"Berechtigungsnachweise", die die "Berlinpässe" (für Erwachsene Leistungsbezieher*innen) ablösen (siehe älteren Bericht)
Am 19.01.2024 verschickt. Gültig ab 01.12.2023- wie soll das funktionieren, rechtzeitig eine Fahrkarte zu beantragen?
Gute Nachricht am Rande: die Bahn akzeptiert wohl wieder "bis auf weiteres" ohne ein festgeschriebenes Enddatum die Vorlage eines Leistungsbescheides, um ein Ticket zu erwerben. Verlass bis in alle Ewigkeit ist dazu nicht gegeben - aber es zeigt die Einbeziehung realer Hürden in die Forderungen der BVG bzw. S-Bahn.
Thema war es schonmal vor einem Jahr: https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2023/03/hick-hack-um-vergunstigungen-fur.html
***Am 19.01.2024 verschickt. Gültig ab 01.12.2023 - wie soll das funktionieren, rechtzeitig eine Fahrkarte zu beantragen?***
AntwortenLöschenJa, der alte Trick dieser sogenannten "Behörde". Da werden behördliche Briefe zurückdatiert oder erst eine Woche später abgeschickt. Was in Berlin aber in den Jobcentern "abgeht", das ist sogar noch eine Nummer verrückter.