ich möchte mit Ihnen gern über (die allge)meine berufliche Situation sprechen!
Als Termin schlage ich den 08. 10. 2018, 9 Uhr vor - Ort: die Kantine
"Schlemmerstübchen" in der Storkower Str. 115a - neben dem Jobcenter
im Haus der Firma "AUCOTEAM"*
http://kantine-schlemmerstuebchen.de/category/uncategorized
Motivation: Wir sind alle Konsumierende und Mitgestaltende zugleich -
mit oder ohne Arbeitsverhältnisse - privat oder durch "Ausübung von
Pflichten".
Somit sind wir auch alle "befangen" oder begehen ständig
"Markteingriffe" per definitionem.
Wir beanspruchen alle ständig die Mitarbeit und Zuarbeit unserer
Mitmenschen - auch um unsere eigene Arbeitstätigkeit überhaupt zu
ermöglichen oder zu begründen - und nur einiges von alledem bilden wir
über bestehende Erwerbsarbeitsverhältnisse ab.
(Neue) Unternehmen(de) sind (nach der "Philosophie des SGB-II") stets angehalten,
sich neue Wege zu suchen
oder alte zu festigen, Geldzahlende/Konsumierende an sich zu binden
oder auf sich aufmerksam zu machen sowie sich selber einen erweiterten
oder veränderten Leistungskatalog zuzulegen.
In wie weit kann das Jobcenter seine eigenen Interesse verfolgend, dahingehend mit
(besonderen) Erwerbslosen zusammenarbeiten und deren Stellung als
Erwerbslose sogar als positiven Gewinn für strukturelle Veränderungen
betrachten? Und in wie fern liegt genau in langjähriger
persönlicher Jobcentererfahrung
Vermarktungspotential?
Ggf. sehen auch Sie Möglichkeiten, die wir in einem SANKTIONS- und
RECHTSFOLGENFREIEN (Vor)GESPRÄCH vorsichtig ausloten können.
Hinweis: diese Einladung erfolgt freiwillig, um organisatorische
Schwierigkeiten von "Einladungen" (realiter "Vorladungen") nach dem
§ 309 SGB-III und § 59 SGB-II zu umgehen,
etwa um erneute Umsetzungshindernisse, z.B. wegen
"3 anonymen Menschen, aus denen ich
meinen Beistand zusammenzustellen gedenke" zu vermeiden.
Ich freue mich, wenn Sie mir den Termin bis spätestens Freitag, den 5. Oktober,
bestätigen oder auch die Freundlichkeit besäßen, ihn abzusagen.
Eine kurze E-Mail reicht.
Weiterhin schlage ich Ihnen ersatzweise für ein Treffen
eine "Telefonkonferenz" vor, die wir z.B. über meine Handynummer
oder einen von Ihnen festgelegten Telefonkonferenzraum abhalten könnten.
Auch das bedarf einer Verabredung per Post oder E-Mail zuvor.
Mit menschlichem Gruß
FriGGa Wendt
*mit der Kantine habe ich dazu nichts abgesprochen oder reserviert -
ich stehe in keinem Geschäftsverhältnis mit den Betreibern abgesehen
von seltener für Gäste anonymer Einkehr vor Ort.
Ich gehe davon aus, um diese Uhrzeit dort genügend Plätze zu finden.
Ein günstiges Getränk für jedeN Gesprächsteilnehmer*in von
Ihnen bis zu fünf Leuten
zur Legitimation der Sitzplätze könnte ich auslegen.
Sollte ein Aufsuchen der Kantine für ein Gespräch mit mir nicht mit
Ihrem Arbeitsrecht zu vereinbaren sein, bitte ich um kundenspezifische
Anpassungen bzw. um zitieren entsprechender Hindernisse im Rahmen
meines kreativen lösungsorientierten Wirkens als "Möglichmacherin" -
über den Horizont und weiter ;-)
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Ich habe den Brief am Sonntag (30.09.2018) abgeschickt.
Antwort bekam ich kurz darauf Montag nachmittag
von Frau K. aus dem (Basis-)Team 762:
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Sehr geehrte Frau Wendt,
Sie sind jetzt wieder zurück in meiner Betreuung im Basisteam.
Vielen Dank für Ihre Einladung ins Aucoteam zum 08.10.18.
Leider muss ich Ihre Einladung ablehnen, da ich als Vertreter der Behörde (Jobcenter) agiere und zur Ausübung meiner
Tätigkeit die hier zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten nutzen soll.
Gern kann ich Ihnen einen Termin anbieten. Meinetwegen auch ohne Rechtsfolgebelehrung, jedoch unter Beachtung der Hausordnung.
In diesem Zusammenhang bitte wieder Terminvorschläge ab der 42. Kalenderwoche an mich senden.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxx K.
Arbeitsvermittlerin
Integration und Beratung
762.N
Telefon: 030 / 5555 34 2222
Telefax: 030 / 5555 34 6899
E-Mail: Jobcenter-Berlin-Pankow.Team762@jobcenter-ge.de----------------------------------------------------------------------
Darauf antwortete ich heute morgen mit:
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Sehr geehrte Frau K.,
danke für Ihre Mitteilung und das damit verbundene Angebot Ihrerseits.
Nach eingehender Prüfung muss ich Ihnen bedauerlicherweise mitteilen:
An einem Termin in der üblichen Weise innerhalb der Jobcenterzuständigkeit, wie wir es schon oft erleben durften, habe ich von mir aus kein Interesse.*
Siehe dazu meine vorangegangenen Schreiben an das Selbständigenteam sowie den Inhalt meines Neuantrages an das Jobcenter.
Bitte nehmen Sie diese Entscheidung nicht persönlich.
Ich verweise auf die Möglichkeit, sich (zu diesem oder einem anderen Zeitpunkt)
mit mir im "gleichen Status" als (Privat)Mensch zu treffen, um über die gegebenen Grenzen und Beschränkungen hinaus zu denken.
Mit grundrechtstragendem menschlichem Gruß
FriGGa Wendt
*natürlich muss ich akzeptieren, wenn Sie mich gegen meinen freien Willen irgendwann (turnusmäßig) vorladen, wenn das Ihre Arbeitgeber bei Zeiten von Ihnen verlangen - diesbezüglich "drängle ich mich allerdings nicht vor".
Chronologische Einordnung in "FriGGas Jobcenterdokumente" (Teil 28):
http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_65.html
da steht auch, dass keinE JobcentermitarbeitendeR zum Angebot einer Sprechstunde mit mir kam - aber grundsätzlich biete ich diese Möglichkeit (immer wieder) an und jedeR Jobcentermitarbeiter*in kann damit zwangfrei auf mich zukommen.
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