Hier die Ausschreibung für einen Auftrag:
Am 26.02.17 schrieb
Frigga Wendt
wer hat Lust, die
PKH für eine wahrscheinlich leicht kippbare Sanktion
einzustreichen?
Sanktion kurz vor
Ende eines (ebenfalls unter Klage* stehenden)
EGV-Verwaltungsaktes:
Sanktionsgrund:
Nichtzustandekommen einer Maßnahmeteilnahme
(unterstellte
"Verweigerung" - in echt war der Grund eine rechtlich
erlaubte "fehlende
Zustimmung zur Datenspeicherung" beim
Maßnahmeträger).
Das müsste doch
Aussicht auf Erfolg haben.
Ebenso ist noch
eine EKS-Klage offen. Diese wurde schon von einem
rechtlich
bewanderten Menschen auf die Schnelle zusammengeschrieben
und (leider mit
etlichen Rechtschreibfehlern) eingereicht.
PKH könnte noch
auch da noch möglich werden... das Ding ist nicht
veröffentlicht und
würde von mir vorzugsweise der Anwätlin/dem Anwalt
angeboten werden,
die oder der auch die Sanktion übernehmen möchte...
;-)
Lieben Gruß und
viel Erfolg bei Ihren Bewerbungen bei mir -
FriGGa Wendt
* Klage
EGV-Verwaltungsakt
...wer noch nicht
genug von mir und meinen Freunden hat, sorgt dafür,
dass wir auf die
Wahlzettel kommen und nebenbei Berlin mit
Sinnsprüchen
plakatieren:
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