Mittwoch, 12. Juli 2017

Hinweis auf Beleidigungsprozesse von Christine K. und anderen,

... die schon wegen Beleidigungen nach erlittenen Sanktionen/Leistungskürzungen usw. vor Gericht gestanden haben, um die Argumentation ggf. zu adaptieren:



Zitat der Seite:
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„Schlimmer als Freisler“ – das endet natürlich vor Gericht

Schlimmer als Roland Freisler – so was lässt sich natürlich kein Richter gerne sagen. In München ist tatsächlich so ein Vergleich in einem Strafprozess gefallen und löste mehrere Verfahren aus. Nun hatte das Oberlandesgericht das letzte Wort. Es sprach den Angeklagten vom Vorwurf der Beleidigung frei.
In einem Verfahren hatte ein Rechtsanwalt an die Adresse des 2. Strafsenats des OLG München folgendes geschrieben:
Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat“ und „Legitimität“ aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können.
Denn in Wahrheit begehen Sie – zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal – genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber – zumindest in dem vorliegenden Justizskandal – zuwider.
Das Verfahren wegen Beleidigung drehte mehrere Runden durch die Instanzen. Drei Mal wurde der Angeklagte verurteilt, am Ende stellte ein anderer Strafsenat des OLG München aber fest: Solche Äußerungen sind nicht nett, aber in einem Prozess noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.
In der geradezu mustergültigen Begründung zieht das Oberlandesgericht so gut wie alles heran, was das Bundesverfassungsgericht jemals wegweisend zur Meinungsfreiheit in Deutschland gesagt hat. Das Urteil und die Einzelheiten der Begründung kann man hier nachlesen. Ich möchte lediglich folgenden Hinweis des Gerichts zitieren:
(Richter müssen bedenken), dass ihre Entscheidungen für die Betroffenen häufig einschneidend sind und daher zu Reaktionen führen können, die sich trotz gegenteiliger Formulierung letzten Endes gar nicht gegen ihre Person oder Ehre, sondern vielmehr gegen die getroffene Entscheidung selbst und die Rechtslage als solche richten.
Das sollte auf Seiten beleidigter Gerichtspersonen doch das eine oder andere Mütchen kühlen.

1 Kommentar:

  1. In einem Verfahren hatte ein Rechtsanwalt an die Adresse des 2. Strafsenats des OLG München folgendes geschrieben: [...] Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat“ und „Legitimität“ aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können. [...]

    Es ist erfreulich, dass es noch Rechtsanwälte gibt, die auch langsam merken, was in diesem Land so alles schiefläuft und welche Rolle unsere Richter in diesem Rechtsstaat leider schon inne haben. Anstatt Beleidigungsprozesse aus dem Hut zu zaubern, sollten Richter vielleicht lieber wieder einmal ins Grundgesetz schauen.

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