FriGGa und das Jobcenter Teil 28

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05.09.2018

Ein Anruf von einer Schuldnerberatung des Vermieters...
Mails und Briefe über den Miet-Schuldenstand... mal wieder kratzt die Obdachlosigkeit als Drohgespenst an der Tür und ich verarbeite kreativ die unterschwellige Existenzbedrohung.

Doch dann findet sich mittags etwas im Briefkasten... das kaum zu glauben ist!

Mir wurden auf meinen NEUANTRAG Leistungen (nach ALG-II) vorläufig bewilligt

Lest hier einmal meinen DANKESBRIEF an meine Leistungsabteilung!


Sehr geehrte Damen und Herren der Leistungsabteilung Team 755!

Es ist noch kaum zu glauben für mich, wie haben Sie DAS geschafft? Ich habe zwei Tage zu spät meine Unterlagen eingereicht und bekomme nichtmal eine Woche später einen Bewilligungsbescheid!*

Es waren seit Unterlagenabgabe bis Briefausstellung 2 (in Worten ZWEI) Werktage vergangen - das ist ein neuer REKORD!

Ich hoffe, dafür wurden die (Neu)Anträge anderer Betroffener nicht zu deren Nachteil zurückgestellt und möchte natürlich nicht vor Dankbarkeit ins Stockholmsyndrom verfallen, sondern muss ganz formal wegen der Regelsatzhöhe - für die Ihr schnelles Team nun nichts kann - Widerspruch einlegen.

Ob ich dann eine Klage durchziehe, liegt ein wenig an meinen eigenen Kapazitäten - es gibt dazu auch schon andere Kläger*innen, die das Thema durchgezogen haben.

Wie gesagt, ich freue mich sehr, dass ich auf diese Weise nun nicht ab nächsten Monat mit der Obdachlosigkeit zu kämpfen habe und mich somit wieder auf andere Herausforderungen stürzen kann.

Einen positiven Effekt gibt es aber: mehrere vom Vermieter beauftragte Personen haben nun Kenntnis von meiner politischen Gesinnung und meinen Absichten, ebenfalls dem Vermieter meine Dienstleistungen anzubieten.

Ich habe mich anlässlich dieser Situation als mitarbeitende Unternehmensberaterin ("die Jobtesterin") beworben, gezielt um Mietschulden abzubauen - was natürlich auch das Jobcenter entlasten könnte.

Diese Idee kann ja auch unabhängig von der Akutlage ggf. auf fruchtbaren Boden fallen, eine diesbezügliche Zusage habe ich aber derzeit noch nicht.


In dem Sinne grüße ich das Team 755 herzlich und bitte Sie, diese Grüße und das Lob bis nach oben weiterzuleiten.

Natürlich komme ich auch gern einmal den Workload im Selbstversuch testen, den eine Leistungsabteilung täglich so erlebt - mein Testangebot steht und ein diesbezügliches Sondierungsgespräch biete ich kostenlos an.


*Eine kleine Frage habe ich dazu noch - ist durch die (vorläufige) Bewilligung meinem eigenen formlosen Antrag auf existenzsichernde Leistungen entsprochen worden oder wurde dieser verworfen und hilfsweise der Antrag auf ALG-II bewilligt? Bzw. wie genau ist man mit meinen gestaffelten Anträgen verfahren?


Fröhliche Grüße
FriGGa Wendt

P.S.: übrigens war das nicht der einzige positive und freundliche Brief an diesem Tag - auch das Bußgeld für die sog. "Verkehrsordnungswidrigkeit" von 25 EUR aus dem Jahr 2015 wurde mir erlassen, einmal Erzwingungshaft von 2 Tagen sei außerdem genug gewesen und mein Einspruch berechtigt.



 Dieses Lob findet auch wieder seinen Weg in die Öffentlichkeit.


07.09.2018
Ein  Fragebogen für Behördenmitarbeitende kursiert in meinem Bekanntenkreis - ich musste ihn einstweilen wieder vom Netz nehmen, bis ich die aktuelle Version habe.
Hier ist er wieder: 
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/09/fragebogen-fur-behordenmitarbeiterinnen.html

10.09.2018
Heute bekam ich eine Antwort zur SANKTIONSSTATISTIK!


02.10.2018 ff.
Ich habe inzwischen zwei ablehnende Gerichtsentscheide zu meinen KLAGEN (EGV-Blockadeklage) und Zurückweisung meines Beistandes erhalten - dagegen stehen die Berufungsverfahren an - vor allem, weil ich gern das Recht auf mündlichen Sachvortrag im Gericht beanspruchen möchte und natürlich Recht bekommen will ;-)


Ansonsten habe ich die nächste Verhandlungs-Veranstaltung am Landessozialgericht in Potsdam am 25. 10. 2018  um 11 Uhr (Saal4, Etage 2) - wozu ich auch verpflichtend geladen wurde.
Auch da wird es um die Zurückweisung meines Beistandes gehen - ich freue mich über am Thema interessiertes PUBLIKUM!
Natürlich ganz besonders auch aus den Reihen der Jobcentermitarbeitenden. Hier meine Einladung dazu: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/10/frigga-zum-zweiten-mal-im.html

Vor einiger Zeit hatte ich die Idee, dass ICH mal das JOBCENTER einladen müsste, über
"die berufliche Situation zu sprechen" - nun: meine, die "allgemeine", die der Vermittler*innen oder anderer Menschen - überhaupt ;-) Dazu lud ich das Selbständigenteam 765  und über die "allgemeine Adresse" jobcenter-berlin-pankow ät jobcenter-ge.de ein...
das landete dann bei einer gewissen uns noch bekannten Frau K. aus einem BASIS-Team, die mir dann eine Absage erteilte und Termingespräche zu Jobcenterregeln eine Woche später vorschlug.
Ich schlug dieses Angebot nun meinerseits aus...
lest selber, wenn´s im Wortlaut interessiert:
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/10/ich-mochte-mit-ihnen-uber-die.html

06.10.2018:
Erfreuliche Nachrichten
-vom Hambacher Forst, mitgeteilt von RWE selber:
https://news.rwe.com/ovg-munster-vorlaufig-keine-rodung-im-hambacher-forst/

-Jobcenter Berlin Mitte versucht die erste Sanktion gegen RALPH BOES festzuhalten - da sonst ggf. die gesamte Sanktionskette vieler 100% Sanktionen zerreist...


08.10.2018:

wie erwartet kam weder meine Wieder-pAp/AV Frau K. zum von mir anberaumten Berufsperspektivengespräch am Montag früh noch jemand anderes, außer einem befreundeten Menschen, der mich auch schonmal zum Jobcenter begleitet hatte.
Wir tranken Brause und riefen ein paar Nummern an, bei denen ich wegen meiner neuesten unterschiedlichen Aktivitäten eh auch von zu Haus aus angerufen hätte.
Ab und an kamen Leute in die Kantine, aber keiner näherte sich unserem Tisch - es war ja auch noch früh am Tage. Mehr als "jemand hat mit mir gesprochen" hätte ich aus Datenschutzgründen vermutlich hier an dieser Stelle auch nicht schreiben sollen, wenn wirklich jemand (aus den unteren Angestelltenhierarchien) den Mut gehabt hätte, meiner Einladung zu folgen.

Später war ich bei der Unterlagenabgabe eines anderen Menschen in Neukölln - nun, hier, was er schreibt.


Währenddessen kam mir nicht nur die Idee, den Neuköllner Jobcenterchef aufzusuchen, sondern auch meinen Jobcenterchef oder dessen weisungsberechtigte Kollegen laden zu lassen als Zeugen oder Antragsgegner zum Gericht (wo ich am 25. 10. sein werde).
Dort besteht ja ein Konflikt mit der Hausordnung, die weder von einem Terminsbevollmächtigten aus der SGG-Stelle noch von meiner Arbeitsvermittlerin, die mich "ablehnen musste" erlassen wurde oder geändert werden kann.
Es muss also jemand genauso unter 1000 EUR Strafandrohung geladen werden wie ich, wenn ich vor Gericht über die Beistandsablehnung des Jobcenters öffentlich sprechen werde.
Die Auskunft im Fall sagte mir, "es sei schon jemand vom Jobcenter verbindlich geladen (so wie ich - mit 1000 EUR Strafe, wenn unentschuldigt oder nicht anerkannt fern bleibend). Aber um auf Nummer sicher zu gehen, dass auch wirklich der echte Konfliktpartner vertreten ist, ersuchte ich das Gericht der Gerechtigkeit und Zielfürhung halber um Ladung der Geschäftsführung, die eben die Hausordnung erlassen kann und somit auch dafür sorge zu tragen hat, dass das JC seine übertragene Aufgabe (vermittlungsgespräche) führen kann, ohne meine Rechte als Bürgerin und Antragstellerin zu verletzen (3 Beistände die aus gründen der Datensparsamkeit weder in er Akte gegen unseren Willen vermerkt werden noch dem betreuenden Jobcenterpersonal namentlich bekannt werden sollen.


11. 10. 2018:

Privat erreichte mich kürzlich auch wieder eine interessante Kritik zu meiner und anderer "hochqualifizierter Leute" Arbeit, die die Gerichte ärgern würden und damit Steuermittel verschwenden würden" - worauf ich demnächst separat eingehen werde ;-)

Ansonsten ist meine neue Website die-jobtesterin.de erstmal als Umleite-Adresse am Start - sowie auch eine interessante Kritik eines Mitmenschen zu einem Film einer anderen "Jobcenter-Jobtesterin" veröffentlicht.
 Ebenso habe ich eine neue Website "grundrechte-für-alle.de", die erstmal auf die Grundsatzsicht meiner Vorstellung vom BGE verweist: Grundrechte denken, statt Almosen schenken. Mein Kollege Michael Fielsch hat den Einleitungstext näher ausgebaut.
Für mein fiktives Buch überwiegend im Metier der Unterhaltungsliteratur angesiedelt, entwickle ich nun Pläne ohne den fachlichen Rat des Jobcenters - aber auch Möglichkeiten, das Jobcenter wahlweise daran zu beteiligen, denn die Gewinne muss ich ja eh mit dem Jobcenter teilen, sofern für mich privat welche anfallen. Das Buch enthält Bildwerke aus der NGO-Szene, so dass ich diese im Falle von Gewinnen ohnehin zuerst bedenken muss.


25. 10. 2018:

heute um 11 Uhr war mein zweiter Auftritt im LSG, Thema BEISTANDSABLEHNUNG im Jobcenter

"Ich würde Frau Wendt und Beistand ohne Ausweisvorlage eine Akteneinsicht durchführen lassen, wenn ich das entscheiden müsste," - so der Vertreter des Jobcenters Pankow sinngemäß zum Richter. Trotzdem wurde die Klage abgewiesen... ein HOCH auf das "Ermessen"!

(Einladung und Auswertung hier) 



Dokumente und weiteres dazu auch bei ihm auf dem Blog:
https://derschreckenvomjobcentertreptowkoepenick.wordpress.com/2018/10/26/turbulente-woche-im-landessozialgericht-berlin-brandenburg/ 

09.11. 2018
Ich warte immernoch auf die Urteilsschrift zum Verfahren vom 25. 10.
Gestern kam ein Brief vom Sozialgericht, dass die zweite Klageversion (Anfechtungsklage) gegen den Verwaltungsakt "der Versagung des anonymen (kundigen) Beistandes am 22. 01. 2018 im Rahmen meiner Akteneinsicht" eingestellt wurde.
Na, dann werde ich natürlich in Berufung gehen und den "Saal mieten" wieder im LSG!
Mit dem Urteil zum Vorgang, der am 25. 10. verhandelt wurde, (und gern auch Protokoll) in der Hand wird es dann weiter gehen gen Bundessozialgericht.

Übrigens habe ich letztes WE endlich meine zwei offenen Einkommenserklärungen abgegeben für die Zeiten vom 01.07.2017-31.12.2017 sowie vom 01.01.2018-30.06.2018. 

DIESE WURDEN INZWISCHEN BEARBEITET - ich habe für den einen Abschnitt ein paar CENT auf mein Konto nachträglich überwiesen bekommen (!) und für den anderen soll ich wieder was zahlen.
In beiden Fällen bin ich nicht einverstanden ;-P
Weil der Regelsatz allgemein zu niedrig und meine Ausgaben nicht vollständig anerkannt... (Grundsatz)klagen kommen dann wieder.


 

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