Ich (Berlinierin) war heute von 9 bis 16 Uhr im Gericht in Hamburg, wo es um meinen (und anderer Menschen) Vorwurf zum Hausfriedensbruch im Gericht ging - siehe Newstickereintrag vom 07.03.2017.
Dieser Blog wurde anlässlich dieser Geschichte damals gestartet von mir - als ich den ersten Strafbefehl erhielt, gegen den ich Einspruch einlegte, während ich mitbekam, dass einige andere die Strafe ohne Verhandlung abzahlten, nur aus Angst vor weiterem Schaden - nicht aus "Schuldeinsicht".
Nun wurden viele Zeugen vernommen und dabei konnten wir auch etliches zum ANLASS bzw. den URSACHEN Agenda 2010 sagen, was zur Gerichtsverhandlung am 2.2. 2016 geführt hat, der uns letztlich auch die heutige Verhandlung beschert hat, wo ich auf der Anklagebank saß nach Freispruch in erster Instanz.
Mein Erscheinen war selbstverständlich angeordnet - kranke oder beurlaubte PolizistInnen wurden als Zeuginnen entpflichtet.
Nun wollte der Staatsanwalt heute gern noch weitere Menschen als Zeugen laden - die beide unabkömmlich waren bzw. es dann auch schon zu spät war...
somit soll es MORGEN weitergehen.
Meine Einwendung, dass das für mich zu kurzfristig und zu belastend sei, sowie heute erstmal an meinen Briefkasten zu müssen bzw. zweimal hintereinander anreisen zu müssen, wurden nicht als wichtige Gründe anerkannt. "Verfahrensinterne >>private<< Gründe der Juristen" soll ich aber anerkennen.
Ich MUSS vor Gericht erscheinen (auch wenn ich dann meiner HartzIV-Briefkastenpflicht nicht nachkommen könne) - aber mein Fernbleiben wird nicht mit Gerichtsmaßnahmen "geahndet" - trotzdem ist es ein Verstoß, wenn ich nicht komme - und es entgeht mir ggf. die Möglichkeit, Fragen zu stellen und das Verfahren für mich als Angeklagte positiv zu beeinflussen.
Ich rief umgehend im Jobcenter an - und fragte nach (von mir erwarteter) Post.
Offensichtlich war laut Servicecenter keine Post zu mir angekommen. *
Ich erfragte mir dabei auch folgende Info:
Der Arbeitsvermittler hat trotz gerichtlicher Ladung ERMESSENSSPIELRAUM, ob er mir die ORTSABWESENHEIT (für die spontan verlängerte Gerichtsverhandlung) "genehmigt". Dabei ist völlig unerheblich, ob tatsächlich ein Brief im Kasten ist, meine Nachbarn, Freunde oder gar mein ANWALT für mich in den Kasten schauen würde...
Ist mein Verfahren noch fair, wenn ich aus Hartz-IV-Gründen nicht vor Ort sein kann - wenn auf meinen "Hartz-IV-Briefkastenschauzwang (=Orts- und Zeitnaher Bereich)" keine Rücksicht genommen wird?
Welcher Forderung MUSS ich mich (rein rechtlich-hierarchisch) eher beugen...?
SCHREIBTS in die Kommentare ;-)
Ich teile hier bewusst vorläufig nicht mit, wie ich mich entschieden habe und wo ich gerade bin ;-)))
*ich weiß inzwischen, dass ich eine neue Sanktionsandrohung von meinem "Schatzi", AV Herrn L., habe. Seit letzter Woche ist er offiziell nicht mehr für mich zuständig - sondern ein anderer Arbeitsvermittler.
Aber "Schatzi" will mir unbedingt noch eine Sanktion wegen "meiner Bewerbungsformulierungen" verpassen - und zwar, weil ich in Bewerbungen schrieb:
"ich betrete auch ohne die expliziten
Leistungskürzungsangebote meines derzeitigen Arbeitsvermittlers
gern unbekannte Gefilde."
Sanktionsandrohung im Wortlauf>>
...wie ich meinen derzeitigen Anwalt fand>>
und hier die beste aller Bewerbungen in Vorbereitung >>
Sie zeigen uns immer offener, daß sich das 'Besatzungskonstrukt BRD' immer mehr, von einem 'Rechtstaat' entfernt.
AntwortenLöschenGlück auf uns allen.
"der gute Besatzer in uns selbst" sagt sicher, dass es eine Obrigkeit braucht - ich wünsche uns dagegen eine "Innerlichkeit", die dieses hierarchische Prinzip ersetzt (egal mit welchem "sonnenkönig" als Oberhaupt) - und diesen Wunsch können wir in uns selbst anfangen zu leben...
Löschen"Welcher Forderung MUSS ich mich eher beugen ...?"
AntwortenLöschenEGV-Wortlaut: "Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind. Zum zeit- und ortsnahen Bereich gehören für Sie alle Orte in der Umgebung Ihres Grundsicherungsträgers, von denen Sie in der Lage sind, Vorsprachen täglich wahrzunehmen. Sie sind verpflichtet bei einer Ortsabwesenheit (Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches) vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen. Bei einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Eine nachträgliche Genehmigung ist im begründeten Einzelfall möglich."
"Sie sind verpflichtet bei einer Ortsabwesenheit (Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen
Bereiches) vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen." - Da war doch was? Ach ja, so einen Wortlaut gab es auch für Leibeigene.
Die Leibeigenschaft bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über einen Leibeigenen. Leibeigene waren zu Frondiensten verpflichtet und durften nicht vom Gutshof des Leibherrn wegziehen. Sie durften nur mit Genehmigung des Leibherrn heiraten und unterlagen seiner Gerichtsbarkeit.
Da kann man ja nur hoffen, dass eine Vorladung vor Gericht in Hamburg (Strecke: Berlin - Hamburg, ca. 300 Km) als begründeter Einzelfall von der Bundesagentur für Arbeit angesehen wird. Aber wie wir ja lesen, unterstehen Leibeigene (Hartz IV Empfänger) dem Leibherrn (Jobcenter/BA) und unterliegen seiner Gerichtsbarkeit und damit ist die Vorladung vom Hamburger Gericht als zweitrangig anzusehen. Ich denke, hier schaut es für FriGGa sehr schlecht aus und ich befürchte, das diese freche Ortsabwesenheit der Leibeigenen FriGGA, exemplarisch vom Jobcenter-Berlin mit einigen Peitschenhieben auf dem Alexanderplatz bestraft wird, damit sich in Zukunft nicht noch einmal ein Leibeigener erdreistet, sich den Anordnungen des Leibherrn zu widersetzen.
Also eine EGV mit so einem Wortlaut wird ja wohl zum einen keiner freiwillig unterschreiben, die muss ja individuell sein - sagt zumindest mal das Gesetz. Zum anderen gab es ja mal so eine Regel, dass ein zeitnaher Bereich bei 2,5 Std. Erreichbarkeit festgemacht wurde, da war die Entfernung unerheblich, also jede Strecke, die ich in 2,5 Stunden erreichen kann ist innerhalb des "Tagespendelbereiches" und als Strecke zur Arbeit im Übrigen auch zu akzeptieren. Bei uns jedenfalls folgt das Gericht dieser Regel, ich darf mich also wieder mehr als 80 km entfernt bewerben - zum Ärger des JC´ers, die würden mich nämlich am liebsten an ne Leine von höchstens 8 m fesseln... oh Mann, ich finde es schon genial, wie kreativ du immer wieder bist und drücke dir alle Daumen!!!
LöschenNiemand, der bei Verstand ist, unterschreibt eine EGV freiwillig. Obiger Wortlaut steht jedenfalls genau so in der EGV vom Jobcenter Berlin Pankow.
Löschenhttps://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.de/p/frigga.html
Ich habe die EGV nicht unterzeichnet, sondern gegen den Verwaltungsakt - der ab heute nicht mehr gültig ist - geklagt und das Papier auf ebay-kleinanzeigen verhökert.
LöschenHIER geht es um einen Konflikt, welcher "Leibeigenschaftsbeanspruchende" sich das größere Recht herauszunehmen meint...
also ob das Gericht (das mich geladen hat - Ladung erfolgte wegen der Kurzfristigkeit zunächst MÜNDLICH - postalisch wird sie folgen denke ich) oder das JC "mehr zu bestimmen hat".
Hat dazu jemand einen sachkundigen Hinweis?
Die Frau im JC-Callcenter wusste es nicht - das Gericht hat auch keine Ahnung vorgegeben (Strafrecht und nicht Sozialrecht)... ;-)
"Die Frau im JC-Callcenter wusste es nicht - das Gericht hat auch keine Ahnung" - Hattest Du etwas anderes erwartet?
Löschen@ Annegret
Löschen"Also eine EGV mit so einem Wortlaut wird ja wohl zum einen keiner freiwillig unterschreiben, die muss ja individuell sein ..."
Dass die EGV mit einem echten Vertrag nichts zu tun hat, erkennt man ja schon daran, dass bei Verweigerung der Unterschrift unter der EGV sofort ein ersetzender Verwaltungsakt gem. § 15 Abs. 3 SGB II vom Jobcenter herausgeht. Eine EGV hat auch nichts mit Freiwilligkeit zu tun, denn die Vertragsfreiheit hat sich in Fremdbestimmung durch das Jobcenter verkehrt.
Zur Ortsanwesenheitspflicht ist folgendes zu sagen. Nachdem mit § 7 Abs. 4a SGB II die orts- und zeitnahe Erreichbarkeit zur Leistungsvoraussetzung per Gesetz definiert worden ist, muss sie in einer EGV nicht erneut geregelt werden. Dass der Art. 11 GG (Freizügigkeit) durch den § 7 SGB II frech ausgehebelt werden soll beziehungsweise ausgehebelt wird, steht auf einem anderen Blatt Papier und wird bei der momentanen Beurteilung der Hartz IV Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vielleicht dort auch endlich einmal zur Sprache kommen.
Annegret: "Zum anderen gab es ja mal so eine Regel, dass ein zeitnaher Bereich bei 2,5 Std. Erreichbarkeit festgemacht wurde ..."
LöschenSo ein zeitnaher Bereich bei 2,5 Std. Erreichbarkeit ist ja auch blödsinnig. Nehmen wir doch nur einmal Berlin, also da wo FriGGa wohnt. Die Stadt ist riesig und wenn man in dieser großen Stadt unterwegs ist, dann sind schnell mal mehr als 5 Stunden vergangen. Der schwammige Begriff des "zeit- und ortsnahen Bereiches" ist auch nirgends exakt von der Bundesagentur für Arbeit definiert worden.
Die vom Jobcenter verhängte Ortsanwesenheit bedeutet somit eigentlich nichts anderes, dass man nicht nur seinen Briefkasten niemals aus den Augen verlieren darf sondern auch auf den möglicherweise ertönenden Klingelton seines ortsfesten Telefons permanent lauschen muss - was in der EGV merkwürdigerweise gar nicht erwähnt wird, obwohl nur das ortsfeste Telefon den Sinn einer Ortsanwesenheit nach EGV-Definition ausmachen würde - falls ein Anruf des Jobcenter kommt und einem verkündet wird, dass man sich sofort beim Jobcenter zu melden hat.
Die Anwesenheitspflicht ist also nur reine Schikane, damit der Hartz IV Empfänger sich auch ja wie ein Kleinkind fühlen soll, der von Mama und Papa gesagt bekommt, dass er ohne Genehmigung den Spielplatz nicht verlassen darf.
Kurz noch zu dem Gerichtstermin in Hamburg. Die Ladung vor Gericht in einem anderen Bundesland hat immer Vorrang vor einer JC-Anweisung. Gegebenenfalls muss das Sozialgericht da wieder bemüht werden, aber auf so eine Idiotie lässt sich das Sozialgericht auch nicht ein und wird dem Jobcenter unmissverständlich klar machen, dass die Vorladung vor dem Amtsgericht Hamburg die Ortsanwesenheitspflicht beendet.
Mir ist schon klar, dass der Begriff "zeit- und ortsnaher Bereich" schwammig ist. Bei Berlin bin ich bisher davon ausgegangen, dass der ÖPNV ganz gut funktioniert und man von A nach B in überschaubarer Zeit fahren kann, zumindest im Vergleich zum ländlichen Bereich, aber das kann ich nicht beurteilen.
LöschenBei mir geht es im Moment darum, dass mir eine EGV angeboten wurde, die einen "Tagespendelbereich" von willkürlich festgelegten 80 km vorschreibt, darüber hinaus darf ich mich nicht bewerben. Natürlich habe ich dieser EGV nicht zugestimmt, weshalb mir jetzt gar keine mehr angeboten wird. Damit bekomme ich aber auch keine Bewerbungskosten mehr erstattet. Fazit: ich habe einen potenziellen Arbeitgeber mit Sitz 600 km entfernt, wo ich mich vorstellen will, Arbeitsplatz ist vor Ort bei mir und ich streite deshalb vor dem LSG. Ich bin gespannt, ob diese 80 km Grenze erlaubt bleibt und ob ich diesen potenziellen Arbeitgeber kennenlerne.
Dass eine Ladung zu einem Gericht in einem anderen Bundesland Vorrang hat ist natürlich klar, da hat man auch hier nur mal angedeutet, man hätte einen Ermessensspielraum, dann aber doch keinen Gebrauch davon gemacht - und ich war nicht Partei, sondern Zeuge, also da gibt es kaum Zweifel.
@ Annegret
Löschen"... dass der ÖPNV ganz gut funktioniert und man von A nach B in überschaubarer Zeit fahren kann" - Ist Dir eigentlich klar, dass Du dich damit den Anordnungen des JC schon total untergeordnet hast? Das war aber auch das Ziel der Bundesagentur für Arbeit, dass sie dem arbeitslosen Bürger mit dem § 7 Abs. 4a SGB II und einer zusätzlichen Formulierung in der EGV (Ortsanwesenheitspflicht) demütigen und disziplinieren möchte.
Lese ich das richtig? Das Jobcenter hat Dir also eine EGV angeboten, in dem nicht nur steht, dass Du Deinen Wohnort nicht verlassen darfst, sondern Du auch gezwungen wirst Dich nicht außerhalb von 80 Km zu bewerben? Das ist doch Klasse - die EGV hättest Du sofort unterschreiben sollen und wärst dann noch am selben Tag zum Sozialgericht gegangen. Hier kann man schön erkennen, was für Dummköpfe in den Jobcentern sitzen, denn das schreit ja förmlich nach einer Klage vor dem Sozialgericht und einem dann gewonnenen Prozeß mit einem zitierfähigen Urteil, was Du dem Jobcenter dann um die Ohren hauen kannst.
Bewerbungskosten müssen erstattet werden, da gibt es auch ein zitierfähiges Urteil. Die Fahrkosten zu einem Vorstellungsgespräch innerhalb Deutschlands muss das Jobcenter auch übernehmen, falls der potentielle Arbeitgeber das nicht zahlt. Man wundert sich ja immer wieder, mit welcher Dummfrechheit einige Jobcentermitarbeiter ihren "Kunden" begegnen.
"... und ich streite deshalb vor dem LSG." - Hoppla, das hatte ich überlesen. Du bist also damit schon vor Gericht gegangen. Eigentlich müsste das Urteil ja klar sein, aber seitdem FriGGa uns von dem Prozeß von Ralph Boes berichtet hatte, und wie dort eine Richterin das Recht auslegte, bin ich auch nicht mehr so sicher ob Du jetzt Recht oder Unrecht bekommst. In einem Land wo eine "Behörde" sich nicht mehr an das Grundgesetz halten muss und Sozialrichter keine Ahnung mehr von dem Zitiergebot (Art. 19 GG) haben, ist momentan alles möglich.
LöschenAlso mit dem Satz oben über den ÖPNV von Berlin wollte ich ja nur sagen, ich kann das für Berlin nicht beurteilen. Bei uns ist das zu teuer (62 €), das Ticket diskriminiert, weil mit Foto im "Sozialausweis" und gilt nicht für S-Bahn, also uninteressant.
LöschenWas meine Aktivitäten bei Gericht angeht, ja da wurden ein paar Verfahren mit Mediation aus der Welt geschaffen, da hat man sich auch mal als Mensch und nicht nur als BG-Nummer kennengelernt. In den vor 5 Jahren letzten offenen Verfahren mußten Zeugen gehört werden und mitten im Laufe des Tages fragte der Richter, was dieser ganze Aufwand eigentlich soll, meine Ansprüche seien doch alle offensichtlich berechtigt, warum man die nicht einfach an mich auszahlt. Daraufhin hat der MA der Widerspruchsstelle stotternd von einer Anweisung eines Chefs der Abteilung Markt und Integration berichtet, er solle dafür sorgen, dass ich nie mehr Arbeit finde, weder sozialversicherungspflichtig noch selbständig, wurde auch so ins Protokoll aufgenommen, ist beim Abschreiben leider verdreht worden. Die Prozesse hatte ich trotzdem alle gewonnen, aber sie sind nicht umgesetzt worden, so dass ich aktuell neue Untätigkeitsverfahren führe, das wird alles demnächst abgeschlossen. Letzten Montag hat die Richterin eine Einigung für mich ausgehandelt, dass alle Ansprüche, die noch offen sind, ab 2007 neu beschieden werden müssen, 2012 - 14 wird es wieder Untätigkeitsverfahren geben und danach, also ab 2014 neue Bescheide, es geht um ca. 400 € monatlich...also bei uns sind die Richter recht engagiert, da kann man echt nichts sagen.
Das Urteil von Ralph sehe ich übrigens auch etwas anders, wäre die 1. Instanz bis zum BVG-Urteil abgeschlossen, würden Ralph´s Ansprüche trotzdem nicht mehr gelten, weil das so in dieser neuen Rechtsvereinfachung irgendwo steht und außerdem kann Ralph Boes in der nächsten Instanz nochmal ganz genau den Arbeitsbegriff zerpflücken, weil es ja ausgerechnet um einen Job in einem Call-Center ging. Anrufe aus einem Call-Center bei Privatkunden ohne deren Zustimmung sind aber seit Jahren verboten, so dass er sich auf diesen Begriff "zumutbare Arbeit" nochmal intensiv stürzen kann. Auf eine Art hat ihm diese Richterin da evtl. zugearbeitet, abgerechnet wird zum Schluss!!
Wie ich sehe bist Du auch schon eine Rechtsexpertin. Die Frage ist nur, müssen wir uns jetzt wirklich alle noch in Jura einlesen, nur um unsere verfassungsmäßigen Rechte in Anspruch zu nehmen? Aber zunächst einmal ist es ja gut, dass so viele Menschen sich gegen dieses System zur Wehr setzen - leider sind es aber immer noch zu wenige ALG II Empfänger, sonst wäre dieses unmenschliche Hartz IV System schon längst Geschichte. Letztendlich sorgt der Hartz IV Empfänger ja auch dafür, dass 100.000 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit nicht arbeitslos werden, aber keiner der JC-Mitarbeiter bedankt sich einmal bei den 5.000.000 Hartz IV Empfängern für diese Großherzigkeit. Die BA ist doch nur noch dazu da die Arbeitslosenquote zu schönen und sich selbst am Leben zu erhalten, denn Jobs, von dem ein Mensch auch leben kann, haben die Jobcenter schon lange nicht mehr zu vergeben, und wenn es wirklich gute Jobs an jeder Straßenecke geben würde, wie die Springerpresse dem naiven Bürger immer einreden möchte, dann könnte sich der Staat doch diesen geldverschlingenden Moloch mit Namen BA sparen.
LöschenApropos Jobs und Arbeitswelt. Gestern hat Richard David Precht bei Markus Lanz über die zukünftige Arbeitswelt und das längst überfällige BGE gesprochen.
https://www.youtube.com/watch?v=4Ix55mYFp-E
Danke für´s Kompliment, ich war vor Kurzem auf einer Schulung bei Harald Thomé, vor dem Mann ziehe ich den Hut, das ist wirklich ein Experte. Aber dieser mühsame Weg sich gegen jeden Bescheid zu wehren und auch andren dabei zu helfen ist nur eine Möglichkeit, eine zwar Wichtige, aber nicht die Einzige. Mindestens genau so effektiv, wenn nicht effektiver ist es, wie Frigga agiert - ob mit Rosen für die Mitarbeiter oder die kreativen Aktionen bei ebay, denn auf solche Reaktionen sind die Systeme nicht vorbereitet. Bei uns werden grade Workshops zur "Anleitung zum Unglücklichsein" vorbereitet und ich bemühe mich um die Erlaubnis, einen Watzlawick-Preis ausloben zu dürfen, wobei ich Menschen würdigen will, die diese Anleitung im Alltag am besten umsetzen (Unglück als Überlebensstrategie...) anläßlich des 10. Todestages des Autors. Drückt mir mal die Daumen, dass es gelingt!!
LöschenDer Sozialwissenschaftler Harald Thomé ist ja Dozent für Sozialrecht und im Vorstand des Vereins Tacheles e.V. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Verein Tacheles ja auch als einen sachkundigen Dritten bestellt. Die Stellungnahme von Tacheles e.V. an das BVerfG ist hier zu lesen:
Löschenhttp://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Tacheles_Stellungnahme_an_BVerfG_25.02.2017.pdf
Gerne drücke ich Dir die Daumen, nicht nur dafür dass Du die Erlaubnis bekommst einen Watzlawick-Preis ausloben zu dürfen, sondern auch für Deine zukünftigen Kämpfe gegen dieses unmenschliche Hartz IV System, was wir leider seit Jahren in Deutschland ertragen müssen.
Zur Info: ich habe gestern angerufen beim JC-Servicecenter.
AntwortenLöschenEin Arbeitsvermittler war da nicht mehr erreichbar.
Wie ich mich entschieden habe - zurückfahren am selben Tag und wieder anreisen am nächsten Tag oder die eine Nacht anderswo (wo auch immer) zu verbringen- ist dem JC nicht bekannt. Lediglich meine FRAGE liegt vor, was das Jobcenter mir sagt (oder befehlen möchte) in so einem Fall.
Ich vermute Du befindest Dich im bewaffneten Untergrund und schwörst der Ungerechtigkeit Rache. Sei willkommen Du Kämpferin des Lichts, auf dass wir unsere Feinde mit dem Schwert besiegen mögen. ;)
AntwortenLöschenGruß
Jürgen
Danke für das offensichtlich als Kompliment gemeinte Statement - für eine frisch verurteilte (? - bzw. verwarnte?? war nicht drin im Saal als das Urteil gesprochen wurde...) klingt das sehr freundlich ;-)))
LöschenIch bin mit mir selbst und meinem Humor bewaffnet sowie mit meinem Geist - ich trage keine Hassgedanken und Vernichtungsgedanken gegen Menschen - auch wenn ich scharf argumentiere und freiwillige MitträgerInnen eines zum "Recht erklärten Unrechts" nicht einfach in Ruhe ihre Ungerechtigkeit an mir vollziehen lasse.
Wenn sich zwei Zwangssysteme begegnen, kann ich als Zuschauerin dem Energieausgleich beiwohnen.
Grundrechte setzt man jedenfalls aus meiner Sicht nicht um, indem man andere vernichten möchte - sondern indem man ihre unterdrückerischen Systeme demaskiert, bloßstellt oder letztlich überwindet.
so reagierte ich unter anderem (allen rechtlichen Anträgen usw.) auf die Sanktion meines Arbeitsvermittlers ;-)))
Löschenhttps://sites.google.com/site/ichbinbildungstraeger/bge-inspirierte-dichter/kreative-amtspost/liebesbrief-an-av
Ach wie suuuper, du hast ja völlig Recht, wir sind alle heilig gesprochen, zum Heilen auserwählt, staatlich gesegnet...Das Bild gefällt mir, das könnten wir echt für den Marsch nach Karlsruhe verwenden. Abgesehen davon ist der Brief klasse, man kann deiner IFK nur wünschen, dass er den in Ehren hält!!
LöschenNachahmen des Briefes auf eigene Gefahr ;-)
LöschenDas Jobcenter hat richtig gehandelt und nach SGB II verfahren.
LöschenDiese lästigen Verweise, dass es angeblich nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmt sind inhaltslos. WIR bestimmen in der BRD zusammen, was "Würde" bzw. "Unverletzlichkeit der Wohnung" bedeutet, und diese Grundsätze sind in Hartz IV noch nie angetastet worden.
Würdelos wäre es, wenn der Staat keine Leistungen zahlen würde, ohne Grund, oder wenn der Staat das Geld bedinungslos rausgeben würde. DAS! wäre würdelos!
Die Bedinungen im heutigen SGB II sind total mit der Würde des Menschen kompatibel und da haben sich auch schon erfahrene Juristen damit beschäftigt und kommen zu meinem Schluss.
Ende der Diskussion!
"Das Jobcenter hat richtig gehandelt und nach SGB II verfahren. Diese lästigen Verweise, dass es angeblich nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmt sind inhaltslos."
LöschenHolla, hier haben wir es wohl mit einem Verfassungsrechtler zu tun. Mir war gar nicht bekannt, dass das SGB II über dem Grundgesetz und der Würde des Menschen steht. Da habe ich ja wieder etwas dazugelernt (-;
Nichts gegen das Licht, lieber [unbekannte] Jürgen, doch kämpfend mit dem Schwert ist nicht das Licht. Auch wenn es schwer fällt, das anzunehmen. Ja, 'leicht' ist es tatsächlich nicht.
LöschenGlück auf - uns allen!
@"Anonym9. März 2017 um 01:31": Du meinst 'Rechtsverdreher', oder?
LöschenUnd wenn ich 'STAAT' lese, kann ich nur lachen ... diese 'Alles-Privatisierer' ... und 'ungültige-Gesetze-Benutzer' - selbst das 'Bundeswahlgesetz' ist wiederholt vom BVerfG als [sogar von denen, obwohl die ja nicht mal eine Verfassung zu schützen haben - sieh 146 GG] ungültig erklärt worden.
Wichtig ist aber wirklich auch, daß es überhaupt niemanden gibt, der über uns steht.
UNANTASTBAR (Würde des Menschen, siehe auch juristische Definition von Mensch und Person) ist durch nichts zu negieren.
@ Anonym9. März 2017 um 01:31
Löschenwenn die Diskussion endet, entscheidet der letzte, der hier einen Kommentar schreiben WILL und im Zweifel ICH, der ADMIN.
Inhaltlich verfehlst Du leider voll das Thema - denn Du sagst nichts zu den Ladungen vor Gericht, die aus Sicht des Gerichts höherwertig sind als die "Besitzergreifenden Ansichten" des JC - wo es nicht um inhalt geht, sondern um FORM - und wo FETISCHHAFT einer FORM hoffiert werden muss (ich muss den Briefkasten selbst leeren und auch wenn mir im JC gesagt wird, dass keine Terminladung rausgegangen ist, ich also ortsnah am Gerichtsgebäude hätte schlafen können, statt aus meinem Sanktionsbudget mir doppelt die Anreise (mitten in der Nacht) anzutun.Das JC hat eben noch nichts entschieden. Eine Frau in einem CALLCENTER hat mir eine "Nichtauskunft" geben können.
Sowas brauche ich nicht. Ich will eineN AV sprechen in so einem Fall oder KEINEN. Jeder Arbeitgeber muss für Gerichtstermine FREISTELLEN (inkl. Anreisezeit) - so muss es das JC AUCH - oder eben NICHT?
Ich habe die Wahl zwischen Teufel und Belzebub und das vor allem SPONTAN ohne zuvor jemanden zu dessen Bürozeiten fragen zu können - das ist hier das Problem.
Und ich soll dann für die Unsicherheiten HAFTEN, wenn eine GEWALT im Staate die andere nicht beachtet... das nennt sich SCHIKANE.
Es ist jetzt eine prinzipielle Sache. Ich hätte das JC gar nicht anrufen MÜSSEN (sondern einfach auf das Gericht HÖREN können - "kommen Sie morgen wieder" und wie ich das mit meinem (eigentlich nicht vorhandenen, sondern von Freunden vorgestreckten) Budget hinkriege, "mein Problem" - da würde JEDEr die kostengünstigste Variante wählen OHNE in den Briefkasten zu sehen.
Doch wie sich aus den Kommentaren ergibt, HABE ich in den Kasten geschaut und bereits die mir im Jobcentercallcenter nicht benannte SANKIONSANHÖRUNG gefunden... in der es um meine Bewerbungsschreiben geht.
Hallo FriGGa !
LöschenOb Du jetzt mit jemanden im JC-Callcenter oder sogar mit einem Arbeitsvermittler sprichst und nachfragst ob Du "Dieses oder Jenes" machen darfst, ist vollkommen belanglos, denn diese Leute werden sich daran nicht mehr erinnern, nachdem ihr Teamleiter sie daran erinnert hat, wer ihr Gehalt bezahlt. Du wirst doch wohl hoffentlich nicht so naiv sein, noch zu glauben, dass man es hier mit einer anständigen Behörde zu tun hat?
In Goethes Faust steht es schon: "Denn (nur) was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen". Ohne ein Schriftstück des Jobcenters kannst Du da auch mit hundert Leuten im Jobcenter reden und Dir versichern lassen, dass Du "Dieses oder Jenes" machen darfst, aber das ist ohne ein Schriftstück vom Jobcenter wertlos. Jobcenter machen gemeinsame Sache mit Zeitarbeitsfirmen, muss man da also noch mehr sagen? In einer echten Demokratie hätte man sämtliche Jobcenter schon geschlossen und die Betreiber verhaftet.
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AntwortenLöschenA N Z E I G E N M A R K T
Wir suchen noch POLIZEISTATIONEN und STAATSANWALTSCHAFTEN, die Spaß daran haben Strafanzeigen respektive Strafverfolgungen aufzunehmen. Idealerweise sollten Sie schon mal Wörter, wie Rechtstaat, Demokratie und freiheitliche Grundordnung gehört haben, ist aber keine Bedingung. Einsendeschluss Ihrer Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum 31.03.2017.
Staatsanwalt : „Wenn Sie Grundrechte haben wollen, dann gehen Sie arbeiten, statt der Sozialgemeinschaft auf der Tasche zu liegen …“
https://aufgewachter.wordpress.com/2017/03/17/staatsanwalt-wenn-sie-grundrechte-haben-wollen-dann-gehen-sie-arbeiten-statt-der-sozialgemeinschaft-auf-der-tasche-zu-liegen/
Das Jobcenter-Poker um die Arbeitsunfähigkeit
AntwortenLöschenhttps://aufgewachter.wordpress.com/2017/03/20/das-jobcenter-poker-um-die-arbeitsunfaehigkeit/