Mittwoch, 4. Oktober 2017

Abmahnung und Aufforderung zur Mitwirkung AN DAS JOBCENTER

 wurde mein konkludenter Vertrag zur Einstellung des Sanktionsverfahrens angenommen?



-per Fax am 12. oder 13. 09. 2017 mit Faxbeleg als Eingangsbestätigung-
an die sachlich und fachlich zuständige Stelle: 
FAX: 030 5555346899
bzw.:
030 555534 7772

Anhörung zum möglichen Eintritt juristischer Klagen  („Abmahnung“)


Antrag auf Auskunft und Herausgabe der Unterlagen sowie Informationsquellen, die Anlass zur 5. 60% Anhörung führten


08.09.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,


kürzlich erhielt ich eine sog. "Anhörung" von Ihnen.

Hiermit mahne ich Sie erstmalig ab, mir unbegründete Sanktionsanhörungen zuzuschicken!

Die 5. Anhörung zu einer möglichen 60%igen Leistungskürzung bzgl. der Firma „rollmops“ enthält Formulierungen, die hiesig den Verdacht willkürlicher Diskriminierung in Tateinheit mit Verleumdung durch den Arbeitgeber sowie den Verdacht auf Verstoß gegen das Datenschutzgesetz zulassen.

Um meine Ermittlungen abzuschließen und juristische Schritte zu prüfen, fordere ich Sie zur Mitwirkung auf!

Was genau ist Ihrer Definition nach „unzureichendes Bewerberverhalten“? Wie genau ist Ihnen das belegt worden, um eine Anhörung zu rechtfertigen?

Hinweis: Ohne eine Erklärung dessen handelt es sich um eine inhaltslose Anschuldigung.
Ich mahne Sie ab, dieses Vorgehen zu unterlassen und fordere Sie auf, die vorliegende Sanktionsanhörung zurückziehen.
Eine aus der reinen Mitteilung: „unzureichendes Bewerberverhalten“ ohne nähere Belegung Ihrerseits folgende Sanktion wäre formal als anlasslos einzustufen und damit nichtig bzw. der Sanktionierende privatrechtlich für entstandene Schäden haftbar zu machen.
Ich gebe mahnend zu bedenken, dass unbefugte Datenweitergaben oder unberechtigte Auskünfte von Dritten nicht als Sanktionsgrund herangezogen werden dürfen.

Sollten Sie die Sanktionsanhörung nicht schriftlich unverzüglich zurücknehmen, benötige ich zum Abfassen einer von Ihnen geforderten angemessenen Stellungnahme gemäß § 24 SGB X wie schon erwähnt genauere Details:

Wie (auf welchem Weg, durch wen) ist Ihnen zu Ohren gekommen, ob oder
dass ich irgendetwas an den möglichen Arbeitgeber geschickt haben
könnte?
Dazu ist von Ihrer Warte der genaue Vorgang der Ereignisse zu belegen, so dass ein Außenstehender wie ich oder mein Anwalt Ihre Schilderungen nachvollziehen kann.
Wer hat wann welche Meldung erstattet – initiativ oder auf wessen Anfrage?

Um den derzeit bestehenden Verdacht auf Verleumdung oder willkürliche Diskriminierung zu prüfen (durch das Jobcenterpersonal oder besagte Firma), ist die Herausgabe der Kontaktdaten bzw. die Funktion der/des Verantwortlichen, die/der die „Rückmeldung“ an den Arbeitgeberservice erteilt hat, erforderlich, sowie vor allem der Inhalt jener Meldung.
Das ist zweckmäßig, notwendig und erforderlich, um den genauen Hergang der Ereignisse zu prüfen.

Dazu legen Sie mir bis einschließlich 19. 09.2017 alle erforderlichen
Unterlagen vor.
Eine Fristverschiebung Ihrerseits ist möglich, wenn Sie die bei mir beantragen und damit einhergehend Ihre Anhörungsfrist angemessen weit nach hinten verschieben.

Hinweise zur Verdeutlichung und Erklärung:
Da es sich alles um meine personenbezogenen Daten und Unterlagen dreht, um Bewertungen MEINER Person und MEINES Verhaltens, haben Sie kein Recht, mir irgendetwas an dem Vorgang zu verschweigen oder zu unterschlagen. Was ich über den Vorgang in meiner AKTE bei der VOLLSTÄNDIGEN AKTENEINSICHT nicht einsehen kann, wird juristisch nicht gegen mich verwendbar sein.

Sollten Sie bis zum 19.09.2017 nicht die genannten Fragen beantwortet oder die benötigten Unterlagen schriftlich zugestellt haben, ist eine Beantwortung der Anhörung meinerseits nicht möglich und das von Ihnen geschilderte Vergehen pauschal als unbegründete zurückzuweisen.

Sollte eine schriftliche Rückmeldung bis zum besagten Datum ausbleiben, erklären Sie sich ferner konkludent damit einverstanden, das Anhörungsverfahren einzustellen.

Im Übrigen gebe ich generell zu diesem neugewählten „Sanktionsversuchsformat“ zu bedenken, dass eine Sanktionierung schon deswegen ausscheidet, weil eine Kostenübernahme vor dem Abfassen der Bewerbungen nicht geregelt war, obgleich ich von meiner Warte die Kostenübernahme beantragt hatte.
→ Wenn Sie z.B. der Ansicht sind, privates Internetdatenvolumen müsse für erzwungene Briefe genutzt werden oder aus dem gekürzten Regelsatz Papier und Druckerfarbe gekauft werden, belegen Sie mir das konkret VOR dem Verfassen einer Bewerbung schriftlich!
Aber die Anfragen zu dieser Thematik liegen Ihnen parallel zu dieser Randbemerkung in Fülle vor. Ich erinnere an die Bearb Sie werden ebenfalls nicht durch meinen Besuch bei Herrn B. ersetzt. Ich werde weiterhin egal was noch geschieht, daran festhalten, meine Anträge alle separat schriftlich und ausführlich beantwortet zu bekommen.


FriGGa Wendt

freiberufliche Bildungsträgerin

parteilose Direktkandidatin zur Bundestagswahl 2017

Mensch, der Nahrungsmittel und Wohnraum braucht wie jeder andere Mensch auch


weitere Hinweise von äußerer Betrachtung:

„Das Vorgehen der Mitarbeiter Ihrer Behörde erfindet auf der behördlichen Umsetzungsebene WILLKÜRLICH angebliche Sanktionstatbestände, ENTGEGEN den Gesetzeslagen.
Damit erhebt sich die ausführende Gewalt Ihrer Behörde WILLKÜRLICH und unrechtmäßig über die Legislative.
So bauen Sie ein Droh- und Angstszenario auf, das an gesellschaftsvergiftender und demokratiezersetzender Wirkung derzeit schwer zu überbieten ist.
Und das von einer Behörde, die in ihrem eigentlichen demokratischen Ursprung für und nicht GEGEN den Bürger gedacht war.“


Ich habe bis einschließich heute, 04. 10. 2017 - keine Nachricht erhalten.
In dem im Callcenter vorhandenen Datensatz war leider auch nichts vermerkt.
Der Arbeitgeber wurde telefonisch darauf verpflichtet, mir sämtliche Unterlagen zuzuschicken, die er über mich erhalten hat und die er Dritten weitergeleitet hat - da das bis heute, 04. 10. 2017,  ebenfalls nicht erfolgt ist, erfolgt Anzeige wegen des Verdachts der Verleumdung und wegen des Verdachts auf illegale Datenweitergabe, die billigend existenzbedrohliche Leistungskürzungen in Kauf nahm und somit zu meinem wirtschaflichen Schaden stattfand, bzw. immateriell das Klima zwischen mir und dem jobcenter unnötigerweis belastete. Das Jobcenter hat  - soltle es von meiner unvollständigen VORAB-FAX-Bewerbung illegalerweise inhaltliche Kenntnis erlangt haben - durch Unterlassen von rechtlicher Aufklärung und Unterlassen zuvoriger Kostenübernahme für eine schriftliche Bewerbung die Umstände selbst herbeigeführt, die es dann anprangerte.



2 Kommentare:

  1. Dem Jobcenter Berlin Pankow geht es schon lange nicht mehr darum, Frigga Wendt einen Job in den ohnehin "nicht mehr vorhandenen ersten Arbeitsmarkt" zu beschaffen, sondern nur noch um die Vernichtung einer unliebsamen Kritikerin des Hartz IV Systems. Dass die Geduld von Frau Wendt, die dem Sanktionswahn eines übereifrigen Arbeitsvermittlers seit vielen Monaten ausgeliefert ist, irgendwann ein Ende hat, müsste eigentlich auch dem Geschäftsführer des Jobcenter Berlin Pankow klar sein. Frau Wendt, die auch noch Mutter ist und auf das Wohl ihres Kindes achten muss, ist jetzt wohl an die Grenze des Ertragbaren gekommen und man kann verstehen, dass sie sich nunmehr mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zur Wehr setzt, um dieses Sanktionsunternehmen der Bundesagentur für Arbeit endlich wieder zur Vernunft zu bringen.

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  2. ;-) FriGGa geht es auch nicht darum, vom Jobcenter "eingegliedert" zu werden, sondern darum, das vorhandene aufzuarbeiten, um die gesellschaftlichen Verhältnisse zu verändern, bis sie (wieder) im Sinne der Menschenwürde eingerichtet sind.
    Herr M. hat dazu wunderbare Beiträge geleistet in seiner Sanktionsabsicht und seiner Emsigkeit, das alles schriftlich in der Akte zu fixieren, die mir seit kurzem vorliegt. Seht hier: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_0.html

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