Samstag, 18. November 2017

FriGGa ist angezeigt worden wegen VERLEUMDUNG - Tatort Jobcenter (?!)

OFFTOPIC:

Due to MANY CLICKS onto this article - mainly from the UNITED STATES: HAPPY NEW YEAR. I am to lazy and to busy, otherwise i would translate some of my posts... ;-)
My Blog-NEWS are here>>  ;-)
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Hier weiter mit dem POST vom 18. 11. 2017:


 Hallo Freunde,

mich erreichte kürzlich dieses Schreiben, dass gegen mich ermittelt wird.











Raum für Spekulationen lässt dieser Fakt genug - für mich und für Euch.



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Grundsätzlich ist es ein IMPULS - noch ohne nähere Details zu kennen - diesen Blog und sein WESEN nochmals für mich selbst und die Öffentlichkeit bewusstmachend zu umreißen von meiner Perspektive.


http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_97.html
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Es wird - von meiner Warte -  der  (nach meinem Bewertungsraster "rechtspositivistischen" Natur nun auch dieser "Anzeige-") Sache alles Nötige entnommen, um auch darin wieder die KRAFT für deren TRANSFORMATION zu finden.

Hier schließt sich auf der Kreis zu etwas "Höherem" - wir verlassen hierin SGB-II und begegnen uns auf einem Territorium der Grundsatzkritik. Ich denke, ich bin "im nächsten Level" - und die "Gegenseite" ebenfalls.

Es wird vermutlich auch wieder viel zu beobachten, zu dokumentieren und auszuwerten sein - an vielen Orten, in vielen Gehirnen, in vielen Herzen!

Es gibt einen riesigen Baukasten an Methoden, Formen, Protestkreativität, Rechtsmitteln - doch sind diese nicht als Automatismus einzusetzen und gibt es nirgendwo einen verlässlichen Ablauf.
Wäre dem so, würde sich vermutlich das gesamte SGB-II aber auch übergeordnete Herrschaftssystem mit bindendem ausgeschriebenem Kanon ohne Willkürlücken selber abwickeln.
Was alle "vom Leben gelösten" Systeme aber am Leben hält, ist die Angst des Individuums um seine Schäfchen - egal ob Grundversorgung, Privilegien oder andere - ein jeder verteidigt sie. Das macht uns alle angreifbar - einen Arbeitsvermittler jedoch auf eine bestimmte Weise mehr noch als mich.


Weiteres ggf. Interessante in diesem Kontext für Euch als BeobachterInnen:
ich habe in letzter Zeit selber mehrere STRAFANZEIGEN auf VERDACHT gestellt (sprich, wenn Verdacht entfällt, ist das ne simple Feststellung und berechtigt zu keiner "Gegenklage" wegen Verleumdung).
Andererseits wurde mein bloßes "Anwesend sein" neulich in der Geschäftsführung des Jobcenters kommentiert mit "ach das Problem schon wieder".



Hinweis: ich bin nicht VORGELADEN eine Aussage zu machen - ich DARF mich zum Verdacht äußern (kann aber auch wenn ich will, eben gar nicht hingehen bzw. nur hingehen und nach den Hintergründen fragen und selber nichts sagen).
Ich kann die Chance auch nutzen, weitere Kreise mit dem offiziellen (AbWahl)Equipment und anderen schönen Dingen in Berührung zu bringen...

Anders sind ZEUGEN regelrecht verdonnert, auszusagen. Dazu Folgendes hier im Blog:

http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2017/11/zum-thema-erzwungene-zeugenaussagen.html



Aktualisierung 21. 11. 2017:
ich habe da heute die ermittelnde Polizistin erreicht! Akteneinsicht ggf. aber nur ggf. (!) über Anwalt möglich.
Tat ist vermutlich wirklich "Internetveröffentlichung" und es handelt sich um einen "umschriebenen Mitarbeiter des Jobcenters", bei dem ich "schonmal terminiert gewesen war"...  

-->Ich vermute wer das ist und mein Herz wird warm, wenn ich an ihn denke, ganz gleich was er über mich denkt... ;-)


Aktualisierung vom 26. 12. 2017:
Bis heute gibt es keine Rückmeldung für mich - weder was die AKTEN betrifft noch was die Ermittlungen und mein dazu Aussagen angeht..
Ich schreibe das, weil DIESER BLOGBEITRAG (vermutlich in der Erwartung weiterer Entwicklungen?!) sehr oft angeklickt wird.... falls es Neuerungen gibt, werde ich das in einem neuen Beitrag kenntlich machen und auch hier verlinken!

Natürlich darf diese Tatsache und die Geschichte drum herum auch überall verbreitet werden. Ich freue mich, wenn Jobcentermitarbeiter in ihrer Rolle als MENSCH frei und unzensiert wie alle anderen ihre Meinung kundtun und man in viele unbestrafte freie GESPRÄCHE zu dieser Thematik kommt - auch unter und mit den Betroffenen selbst ;-)

Aktualisierung stand 24. August 2018: 
ich habe vor Monaten eine Akteneinsicht in den Fall gehabt und dadurch erhebliche Erkenntnisse über die Kläger bekommen, die durch meinen persönlichen Erinnerungs- und Wiedergabefilter so aussehen: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/04/wichtige-sondermitteilung-frigga-hatte.html
Es ist aber noch keine Anklage erhoben worden und eine Mitteilung über eine Verfahrenseinstellung auch nicht.
Ich bin von mir aus bereit, über das Recht auf freie Meinungsäußerung mich auch gerichtlich als Angeklagte auszulassen und im Zuge dessen allen, die mich diesbezüglich kritisieren, unter die Augen und persönlich gegenüber zu treten.
Dem Menschen, dem dieses Verfahren so am Herzen lag/liegt, begegne ich mit Liebe im Herzen und Dankbarkeit für seine "Aktivierung meiner kreativen Widerstandskraft", auch wenn für mich das Unterfangen Potential hat, mich innerlich "zu empören" wie das für ihn mein Blog und mein Auftreten ihm gegenüber wohl hatte. Sprich wir fühlen ggf. eine ähnliche Wirkung, auch wenn die Berechtigungen, aus denen ein bestimmtes Handeln abzuleiten, unterschiedlich eingestuft werden und mit den Impulsen unterschiedlich umgegangen wird. Er möge es bei Zeiten von sich aus ergänzen, zumindest für sich selber und seine eigene Bewältigung der Lage.
Meine Wünsche sind nach wie vor gen menschlicher Toleranz, menschlicher Versöhnung und lustvollen Streitens mit Phantasie, wo die Agenda 2010 und anderes Repressive sich nicht - schon gar nicht in der Kälte von Strafe und Justiz - so einfach abschaffen lassen. In dem Sinne nehme ich in Kauf, dass mein Leben nicht immer als Liebe, sondern ggf. als Frechheit von anderen empfunden wird - auch wenn es einfach nur "sein" möchte - und das nunmal authentisch.

18 Kommentare:

  1. Es nimmt immer mehr bizarre Züge an. Was fällt dem Jobcenter Berlin Pankow noch alles ein, nur um Frau Wendt mundtot zu machen?

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  2. Das Ding ist - das erzeugt alles nur noch mehr Aufmerksamkeit.
    Ich als Beschuldigte bin nicht die Einzige - Jobcentermitarbeiter hier und da sind auch angezeigt worden. Gibt auch ganz facebookgruppen, die das thematisieren.

    Bei einer Frau mit dem Pseudonym "Mut" wirkte das Anzeigen Wunder (oder es war nur eine seltsame regelmäßige Koinzidenz mehrfach nacheinander) - ihr Regelsatz wurde kurz darauf gezahlt. Bei einem anderen Betroffenen zogen die Jobcenter ihre Sanktionsansinnen zurück... psychische Beeinflussungsversuche immernoch - aber er machte weiter und hat(te) zumindest längere Zeit RUHE.
    Angezeigen gegen andere Betroffene führten überhaupt nur dazu, dass ich meine erste Anzeige schlussendlich damals bekam und dieser Blog eingerichtet wurde...
    Ich glaube, die Ruhe, die sie sich ggf. wünschen, erreichen sie nur, wenn sie keine Dinge unternehmen, die dazu führen, dass WIR (Lesenden inkl. mir) es so AUSLEGEN könnten, dass ich damit "zum Schweigen" gebracht werden soll!
    Nun, passt auf, was Ihr schreibt, es könnte ja als Ungehorsam ausgelegt werden ;-)))
    Schaut und beobachtet in dem Wissen, dass mit hoher Warhscheinlichkeit überall das Jobcenter "mitarbeitet" ;-)
    Weswegen ich mich schließlich auch nicht zu selten als "Abwicklungsberaterin" oder "Transformationsbegleiterin" aktiv bei "dem Laden" bewerbe - oder als Konkurrenz in der Existenzsicherung beim BMAS ;-)

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  3. Hä, eine Verleumdung von - bis?
    Also über mehrere Tage?
    Wie macht man denn sowas?
    Hast Du Dich da als Mahnsäule da irgendwo aufgestellt und irgendwelche verleumderischen Dinge geäußert, oder weiß man nicht den genauen Zeitpunkt - also auch gar nicht mal richtig den Wortlaut der Verleumdung?

    Diese Anzeige kommt mir eher wie eine Fake-Anzeige oder sowas vor!
    Ich kriege den Eindruck, diese Jobcenter mutieren nun regelrecht in die Entertainment-Branche hinein. Da könnte eine zusätzliche Gewerbesteuer für die mal fällich werden!

    Aber verstehen kann ich die Mitarbeiter in diesen Jobcentern ja schon ein bisschen. Denen droht, glaub ich, u.U. der Langeweiletot in ihrem Berufsalltag.
    Und DAS ist schon ziemlich schlimm!

    Vielleicht springt für Dich ja am Ende sogar noch eine Gage raus !? :-)

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    1. @ Andreas

      "zwischen 10.03.2017 06:08 und 12.03.2017 13:01 Uhr"

      Ja, da bin ich auch gleich drüber gefallen. Und dann auch noch in den Räumlichkeiten des Amtsgebäude (Jobcenter Berlin Pankow).

      Frigga hatte dann wohl ihren Schlafsack dabei, um sich nachts noch mit den Mäusen im Jobcenter über das Grundgesetz zu unterhalten, denn die Mäuse sind wohl die einzigen "Jobcentermitarbeiter" im Jobcenter Pankow, die das Grundgesetz kennen und auch verstehen (-;

      Was würden wir eigentlich machen, wenn uns das Jobcenter Berlin Pankow irgendwann nicht mehr mit lustigen Dingen erheitern würde? Früher gab es mal eine Comedyserie mit Jochen Busse im TV, die hieß "Das Amt". So etwas könnte man auch im Jobcenter Berlin Pankow drehen und kein Zuschauer würde merken, dass es sich beim Jobcenter Berlin Pankow nicht um eine Fernseh-Comedy-Serie handelt.

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    2. Die Vorladung ist vom 9. November 2017. Der "Vorfall" der angeblichen Verleumdung ereignete sich aber irgendwann zwischen dem 10. März 2017 und dem 12. März 2017. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Das Jobcenter Berlin Pankow hat sich nach acht (8) Monaten irgend etwas aus den Fingern gesaugt, um Frau Wendt jetzt auch noch eine Verleumdungsklage anzuhängen oder die Berliner Polizei ist wegen Personalmangel derart überfordert, dass obiges Schreiben erst jetzt, nach 8 Monaten, ausgedruckt und verschickt werden konnte. Wer soll denn nach 8 Monaten noch den Wortlaut einer angeblichen Verleumdung exakt im Gedächtnis haben? Müsste diese angebliche Verleumdung dann nicht auch in VerBIS stehen, also diesem "berüchtigten Tagebuch" der deutschen Jobcenter?

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    3. Jemand hat mir offline den Tipp gegeben, dass die Vorgangsnummer auf das Datum der Anzeige schließen lässt: 170731 - also 2017-Juli-31... ohne Gewähr.

      Das heißt kurz nachdem ich zur WAHL zugelassen worden war - 3 Tage nach dem Termin im Jobcenter, bei dem ich nicht zu Herrn M. ging, sondern diesen auf die Straße zu unserer Aktion einlud.
      Danach war ein Wochenende, an dem man sich alles mögliche hätte überlegen können...

      Im Zuge der Einladung habe ich dem Jobcenter auch den LINK zu diesem Blog geschickt - der mit Sicherheit zuvor auch schon bekannt war...
      soweit meine Vermutungen.
      Nun analysieren wir den Zeitraum der "Tat" - es ist ein Wochenende inkl. Freitag. Natürlich habe ich da NICHT mit Ratten oder Mäusen des Hauses gesprochen (Anm.: ist es eine weitere Verleumdung, dass Leute hier kommentieren, im JC GÄBE es MÄUSE??! ;-P)

      Es kann sich natürlich beim besagten Datum auch um das Wahrnehmen von Schriftverkehr handeln. Hatte dem lieben Herrn L. damals den einen oder anderen Liebesbrief bzw. Dankesbrief geschickt, als er noch mit Sanktionieren an mir zugange war.

      Nun ja - 10 März 6:08 kommentiert "Andreas" als erster den bislang meistgeklickten Artikel/Unterseite meines Blogs: "Einmal ist keinmal - er will mich schon wieder sanktionieren" - da ging's um die Vorbereitung der 2. 30% Sanktion Stichwort "Wortwahlzensur" in Bewerbungsschreiben.
      Andreas hat ein blumiges Gleichnis dazu.
      Es folgen viele Diskussionsstränge - zum Zeitpunkt 13:01 am 12. März ist auch ein Kommentar vorhanden von einem Anonym, der mit "Jürgen" unterschreibt.
      Von daher ist ja möglich, dass zwischen diesen beiden "Kommentaren" die Verleumdungstat in welcher Form auch immer stattgefunden haben soll...?

      Im VerBIS habe ich ja leider noch nicht vollständige Akteneinsicht gehabt. Wohlweislich habe ich aber bei meiner letzten Akteneinsicht am 9. 11. 2017 den Antrag gestelt in der Leistungsabteilung, Einblick in ALLE mich betreffenden Unterlagen und Vorgänge zu bekommen - ganz gleich in welcher Abteilung die auch sind (also auch die OWiG-Stelle, die Rechtsbehelfsabteilung... und natürlich VerBIS (Beratungsvermerke UND Dokumentenverwaltung).
      VerBIS sammelt aber alles "Beratungsrelevante" - in wie fern da eine gestellte Strafanzeige auch Thema ist, weiß ich nicht. Herr L. hat aber schon zuvor immer mal wieder solche Andeutungen in die Akten geschrieben.

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    4. Wenn es sich bei der Vorgangsnummer 170731 um eine US-amerikanische Datumsanzeige handelt, dann deckt es sich aber nicht mit dem auf dem obigen Schreiben der Berliner Polizei, die den Vorgang zwischen dem 10.03.2017 und 12.03.2017 datiert, denn zwischen März 2017 und Juli 2017 befinden sich 4 Monate. In der Vorladung wird auch von Räumlichkeiten des Amtsgebäude (Jobcenter Berlin Pankow) gesprochen, folglich kann es sich auch nicht um einen Eintrag in dem Blog "Einmal ist keinmal - er will mich schon wieder sanktionieren" von Frau Wendt handeln.

      Warum sollte es im Jobcenter Pankow eigentlich keine Mäuse geben? Auch Cinderella hatte ihre Freunde in dem gleich­na­migen Zeichentrickfilm von Walt Disney, die Mäuse Jaques und Karli, die ihr hilfreich zur Seite standen (-;

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    5. Nun, wir werden es ja bald herausfinden ;-)

      Zur Datumslogik:
      Eine Anzeige wird nicht immer SOFORT erstattet - man kann was (vermeintlich Verwerfliches) "verbockt" haben, das dann erst lange Zeit später bemerkt und folglich erst dann angezeigt wird... die Polizei macht aber sicherlich nicht im Eingangszeichen das Tatdatum sichtbar, sondern das "Eingangsdatum" der Anzeige...

      Dass die Polizei seltsam ihre Zettel ausfüllt, belegt mein erster "Strafbefehl", den ich damals erhielt - da war niemand Geschädigtes genannt - aber es gab immerhin ein FELD, das den Geschädigten benennen könnte! Diesmal fehlt sogar dazu komplett das Feld...

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    6. Der offline-Tipgeber von Frau Wendt19. November 2017 um 18:44

      Es ist - sogar ganz sicher - das Datum der Erstattung/des Eingangs der Strafanzeige, gefolgt von der Uhrzeit der Erstattung/des Eingangs dieser Anzeige. Der Rest der Vorgangsnummer ist die laufende numerische Angabe der Vorgänge in diesem Kalenderjahr bei dieser Dienststelle der Polizei. Das hat mit amerikanischer Schreibweise des Datum wenig bis nichts zu tun. Für diese Beamten ist beim Blick auf sämtliche Vorgänge immer als erstes das Jahr, aus dem dieser stammt, dann Monat, etc. zur weiteren Bearbeitung wichtig. Manche Vorgänge ziehen sich länger als ein Jahr hin. So wissen die Beamten auf den ersten Blick, ob das Ding aus z.B. aus (20)17, 16,15, etc. stammt. Ist für die halt eine Vereinfachung ihrer täglichen Arbeit.

      Aus dieser Vorgangsnummer lässt sich auch ersehen, dass die Strafanzeige bei der Polizei (Internet-Wache, persönlich, per Schreiben, etc.) und nicht bei der Staats- oder Amtsanwaltschaft erstatten wurde. Deren Geschäfts- oder Aktenzeichen haben andere Kombinationen, die z.B. immer Buchstaben für die jeweiligen Abteilungen (z.B. JS) enthalten. Bei deren AZ oder GZ steht die Jahreszahl des Eingangs immer als letztes (z.B. Js 23456/17).

      Mir liegt selbst ein ähnliches Schriftstück einer Polizei-Dienststelle - nicht zu dieser Sache hier - vor, wobei ich sicher weiß, wann die Anzeige (Datum und Uhrzeit) erstattet wurde und mit genau den Daten und in der von mir angegebenen Reihenfolge erscheint sie dann in der Vorgangsnummer der Polizei.

      Also, Strafanzeige gegen Frau Wendt wurde erst am 31.07.2017 um 09.20 Uhr bei der Polizei erstattet, auch wenn das eigentliche Ereignis schon Monate zurückliegt.

      Womit wir zum Grund der Verzögerung kommen. Das Ganze wird sicherlich eine Reaktion der Geschäftsführung des JC Pankow auf Strafanzeige(n) von Frigga gegen deren Mitarbeiter sein (z.B. gegen AV P.M.).
      Da hat man dann erst intensiv etwas gesucht und vermeintlich gefunden.

      Entscheidungsbefugt und Zeichnungsberechtig für die Erstattung von Strafanzeigen und Strafanträgen aller Mitarbeiter gegen "Kunden" und andere vermeintliche "Störer" ist immer und einzig (nach vorliegender gültiger Geschäftsanweisung des Jobcenters) der Geschäftsführer der jeweiligen Jobklinik (hier wäre das der gute Herr H.).
      Also, der Absender dürfte auch bereits ausgemacht sein.

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    7. Letztendlich haben wir wieder etwas dazugelernt. Zum Beispiel, wie Behörden ihre Schreiben mit Geschäfts- oder Aktenzeichen beziehungsweise mit Vorgangsnummern beschriften. Oder auch, dass das Jobcenter Berlin Pankow vier Monate benötigt um eine "Verleumdung" bei der Polizei anzuzeigen. Wahrscheinlich musste man die "Verleumdung" erst mal aus der Schreibtischschublade eines Jobcentermitarbeiters locken, wo die "Verleumdung" sich bis dahin versteckt hatte; deshalb hat das auch am Ende vier Monate gedauert. Weitere vier Monate benötigte dann das Schreiben der Polizeibehörde, um Frau Wendt endlich zu erreichen - macht nach Adam Riese 8 Monate.

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  4. Wer weiss noch, was er vor 8 Monaten zwischen um ....Uhr gemacht hat???

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  5. "Tat ist vermutlich wirklich "Internetveröffentlichung" und es handelt sich um einen "umschriebenen Mitarbeiter des Jobcenters", bei dem ich "schonmal terminiert gewesen war"

    Also fühlt sich ein Herr L. oder ein Herr M. beleidigt. Herr L. oder Herr M. sind aber nur Pseudonyme für das eigentliche System, da ihre wahren Namen für den Leser nicht bekannt sind und man sie folglich auch nicht kennt oder irgendwie kenntlich gemacht hat. Kann man ein Pseudonym, also Herrn X. oder Frau Y, beleidigen oder verleumden?

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  6. Es wird immer merkwürdiger mit dem Jobcenter Berlin Pankow.

    Frau Wendt hat einen Weblog erschaffen, auf dem sie Kritik an das Hartz IV System und dem Jobcenter Berlin Pankow übt. Um diese Kritik etwas deutlicher zu machen, bedient sich Frau Wendt einigen Kunstfiguren, die zum Beispiel Herr M. oder Herr L. heißen, die aber in der Realität nicht wirklich existieren. Wie könnten sie auch, denn ein Herr Mpunkt oder ein Herr Lpunkt gibt es sicherlich nicht im Jobcenter Berlin Pankow.

    Ähnlich wie der Schrifsteller Franz Kafka die Kunstfigur K. erschaffen hat, so hat Frau Wendt die beiden Figuren Herr M. und Herr L. erschaffen. Vielleicht taucht ja demnächst noch ein Herr Q. oder eine Frau P. in dem Blog von Frau Wendt auf, aber auch das wären nur Geschöpfe von Frau Wendt, wie auch ein K. nur ein Geschöpf von Franz Kafka ist. Eine Kunstfigur ist nur eine fiktionale Figur oder Person, die nahezu alle Attribute einer lebenden Person besitzen kann. Oft zeichnet sich die Kunstfigur dadurch aus, dass sie von ihrem Umfeld für eine reale Person gehalten wird.

    Da eine Kunstfigur eine ausgedachte Person ist, genießt sie natürlich nicht denselben Rechtsschutz wie gewöhnliche Menschen. Allerdings unterliegt sie als kreative Schöpfung dem Urheberrecht. Wenn sich also jemand beleidigt fühlen darf, dann doch wohl höchstens Frau Wendt, als die "Mutter" der beiden Kunstfiguren Herr M. und Herr L. Dass einige Kommentare kein gutes Haar an den Kunstfiguren von Frau Wendt lassen, ist sicherlich Teil der Kunst und zeigt die Problematik des gesamten Hartz IV Systems.

    Man hat mit dem SGB II schon so viele Grundrechte der Hartz IV Bezieher eingeschränkt und jetzt will anscheinend das Jobcenter Berlin Pankow mit Hilfe der Justiz auch noch die Kunstfreiheit für Hartz IV Bezieher verbieten. Die Kunstfreiheit zählt aber zu den am stärksten geschützten Grundrechten des deutschen Grundrechte-Katalogs. Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes schützt die Freiheit der Kunst.

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  7. Herr (...) oder Frau (...). Ich werde den Teufel tun und hier noch einen Buchstaben hinter dem Herrn oder der Frau schreiben, denn wir sehen ja, in welchem Staat wir schon leben. Herr (...) oder Frau (...) repräsentieren zwar das System, aber es darf nicht Kritik gegen das System oder gegen einen "Buchstaben" geübt werden. Selbst dann nicht, wenn es sich um einen Herrn (...) oder einer Frau (...) handelt, die nur Gehilfen des Systems sind und mit dem ganzen Geschehen eigentlich nur am Rande etwas zu tun haben und es wahrscheinlich ohnehin intellektuell nicht erfassen können, dass sie auch nur vom System ausnutzt werden.

    Wir Bürger dürfen uns also nur noch den gesetzten Regeln des Staates ausliefern. Ein Staat, der eine eigene Kreativität mit den Gesetzestexten und erst recht mit dem Grundgesetz entwickelt hat und uns durch seine Beamten und seine Richter, die scheinbar alle schon ohne moralisches Bewusstsein durch ihr Leben laufen, nur noch disziplinieren und schikanieren will.

    Wie man das nennt, das werde ich auch nicht schreiben, denn das Zauberwort mit dem man uns jetzt endgültig mundtot machen möchte, das heißt "Verleumdungsklage".

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  8. Tatort: Storkower Str. 133, 10407 Berlin
    Tatörtlichkeit: Amtsgebäude (Jobcenter Berlin Pankow)
    Tatzeit: zwischen 10.03.2017/06:08 und 12.03.2017/13:01 Uhr

    Jeder Jurastudent im ersten Semester würde doch so etwas in der Luft zerreißen, denn die „Tatörtlichkeit“ ist ja nicht einmal mit dem tatsächlichen „Tatort“ identisch, denn der ist ja wohl hier auf dem Blog, wenn ich mich nicht täusche, angeblich geschehen.

    Wer ist denn hier eigentlich beleidigt oder verleumdet worden? Ein „Herr Lustig“, ein „Herr Langeweile“ oder vielleicht ein „Herr Leck mich am Arsch“? Wir wissen es nicht, denn alle Herren fangen mit dem Buchstaben L. an, und wenn wir es nicht wissen, dann fragt man sich zu Recht: Wer ist denn eigentlich dieser obskure „Herr L.“, der sich (im Auftrag des Jobcenters Berlin Pankow?) dazu verleiten lassen hat, eine Verleumdungsklage gegen Frau Wendt zu stellen? Begrenzen wir doch den „Herrn L“. nur einmal auf den Berliner Raum. Also schauen wir einmal ins Telefonbuch von Berlin. Hier sehen wir, dass es viele Herr L.s gibt, aber wer ist denn dann nun dieser Herr L. von den ganzen Herrn L.s im gesamten Berliner Raum?

    Der Name „Herr L.“ dient doch eigentlich nur zur Verschleierung der Identität von Herrn L. Vielleicht hat Herr L. es noch nicht begriffen, dass er gar nicht als Subjekt gemeint ist. Wie kann er auch gemeint sein, denn es gibt ihn ja gar nicht als echten Menschen, sondern nur als einen „Herrn L.“. Frau Wendt und die Kommentierenden haben Herrn L. (oder auch Herrn M.) ja gar nicht persönlich gemeint - und schon gar nicht persönlich beleidigt oder verleumdet - denn es geht hier nur um das menschenverachtende Hartz IV-System (vielleicht auch demnächst Hartz V- oder Hartz VI-System, wenn wir als Bürger nicht aufpassen), und um den Art. 20 GG, der uns doch am Herzen liegen sollte, falls uns das Grundgesetz und die Demokratie noch irgend etwas sagt.

    Herrn L. ist auch nur ein Sonderfall der Pseudonyme, die von anderen für eine bestimmte Person gebraucht werden. Meist geschieht dies in den Medien um z. B. die Privatsphäre eines Menschen zu wahren. Man hat hier also nur die Privatsphäre von Herrn L. geschützt, wie immer Herr L. auch heißen mag. Das Herr L sich jetzt - von wem auch immer - dazu überreden lassen hat, eine Verleumdungsklage gegen diesen Blog oder in diesem Fall auch „Gegen wem auch immer, anzustreben“, zeigt, dass Herr L. sich auch nur vom System ausnutzen lässt.

    Da die wahre Identität von Herrn L. nie offenbart wurde und er deshalb auch nicht beleidigt oder verleumdet werden konnte, fragt man sich doch: Was beabsichtigt das System eigentlich mit dieser Verleumdungsklage gegen Frau Wendt oder gegen einen (oder mehreren) Kommentierenden auf diesem Blog?

    Die Identität ist übrigens die Gesamtheit, die eine Entität, einen Gegenstand oder ein Objekt kennzeichnet und als Individuum von allen anderen unterscheidenden Eigentümlichkeiten beschreibt. Herr L. ist aber nur ein „Herr L.“ und keine echte Person, also auch niemand der eine Verleumdungsklage stellen kann, weil es Herrn L. als reale Person gar nicht gibt.

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  9. Ich habe ja nun selber erste Erfahrungen mit einer Verleumdungsanzeige, die ich gegen das zdf bzw. die Produzenten der "Doku" "Die Welt der Reichsbürger" stellte, da ich klar diffamierend fand, wie Menschen unterschiedlichster Einstellungen pauschalisiert "Reichsbürger" genannt wurden - was sie unnötigerweise negativ markieren und nachhaltig schädigen kann durch die eindeutig reaktionär-rechte Attributierung des Begriffes. Wenn man von "Querulanten, Träumern, Andersdenkenden, Aussteigern oder Obrigkeitskritikern sprechen wollte, ginge das beleidigungsfrei mit den genannten oder anderen Begriffen - man müsste nicht fälschlich und kränkend "Reichsbürger" sagen zu diversesten GRuppierungen und Einzelpersonen, die ihre Eigenschaft des HINTERFRAGENs und ggf. zu etwas VORGESETZTEM NEIN zu sagen teilen und das ggf. auch nur experimentell oder episodenhaft.

    Nun, der Umgang der Staatsanwaltschaft mit dem Recht der Presse in DEM Fall wird von mir mit herangezogen in DIESEM Fall.
    Denn hier geht es letztlich um FREIE ÄUSSERUNG von Gedanken, Eindrücken und Phantasien (!), die niemanden namentlich nennen und die zudem anders als bei global in sich abgeschlossenen zdf-Bashing OFFEN sind für die Eigendarstellungen betroffener Jobcenter-Mitarbeiter oder deren Fantasien und Wünsche.
    Zudem wird mehrfach klargestellt, schon in den Kommentaren älterer Post, dass kein Kommentar oder subjektiver Eindruck geeignet ist, die Gesamtheit eines anderen Menschen abzubilden oder vollständig ihn wesensecht wiederzugeben. Die Kritik an einem System, die natürlich über subjektive und künstlerische Projektionen geht, darf nicht persönlicher Beleidigung gleichgesetzt werden. Falls doch, bin ich auf die Abweichungen und Definitionen im Gericht um so gespannter und freue mich über einen sehr schönen großen friedlichen öffentlichen Prozess für diese Grundsatzfragen.

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  10. witzig, habe gerade festgestellt, dass der Artikel-Titel und der Titel eines Buches identisch sind "Tatort Jobcenter" (wenn der Kunde zum Täter wird) ist ein Buch von Jascha Wozniak, eines Sicherheitstrainers, der Seminare in Jobcentern für die Mitarbeiter gibt - eben weil die wohl so oft tätlich angegriffen würden.

    Das Buch ist sehr interessant und enthüllt interessante Dinge*, auch wenn gegen die strukturelle Gewalt, die darin erwähnt wird, ein echtes Plädoyer im Sinne der Sicherheit ALLER Menschen auf Grundrechtebasis fehlt.

    *Wusstet Ihr, dass angeblich (mit legalen Mitteln wie Beistandsmitnahme) "unter Druck gesetzte Mitarbeiter alles machen, was der anstrengende Kunde will"? Mir ist das neu... meinen Jobcenterkontakten wie z.B. Herrn L. vermutlich auch?
    Was Herr Wozniak da seine Sicherheitstrainierenden Jobcentermitarbeiter sagen lässt, wäre nahezu ein Plädoyer im Sinne der "Kunden"sicherheit:
    "NIE WIEDER OHNE MEINEN BEISTAND!!!" Wenn das so "automatisch" ginge, würde vermutlich auch nie ein "Kunde" oder "Beistand" mehr laut werden... angeblich so leicht zu vollziehende Übergriffe wären auch nicht mehr attraktiv - weil ja schon die Präsenz eines Beistandes aussagekräftig genug wäre sein eigenes Recht durchzukriegen. Der (automatisch alle Türen öffnende) Beistand wäre demnach auch ein SICHERHEITSMechanismus für die Mitarbeiter und sollte hoch geschätzt werden ;-)

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  11. Hier geht die Story jetzt weiter: https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2019/02/nachrichten-vom-unvergessenen-geliebten.html

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