Sonntag, 28. Januar 2018

Rechnung für Hamburger Strafprozesse

Hier nun bekam ich folgende Rechnung - auf die ich inzwischen auch eine ANTWORT schrieb (in blau vom 04.02.2018).



Es ist ja schön, dass die mir so schöne Rechnungen schreiben - vielleicht sollte ich auch mal mit meinen Honorarvorstellungen für die 4 Verhandlungstage (zwei in der ersten Instanz, 2 in der zweiten) aufwarten?
Ich käme auf mind. 1000EUR - Überzahlungen natürlich direkt an das Jobcenter ;-)

Allerdings: es ist der Preis noch 228 EUR geringer als die 900 EUR, die im ersten Strafbefehl pauschal gefordert wurden.
Von daher hat sich mein "nicht Annehmen" des Strafbefehls in jedem Fall gelohnt. Für 228 EUR kann man sich schon einen neuen Laptop kaufen, der nicht so ständig hängen bleibt ;-)**

Es wäre allerdings alles  kostenfrei gewesen, wenn hier niemand eine Berufung eingelegt hätte. Die Staatsanwaltschaft wäre nicht dazu verpflichtet gewesen. Und dann wäre es kostenneutral bei dem Freispruch geblieben.
Weiterhin habe ich niemanden dazu angehalten, eine ausgewachsene Gerichtsverhandlung wegen NICHTS zu veranstalten. Als ich aber schonmal da war, habe auch ich tüchtig an den Ermittlungen mitgewirkt und dabei eine umfassende Fortbildung veranstaltet.

Meine Vorstellungen: grundsätzlich zahle ich das nicht - ich hatte schon genug Aufwendungen, diese Auswüchse des "Rechtspostivismus" mitzumachen (weil ich mich nicht alternativ zu Haus mit Überfallbefehl einkassieren lassen wollte an irgendeinem unpassenden Tag).
Außerdem ist sowas im Regelsatz nicht vorhanden und ich darf vermutlich sowas nicht über meine schicken neuen Honorarverträge absetzen
(das wäre dann Staatskasse gegen Staatskasse (ohne faktischer Unterschreitung meines Existenzminimums, nur mit meiner Arbeitsleistung dazwischen, also quasi sowas wie "Arbeit statt Strafe" in Eigenregie - ich würde dann einfach für Geld arbeiten, das anderen zusteht und gar nicht meine Bücher tangieren würde).
Nun, ich glaube nicht, dass ich in gemeinnütziger Arbeitsleistung die Justizkasse entlasten darf, um eine Lösung zu finden, die auch konservative Gemüter, die immer bestrafen und beschuldigen müssen, zufriedenstellt.* Aber vorschlagen kann ich das ja trotzdem. Als positiv denkender Mensch kann ich mich hier und da engagieren oder mir über Jahre vorgestrecktes Engagement gutschreiben lassen.

Eine andere Idee ist natürlich: einfach rauf damit auf den bereits NUR AUS Konflikten mit GEZ und Obrigkeit entstandenen Schuldenberg und das da verkommen lassen - wie das große ehrbare und ehrgeizige Unternehmen auch tun, die damit mitunter auch noch Geschäfte machen.

Natürlich kann ich diese Rechnung auch wieder irgendwo feilbieten. Als Origami oder sonstwas.

Ich könnte auch dazu einladen, eine Soliparty zu machen.

Natürlich kann ich erstmal dagegen vorgehen.

Es ist auch lustig, wenn ich trotz fehlenden Anerkenntnisses, für diese Rechnung zahlen zu müssen, in Raten Überweisungen mache. keine Rate wird höher sein als 1 EUR.
Das würde ich natürlich auch für etwaige Solispenden Dritter erbitten, die diesen Blogbeitrag lesen und spontan Lust bekommen, die Justizkasse zu bedienen, damit diese nicht ggf. mal wieder einen freundlichen Gerichtsvollzieher zu mir schicken möge.
Dem Betreff möge dann "Zahlung unter Vorbehalt und rein zur Vermeidung schlimmerer Nachteile der Verurteilten" hinzugefügt werden.

*Auf diese Idee ist ja auch niemand bei meiner sog. Verkehrsordnungswidrigkeit damals eingegangen. Da wusste man noch nichtmal einen kreativen Spruch auf meinen Vorschlag, mir eine FLATRATE anzubieten für regelmäßige Verkehrsordnungswidrigkeiten, die Dritten nicht schaden.

** Ihr kennt diese Witze aus der Werbung - 1 Stück kostet 50 EUR, 2 Stück 80 EUR  - Sie SPAREN 20 EUR - nö. ich spare gar nichts. Ich habe nur geringere Ausgaben. Sparen hieße nämlich GAR KEIN GELD auszugeben ;-)





Meine Antwort vom 04. 02. 2018:


Abs.: FriGGa Wendt

Justizkasse Hamburg, Fax: 040 4279 43400
und Staatsanwaltschaft Hamburg Gorch-Fock-Wall, Fax: (040) 4 27 98 – 1002

Ihre „Rechnung“, Thema:
Strafsache Wendt AZ 7101 Js 464/16
Kassenzeichen: 2918900005118
Ihr Zeichen“ 891936334594-7101 Js 464/16


Sehr geehrte Damen und Herren beider oben angeschriebener Stellen,

vor einiger Zeit habe ich eine „Rechnung“ mit den o.g. Zeichen erhalten.

Erstmal gehe ich von einem Missverständnis aus.

Ich stelle Ihr Recht in Frage, mir unbestellt Rechnungen zu schicken – für Dienstleistungen, die ich weder bestellt noch verursacht habe – noch mich mit „Schuld“ zu überhäufen, die ich nicht annehme.
Zu dem zugrundeliegenden Aktenzeichen der benannten „Strafsache“:
an einem durchgeführten Revisionsprozess war ich nicht beteiligt. Wann soll da ein Verfahren stattgefunden haben? War ich dazu eingeladen oder mein Anwalt – den ich nur wegen des „Anwaltszwangs“ damit betraute?
Ich war in erster Instanz freigesprochen worden (also kann darüber keine Rechnung erfolgen?!) und zweifle die Verurteilung oder Verwarnung im Berufungsverfahren – nicht nur wegen der formalen Verfahrensfehler – sondern vor allem auch inhaltlich- weiterhin an und bin für eine Wiederaufnahme des Verfahrens unter einem ganzheitlichen, auf den Idealen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung basierenden Blickwinkel – unter einem Blickwinkel, für den die Aussage „Menschen sind nicht für Gesetze gemacht, sondern Gesetze für Menschen“ bindend ist und unter dem es nicht um Verurteilungen sondern Lösungen geht – also nicht um die Aburteilung von Öffentlichkeitsteilnehmern, sondern um die Einräumung prozessualer Fehler von Anfang an – die im Resultat nicht mir von meinem Existenzminimum abgezogen werden.

Falls es Ihren Formalitäten damit genügt, lege ich hiermit Rechtsmittel ein und bitte dazu um konkreten Hinweis, was dazu formal für Ihre Zufriedenheit nötig ist, weil soweit habe ich mich jetzt erstmal noch nicht hereingedacht in Ihre Welt.

Zum Hintergrund für Ihre Information, da Sie als LeserIn den Fall vermutlich (noch) nicht kennen:
Ich war am 2.2. 2016 als Prozessbeobachterin in einem Gerichtssaal am Lübeckertordamm, in welchem eine scharf gegen die Menschenrechte von ihrem Jobcenter sanktionierte Frau wegen eines Hilferuf-Appells verurteilt werden sollte, der ihr als Beleidigungsschreiben gegen das Jobcenter ausgelegt worden war. Dabei kam es durch einzelne Leute im Publikum zu Störungen – welche eigentlich nur Fragen waren- bevor die Verhandlung recht eigentlich begann.
Ich habe niemandem im Gerichtssaal am Lüberckertordamm am 2.2.2016 ein Leid zugefügt, noch ordentliche prozessuale Abläufe behindert, in denen sich damals das Hartz-IV-Sanktionsopfer Christine Kosmol befand. Ich war auch nichtmal den sog. „Störern“ zuzuordnen.
Ich bleibe immernoch dabei, dass ich keinen Hausfriedensbruch begangen habe, sondern lediglich als eine von vielen VertreterInnen der ÖFFENTLICHKEIT dem Prozess beiwohnen (und der Angeklagten Beweismittel zu ihrer Verteidigung liefern) wollte.
Im Zuge bedrohlicher und sich versperrender Taktik des Gerichtspersonals sowie der ratlosen Reaktionen der vorsitzenden Richterin mit einzelnen „Fragestellern“ aus dem Publikum umzugehen, hatte ich von mir aus den Saal verlassen und kein Interesse daran, irgend ein (privates?) Hausrecht zu brechen. Pro-Aktiv hatte ich mich darüber erkundigt.
Als ich den Saal mit meinem Gepäck und meinem Kind verlassen hatte, wurde ich am Gehen gehindert und künstlich festgehalten, mit dem Ziel mir eine Straftat zu unterstellen und meine Mitwirkung am reibungslosen Ablauf dazu zu erzwingen. Ich wurde dabei Zeugin von ähnlichem Vorgehen gegen weitere Menschen, die ebenfalls nur als friedliche Öffentlichkeit dem selben Prozess hatten beiwohnen wollen.
Im Nachgang hatte ich viele Ausgaben und Aufwendungen, um mich gegen Anschuldigungen zu verteidigen und Teil einer Wahrheitsfindung zu sein, die niemals wirklich den Menschen im Blick hatte, sondern immer nur im „rechtspositivistischen“ Sinne fragte: „wo steht der Fuß zu welcher Zeit“.
Dabei wurde rückwirkend in der gerichtlichen Bestandsaufnahme bei mir blinder (sogar in der faktischen Unsicherheit im Trubel des Geschehens „vorauseilender“!) Gehorsam verlangt.
Einen Mensch, der sich kooperativ zeigt, rückwirkend zu bestrafen, weil er nicht vorauseilend gehorsam war, sondern erst in unübersichtlicher Lage alle Fakten für sich sortieren musste, ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar. Ferner ist auch die Methodik, Menschen erst durch willkürliches Handeln zu „kriminialisieren“ arg bedenklich.

Mit dem Ausschluss der friedlichen Öffentlichkeit vom Prozess gegen Christine Kosmol wurde – auch rückwirkend betrachtet – damit ein Verfahren behindert. Der Grundsatz der Öffentlichkeit wurde behindert!
Nicht genug – nach gelungener Vertreibung und Einschüchterung beobachtender und grundsätzlich vorgesehener Öffentlichkeit, die sich (überwiegend) eigenständig vor einer möglichen und prozessual völlig grundlosen Saalräumung freiwillig fortbewegte, wurde diese künstlich strafrechtlich verfolgt.

Wirkt auf einen Menschen ein behördlicher Verwaltungsakt, ist dieser faktisch nicht mehr angreifbar mit gerichtlicher Hilfe, sobald dieser zeitlich vorüber ist.
Sprich: wenn ein Gerichtsverfahren nicht unmittelbar stattfindet, erledigen sich fast alle solchen Beschwerden oder Klagen durch Zeitablauf.
Selbst wenn besagter Verwaltungsakt unrichtig oder unangebracht wäre – ganze Sozialgerichte weigern sich mitunter, nach Zeitablauf dagegen vorzugehen. Lediglich im Falle einer konkreten Beschwerung, etwa einer verhängten Sanktion, wird der zugrundeliegende Verwaltungsakt geprüft.
Menschen können dabei obdachlos werden, verhungern oder anderen Schaden nehmen – vorbei ist vorbei hinsichtlich des Verwaltungshandelns.
Ebenso müsste sich mit Zeitablauf erledigen, dass ein Mensch ja den Raum verlassen habe, den eine Richterin gern leer sehen wollte. Der Wunsch bzw. die (akustisch und formulierungstechnisch nicht eindeutig verständliche) Anordnung der Vorsitzenden war schlussendlich in Erfüllung gegangen.
Damit bestand kein Grund mehr zur Beschwerde oder Gegenwehr. Jemanden künstlich festzuhalten, ja einen Betroffenen sogar wieder mit seinem Rollstuhl in den Saal zurückzuziehen, nur um ihn und die anderen „Bestrafen zu können und dafür die Personalien abzuverlangen“ - stellt einen enormen Einschüchterungsversuch unbescholtener Bürger dar, die das Recht auf die Teilnahme an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung wahrnehmen wollten.

Ich berufe mich weiterhin und durch Zusendung dieser Rechnung und deren möglichen mir beim jetzigen Zeitpunkt nicht absehbaren Folgen, verstärkt auf Art 20 Abs. 4 GG – und möchte als mündige Bürgerin im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung mein Recht auf Widerstand gegen „rechtspositivistisch maßregelnde Kräfte“, wie ich sie am 2.2.2016 erlebt habe und wie sie auch im Falle der Sanktionen der Christine Kosmol auftraten, geltend machen.
Eine Rechnungssumme für mich für meine umfassende Bewusstmachungssarbeit auf dem Sektor habe ich mir bislang noch nicht überlegt, da das Wahrnehmen von Grund- und Menschenrechten sowie menschlicher Solidarität außerhalb irgendwelcher Kostennoten stehen und jedem Individuum möglich sein sollte!

Von daher habe ich meiner intrinsischen Motivation folgend keinerlei Interesse, die von Ihnen gestellte Rechnung zu begleichen.
Falls ich oder Dritte- da ich den Fall veröffentlich habe – aus Gründen der (solidarischen) Gefahrenabwehr/Nachteilsabwehr (anteilig) Gelder überweisen, geschieht dies nur aus Sorge, dass ansonsten meine bürgerliche Existenz – verbunden mit dem Erhalt meiner Wohnung und meiner Hartz-IV-aufstockenden Berufstätigkeit – gefährdet wird.
Jegliche Zahlung z. o.g. Rechnungsnummer erfolgt demnach wenn dann nur gegen den freien Willen aus Angst – und vorbehaltlich einer gerichtlichen Rückabwicklung dieses Verfahrens im Sinne meiner Menschen- und Bürgerrechte sowie des öffentlichen Interesses an einer fairen, die Öffentlichkeit nicht ausschließenden Gerichtsverhandlung, die alle Aspekte würdigt, ohne Straflust gegen Geschädigte des Hartz-IV-Sanktionssystems und deren zivilcouragierte UnterstützerInnen zu entfalten.
Da Sie mich in Ihrem Schreiben nicht auf Gefahren und Risiken hingewiesen haben, gehe ich davon aus, dass es folgenlos bleibt, wenn ich nicht reagieren werde.
Sollte ich binnen 14 Tagen nach Zustellung dieses Schreibens keine klärende Reaktion Ihrerseits haben, betrachte ich o.g. Rechnungsschreiben als gegenstandslos und weise zukünftige darauf basierende Rechnungen als ungültig zurück.
Möglichkeiten, sich ohne künstliche Ärgernisse zu einigen, sprich sinn- und fähigkeitenangebracht über Nachteilsausgleiche zu verhandeln, bestehen viele!
Diese betreffen aber in keinem Fall ein mir in meiner Lage eng geschnittenes und bereits von künstlichen Verschuldungen heimgesuchtes Geldvolumen – sondern orientieren sich an meiner Bereitschaft, ehrenamtlich tätig zu sein und dem Gemeinwohl zu nützen.
Ich würde also, nur damit Sie, falls Sie zuvorderst dem Papier und Gesetz dienen wollen statt der Heilung und Weiterentwicklung freier Menschen auf Augenhöhe untereinander – und demzufolge Ihre Auftraggeber zufrieden stellen wollen mit einem „Ausgleich“ oder einer „Opfergabe“ meinerseits, freiwillig gemeinnützig tätig in einem dem (neu berechneten und nicht künstlich aufgeblähten) Geldvolumen entsprechenden Umfang, um den aus Ihrer Sicht durch mich entstandenen „Schaden“ auszugleichen.
Dazu mögen Sie mich bitte kontaktieren.

Ich bin ein hilfbereiter und freundlicher Mensch, habe aber HERRSCHAFT als Erwachsenen-Erziehungsmittel nicht bestellt.
Sinngemäße Hinweise wie: „wenn Dir unsere Gesellschaft nicht gefällt, dann steige doch aus und ziehe in die Wildnis“ weise ich pauschal zurück mit der Gegenfrage, mir eine solche Wildnis auf deutschem Boden oder anderswo zu zeigen, in der ich so überhaupt leben DÜRFTE, ohne dass herrschaftlich dagegen durchgegriffen würde.
Ich stelle es vielmehr dem Gericht und anderer Obrigkeit anheim, einen gewaltfreien Umgang mit mir bzw. auch den vermeintlich durch mich entstandenen Kosten zu finden und die von mir nicht innerlich anerkannte, sondern allerhöchstens diffus gefürchtete Geldforderung aufzuheben – oder wenn an Ihrer Stelle nicht möglich -zumindest einstweilig- auszusetzen.
Ich verlange/bitte/schlage vor (suchen Sie sich passendes bitte aus) von jeglichen Zugriffen auf mein p-Konto, meine Habseligkeiten in meiner Wohnung oder meine persönliche Freiheit und Unversehrtheit abzusehen.
So höhere/andere Zuständigkeiten erst das Mittel in der Hand haben, diesem meinem Begehr auf Unterlassen zu folgen, geben Sie das Schreiben bis an entsprechende Stelle(n) bitte weiter.

Mit besten Grüßen,
Ihr Mitmensch


FriGGa Wendt



P.S.: um etwaigen durch die Medien geförderten verleumderischen Begriffs-Miss-Nutzungen vorzubeugen, die ebenfalls schon im Hamburger Gericht aufgetreten sind und diesen Prozess erst angestoßen haben: nicht jeder Mensch, der staatliches Gebahren, Obrigkeit als solche und Herrschaft mit Fragen, Fragezeichen und Skepsis versieht, Gesetze als moralisch-technische Hilfmittel und nicht dem Lebendigen übergeordnet ansieht, verdient die Betitelung „Reichsbürger“*
Ich distanziere mich von den Anschauungen und Forderungen, die dem wirklichen „Reichsbürgertum“ entsprechen! Ebenso distanziere ich mich von vorsätzlicher Gewaltanwendung gegen meine Mitmenschen.

* dieser Begriff ist in seiner richtigen Bedeutung weniger Ausdruck bestimmter „infragestellender Methoden“** als Ausdruck einer (angestrebten oder ausgedrückten) Zugehörigkeit zu einer rechtsradikal-konservativen Ideologie.
** für solche gäbe es andere, neutrale(re) Namen und ggf. auch passendere Schubladen, die nicht an völkisches oder Individual- und Menschenrechte feindliches Gedankengut erinnern.
„Mündige Bürger“, wie sie das Ideal der 68er und auch der Bundesrepublik in den 70er und 80er Jahren waren, lassen sich nicht einfach von etwas schikanieren oder bevormunden, sondern sie stellen in Frage und positionieren sich- was ihrer Auffassung einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung entspricht.
Sich vor „rechtspositivistischen Tendenzen“, wie sie sich in struktureller Gewalt und dem „Übergehorsam“, der „Fatalität von Festgelegtem“ gegenüber der „willkürlichen Auslegung von Recht und Unrecht“ durch die einseitige Bewertung von „Herrschenden“ zeigen, zu schützen und im Falle auftauchender struktureller Gefährdungen eines freiheitlich-demokratischen Miteinanders nicht von Dekontextualisierung und Machtdurchgriff beeindrucken zu lassen, sondern sich auf die Menschenrechte, für die BRD verbrieft im GG inkl. des Art. 20 Abs. 4 GG, zu berufen, stellt nach meiner Auffassung weder respektloses „individual-anarchisches Chaos“ dar noch sonst einen von Ressentiments überzogenen Rückgriff auf eine terroristische Ideologie.

Gesetze sind für Menschen gemacht und nicht Menschen für Gesetze.
Dies gilt auch für Umsetzungen von Gesetzen und Vorschriften, die auf einer bestimmten Ebene „blind“ durchgesetzt werden sollen - denen aber in ihrem Zustandekommen höhere Rechte und „Gerechtigkeit“ als ganzheitliche Idee überstehen und an deren Umsetzung jeder an jedem Punkt einer Entwicklung mit seinem Wissen und Gewissen sich vor sich selber verantworten muss.


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