interne Konsequenzen hat, die sich an mir zeigen, wird sich zeigen ;-)
    Z.B. indem Herr M. nicht mehr für mich zuständig sein wird. Erst DANN würde sich zeigen KÖNNEN (nicht müssen), ob er menschlich zu einer Aussprache von sich aus bereit wäre und erst dann wäre die Grundlage dafür da, das ggf. je nach Erkenntnissen dabei, von meiner Warte anzunehmen. Ggf. wäre dazu viel Arbeit nötig. Es müsste ihm sehr wichtig sein, er müsste dafür seine Freizeit opfern oder sich freistellen lassen, um fundiert etwas zu lernen über sein beschränktes Tischlein hinaus. Mit mir UND Vertrauten, die ich mit einbeziehen würde (das ist derzeit ziemlich unwahrscheinlich - aber WÜNSCHEN darf ich es mir trotzdem).
    Auf keinen Fall geht "Schwamm drüber und ich dransalier Dich weiter" wie er es bislang versucht hat.
    [...]

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  9. [...]
    Wir wissen alle, dass nicht Herr M. das Problem ist, sondern eine Struktur, die solche Vorfälle zulässt und herbeiführt!


    -es ist (mit kleiner Wahrsch.) möglich, dass Herr M. damals die Tragweite seiner Erdbeermundnummer gar nicht mitgeschnitten hat - hat sein Päckchen wöchentliche "Stellenzuweisungen" gepackt - eingetippt "Helferin Verkauf", "Reinigung", "Callcenter", und da hat sein System ihm 3 bis 4 passende Angebote geschickt. Er hat (Details unbesehen) die personalisierte Rechtsfolgenbelehrung rangepappt WIE IMMER und ab die Post - hinterher könnte er sich dann durch die Strafanzeige und meine Reaktionen vielleicht geärgert haben über sein "Missgeschick". Es ist - neben anderen viel interessanteren- EIN Szenarien.


    -es muss "das eine konkrete Angebot" vorab nicht bis in die oberste Chefetage noch dazu mit der "Puffeinlage" bekannt gewesen sein, M. hatte den Auftrag, mich schnellstes zu vermittlen bzw. loszuwerden - vermutlich mit allen Mitteln, ohne dass er die im Einzelnen hat von Herrn B. oder dessen Etage absegnen lassen müssen...
    die Struktur lässt sowas zu - ohne unmittelbare konkrete Anweisungen des Chefs - gibt es doch klare Vorgaben "was das Ziel ist" - nicht "wie man da hinkommt" (z.B. "schwierige Kunden vermitteln oder anderweitig loswerden")

    - wie die Ausschreibung in die Datenbank reinkam? wem und unter welcher Kategorie (Verkaufshelfer?) es eingestellt war
    -falls Herr M. den Laden vor Absenden des Angebotes KANNTE (inkl. der Bordellseite), dann hat er das bewusst "untergejubelt" - entweder als bewusste Taktik von Hilfeschrei an eine "Enthüllungsaktivistin" oder um unbewusst auszudrücken, dass er mit mir nicht mehr weiterwisse

    -sein FORMALER Fehler war, das Angebot mit einer RECHTSFOLGENBELEHRUNG zu verzieren und dann hinterher so zu tun, als habe nie eine Sanktionsabsicht bestanden und als solle ich mich nicht so haben. Wie sehr er ständig sanktionieren will, zeigte er davor und danach auch in anderen Fällen - derzeit hat er mir 70% verpassen lassen.
    Besonders schön, fast Klassiker, wenn es seitens Herrn B. heißt: "fragen Sie sich nicht wie es kommt, dass Mitarbeiter Ihnen sowas anbieten?" Doch, das frage ich mich sehr intensiv - aber wie gesagt - alles sind Mutmaßungen - es reicht ohne ihn künstlich zu dämonisieren, sein Vergehen beim Namen zu nennen. Er schickt mir sanktionsbehaftete "Angebote" - damit diskriminiert er mich und andere "Kunden" STRUTKRUELL und SYSTEMISCH.
    Welche perverse kleine Freude er ggf. gefühlt haben mag bei dem einen oder anderen konkreten Angebot, spielt erstmal keine Rolle, um das systemisch Verwerfliche sichtbar zu machen - das wäre für mich aber menschlich und persönlich interessant.

    -Die persönliche Einstellung und das konkrete Handeln beim Thema (Zwangs)Prostitution wäre eine super Ausgangsdiskussion mit Herrn B. und Herrn M., wurde aber noch nie von uns geführt. Ich bin dafür offen!

    Und danke Euch für Eure Kenntnisnahme,
    FriGGa

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  10. ... an sämtliches "Strukturelle" kommt man aber nur praktisch ran, indem man sich diejenigen "vorknöpft", die unterschreiben und veranlassen, anweisen und konkretr umsetzen, also indem ich Herrn M. mittels Klage und meinem Wirbeln überall versuche die Zielrichtung seines Wirkens bewusst zu machen - und das auch mit Unterstützung, die ohne "Sexshop" gar nicht hinschaut.
    Und indem man Schritt für Schritt auch die "höheren Ebenen" in die Verantwortung zieht. Indem man von Anfang an weiß, dass nicht der kleine Arbeitsvermittler alleinverantwortlich ist und indem es nicht damit genug ist, von dem eine Entschuldigung zu verlangen. Diese ist nämlich nur für das menschliche da - dass ein kleiner AV auch etwas Respekt lernt und damit ggf. sein Arbeits- und Sozialverhalten kritisch überdenkt (statt mich wegen meines ungefragt diagnostizierten "mangelnden Arbeits-und Sozialverhaltens" in Bewerbungstrainings zu schicken).

    Daher werde ich von mir aus die Klage nicht einstellen.
    Keine Ahnung, wie da der Ermittlungsstand ist.
    Meist wird sowas irgendwann eingestellt. und genau in solchen Fällen ist Öffentlichkeit gut. Also wenn man die Wirkungsweise der Jobcenter gut sehen kann. Und das lösgelöst von meiner Persönlichkeit oder auch der von Herrn M. Es kommt immer wieder vor. Es gab etliche solcher Fälle zu verschiedenen Zeiten und Orten - auch indirekte und direkte Nötigungen für Betroffene, sich zu prostituieren - körperlich - genitalisch - geistig und seelisch SOWIESO bei JEDER Vermittlung, denn jede zwangsweise Arbeitsvermittlung ist eine Entfremdung und Gewalt - und das unabhängig davon, ob der Vermittelte hinterher AUCH oder ZUFÄLLIG in der neuen Aufgaben "aufgeht" und sich prächtig entwickelt ;-)
    Es wäre auch ohne "generalverordnung von Sanktionen" möglich, dem einen oder anderen in den A. zu treten, wenn er es wünscht oder braucht - bei mir müsste spätestens seit Herrn L. und meinen Briefen an ihn sonnenklar sein, dass ICH diesen Service nicht will und dass er nur für eins produktiv ist: meinen (kreativen) Widerstandsgeist wecken, wozu unter anderem bloggen und alles breit rumtragen gehört ;-)))

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    1. Ich weiss, dass nicht alle Jobcenter-Mitarbeiter oder Geschäftsführer/Stellvertreter schlechte Menschen sind ;)
      Wie im richtigen Leben auch, gibt es dort gute und schlechte Menschen ;-)

      Aber das Hartz4-System halte ich für grundsätzlich schlecht.

      Es folgt dem Prinzip "Und bist du nicht willig, so brauche ich Gewalt". Im Fall der Jobcenter, in denen der "Kunde" - an sich schon ein Widerspruch - eine "Einladung" - wieder ein Widerspruch an sich - erhält und diese nicht befolgt.
      Als Gewalt gibt es dafür eine Sanktion (= Strafe) d.h. Kürzung des Existenzminimums. Bis zur 100% Sanktion, Kürzung von sämtlichen Leistungen (Regelleistung, Heizung, Miete, Krankenversicherung) die eigentlich nach dem Grundgesetz jemanden zustehen, um seine Würde zu schützen.
      Denn "Lebensmittelgutscheine" tasten die Würde eines Menschen in jeden Fall an!

      Und natürlich haben nicht die Mitarbeiter des Jobcenter das SGB II gemacht und auch nicht die Regelungen für die Sanktionen daraus. Aber sie befolgen diese grundgesetzwidrigen Regelungen eben, ganz nach dem Sinn "Wir müssen uns ja an das SGB halten". Vergessen dabei aber, das deutsche Grundgesetz dabei.

      Und auch im Dritten Reich unter Hitler wurden ja nur Befehle der Vorgesetzten befolgt....

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    2. Liebe FriGGa,
      Du hast natürlich recht, wenn Du schreibst, dass man mit Vermutungen nicht so um sich werfen sollte. Da aber wohl die meisten, die hier schreiben, selbst Erfahrungen mit einem Jobcenter gemacht haben, werden aus Vermutungen oftmals Wahrheiten. Ich weiß, es gibt keine wirkliche Wahrheit, aber jetzt geht es nicht um Ontologie, sondern um die Wahrheit, wie das Jobcenter Wahrheit gerne definiert und wie die Betroffenen diese Wahrheit empfinden.

      Ich wollte aber noch kurz zu 2 Anmerkungen von Dir etwas sagen.

      F.W.: ... wenn es seitens Herrn B. heißt: "fragen Sie sich nicht wie es kommt, dass Mitarbeiter Ihnen sowas anbieten?"

      Sollte Herr B. sich nicht lieber selbst einmal fragen, warum seine Arbeitsvermittler arbeitslosen Menschen überhaupt solche miesen Jobs anbieten (Callcenter, Reinigungskraft, Sexshop, etc.pp.), anstatt solche Frage einer ALG II Empfängerin zu stellen? Die Verantwortung dafür, was in einer Firma/Behörde schief läuft, trägt doch letztendlich immer die Chefetage, wenn die Mitarbeiter etwas falsch machen. Aber auch hier versucht Herr B., den schwarzen Peter an den AV oder an einem/r ALG II BezieherIn abzugeben.

      F.W.: "Und indem man Schritt für Schritt auch die "höheren Ebenen" in die Verantwortung zieht. Indem man von Anfang an weiß, dass nicht der kleine Arbeitsvermittler alleinverantwortlich ist und indem es nicht damit genug ist, von dem eine Entschuldigung zu verlangen."

      Richtig, es ist aber eigentlich wie bei diesem Dominoeffekt. Fällt der erste Stein, so fallen auch alle folgenden Steine. Da die Chefetage sicherlich nicht so blöd ist, ihre Namen oder irgendwelche Anweisungen auf ein Blatt Papier zu kritzeln und das zu veröffentlichen, muss man sich eben an solche kleinen Arbeitsvermittler (wie z.B. Herrn M.) halten, die hier den ersten Dominostein darstellen. Herr B. macht das nämlich sehr geschickt, indem er sich und die Chefetage total aus der Betrachtung herausnimmt und alles dem AV und der "nicht mit dem System kooperierenden Kundschaft" zuschieben möchte. Schuld hat also der Arbeitsvermittler, der sich nicht besser informiert hat, was er darf und was er nicht darf, und Schuld hat der Kunde, der aufbegehrt anstatt sich endlich in sein Schicksal zu fügen. Schuld hat aber nie die obere Mannschaft in der BA und in den Jobcentern, die am Monatsende ihre Bonis zählen. So lange die kleinen Arbeitsvermittler nicht begreifen, dass sie nur nützliche Deppen für das System sind und sie nur dafür sorgen, das es den Leuten gut geht, die mit diesem System viel Geld verdienen, solange wird sich auch nichts ändern. Inge Hannemann hat in Hamburg schon vor Jahren versucht das System aufzubrechen und ihre Jobcenterkollegin mit ins Boot zu holen. Aber die Angst vor dem Verlust des monatlichen Bankscheck von der BA hat viele Jobcentermitarbeiter verängstigt und da haben sie lieber Inge Hannemann aus dem Boot gestoßen und sind brav und unterwürfig zur BA-Chefetage gerudert und haben gelobt sich immer systemkonform zu benehmen und auch nicht gegenüber der BA aufzubegehren, denn wie heißt es schon in der Dreigroschenoper von Bertolt Brecht: "Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral."

      M.S.

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    3. Berichtigung: "Inge Hannemann hat in Hamburg schon vor Jahren versucht das System aufzubrechen und ihre Jobcenterkollegen mit ins Boot zu holen." Also nicht nur eine einzelne Kollegin, sondern ihre Kollegen!

      Inge Hannemann kämpft seit Jahren gegen das System Hartz IV. Im Interview mit dem Stern sprach sie im März 2015 über den Druck für die Jobvermittler und absurde Arbeitsmaßnahmen.

      "Mein Ziel ist die Abschaffung von Hartz IV"

      Stern: Frau Hannemann, Sie prangern seit Jahren das System Hartz IV an. Sind die Zustände wirklich so schlimm, wie in der Wallraff-Reportage gezeigt?
      Inge Hannemann: Ja. Ich habe mich beim Ansehen direkt in mein Jobcenter zurückversetzt gefühlt. Ich finde es richtig, dass nicht nur die Probleme der Arbeitslosen thematisiert werden, sondern auch die Sicht der Arbeitsvermittler sehr differenziert dargestellt wird.

      Stern: Was sind aus Ihrer Sicht die größten Probleme?
      Inge Hannemann: Das ist ein Zusammenspiel aus Personalmangel und Zahlenfetischismus. Vernünftige Beratung ist oft nicht möglich. Es geht ständig darum, Quoten zu erfüllen: So und so viele Kunden einladen, Sanktionen verhängen, in Maßnahmen schicken - ein ständiges Hecheln nach Zahlen.

      Stern: Mussten Sie selbst Leute in Maßnahmen schicken, die Sie für unsinnig hielten?
      Inge Hannemann: Ja. Es gab regelmäßig Mails von Vorgesetzten wie: Jeder Mitarbeiter muss heute noch zwei Kunden in Maßnahmen schicken, um die Statistik zu beschönigen. Und es gab richtig unsinnige Maßnahmen. Wir haben ausgebildete Einzelhandelskaufleute in ein Plastik-Kaufhaus geschickt. Dort sollten sie mit Plastikwaren und Plastikgeld Verkaufen spielen. Andere Menschen bekamen den Auftrag, alte Puzzle auf Vollständigkeit zu prüfen, damit diese gespendet werden konnten. Solche Maßnahmen bringen niemanden in Arbeit.

      Stern: Wie groß ist der Stress für die Arbeitsvermittler?
      Inge Hannemann: Der Arbeitsdruck verursacht Burnout oder Depressionen. Ich weiß von Kollegen, die quasi vom Schreibtisch weg in die Psychiatrie oder psychosomatische Klinik eingeliefert wurden. Der Krankenstand ist allgemein hoch, was für die übrigen Kollegen wiederum mehr Arbeit bedeutet.

      Das Interview ist von März 2015, aber die Idiotie in den Jobcentern geht immer so weiter, so weiter, so weiter, so weiter, so weiter, ...

      Man sieht, nicht nur Hartz IV Empfänger sind Opfer des Systems, sondern auch viele Arbeitsvermittler. Vielleicht erklärt das auch, warum so viele fachfremde Nichtbeamte in den Jobcentern arbeiten. Die werden einige Zeit in den Jobcentern verheizt und danach mit einem seelischen Schaden wieder auf die Straße gesetzt. Inge Hannemann sagt: "Mein Ziel ist die Abschaffung von Hartz IV". Die Abschaffung von Hartz IV ist aber nicht nur für 5 Millionen Menschen wichtig, die Hartz IV beziehen, sondern auch für die 100.000 Mitarbeiter der BA, die auch von diesem System kaputt gemacht werden.

      Politiker sollten endlich einmal zugeben, dass es in dieser hochtechnisierten Welt nicht mehr für alle erwerbsfähigen Bürger Jobs gibt. Wenn Politiker das endlich zugeben würden, dann müsste auch ein Herr M. einer Diplom-Physikerin nicht mehr Jobs als Putzfrau oder als Sexshopverkäuferin mit § 10 SGB II aufdrängen. Herr M. hat sicherlich auch nicht als Jurastudent davon geträumt, später einmal in einem Jobcenter den Arbeitsvermittler zu spielen.

      Wenn Herr M. begreifen würde, dass er auch nur eine Marionette des Systems ist, dann wären wir schon einen Schritt weiter, aber aus irgendeinem Grund scheinen selbst studierte Juristen, sobald sie im Jobcenter arbeiten, nicht mehr klar denken zu können. Man kann so etwas ja nicht einmal mit Geld erklären, denn ein AV bekommt ja nicht das Gehalt was zum Beispiel der Geschäftsführer Axel Hieb bekommt; von dem Gehalt des BA-Chefs Detlef Scheele will ich gar nicht erst reden. Was bewegt also Menschen, wie Herrn M., sich für einige Euros diesem System als willfährige Handlanger anzubieten?

      M.S.

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    4. Was bewegt einen Juristen wie Herrn M. dazu, sich für einige Silberlinge dem System Hartz IV als willfährigen Handlanger anzubieten und dafür sogar das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) in den Mülleimer zu werfen? – Ja, es lohnt sich sicherlich darüber einmal nachzudenken!

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    5. Ach, würde Herr M. doch mal selber dazu was sagen, nachdem seine Ohren hier schon dauernd klingeln!

      Herr M. wird sicher sehr schöne Erklärungen wie immer parat haben - vermutlich ist er auch "Ausredenbeauftragter", wie er schon versucht hat meine Einwände gegen Jobs uns Sanktionen aus der Welt zu schaffen mit seinen "Ideen"... da gelingt ihm das sicher auch mit der Aufhebung des Zitiergebotes u. ä.

      Ich habe ihn und alle seine mir bekannten Kollegen und Vorgesetzten bis hoch zu BA-Chef Scheele und dem BMAS zu einigen rechtlichen Dingen befragt.

      Einleitend mit dem Zitat von "Anonym 20. September 2017 um 06:15" (lex superior derogat legi inferiori)... bat ich die Herrschaften ein RANKING zu erstellen über die Gesetze und mir zu erklären, in wie fern "meine Menschenwürde durch Sanktionen geschützt wird"...

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    6. Herrn M. werde ich - wie Ihr mitverfolgen konntet,wenn Ihr in meinem Blog noch nicht den Überblick verloren habt - bald los.

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    7. "... wenn Ihr in meinem Blog noch nicht den Überblick verloren habt"

      Ja, so langsam verliere ich auch den Überblick, obwohl ich ein fleißiger Leser Deines Blogs bin.

      Zum Weggang von Herrn M. zitiere ich Goethe (Faust 1): "Den Bösen sind sie los, das Böse ist geblieben".

      Gruß
      M.S.

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