am 07.03.2017, 9:00 Sievekingplatz3, Strafjustizgebäude, Sitzungssaal 362/2.Stock
es war ein GANZER VERHANDLUNGSTAG angesetzt...
Zuerst musste FriGGa ihr an der Jacke befindliches Grundgesetz unten am Eingang ins Gericht, an der sog. "Vereinzelungsanlage" abgeben, "aus Sicherheitsgründen" - was sie zu Prozessbeginn gleich rügte und ein Wachtmeister wurde geschickt, ihr das GG für ihre Unterlagen zu bringen.
Einer der Gäste im Zuschauerraum wurde aufgefordert, seinen Hut abzunehmen - es "gäbe nur zwei Gelegenheiten, in der "Öffentlichkeit" einen Hut zu tragen", so Richterin S., und zwar "alte Damen in der Kirche".
Das ist sehr lustig, denn "Öffentlichkeit" ist auch auf der Straße und dass das Gericht eben NICHT wirkliche Öffentlichkeit ist, sondern "privates Hausrecht" postuliert, zeigt ja die Anklage an FriGGa, die dieses "gebrochen haben soll".
Der Mann nahm seinen Hut ab und es wurde im Protokoll unter Angabe seines Namens vermerkt.
Ansonsten war ein "Wortprotokoll" mehrfach im Vorfeld und mündl. bei Verhandlungsstart abgelehnt worden - obwohl es sehr wichtig wäre und das stellt auch einen Revisionsgrund dar.
FriGGas Ausweis wurde nicht abgeglichen. Sie erklärte auch vor ihren Aussagen, dass sie ein grundrechtefähiger Mensch sei und als der gekommen sei, alle sich selbst so nennende Staatsgewalt als grundrechteverpflichtet betrachte.
Auch diese Richterin, Frau S., stimmte dem zu.
Im Zuge der Verhandlung, in der die beiden "Störenfriede" immer wieder als "Ursache" benannt wurden, erwähnte Frau Richterin S., dass sie "auch niemals ihren Ausweis zeigen würde".
Warum man nicht sanfter oder zielführender mit dem vehementen Fragen der damaligen Wortführer aus dem Publikum umging, konnte niemand sagen - nur dass das Gericht überfordert gewesen sei.
FriGGa erzählte ihre Sicht der Dinge und griff ihrem eigenen Plädoyer vorweg - bezugnehmend auf das bereits getroffene Freispruchurteil, sowie in Hinblick auf den "Rechtspositivismus" als Grundtenor des Vorgehens gegen Christine K., Hartz-IV-Betroffene und nun sie selbst und 9 andere Menschen.
Es wurden die damals Angeklagte sowie weitere "wegen vermeintlichen Hausfriedensbruch Verfolgte" vernommen - alle, auch die damalige Richterin D. und Staatsanwältin M. gaben an, wie laut und unübersichtlich es war.
Genüsslich fragte FriGGa die als Zeugin bestellte Staatsanwältin M. erneut über deren Verhalten aus. M. hatte FriGGa damals gar nicht gesehen - auch nicht die Tatsache, dass sie ihr Kind dabei gehabt hatte. M. hatte Fotos gemacht oder gefilmt und sie schwamm noch doller als in der ersten Verhandlung.
Dass Christine schon wieder bei Richterin D. auf dem Tisch läge als Vorgang, kam auch zur Sprache noch vor Christines Vernehmung, als Richterin D. ihre Zeugenaussage machte. Christine sei zu einem Täter-Opfer-Ausgleich mit dem Jobcenter wegen ihrer Briefe eingeladen - aber Christine antwortete, das würde sie machen, wenn SIE als das Opfer angesehen würde ;-)
Christine erwähnte dann auch, dass sie ohne Erwerbsarbeit sei, aber als Schwerbehinderte für die Ehrenamtsbörse tätig sei, wo auch die Tätigkeiten des Jobcenters in Sachen Beratung und Bewerbung unterstützt würden - und dass man sie als Ehrenamtlerin kürzlich geehrt hätte. Von der Richterin S.kam dann eine spitze Bemerkung in der Art: "es ist also nicht immer alles schlecht und böse was vom Staat kommt".
Zwei kranke Menschen mussten öfter etwas Wasser trinken - das wurde nur "als Ausnahme" genehmigt, die Richterin würde das eigentlich "nicht zulassen".
Es wurde auch vielfach über das REICHSBÜRGER-Thema besprochen, meist auf Fragen von FriGGa zu den Verfahrensakten. Alle am Gerichtsgeschehen beteiligten hatten so eine "Warnung" bis spätesten zum Verhandlungsbeginn erhalten, was den ganzen Prozess von Christine unter anderem Licht erscheinen lässt und alle vernahmen, dass es sich dabei um eine den Tatsachen widersprechende Beleidigung für unbescholtene, aber couragierte Bürger handeln würde.
Eine Zeugin mit osteuropäischer Staatsangehörigkeit wurde als einzige überhaupt vor ihrer Aussage nach dem Pass befragt. Die Richterin fragte nach dem Wohnsitz und als die junge Frau sagte, sie sei ohne festen Wohnsitz, wurde sie gleich auf ein mögliches Ordnungswidrigkeitsverfahren hingewiesen sowie stärker als die anderen darüber belehrt, die Wahrheit zu sagen, denn die Strafe für Lügen als Zeugin sei schlimmer als die Höchststrafe, die die Angeklagte FriGGa treffen könnte.
Diese Zeugin sagte, dass sie im Zuge des Tumults gefragt habe, ob die Richterin alle ausschließen KÖNNE - weil das ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen müsse. Sie sagte ja, das dürfe sie - aber auch erteilte sie der Fragenden keinen Befehl (umgehend) den Saal zu verlassen oder einen wahrnehmbaren Beschluss.
Erst Polizisten oder Wachtmeister hätten der Zeugin dann gesagt, sie solle gehen und dem sei sie umgehend nachgekommen - was also soll sie verbrochen haben?
Die Tür war da offensichtlich mehr oder weniger frei.
FriGGa muss laut ihrer Erinnerung kurz vor dieser Frau mit ihrem Kind und einem Teil ihres umfänglichen Gepäcks rausgegangen sein, nachdem ihr NIEMAND gesagt hatte, dass sie rausgehen müsse. Im Gegenteil, kein Polizist hatte mit ihr gesprochen und die Tür war von drin wie draußen ZuschauerInnen sowie Polizisten - vielen Menschen - verstellt gewesen.
Der Staatsanwalt hörte von einem Zeugen das Wort "Lärmwand", das er suggestiv jedem nachfolgenden Zeugen in den Mund legte. Für genau solche Sachen, die er dann als Indizien für "Zeugenabsprachen" heranzog, hätte es ein Wortprotokoll gebraucht.
Die Richterin verstand oft Dinge falsch und FriGGa musste mehrfach, auch wenn sie eigentlich nicht "dran" war, einbringen, dass es anders war - etwa dass sie Kreuzaktionen üblicherweise auf der Straße durchführe und - wie auch damals - NICHT in Gerichtssälen ;-)
Zwischendurch tuschelten Staatsanwalt und Richterin über die Vorgänge bei der Akteneinsicht, dass das eine Unsitte sei, dass jetzt immer mehr Leute die bekämen oder so ähnlich. FriGGa erklärte, auch sie habe ihre Akte teilweise in Kopie erhalten, wieso man das als Angeklagter nicht wissen dürfe.
Richterin S. meinte, es gäbe nicht nur Angeklagte wie sie, auch unzuverlässige, denen könne man solche Dokumente niemals überlassen. Es waren doch aber KOPIEN?
...und da der eine ganze Tag nicht gereicht hat, wurde auch der 08.03.2017 mit genutzt.
FriGGa rügte - für das Protokoll - die Versagung ihres Antrages auf Wortprotokoll.
Ebenso die Tatsache, dass eine Textzusammenstellung (von Dietlind) über die Aushebelung von Verfassung und Völkerrecht (durch gegen die Menschen gerichtete Staatsgewalten) von der Richterin nicht gelesen worden war. FriGGa hatte dies eingereicht, um vor dem "Rechtspositivismus" zu warnen und den daraus folgenden Ungerechtigkeiten - zu denen sich sogar Ministerien geäußert hatten.
Es wurden zwei weitere Zeugen vernommen, ein Wachtmeister und ein Protokollant vom ursprünglichen Prozess.
Deren Aussagen wurden als erhärtend dafür verwendet, dass ein Hausfriedensbruch stattgefunden hätte während die Aussagen der anderen Zeugen (die größtenteils ebenfalls wegen Hausfriedensbruch verfolgt werden) für mehr oder minder unbrauchbar erklärt wurden.
Eine Vorwegnahme der Richterin "nicht den Freispruch halten zu können" gab es. Mehrfach folgten Stillschweigensangebote in Anfrage an den Staatsanwalt.
Die Staatsanwälte müssten die Dinge verfolgen - sie hätten keine andere Wahl.
Warum das für das Recht auf Öffentlichkeit in Gerichten nicht der Fall sei, konnten sie nicht beantworten!
Es wurde jedoch die Anfrage der Richterin in Richtung Vergleich abgelehnt eine härtere Strafe als ursprünglich gefordert von der Staatsanwaltschaft.
Der Protokollant und der Wachtmeister, sagten zwar beide, dass sie keinen Beschluss auf "Ausschluss der gesamten Öffentlichkeit" laut verkündet gehört hatten, der Protokollant hatte diesen aber in sein Protokoll aufgenommen.
Der Wachtmeister hatte die ganze Zeit mit der einen Störerin zu tun, die zu ihm Dinge gesagt haben soll wie "Du Trachtenträger, fass mich nicht an".
Derweil habe er den BESCHLUSS der Richterin zum Ausschluss der Öffentlichkeit nicht gehört, wohl aber selbst versucht, ihrem vermeintlichen Willen Nachdruck zu verhelfen und gesagt "alle gehen aus dem Saal".
Für den Staatsanwalt war damit klar, dass alle diesen Beschluss hätten hören müssen - die Behauptungen aller Zeugen seien SChutzbehauptungen und von FriGGa, die alles gut beobachtet habe, "nicht lebensnah".
Der Wachtmeister brachte von sich aus zwei interessante Punkte:
*Niemand außer zwei Störenden sei ihm unangenehm aufgefallen - auch Frau Wendt nicht. Von daher habe es ihn gewundert, dass man auch ihn unter dem Reizwort "Reichsbürger" hinbestellt hatte in den Saal - die MEnschen seien aber eher "das Gegenteil" - für Grundrechte und das Individuum eingesetzt, keine nationalkonservative "homogene Gruppe".
*Er habe die Richterin so verstanden, dass sie nur eine kurze Unterbrechung machen wollte, wo alle rausgehen und danach die überwiegend ruhigen wieder hereinkommen könnten. Mit der Aussage war er einmalig - niemand sonst hatte diesen Eindruck gehabt.
Daran hatte in ihrer Methodik damals noch nichtmal die Richterin D. gedacht. Sie war so perplex von der Störung, dass sie sich gar nicht richtig zu helfen wusste und auf Geheiß der Staatsanwältin gleich zum härtesten Mittel hatte greifen wollen - und auch später auf Frage des Protokollanten hatte sie die Öffentlichkeit nicht mehr hereingeholt (etwa zu Verkündung von Christines Urteil "im Namen des Volkes").
Es gab zum Schluss die Gelegenheit für FriGGa, ein das System generell hinterfragendes Plädoyer zu halten.
Zunehmend erschreckendes Verhalten Formen über Inhalte zu stellen, Rechtspositivismus, Ausblendung der Ursachen, Aufblähen des Verfahrens in eine immense Nebenbaustelle, was alles entfiele, wenn die Grundrechte von Anfang an bestehen würden und Tendenzen, sich für sie einzusetzen, nicht in weitere "Bestrafbarkeiten" umgelenkt würden und sie betonte die Kernfrage "Sind Gesetze Diener des Menschen oder der Mensch Diener der Gesetze".
Zur Urteilsverkündung betrat FriGGa den Saal auf der Zuschauerseite und wollte dieser als Teil der Öffentlichkeit beiwohnen.
Die Richterin verlangte, dass sie sich zur Anklagebank bewege und es standen auch schon Saaldiener bereit, sie dort hinzubefördern.
FriGGa fragte, was denn geschehe, wenn sie nicht anwesend sein würde - am Vortag hätte ja die Option im Raum gestanden, ggf. trotz Ladung straffrei gar nicht zu erscheinen.
Die Richterin sagte: "dann wird das Urteil ohne Ihre Anwesenheit verkündet".
FriGGa ging darauf aus dem Saal und wartete vor der Tür.
Prozessbeobachter teilten ihr dann später mit, dass es eine "Verwarnung" gegeben hätte "30 Tagessätze auf Bewährung für ein Jahr".
Was das genau heißt und wie es (mit Revision etc.) weitergeht, wird Euch berichtet werden.
;-)))
Hier schreibt Prozessbeobachterin und ehemals Angeklagte Christine, die auch als Zeugin aussagte, ihre Eindrücke:
Frigga ist gestern NICHT freigesprochen worden.




Hier Friggas Freispruch in 1. Instanz: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.de/2017/01/freispruch-in-1-instanz.html
@Christine: Du schreibst u. a., daß Ihr keine Reichsbürger seid. Glaub ich Dir aufs Wort, die Sache dabei ist allerdings, daß das immer von anderen festgelegt wird. Kaum einer bezeichnet sich selber so. Dieses Wort wird einfach BENUTZT, um Andersdenkende zu diskreditieren.
AntwortenLöschenKlappt doch auch wunderbar, gell? :s
Apropos : Reichsbürger
AntwortenLöschenStaatenloser trifft POLIZEI
https://aufgewachter.wordpress.com/2017/02/08/staatenloser-trifft-polizei/
Apropos : Reichsbürger
AntwortenLöschenStaatenloser trifft Richter
https://aufgewachter.wordpress.com/2017/03/17/staatenloser-trifft-richter/
Erwerbslose bringt Kaffee & Kuchen und Stühle für ihre beiden Beistände mit, um Hausfriedensbruch im Jobcenter zu vermeiden
AntwortenLöschenhttps://aufgewachter.wordpress.com/2017/03/18/erwerbslose-bringt-kaffee-kuchen-und-stuehle-fuer-ihre-beiden-beistaende-mit-um-hausfriedensbruch-im-jobcenter-zu-vermeiden/
Christine, du hast den Berufungsprozess von Frigga wunderbar beschrieben. Ich beobachte den Prozess schon die ganze Zeit. Und in der Tat: nicht mal die EIGENEN Leute haben die angeblichen Öffentlichkeitsausschlüsse und Hinweise auf Hausfriedensbruch gehört.Sie war total unglaubwürdig. Ich bekomme den Eindruck, hier wird eine Straftat gezielt konstruiert, um Solidarität zu kriminalisieren. Die Behauptung alle seien Reichsbürger tut noch ihr Übriges dazu, sollen die Behörden doch mit Härte gegen diese vorgehen..So glauben die wohl, Widerstand und Solidarität ersticken zu können.- Da haben sie sich aber geschnitten.....
AntwortenLöschenSorry, Wort vergessen: Ich meine natürlich die angeblichen Öffentlichkeitsausschlüsse und Hinweise auf HFB der Staatsanwältin M., die nicht mal von den EIGENEN leuten gehört wurden.....
AntwortenLöschenes geht inzwischen weiter!
AntwortenLöschenFriGGa hat das Urteil schriftlich zugestellt bekommen und zeitgleich am 19. April erhielten einige der ebenfalls als Prozessbeobachter auftretenden Menschen sowie Christine selbst Briefe wegen vermeintlicher Falschaussage!!!
Dafür sollen sie sich jetzt verantworten....
Das Ganze erinnert mich an einen
(Achtung Beleidungungspotential - aber Achtung nur meine GEDANKEN und keine GLEICHSETZUNG)
HEXENPROZESS:
"Hat die Hexe Leberflecken, hat der Teufel Spuren an ihr hinterlassen - hat sie keine, so hat der seine Spuren verwischt..."
ERGO:
wenn Zeugen GEGEN FriGGa (oder Christine) aussagen, sind sie der GRUND für die Verurteilung,
wenn Zeugen anders aussagen und FriGGas oder Christines Sicht bestätigen, dann müssen diese GELOGEN haben...
das NICHT SCHWEIGEN WOLLEN und vor Gericht sich Äußern wollen, wird jetzt dadurch BESTRAFT bei den Zeugen... diesen wurde zuvor teilweise von Anwälten geraten, gar nichts auszusagen. Aber sie alle hatte den Wunsch der KLÄRUNG.
Man beachte auch: einige andere Zeugen und Vorverurteilte hatten vor dem Wort REICHSBÜRGER Angst und auch vor persönlichen Nachteilen durch einen Prozess und haben daher aus ANGST die Strafzahlungen angenommen.
Stimmt,das erinnert an Hexenprozesse.. Dass Menschen aus Angst die Strafe zahlen kann ich auch verstehen.. es bleibt nur zu hoffen, dass diese Menschen trotzdem weiter anderen, von der unmenschlichen und gegen alle Lohnabhängigen gerichtete Hartz-Gesetzgebung Betroffenen ihre Solidarität zeigen, wie sie es auf dem Prozess der Christine taten..
LöschenMit Widerstand meine ich in diesem Fall Christines Protestbrief an ihren Jobcenter-Sachbearbeiter,in dem sie Ihn wegen der unsäglichen und meiner Meinung nach rechtswidrigen Kürzungen die er ihr auferlegt hat, auf seine Unmenschlichkeit hingewiesen hat. Dieser Protestbrief wurde ja auch schon kriminalisiert.
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