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19. 03. 2017 SONNTAG
heute habe ich meine ANHÖRUNG zum möglichen Eintritt einer Sanktion (wegen Bewerbungsschreiben)
fertiggeschrieben - heute war auch die Frist, es einzureichen. Ein Fax ist auf dem Weg, Mails sind geschickt.
morgen habe ich wieder AKTENEINSICHT, ich freue mich schon sehr darauf!
20.03.2017: Heute habe ich mir die Beratungsvermerke und Akteneinträge seit meiner letzten Akteneinsicht ausdrucken lassen von der Teamleiterin Frau H. (Veröffentlichung folgt)
und diese hat auch sehr interessante Dinge gesagt:
1a) Beistände bei Terminen: "ach, Sie müssen sich (jetzt doch) nicht ausweisen."
Aber das wurde nicht gesetzlich begründet (wie angekündigt), sondern mit "Na wir kennen uns doch mittlerweile und Sie sitzen da ganz friedlich in der Ecke".
-in der Akte standen namentlich zwei frühere Beistände, die sich ausgewiesen hatten.
"Aber die haben nicht zugestimmt, in der Akte namentlich aufzutauchen!"
TL: "ich meine schon, das haben die bestimmt nicht abgelehnt."
ich: "ich bin mir sicher, dass Sie das nicht gefragt haben!" (Anmerkung: meine Beistände von damals erinnern sich an diese Frage auch nicht).
1b) Auskunft über Beistände und Beistandsversagung DAMALS durch Herrn L.:
"Ich akzeptiere nur einen Beistand und das auch für die nächsten Termine."
TL: "Laut Hausordnung des Jobcenters Pankow sind 2 Beistände möglich. Die Aussage vom 08.09.2016 durch Herrn L. zu nur einem Beistand war nicht korrekt."
sie ergänzt: "Denken Sie doch an die räumliche Enge."
ich: "das ist egal - dann muss man einen größeren Raum suchen oder einen neuen Termin machen - ich wurde unter Sanktionsdrohungen vorgeladen und ich mache von allen meinen Rechten Gebrauch - also prinzipiell auch von der Maximalzahl der Beistände."
2.) Frau H. benennt in eigenen Worten "ihren gesetzlichen Auftrag":
"Der gesetzliche Auftrag ist, alle Menschen in Arbeit zu bringen, alle, die bei uns im Leistungsbezug sind, dazu zu befähigen, mit eigener Arbeit ihren Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern."
Sie erklärt weiterhin: "SGB-II ist mein gesetzlicher Auftrag, insbesondere § 1 und §2 in Verbindung mit § 14."
[Anmerkung: im Vermerk zur 1. Akteneinsicht steht, dass Frau H. (mit Bereichsleiter Herrn T.) den gesetzlichen Auftrag erklärt HÄTTE - das haben sie aber NICHT - mein Beistand hatte gefragt und die schriftliche Auskunft dazu ist bis heute nicht erteilt worden, trotzzweimaliger mündlicher zusicherung und 3 bis 5 weiteren schriftl. Nachfragen.]
Zu klären sind Korrektheit der Aussage in Hinblick darauf: gibt es diesen "gesetzlichen Auftrag" oder ist das von Frau H. gesagte nur die "Ausgestaltung" des eigentlichen Auftrages/der "bestellten Leistung" vom "Auftraggeber" (in dessen Auftrag sie immer unteschreibt?)
Was Frau H. und auch Herrn L. als "Gesetzliche Auftrag" gegeben wird, ist ja nicht mit dem GG vollumfänglich vereinbar! Keiner der bislang befragten Jobcentermitarbeiter kam auf die Idee, Schutz der Menschenwürde als Auftrag für sich anzusehen... (solche Ideen haben dann wohl nur "Hannemanns", die man rausmobbt?)
3.)Meine Frage zum RANKING Hausordnung, SGB, GG wurde (erneut) NICHT beantwortet.
Ausflüchte: "wir wollen doch konstruktiv zusammenarbeiten - unser gemeinsames Ziel ist doch wohl Ihre schnellstmögliche Hilfebedürftigkeitsbeendigung? Nur darum soll es sich drehen"
ich: "begreifen Sie jemanden wie mich als Chance, grundsetzlich etwas zu ändern. Bei mir werden Sie immer wieder bei den Grundrechten landen. sich damit auseinanderzusetzen gehört unmittelbar zu meiner Vermittlung.
Solange ich unter zwang zu irgendetwas gebracht werden soll, wird das Thema sein."
Längerer Vortrag über Zwang und erzwungene Unterschriften meines Beistandes.
Mein anderer Beistand beginnt in meinem Sinne früheres Behördenhandeln zu rügen - die TL schreibt sich das nicht auf und will die damit verbundenen Anträge nicht aufnehmen.
Sie wird belehrt über Dekontextualisierung und Defragmentierung durch ihre Abläufe und ihren Versuch des Umlenkens auf eine "reibungsfreie Arbeitsvermittlung", die frühestens dann Thema sein kann, wenn die Rahmenbedingungen tatsächlich gewaltfrei sind und ich nicht durch den Arbeitsbegriff diskriminiert werde.
Die WIDERSPRÜCHE ab 27.02.2017 zu den Sanktionen und Sanktionsverfahren tauchen nicht in der Kundenhistorie auf (ältere aber schon).
Frau H. mag zwar nicht unterzeichnen (auch nicht zu ihrer eigenen Entlastung), aber sie erklärt, dass sie vollständig IHREN Teil der Akte vorgezeigt hat - weist darauf hin, dass die SGG-Stelle (REchtsbehelfsstelle) weitere Akten vorzuliegen hat, worüber sie inhaltlich aber keine Kenntnis habe.
Wir streichen das Wort "vollständig" und nennen es "nur die Kundenhistorie und die Dokumentenverwaltung wurden vorgelegt".
Zwischendruch kam erst mein neuer AV Herr M. (zuständig für meinen Nachnamensbuchstaben) herein - um sich bei mir mit Handschlag vorzustellen und mich für in 2 Wochen einzuladen ohne Rechtsfolgenbelehrung ;-)
Und mein alter AV Herr L. trat kurz überraschend grußlos in den Raum um einen organisatorischen Satz zur TL zu sagen und sofort wieder zu gehen.
Frau H. druckte mir die Einladung für in zwei Wochen und kopierte mir das von mir handschriftlich verfasste Mini-Protokoll ihrer Zitate.
22. 03. 2017:
Ich habe die erste "Fanpost" per Brief erhalten von jemandem aus Mitteldeutschland.
Danke ;-)
Das Landessozialgericht schickt mir eine Ablehnung des Jobcentergeschäftsführers HIEB für meine Beschwerde gegen die nicht gewährte PKH im Klageverfahren gegen den EGV-VA.
Anbei schickt es mir die Beratungsvermerke von Herrn L. als "Gegendarstellung" (???) - vermutlich um zu bezeichnen, dass die Klage insgesamt keinen Erfolg haben kann...
meine Ideen zur Stellungnahme:
ich habe ihnen ja schon gebündelt zeitl. überlagert Klagerergänzungen geschickt (nämlich dass ich inzwischen beschwert bin durch mindestens eine 30% Sanktion) und werde das nochmal betonen.
Zusätzlich zur Ungültigkeit des EGV-VA:
*Vorgabe der Berufsrichtungen in den verpflichtenden Eigenbemühungen
*Briefgeheimnis durch EGV-VA gebrochen (=Vorlage der Bewerbungsschreiben in Eigenbemühungen),
*Kosten für Bewerbungsaufwendungen sind KANN-Leistungen sowie zu gering angesetzt (das war ein TIPP von jemandem auf facebook):
8Stück x 6Monate =48 Stück, das wären bei 150EUR maximaler Kostenübernahme pro Stück 150/48 EUR = 3,125 EUR was nicht 5EUR pro Stück entspricht,
die Stellenzuweisungsbewerbungen NICHT eingerechnet, die sich derzeit bei mir wieder häufen.
...
Ich veröffentliche einige aktuelle Bewerbungen, verlinkt hier>>
Einige Resultate der Akteneinsicht-Auswertung
Begegnung am 5. 12. 2016 aus Sicht meines Arbeitsvermittlers Herrn L.
ohne Anmerkungen >>
mit Anmerkungen von mir im Text >>
03.04.2017
MEIN ERSTES DATE mit dem NEUEN AV HERRN M.
brachte mir folgendes EGV-ANGEBOT (zu entscheiden bis 13. 03. 2017)>>
Im Link dazu habe ich auch geschildert, wie unsere BEGEGNUNG aussah.
Ein Freund sagt dazu: "Es wird uns eine Straße präsentiert, die nach AUSWEG aussehen soll, die aber in echt nur auf eine WAND gemalt ist."
Ich bekomme während der Rückgabefrist für die EGV (in 10 Tagen) nun immernoch regelmäßig Vermittlungsvorschläge.
Einer davon soll mir unmittelbar eine ZUWEISUNG sein - zur Arbeit in einem Möbelhaus in Berlin, kennenlernen soll ich den AG aber im Rahmen einer Veranstaltung über das Arbeitsamt Berlin Mitte in den Räumen des AG außerhalb Berlins, wo der ÖPNV laut Auskunft einer Mitarbeiterin auch nicht (gut) hinfährt.
Dazu habe ich mittlerweile (07.04. 2017) eine Anfrage zur ORGANISATION des Termins an den SAV Herrn M. geschickt >>
Noch schöner: ich soll mich auch bei "dm" bewerben. Das werde ich natürlich hier veröffentlichen! dm kenne ich schon und mag ich wegen GÖTZ WERNERs Faible für's BGE(!)... und entsprechend werde ich den Bewerbungstext schreiben ;-)
05. 04. 2017
Apropos Bewerbungen: VEIT PAKULLA
hat mir seine wunderbare Bewerbung als ARBEITSVERMITTLER im Jobcenter zukommen lassen. Schaut und LACHT, es ist super erfrischend - bitte auch die Arbeitsvermittler hier in der Runde- so einen Kollegen müsst Ihr haben! Nach und nach schicken mir auch andere Leute ihre BEWERBUNGEN zu
08.04.2017:
ich habe das in Aussicht gestellte GESCHENK meines (ehemaligen) Arbeitsvermittlers erhalten: die 2. Sanktion in Höhe von 30 %.
BESCHEID>>
10.04.2017:
ich besuche meinen neuen AV, Herrn M., um mir die Fahrkarten zum Bewerbertag zu holen usw. -überreiche dabei auch meinen Antrag auf LEBENSMITTELGUTSCHEINE
12.04.2017:
ich frage den Datenschutzbeauftragten des JC wegen der Aufschrift "Sanktionsbescheid" außen auf dem gelben Umschlag>>
13.04.2017: Herr M. reagiert auf meine BEWERBUNG bei dm, zu der er mich gezwungen hat mit 60% Sanktionsdrohung
unter anderem stellt er mir wieder eine "Maßnahme" zum Bewerbungstraining in Aussicht...
24.04. 2017: ich suche die MASSNAHME im Hause von "pmp Bewerbercenter" auf, für den ich erst am 20. 04. 2017 die Zuweisung erhalten habe. Ich habe allerdings am selben Tag sowie in der ganzen Woche tägl. in der Öffnungszeit und während der gebundenen Schulungsangebote Honorareinsätze oder auch Anbahnungen dazu.
Ich unterzeichne auch nicht die Datenüberlassungserklärung bzw. Datenspeicherungseinwilligung. Laut Auskunft des Trägers am nächsten Tag liegen ihm gar keine Daten von mir vor - also Herr M. hat mich nicht "angekündigt" bei ihm.
Der Träger soll ab um 7 offen haben, öffnet erst später kurz nach 8, der Dozent ist allein, er schließt auch den Laden vorzeitig, so dass ich nachmittags vor verschlossener Tür stehe - das sei ein Fehler des Jobcenters in dessen Broschüren.
Ich verbleibe mit dem Dozenten, dass er sich per Mail an den Arbeitsvermittler wendet und mich auch darüber informiert.
Er meint, er könne mich nicht aufnehmen, wenn ich nicht in die Datenspeicherung einwillige - obwohl das Formular besagt, man könne jederzeit die Einwilligung widerrufen...
Fortsetzung der Geschichte ab 26. 04. 2017 (Sanktionsanhörung, Verwaltungsakt usw.)
„Was Frau H. und auch Herrn L. als "Gesetzliche Auftrag" gegeben wird, ist ja nicht mit dem GG vollumfänglich vereinbar! Keiner der bislang befragten Jobcentermitarbeiter kam auf die Idee, Schutz der Menschenwürde als Auftrag für sich anzusehen... (solche Ideen haben dann wohl nur "Hannemanns", die man rausmobbt?)“
AntwortenLöschenDa Inge Hannemann das Grundgesetz aber zur Sprache brachte, musste die BA natürlich sofort handeln um Frau Hannemann auszuschalten, bevor sie noch andere Mitarbeiter des Jobcenters mit dem Grundgesetz infiziert. Ähnlich ist es dem Studenten Marcel Kallwass ergangen; ein Student der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA), der es gewagt hatte sich gegen die Methoden der BA zu wehren und in einer Klausur sich gegen Sanktionen ausgesprochen hatte. Inwieweit man solche „BA-Hochschule“ überhaupt als echte Hochschule bezeichnen sollte, da werde ich mich jetzt nicht zu äußern. Kurzum, es kam wie es kommen musste, Marcel Kallwass wurde von der BA zuerst abgemahnt und dann aus der HdBA geworfen. Man sieht, wer es wagt sich gegen die übermächtige BA zu wehren, der wird sehr schnell „entsorgt“.
Echte Demokratie sieht jedenfalls anders aus, als das was man uns hier seit Jahren als Demokratie verkaufen will. Die Bundesrepublik Deutschland ist ja angeblich ein freiheitlich-demokratischer und sozialer Rechtsstaat in denen die Menschenrechte gelten. Wo sind aber die Menschenrechte, wenn in diesem Land das Existenzminimum von Hartz-IV-Empfängern zu 100% sanktioniert werden kann? Demokratie und Menschenrechte, die wir immer gerne in andere Länder exportieren möchten, gibt es in Deutschland ebenso wenig wie in autoritären Staaten, denen man die Nichtexistenz von Demokratie und Menschenrechten so gerne vorwirft. Exportieren kann man nur etwas das man selbst besitzt, und bei Demokratie und Menschenrechten mangelt es gewaltig in unserem Land. Demokratie (Herrschaft des Volkes) sieht anders aus als die Pseudodemokratie die wir in Deutschland haben. Wir leben in einer Plutokratie (Reichtumsherrschaft), in der die immer größer werdende Kluft zwischen Reich und Arm von den Mainstreammedien heruntergespielt wird. In einem Land wo das Geld regiert, da haben Menschenrechte und auch das Grundgesetz keine Bedeutung mehr.
Rick
"Ähnlich ist es dem Studenten Marcel Kallwass ergangen; ein (ehemaliger !!!) Student der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA), der es gewagt hatte sich gegen die Methoden der BA zu wehren und in einer Klausur sich gegen Sanktionen ausgesprochen hatte."
LöschenMarcel Kallwass wollte Berufsberater werden. Aber er kritisierte die Hartz-IV-Sanktionen. Das ging der Bundesagentur für Arbeit zu weit und sie entfernte Marcel Kallwass aus der HdBA. Das ist zwar mittlerweile auch schon 3 Jahre her, aber an dem "Fall Kallwass" kann man schön erkennen mit was für einer "Behörde" wir es hier wirklich zu tun haben. Diese "Behörde" macht vor nichts halt und räumt alles gnadenlos aus dem Weg, was sich ihr entgegenstellt.
http://www.taz.de/!5049627/
http://www.dielinke-ma.de/politik/meldungen/detail/zurueck/aktuelles-7/artikel/die-linkesds-verurteilt-kuendigung-von-hdba-student-marcel-kallwass-1/
https://altonabloggt.com/2014/01/30/bundesagentur-fur-arbeit-schasst-kritischen-studenten-der-hochschule/
Demokratie (Herrschaft des Volkes) ???
AntwortenLöschen"Am Sonntag (26.03.2017) werden die Uhren vorgestellt auf die Sommerzeit. Über ein Viertel der Menschen leidet danach ein paar Tage lang unter einem Mini-Jetlag. Immer mehr Bürger wenden sich gegen eine Zeitumstellung. Vor 30 Jahren waren es weniger als 60 Prozent, heute sind es über 70 Prozent." (SPIEGEL online, 25.03.2017)
70 Prozent der deutschen Bevölkerung sind also gegen diese ständige Zeitumstellung, aber was machen unsere Politiker? Hier erkennt man gut, was sich unsere Volksvertreter unter Demokratie vorstellen. Wenn 70 Prozent des deutschen Volkes schon bei der Zeitumstellung kein Mitspracherecht haben, wie sollten da Hartz IV Empfänger noch an eine funktionierende Demokratie und an soziale Gerechtigkeit glauben? Demokratie und Menschenrechte sind nur leere Worte.
"Demokratie heißt eben nicht die Macht in die Hände des Volkes zu legen. Demokratie heißt, dem Volk das Gefühl zu geben es habe eine Wahl." - Volker Pispers (Kabarettist)
Demokratie = Herrschaft des Staatsvolkes ?
LöschenIm deutschen Staatsrecht steht folgendes: "Der Bürger ist grundrechtsberechtigt, der Staat dagegen grundrechtsverpflichtet." Weiter lesen wir: "Grundrechte sind subjektive Rechte des Individuums mit Verfassungsrang, die den Staat bei der Ausübung seiner Staatsgewalt verpflichten. Sie liegen dem Staat insoweit voraus, als dass nicht der Einzelne den Gebrauch seiner Grundrechte gegenüber dem Staat rechtfertigen, sondern umgekehrt, dass der Staat eine Beschränkung dieser Rechte rechtfertigen muss."
Wenn man sich diese Sätze einmal aufmerksam durchliest, dann merkt man schnell, dass wir in keiner Demokratie leben und das Grundgesetz für 5 Millionen Bundesbürger (Hartz IV Bezieher) seit Jahren außer Kraft gesetzt ist. Die BA ist eine staatliche Behörde, die es aber nicht für nötig hält die Beschränkung der Grundrechte für ALG II Bezieher, wie im Staatsrecht vorgeschrieben, zu rechtfertigen.
Demokratie ist Meinungsfreiheit.
AntwortenLöschenMeinen kann man aber viel.
Und das Parlament kann sich die passende Meinung raussuchen (parlamentarische Demokratie) !