Dienstag, 11. Juli 2017

Werde ich sanktioniert, weil ich mit meinem "Sexshop"-Vermittler nicht reden will?

 Neues von Herrn M. und dem Jobcenter Pankow...
Direkter konkretisierter Bezug auf http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2017/05/reicht-physische-anwesenheit-im.html

10.07.2017: ich habe eine Vorladung zum Arbeitsvermittler Herrn M. um 9 Uhr.
Da ich ihn als befangen ablehne (wegen dieser Tatsache), die stellvertretende Teamleiterin Frau S. nicht gewillt ist, den Termin (unter Ausschluss des Herrn M.) mit mir (und meinen 3 Beistandsmenschen) zu führen, gilt er als nicht stattgefunden.
Das ist "an sich kein Problem", weil dieser Termin ohne Rechtsfolgenbelehrung ist.
Herr M. kommt jedoch zu uns und bringt mir einen neuen Termin MIT Rechtsfolgenbelehrung - gleich für den morgigen Tag mittags um 12.
Die diversen Anträge - auch die, die akut eine Abziehung seiner Person verlangen (aufgrund des Sexshop-Vermittlungsvorschlages) und meine Gesprächsbereitschaft mit der Teamleitung oder anderen beinhalten, bearbeiten sie NICHT - sie händigen mir aber einen Bescheid aus, dass ich EINEN (von ca. 40) Anträgen (Antrag 10-07-2017-01) dort eingereicht habe.

Interessantester Beitrag von Herrn M.: "Befangenheitsanträge können Sie nur gegen jemanden stellen, der neutral ist. Ich bin aber sowieso nicht neutral, denn ich arbeite für dieses Haus hier (Jobcenter)."
-->Ist das eine Befangenheits-Generalvollmacht für alle JC-Mitarbeiter? Ich habe schon vor Monaten sowas bzgl. aller Teamleitungen und Geschäftsführungen mitgeteilt...

Der Wachschutz möchte uns nach dem Gespräch aus dem Warteraum auf die Straße schicken, was er aber nicht begründen kann und dann unterlässt, trotz missmutiger Äußerungen zu unserem Verbleib vor Ort.
Spontan begleiten meine Freunde und ich noch weitere Menschen - die wir zufällig sowie verabredet vor Ort treffen.  Unter anderem bin ich als Beistand bei einer Antragstellerin dabei, die von der stellvertretenden Teamleiterin Frau S. "beraten" wird.
Immer wieder läuft mir Frau L. über den Weg, meine damalige Vermittlerin

11. 07. 2017:

"Kaum spricht man von der Sonne, schickt sie uns ihre Strahlen" - so begrüßt mein Beistand Herrn M., als er daherkommt. 


Zu meinem "wiederholten Termin" (der mit 10% Sanktionsdrohung ausgestattet ist) erscheine ich erneut mit 3 Menschen, was Herr M. als möglichen Terminversagensgrund anmerkt. Nun, dazu laufen ja diverse Anträge.
Herr M. ist wie immer höflich, aber seine Art, mich mit einem Lächeln gewaltvoll erziehen zu wollen und dafür "zu argumentieren" ist für meine Beistände kaum auszuhalten.
Ich stehe schweigend daneben und TRAGE WIE GESTERN ein Schild vor dem Mund, das auch Titelbild der WAHRHEITSPATENSCHAFT.blogspot.de ist.
Einer von den 3en verwickelt Herrn M. in ein etwas längeres Gespräch bzw. gibt Herrn M. die Gelegenheit, seine eigenen Widersprüchlichkeiten auszusprechen.

Herr M. sagt unter anderem:  
Die Grundrechte gelten nicht nur für Frau Wendt, sondern auch für mich. Es kann also nicht alles nach Frau Wendt gehen, sie muss hier schon Kompromisse machen.

SGB-II gilt für Frau Wendt, aber nicht für mich, ich darf es nur anwenden.

Ein Beistand fragt nach der Höherrangigkeit des GG vor dem SGB-II.
Herr M. sinngemäß:
"SGB-II und das GG widersprechen sich nicht. Sie sind in Einklang miteinander.

Ein anderer Beistand stellt den Charakter der Sanktionen und deren Wirkungen in Frage (mit Bezugnahme auf Ralph Boes).
Herr M.: "Ich mache das (Sanktionieren) nur ungern. Ich habe Frau Wendt heute gerade wieder eine Anhörung geschickt."
[Anm.: vermutlich wegen der nicht vorgelegten Bewerbungen für Juni oder wegen der nicht vorgelegten Anschreiben für Mai?]

Herr M. betont, dass ich bei 60%Sanktion keinen Regelsatz mehr ausgezahlt bekomme (da ich Einnahmen habe) - nur noch die Miete - und dass diese dann im nächsten Schritt entfallen würde.
Er droht mir also mit Obdachlosigkeit mit einem breiten freundlichen Grinsen im Gesicht.

 "Wenn Frau Wendt weiter sanktioniert wird, kann sie ggf. einmal nur ungepflegt zu einem Bewerbungsgespräch erscheinen. Da fragt dann vermutlich der Arbeitgeber Sie: wieso schicken Sie uns solche Leute?"
"Die Sanktionen sollen einen dann ja zum Nachdenken bringen. Das sind Konsequenzen. Frau Wendt muss dann eben die Konsequenzen tragen und vielleicht mal umdenken." [Anm.: Erziehungsversuche mit Gewalt. Die Konsequenz, so mein Beistand WÄRE ja, dass ich ggf. "ungepflegt" zu einem Gespräch käme bei z.B. abgestelltem Wasser oder Leben auf der Straße].

Herr M. bestätigt, dass er keinerlei Interesse irgendeiner Art an mir hat.
Er möchte sich gar nicht privat mit mir treffen oder unterhalten.

Dennoch kommt Herr M. von selbst zu dieser dem entgegenstehenden Bemerkung: 

"Sie haben sich ja zur Wahl aufstellen lassen. Das werde ich interessiert beobachten. Wenn Sie gewinnen, sind Sie hier raus, werden hier keine Anträge mehr stellen."😆😆😆😆
 
An dieser Stelle mal meine eigene Satirenummer in Bezug auf Michael Fielsch's Politikerkarriere von vor einigen Jahren ("Arbeitsvermittlerin Wilhelmine Zwang von Arbeit" zu Gast im Studio von alex Berlin)

Um das Ganze abzukürzen, erklären meine Beistände, dass wir nur einen Beleg brauchen, einen rechtsmittelfähigen Bescheid über jede Entscheidung, um dagegen klagen zu können.
Herr M. ist der Ansicht, dass ich schon "einen Bescheid" bekommen hätte seine BEFANGENHEIT betreffend - damit meint er das Schreiben des Geschäftsführers Herrn Hieb - kann aber nicht sagen, ob es ein "Auskunftsschreiben/Mitteilung" oder ein "rechtsmittelfähiger Bescheid" ist.

Um mit Frau S. zu reden, betrete ich ohne Herrn M. und ohne meine mit ihm sprechenden Beistandsmenschen den Raum. Frau S. redet ruhig und sachlich mit mir. Sie erklärt (wie schon am Vortag angekündigt), dass sie das Gespräch aufgrund der Zuständigkeitsregelung (die vom Geschäftsführer nicht verändert wurde trotz meiner Einwände) nicht mit mir führen kann. Ich erkläre ihr zur bevorstehenden Formulierung eines Bescheides bzw. wenigstens BELEGES, dass ich bereit sei, mit ihr zu reden oder mit jemand anderem, aber nicht mit Herrn M. Ich schlage ihr, um Sie ins Handeln in meinem Sinne zu bringen, vor, ganz offen und ehrlich ihre Ablehnung aufgrund der Zuständigkeitsregeln in dem Schreiben kundzutun, damit ich das alles bei der Sanktionsanhörung, die mir angekündigt wurde, heranziehen kann. Außerdem kann sie sich entlasten in allen Punkten, wo sie nicht eigenmächtige Entscheidungen treffen will, indem sie alles dokumentiert und mir sowie gerichtlicher Klärung damit zuarbeitet.
Ich beantrage mündlich die Aussetzung des gesamten Verfahrens, bis meine Anträge bearbeitet wurden und bis eine neutrale Zuständigkeit gefunden worden ist.
Dies wird von Frau S. jedoch verweigert. Auch ihrer Meinung nach "müsse es weitergehen, auch wenn es gerade nicht weitergeht." (Sprich Tatsachenschaffung zu meinen Ungusten, was Herr M. ja schon fröhlich ausgemalt hat draußen auf dem Gang).

Eine Akteneinsicht soll es sehr bald geben.


Der Termin ist vorbei, es gibt dann keinen Bescheid von Frau S. - nur eine ausgehändigte ANHÖRUNG zum "möglichen Eintritt einer Sanktion" durch Herrn M.
Darin ist unwahr den Tatsachen nicht entsprechend aufgeführt, dass ich zum TERMIN nicht ERSCHIENEN sei.*


Ich nehme den Zettel und gehe damit schnurstracks zum Zimmer von Frau S.
Dieses ist jedoch verriegelt. Der Wachmann, der uns schon oft bewacht hat, bittet uns, nun zu gehen, spricht jedoch kein Hausrecht aus. Es ist ihm sichtlich unangenehm, mit uns in ein Gespräch verwickelt zu werden.
Er erscheint geistig eher einfach gestrickt und wir bekommen zunehmend das Gefühl, dass es ein Verbrechen ist, solche Leute "vorzuschalten" und ihren ehrlichen Wunsch "einer guten Sache zu dienen" und "einen Platz in der Gesellschaft zu haben, der anerkannt ist" zu missbrauchen um strukturelles Unrecht zu erschaffen. Dies versuchen wir ihm vorsichtig nahezubringen und ihm zu erklären, dass Sicherheit nicht zu erreichen ist, wenn Behördenmitarbeiter sich auf diese Weise konfliktschürend verhalten.

Na denn müssen Sie sich... müssen sich an Regeln halten (gehalten haben) - argumentiert er...

Wir erklären ihm auch die Situation in Hinblick auf Widerspruch und Klage, dass Zeugen vor Gericht nicht viel zählen, viel weniger als ein Dokument, auf dem wahrheitsgemäß etwas ausgesagt wurde. Nämlich, dass ich sehr wohl vor Ort erschienen sei, das Gespräch mit dem betreffenden Arbeitsvermittler aus bekannten Gründen nicht führen wollte und Frau S. mit mir das Gespräch nicht führen konnte/durfte statt dessen, sowie dass ein Bestand bestehend aus drei Personen nicht am Gespräch teilnehmen könnte und daher ebenfalls seitens des Jobcenters das Gespräch verweigert wurde.
Der Wachmann Herr R mit der Dienstnummer 072 teilte von sich aus mit, dass wir "morgen wiederkommen sollten" bzw. Donnerstag, um so einen Bescheid zu verlangen.
Herr R. ist aber gar nicht befugt, so einen Entschluss zu treffen.
Ich nahm schriftlich seine Aussage auf um das auch in die Anhörung zu schreiben, wie dieser Wachmann recht eigentlich missbraucht wurde für Dinge, die er gar nicht zu verantworten hat, die andere verbockt haben.
Auf dem Gang standen jede Menge ArbeitsvermittlerInnen herum, einige, die ich kannte.
Unter anderem kam mein Vermittler von vor 4 Jahren vorbei, der meine Selbständigkeit einmalig betreut hatte, Herr Dr. M.
Ich hatte ihn erst fast gar nicht erkannt. "Wir kennen uns doch," fragte ich ihn. Er antwortete: "Ich könnte ja süffisant sagen, na Sie, Frau Wendt, kennt ja nun JEDER."
Dr. M. war der einzige, der sich konkret als "Zeuge" anbot, nachdem wir den Sachverhalt geschildert hatten. Dennoch konnte oder wollte auch er nicht detaillierter helfen.
Der Wachmann hoffte, dass uns das ausreiche, doch wir entschieden, da er weiterhin den Zugang zum Gang verwehrte, auf dem sich die anderen ArbeitsvermittlerInnen befanden, die Widerspruchsabteilung aufzusuchen.
Dort gab es dann von einer Mitarbeiterin einen Bescheid, dass wir den Sachverhalt geschildert hätten und dass eine Anhörungsverzögerung stattfinden würde während der von ihr zu erstellende Bescheid auf den Weg gebracht würde...

Die Damen waren alle unter Zeitdruck. Ich erklärte, dass auch ich einen Termin am Nachmittag versäumen würde, den ich verschieben müsste, es in Verantwortung von Team 765 läge, so ihre Arbeit zu machen...

An der Pforte sprach einer meiner Beistände mit einem anderen Wachmann, der noch nie im Leben "bedingungsloses Grundeinkommen" vernommen hatte.

Kurz darauf beim Gehen wurden wir noch Zeugen einer möglicherweise rassistischen Tat. Ein junger Mann und sein Beistand wurden lautstark angebrüllt und des Hauses verwiesen mit der Erklärung, dass generell "das Haus jetzt zu sei" (dabei hatte ich auch schon Termine um 14 Uhr...)
Der junge Mann hatte gerade seinen Job als Hilfsarbeiter verloren und mehrfach Unterlagen eingereicht, die dann immer mysteriös verschwanden. Im Zuge dessen war schon seine Wohnung gekündigt worden. Die Sachbearbeiterin hatte ihn ständig angebrüllt und dem Wachschutz entgegen der Aussage des jungen Mannes und seines Beistandes mitgeteilt, er habe sie obszön beleidigt mit Worten wie "fick Dich selber".
Das Deutsch des jungen Mannes war aber offenbar noch gar nicht geeignet für solche Formulierungen und sein Beistand meinte, sowas sei nicht gesagt worden. Überhaupt waren die beiden sehr ruhig, wollten ja eigentlich nur etwas abgeben in der Eingangszone.
Diese Art der Behördenwillkür lässt rassistische Muster und Motive bedenken.
Auch wir/die Betroffenen sollten nun "Anhörungen" schicken.


*Anmerkung: selbst der am 8.9.2016 mit seiner Aufregung kämpfende Herr L., der uns unfreundlich an der Tür abgewiesen hatte, war immerhin trotz subjektiv geäußerter Stresssituation in der Lage gewesen, umgehend ein Dokument zu erstellen, dass ich ANWESEND war - die ANHÖRUNG hatte er mir später auf dem Postwege geschickt. So herum macht die REIHENFOLGE etwas mehr Sinn - auch wenn eine Anhörung da an sich GAR KEINEN Sinn macht, sondern nur das AUFDRÖSELN aller Hindernisse und Unstimmigkeiten (innerhalb des eigenen Vorschriftenwaldes) vorab ohne sich aufzuregen.

TRAURIG, dass Herr M. und Frau S. als "äußerlich in den Umgangsformen und emotional stabiler erscheinendes Duo" das NICHT hinbekommen haben.
Innerhalb des Teams sähe ich diesbezüglich bei Herrn M. weitaus schwerere Defizite als bei Herrn L.! Nämlich weil Herrn M. das alles bewusst ist und er das als Taktik einsetzt. Das ist eine sehr unangenehme Kombination mit dem "übereifrigen Servicecharakter", den Herr M. an den Tag legt.

Ich würde im Team Übungen verordnen: Herr L. spielt eine Vermittlung an Herrn M. und umgekehrt - natürlich immer in der Art, dass der zu vermittelnde einen eigenen Kopf hat und "nicht so will wie der Vermittler" - ich glaube die zwei könnten viel aneinander lernen ;-)

Die junge Frau S. muss ihre Rolle erst finden - sie kam nicht herüber wie eine weisungsberechtigte stellvertretende Teamleiterin! Vermutlich wird ihr nur die ganze Arbeit aufgebürdet und sie versucht mit Ruhe und Zulassen des Geschehenen bei den älteren Kollegen zu punkten? Vermutlich ist sie recht neu und kennt die gesamten Konstellationen noch nicht. Sie gab offen zu "die Entscheidungen des Geschäftsführers nicht zu übergehen".

Ich beobachte weiterhin das Gesamte GESPANNT und NEUGIERIG.

Meine Jobcenterdokumente Teil 12>>


Nachträge:

19.07. 2017: gestern erreichte mich postalisch ein Schreiben von Frau S. (siehe Dokumente Teil 12), dem dieser Verbis-Vermerk beigefügt war.

27.07.2017: Herr M.will mich erzieherisch auf den (bereits von mir abgesagten) Termin am 28. 07. einstimmen und schickt eine Mail- ich verlange, dass er mich aus seinem Verteiler herausnimmt...

24. 08. 2017: NUN ist sie DA - die Sanktion (mein erstes bestraftes Meldeversäumnis).

Scan folgt.

Wisst Ihr, wie sich das jetzt anfühlt? So als würde man nachdem man schon härtere Drogen ausprobiert hat, plötzlich mal einen JOINT angeboten bekommen... oder nach einer Vergewaltigung einen leichten Klaps.

Aber vor allem werden es ja dann vermutlich sogar ZWEI.
Das Meldeversäumnis als eins zu erklären, obwohl ich mich "gemeldet" habe, wird dann eine interessante Verhandlung. Noch interessanter wird das Meldeversäumnis vom 28. Juli - an welchem ich demonstrieren war.

Übrigens: Solange ich diese Prozesse alle nicht hinter mir habe - solange da nicht reiner Tisch von meiner Warte aus ist - bin ich für Anfragen von AUSSEN zur "Arbeitsübernahme für anderer Leute Zwecke und Wünsche" intrinsisch nur sehr begrenzt offen - in der Regel nur da, wo für meine bestehenden Anliegen - inkl. meines Umgangs mit den Angriffen des Jobcenters - Verständnis und Solidarität herrscht.



8 Kommentare:

  1. Herr M. - falls Sie bis hier gelesen haben, lesen Sie es nochmal und lassen sich
    alles ganz in Ruhe auf der Zunge zergehen. Störungen haben VORRANG.

    Ansonsten rate ich Ihnen, sich mal mit dem Thema RECHTSPOSITIVISMUS zu befassen. Keine Sanktion kann das erziehen oder erzwingen, was Sie sich wünschen.

    Ich verachte diese Zwangsmethodik als Ausdruck eines Systems, in das Sie mich integrieren möchten. Ich bin jedoch schon Teil des Systems und es ist auch MEIN System - das ich NICHT ändern kann, indem ich darauf hoffe, dass irgendwann irgendwer in KARLSRUHE eine Entscheidung trifft, als wäre das GETRENNT von meinen eigenen Handlungen und als wären DIESE getrennt von meinen Prinzipien, Wünschen und politischen Ansichten.

    Wie ich handle, ist Konsequenz all dieser Dinge, die Sie "nicht auf Ihrem Tisch" haben möchten!

    Nein, bis dahin MACHEN WIR NICHT einfach weiter - falls SIE einfach ALLEIN weitermachen, werden Sie sich bei einem hypothetischen DANN nicht einfach "nach dem Wind drehen können". Dafür werde ich sorgen - das verspreche ich Ihnen.

    Und ich werde aus all dem, was Sie mit Lächeln und doch wegen Ihrer Definition der persönlichen UNBETEILIGHEIT völlig empathielos mit mir vorhaben, das bestmögliche an Öffentlichkeit, Wahrheitsfindung und Empowerment herausholen, was sich mir darbietet.

    Leben Sie lange und in Frieden, Herr M. - ich habe übrigens KEIN Problem damit, wenn Sie sich einfach zurückziehen und aus meinem Leben verschwinden.

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  2. Herr M. sagt unter anderem:
    Die Grundrechte gelten nicht nur für Frau Wendt, sondern auch für mich. Es kann also nicht alles nach Frau Wendt gehen, sie muss hier schon Kompromisse machen.

    Hat unser "Juristlein" Herr M. da nicht etwas durcheinander bekommen? Die Grundrechte, also Artikel 1 bis 19 GG, gelten doch schon lange nicht mehr für Hartz IV Empfänger. Er meinte sicherlich das Sozialgesetzbuch II, also dieses Schandwerk, dass es erst möglich machte, dass man die garantierten Grundrechte seit Jahren für 5 Millionen Hartz IV Empfänger mit solchen "Sozial"-Gesetzen außer Kraft setzen konnte. Aber weder unsere "unabhängigen" Journalisten noch das Bundesverfassungsgericht greift da endlich einmal ein um die Demokratie - oder was davon noch übrig ist - zu retten.

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    1. Wer seine Grundrechte nicht einfordert konkret und aktiv bekommt sie auch nicht .Nur weil JC oder wer auch immer behauptet das die Grundrechte Artikel 1 bis 19 GG nicht gelten sollen , heißt es noch lange nicht das es so ist . Jede Behörde hat sich an das GG zu halten . Wenn nicht kann man den Art 19 Absatz 4 GG über die Gerichte nutzen . Das es ist einfach ist ist klar ,aber wenn alle sich nicht mehr gegen diese Verbrechen wehren ,kommen die mit ihren Behauptungen und Lügen weiter .

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    2. Anonym 12. Juli 2017 um 16:17: "Wer seine Grundrechte nicht einfordert konkret und aktiv bekommt sie auch nicht."

      Das kann ja so auch nicht stimmen. Grundrechte müssen zunächst einmal vom Bürger nicht eingefordert werden. Die Grundrechte sollten und müssen vom Staat garantiert werden und damit gelten sie auch für diejenigen Bürger, die noch nie etwas von den Grundrechten gehört haben. Politiker, Richter und Beamte sind dafür da, auch für Bürger mit einfacher Bildung die Grundrechte zu garantieren, sonst wäre das Grundgesetz ja nur für diejenigen Menschen in Kraft, die sich mit dem Grundgesetz auskennen.

      Wenn Politiker, Richter und Beamte sich das Grundgesetz, zumindest aber die Artikel 1 bis 19 (Grundrechte), einmal aufmerksam durchlesen, dann würde möglicherweise das Fundament unseres freiheitlich-demokratisch und sozialen Bundesstaats (Art. 20 Abs. 1 GG) wieder auf festeren Boden stehen. Aus gutem Grund haben die Väter unseres Grundgesetzes eine sogenannte Ewigkeitsklausel im Grundgesetz verankert. In Art. 79 Abs. 3 GG steht: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig." Art. 1 GG garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Art. 20 GG beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat.

      Seit dem 23. Mai 1949 gibt es für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst auch keine Ausrede mehr "nur nach Anweisung gehandelt zu haben", denn grundsätzlich trägt der Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung. Auch wenn Herr M. kein echter Beamter ist, so ist er dennoch dem Beamtengesetz als Angestellter des öffentlichen Dienst unterworfen. Zumindest soviel sollte dem Juristen Herrn M. noch aus seinem Jurastudium bekannt sein, auch wenn er – absichtlich oder aus Unkenntnis – Frigga Wendt so einigen Blödsinn als real existierende Gesetze "verkaufen" möchte.

      M.S.

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  3. https://deutsch.rt.com/inland/53518-neues-aus-unterklassen-wie-verfassungskonform/

    darin schreibt Susi Bonath:
    "Jobcenter sanktionieren jährlich fast doppelt so viele Menschen wie sie und die Arbeitsagenturen zusammen in Arbeit vermitteln. Alleine im Jahr 2016 kürzten oder entzogen sie 416.000 Menschen 940.000 Mal jeweils drei Monate lang das Existenzminimum. Betroffen war damit erneut ein Zehntel aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher. Nicht nur Erwerbslosen- und Sozialverbände halten das für verfassungswidrig. Auch Gewerkschafter, Richter und Anwälte teilen diese Ansicht inzwischen."
    Der Artikel ist sehr lesenswert - auch für SIE, Herr M...
    und er gehört MITTEN auf Ihren kleinen Schreibtisch...

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  4. Dennoch kommt Herr M. von selbst zu dieser dem entgegenstehenden Bemerkung: "Sie haben sich ja zur Wahl aufstellen lassen. Das werde ich interessiert beobachten. Wenn Sie gewinnen, sind Sie hier raus, werden hier keine Anträge mehr stellen."

    Oh doch, Herr M., wenn Frigga Wendt tatsächlich gewinnt, wird sie – genau wie Inge Hannemann es in Hamburg getan hat – sehr viele Anträge und Fragen stellen, damit endlich einmal zur Sprache kommt, was so alles in diesem Staat verkehrt läuft und weshalb arbeitslose Menschen in diesem Land sanktioniert werden, während Wirtschaftsmanager nicht mehr wissen wohin mit ihrem ganzen Geld, das sie nur durch die Arbeit von kleinen Lohnsklaven bekommen haben. Lohnsklaven die mit § 10 SGB II durch Leute wie Sie, in Sklavenjobs gedrängt werden, damit die Reichen noch reicher werden.

    Es würden sehr viele Fragen von Frau Wendt gestellt werden, auch Fragen, wie es überhaupt sein kann, dass solche Jobcentermitarbeiter wie Herr L. und natürlich auch Sie Herr M., auf harmlose verängstigte Menschen losgelassen werden. Arbeitslose Menschen, deren einziges Vergehen es ist, dass es in dieser hochtechnisierten Welt nicht mehr für alle erwerbsfähigen Bürger genügend Jobs gibt. Ich freue mich schon auf die Fragen und Anträge von Frau Wendt - Sie auch?

    M.S.

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  5. Bin erschüttert, wie die Behörden hier arbeiten und reagieren.

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  6. Hey Freunde - natürlich werde ich bzw. WÜRDE ich auch NACH Einzug in den Bundestag das Jobcenter/die BA usw. nicht in Ruhe lassen ;-)

    Solange es Sanktionen gibt und weitere staatlich verordnete Armut sowie gesellschaftlich verordnete "Ausschlüsse vom Existenzminimum" - ja überhaupt "Wohltätigkeit" als "Ersäufen des Rechts im Mistloch der Gnade" statt des praktisch gelebten "Grundrechtes auf das Existenzminimum" - werde ich wohl Anfragen über Anfragen haben und Aktionen dazu machen in bunter Form.

    Meine Klagen würden damit auch nicht im Sande verlaufen, die dauern ja oft Jahre, nur keine NEUEN Hartz-Klagen würden in der nächsten Legislaturperiode mehr anfallen ;-)

    Und sicher würdet Ihr mir bei meinen Anfragen hier und da behilflich sein - bzw. ich Euch bei Euren Vorschlägen ;-)

    Nun mal ne andere Frage: wer hat mir den Kurzlink https://t.co/tDu19ZypMn für diesen Blogbeitrag eingerichtet? Danke - das führte zu immerhin einer handvoll Klicks mehr ;-)))

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