IFG-Berlin-ANTRAG:
Zum Vorgang xxxx
Zimmer: xxxx
Zur Kenntnisnahme mit der Bitte um Weiterleitung an den Bezirksbürgermeister Neukölln und die Fraktionsvorsitzenden aller im Bezirksamt Neukölln vertretener Parteien
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich zitiere aus:
Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin
(Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG) Vom 15. Oktober 1999
§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die
demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.
In DIESEM RAHMEN der Ausübung meiner demokratischen Rechte und meiner demokratischen gesellschaftsbildenden Mitwirkung im allgemeinen, sowie der Wahrnehmung meiner verfassungsrechtlich garantierten Rechte nach Gehör, Rechtswahrnehmung und Rechtsverteidigung habe ich mein
Schreiben vom 26. Oktober 2016
an Ihre Behörde gerichtet.
Dass dieser Umstand, und mein Versuch mit den Behörden im Briefverkehr die offenen Fragestellungen in Bezug auf die Ausstellung eines Personalausweises zu erörtern dazu führt, als sogenannter
„Reichsbürger“
in Ihrer Behörde bezeichnet zu werden ist meiner Meinung nach mehr als
verwunderlich und höchst bedenklich!
Wie soll man das Verhalten von Behörden einordnen, bei denen die Inanspruchnahme demokratischer, durch die Verfassung garantierter Rechte eines Bürgers zu der Kategorisierung „Reichsbürger“ führen ??
Und wie soll man dann in Folge Behörden kategorisieren, die auf das Stellen von Fragen und Anträgen das Einschalten der Verfassungsbehörden für erforderlich halten?
Aus diesem Grunde sehe ich mich erneut veranlasst im Sinne eines
erhellenden demokratischen Prozesses des Dialoges
zwischen Bürgern und Behörden folgenden IFG-Berlin-Antrag zu stellen:
Ich bitte um Auskunft auf welcher Rechtsgrundlage der Bezirksamtsmitarbeiter Herr C. eine Zusammenarbeit mit dem Berliner Verfassungsschutz betreibt.
- Hat Herr C. diese Nebentätigkeit dem Bezirksamt angezeigt?
- Werden durch diese Tätigkeit Nebeneinnahmen generiert?
- Seit wann arbeitet Herr C. für/ mit dem Berliner Verfassungsschutz?
- Wie umfangreich sind das Material und die Erkenntnisse, die von Hr. C. an den Berliner Verfassungsschutz weitergeleitet und geliefert wurden?
- Wer erteilte im Bezirksamt Neukölln die Genehmigung, dass er seine Tätigkeit für den Berliner Verfassungsschutz ausüben kann?
- Wer haftet für die Folgen und Schäden aus seiner Tätigkeit für den Berliner Verfassungsschutz?
- Wieviele und welche Mitarbeiter arbeiten im Bezirksamt Neuköln kooperativ mit dem Verfassungsschutz?
- Gibt es weitere Mitarbeiter des Verfassungsschuztes im Rechtsamt des Bezirksamtes Neukölln die als V-Mann oder hauptamtlicher Mitarbeiter tätig sind?
Ich bitte weiter um die Auskunft und Herausgabe aller Materialien, Anregungen, Informationen, Weisungen und Dienstanweisungen, die das Bezirksamt zur Klassifizierung und Definition sog. Reichsbürgern nutzt, sowie der daraus folgenden internen Abläufe und Handlungen.
Ich freue mich diesbezüglich auf einen erhellenden, informativen, dem demokratischen Rechtsstaat angemessenen konstruktiven, friedlichen Austausch und Dialog zwischen den Bürgern und den Behörden der Bundesrepublik Deutschland, damit dann meine in meinem Schreiben vom 26. Oktober 2016 aufgeworfenen Fragen und Anträge unter Wahrung meiner rechtstaatlichen, von der Verfassung garantierten Rechte auf Gehör, Rechtswahrnehmung und Rechtsverteidigung, eine Beantwortung finden.
Von Demokrat zu Demokraten und in Erwartung eines entsprechenden Verhaltens
verbleibe ich
mit freundlichem mitmenschlichem Gruß
Berlin, den 03.03.2017
__________ ___________________________________
Datum Unterschrift von XXXX
HISTORIE:
(WURDE von mir ABGEGEBEN AM 03.03.2017 im Bezirksamt Friedrichshain Kreuzberg )
Staatenloser trifft Richter
AntwortenLöschenStaatenloser : „Herr Richter, in diesem Personalausweis steht gar kein Staat unter Staatsangehörigkeit.“
Richter : „Wieso? Was steht denn da?“
Staatenloser : „Bei mir stehen da Sprachkenntnisse.“
Richter : „Das gibt´s doch nicht. Zeigen Sie mal her!“
Staatenloser übergibt das Dokument dem Richter.
Richter : „Tatsächlich, deutsch“, und kratzt sich am Kopf.
Staatenloser : „Was soll das bedeuten?“
Richter : „Ganz einfach! Sie sprechen fliessend deutsch, also sind Sie Deutscher und kommen aus Deutschland.“
Staatenloser : „Das kann nicht sein.“
Richter : „Wieso?“
Staatenloser : „Ich spreche auch fliessend französisch und italienisch. Nach Ihrer Logik müßte ich dann Deutscher, Franzose und Italiener zu gleich sein und aus diesen Ländern stammen.“
Richter : „Stimmt auch wieder.“
Staatenloser : „Was machen wir denn jetzt?“
Richter : „Ich hab´s!“
Staatenloser : „Wie meinen?“
Richter : „Sie sind ein Reichsbürger!“
Staatenloser : „Besser ein Reichsbürger, als ein Staatenloser!“
Richter : „Warum?“
Staatenloser : „Ich brauch´ doch eine Heimat und ein Volk.“
Richter : „Stimmt auch wieder.“
Staatenloser : „Herr Richter?“
Richter : „Was denn nu´ noch?“
Staatenloser : „Können Sie mir in den Ausweis schreiben, daß ich Reichsbürger bin?“
Richter : „Warum?“
Staatenloser : „Weil Sie mir das doch eben gesagt haben, daß ich Reichsbürger wäre.“
Richter : „Es gibt doch gar keine Reichsbürger!“
Staatenloser : „Wieso haben Sie das dann zu mir gesagt?“
Richter : „Schluß jetzt mit dem Blödsinn! Es gibt höchstens Reichsdeutsche.“
Staatenloser : „Herr Richter?“
Richter : „Was denn nu´schon wieder?“
Staatenloser : „Können Sie mir in den Ausweis schreiben, daß ich Reichsdeutscher bin?“
Richter : „Nein!“
Staatenloser : „Warum denn nicht?“
Richter : „Sie sprechen ja fliessend französisch und italienisch!“
Staatenloser : „Ja dann von mir aus Reichsfranzose oder Reichsitaliener, ja?“
Richter : „Sie sind ein Staatsverweigerer.“
Staatenloser : „Wieso denn ich? Sie verweigern mir doch meine Staatsangehörigkeit!“
Richter : „Sie sind ein Staatsverweigerer, deswegen steht dort keine Staatsangehörigkeit.“
Staatenloser : „Ohne Staatsangehörigkeit bin ich weder zugehörig, angehörig noch hörig.“
Richter : „Sie leben doch schon in einem Staat.“
Staatenloser : „Und wie heißt der Staat in dem wir gerade leben?“
Richter antwortet nicht
Staatenloser : „Sie leben in einer Staatssimulation“.
Richter : „Und Sie sind ein Staatenlosigkeitssimulant.“
Staatenloser : „Dann lassen Sie uns doch einen Staat gründen, statt einen zu simulieren.“
Richter : „Nein!“
Staatenloser : „Komm, wenigstens eine vom deutschen Volk verfasste Verfassung.“
Richter : „Nein!“
Staatenloser : „Ja, dann möchte ich eine zweite Staatsangehörigkeit haben, wenn ich schon nicht die erste bekomme.“
Richter : „Lecken Sie mich am …“, sprang auf, schritt quer durch den Gerichtsaal und knallte die Tür laut zu.
Staatenloser trifft Richter
https://aufgewachter.wordpress.com/2017/03/17/staatenloser-trifft-richter/
Ähnliches habe ich erlebt. Nur das ich mit meinen Fragen kaum Antworten erhielt, lässt mich jetzt als "reichsbürgernah" betiteln-dies reicht aus, um mir meinen Job als Rettungspilot zu verwehren. Dank Luftsichereitsgesetz und Zuverlässigkeitsüberprüfung. Wahnsinn, was so alles abläuft...
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