Donnerstag, 22. Februar 2018

Nötigung durch das Jobcenter - geht das? Impressionen einer Zeugenvernehmung

EINE LÄNGERE ABHANDLUNG für INTERESSIERTE. Spiegelt meine Erlebnisse und Reflexionen wider - ohne Deutungshoheit über das Erleben und Empfinden anderer. Die ANZEIGE bezog sich HIERAUF. Entwickelt hatte es sich, weil ich mit meinem Arbeitsvermittler nach dem Sexshop-Thema nicht mehr reden wollte - worauf er dann mich besonders oft vorlud und daraus Sanktionen konstruierte.

Vorwort

Es gibt bei facebook eine Gruppe:"Strafanzeigen gegen Jobcentermitarbeiter".
Die Methode taucht immer wieder auf.
Der Schrecken vom Jobcenter Köpenick, "MUT" und andere haben das schon probiert. Teilweise hat es - auch bei Verfahrenseinstellung - etwas gebracht für die Betroffenen. Sie bekamen ihr Geld oder die Begründung der Verfahrenseinstellung lieferte Beweise für die Nicht-Sanktionierbarkeit von Bewerbungsworten nach dem "angezählt werden" von Arbeitgebern.
Vielleicht wurde nur der Druck erhöht, bestimmte Leistungen sofort zu zahlen, offiziell würde sicher jegliche Korrelation bestritten.
Grundsätzlich ist mir aber kein einziger Fall bekannt, in welchem ein Jobcentermitarbeiter/Politiker strafrechtlich verurteilt wurde, weil durch die von ihm umgesetzte oder veranlasste Sanktionspraktik u.ä. jemand zu Schaden kam.


Im Falle RALPH BOES zeigten unzählige Menschen Ausführende bis zur Bundesregierung an (Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung und weiteres) - alle Verfahren wurden eingestellt - niemals wurde bekannt, dass einer zur Zeugenaussage vorgeladen wurde.


Ich habe einen Brief, den ich damals schrieb, mal wiedergefunden im Netz auf dem sozialticker und ihn hier bei mir veröffentlicht.


Nun hatte ich die Ehre, wegen einer möglichen "NÖTIGUNG und weiterer Vergehen durch mehrere Mitarbeiter des JC PANKOW" eine Zeugenaussage bei der Berliner Polizei - örtlich wenige hundert Meter von meinem Jobcenter entfernt - zu tätigen.

Einladung dazu
hier im Auftakt meiner 22. Seite meiner "dokumentarisch bebilderten" Jobcenterstory


Zum Erleben vor Ort:


Ich erschien pünktlich um 7 Uhr bei der Polizei und ein Freund kam spontan mit dazu - er war als stiller Beisitzer geduldet worden. Eine weitere Polizistin arbeitete an ihrem PC daneben.

Der Polizist, der mich eingeladen (=nicht vorgeladen!) hatte, sagte, er würde für die Amtsanwaltschaft nichts "vorentscheiden", sondern die Aussage nur aufnehmen.  Dennoch schrieb er sogut wie nichts auf - bis auf ein paar holprig formulierte Brocken meiner langen Ausführungen - weil er eben doch de facto vorselektierte, was er aussagerelevant fand.
Die Schriftsätze lagen ihm vor - weder darin noch in meinem Gesagten erkannte er irgendetwas Strafverfolgbares. 

Grundsätzlich betonte er, mich verstehen zu können - ich hätte aber nur subjektiv ein Nötigungsgefühl, es habe strafrechtlich so etwas nicht bestanden - er war etwas ratlos, was er aufschreiben könne und so kamen wir sehr lange ins Gespräch. 

Er meinte ja, er sei neutral und habe durch seine Tätigkeit automatisch/beruflich einen Tunnelblick - wo es etwas zu ermitteln gelte, würde er nur alles hinsichtlich Strafrecht untersuchen. Für alles andere, nicht strafrechtliche, sei er nicht empfänglich und das gehöre nicht dahin. Meinen Schilderungen zur Bedrohung mit Sanktionen, aus denen Hunger und Obdachlosigkeit nachweislich folgten bei vielen Menschen, in meinem Fall jedoch nach der Strafanzeige und stattgegeben Rechtsschutzverfahren damals beseitigt worden waren, konnte er nichts strafrechliches finden. Für ihn stand außer Frage, dass jemand, der nur einem geltenden Gesetz folgte, (damit) eine Straftat begehen könne.
Ich versuchte ihm zu erklären, dass in meinem Fall vom eigentlich schriftlich Fixierten in besagtem "geltenden Recht" (SGB-II) (gravierend) abgewichen worden war.

Besonders lustig: er fragte an einer Stelle, ob ich glaube, dass die Mitarbeiter des Jobcenters dies vorsätzlich getan hätten.
Ich meinte, das ich das glaube, weil ihr Verhalten sehr dafür spräche.
Darauf bemerkte der Polizist etwas wie:  "Glauben kann man in der Kirche".
Ich bat ihn, mir dann eben keine Glaubensfragen zu stellen - offenbar hatte er vergessen, mich sowas selber gefragt zu haben ;-)
Er konkretisierte, ob ich jemandem Vorsatz unterstelle.
Ich erklärte, dass ich nichts unterstelle, sondern den Verdacht prüfen lassen wolle.
Dabei stellte sich heraus, dass laut Sicht des Polizisten eine "Anzeige wegen Verdacht auf xyz" faktisch das selbe sei wie eine Anzeige wegen xyz (ergo genauso mittels Gegenanzeige vom Gegner verfolgbar sei).

Für den Polizisten wäre ich dabei, alles zu vermischen und würde auch keine bis nur wenig Ahnung haben. Er "wertete" ständig - nicht nur die Worte von mir, die er nicht aufschrieb, sondern auch durch hinkende Vergleiche (Gleichsetzung Antrag nach SGB-II mit Anträgen bei der Bank auf einen Kredit, wo man nach der Pfeife oder den Bedingungen derer zu tanzen habe, von denen "man etwas wolle"*) oder betonte gefühlt 20 Mal, dass wir in einem Rechtsstaat leben würden.
 Einmal merkte er an, dass ich in den Rechtsstaat auch schon vor der Anzeige und vor einer Inaussichtstellung, dass diese Anzeige zwecklos sei, kein Vertrauen gehabt hätte.
(Ich hatte angemerkt, dass meine Erfahrungen mich gelehrt bzw. bestätigt hätten, dass ziviler Ungehorsam und kreative Aktionen mich weiter gebracht hätten als das Vertrauen auf einen treusorgenden Rechtsstaat und der Umgang mit mir bei dieser "Vernehmung" das weiter senken würde.)
Der Polizist hatte mir gerade zuvor lange erläutert, was man (mir) alles anzeigen könne, nämlich wenn ich etwas unterstellen würde.
Ich konterte, dass er mir soeben mein (schon früher fehlendes) Vertrauen in den Rechtsstaat unterstellt haben könnte.
Mit der Option, dass ich ihn dann auch anzeigen könne, wollte er dann gern die Vernehmung beenden, weil wenn sowas im Raum stünde, müsse er nicht weitermachen.
Ich versuchte ihn zu beruhigen: etwas hypothetisch zu erwägen heißt nicht es umsetzen zu müssen. Auf so eine seltsame Idee kam ich ja nur durch seine Ausführungen zuvor.
Also wenn jede Anzeige auch "auf Verdacht" eine Gegenanzeige zulässt, dann kann ich das ja auch mal durchspielen mit der VERLEUMDUNGSKLAGE, dei das Jobcenter gegen mich gestellt hat, falls es da noch weiter gehen sollte...


* der Polizist erklärte, dass niemand gezwungen sei, IRGENDEINEN Antrag zu stellen. Anträge seien was Freiwilliges.

Immerhin kam dann noch - wenn auch von diversen Bemerkungen über meine Unkenntnis geladen- eine schöne Aussage in Hinblick auf das Zeugnisverweigerungsrecht!
Der Polizist sagte, niemand würde jemals (von ihm/von der Polizei) gezwungen oder genötigt werden zu einer Aussage. Meine Andeutungen auf neuerliche Absichten, dass die Polizei da weitere Befugnisse bekommen solle oder schon habe, wies er zurück. Es müsse IMMER ein richterlicher Beschluss vorliegen, bei jeder Beugehaft für Zeugen.
(Also für alle Verunsicherten: das ist kein Satz eines (so betitelten) "Reichsbürgers", sondern eines ordentlichen Polizisten.)
Das "in Erzwingungshaft Nehmen" aber sei wie alles, was ich durch das Jobcenter erfahren habe, nur das Aufzeigen einer Konsequenz, nicht eine Nötigung oder Gewalttat.
Es sei keine Bedrohung mit einem empfindlichen Übel, jemanden zu verhaften - die Gesetze seien ja extra zur Grundrechtseinschränkung geschrieben.
Ich solle mir aus dem GG usw. nicht nur die Rosinen herauspicken (wie Artikel 20 Abs. 4) sondern mich mal mit allen Gesetzen - auch in der Theorie - befassen.
Dass ich praktische Forschungen mit dem betreibe, was mir widerfährt, fand er da einen unzureichenden Weg ;-)
Freie Meinungsäußerung ohne Handlungsveränderungsdrang sage ich mal dazu.
Übrigens: wenn Leute rein rechtlich und rechtstheoretisch im Gericht argumentieren, werde die Klagen abgewiesen bzw. die Analysen dazu nicht angenommen - man müsse immer die konkrete eine Situation ändern wollen - nicht abstrakte Rechtsfragen erörtern - wer pickt denn da die Rosinen raus? ;-)

Zwischen meiner Öffentlichkeitsarbeit/ den Strafanzeigen und dem irgendwie recht schnell von den (November-)Sanktionen "erlöst" Werden zweifelte er jegliche Korrelation an.
Gut - auch Meinungsäußerung. 
Er wollte mir noch mehr Meinungen und Anregungen auf den Weg geben, doch das blockte ich ab mit dem Hinweis, das er das ja auch gern abseits dieser "Vernehmung" über meine öffentlichen Aktionen und Websites machen könne.
Dazu meinte er, dass er das auf gar keinen Fall tun wolle...
Nun gut, dann eben nicht. Für alles gibt es einen passenden Ort und dafür wollte ich nicht länger seinen Raum, in welchem er seinem dientlichen Tunnelblick unterläge, beanspruchen.
Schließlich wartete schon der nächste Termin (im Sozialgericht) auf mich - mit Zwangsvorladung (=horrende Summen als Strafe möglich, wenn ich nicht käme).

Übrigens nochmal zur Erinnerung: es war die ganze Zeit ein Freund mit dabei, der spontan morgens dazugestoßen war. Er war schweigend neben mir sitzend geduldet worden.
Nach der Vernehmung widerlegte er die Aussage des Polizisten, "keinen einzigen Antrag unfreiwillig machen zu MÜSSEN." und zwar mit dem Thema "Passbeantragung" zu der man verpflichtet sei.
Der Polizist sagte sinngemäß: "Nein, dazu kann man Sie nicht gegen Ihren Willen zwingen. Sie müssen sich (mir gegenüber) da draußen nur identifizieren können. Wie Sie das machen, ist egal." Auf die Frage, ob die Krankenkassenkarte dazu geeignet sei, sagte er ganz klar NEIN.


Insgesamt hatten wir noch viele weitere nette Erkenntnismomente.
Wir kamen auf die Frage nach dem Beginn der Nötigungen. Ich sei ja nicht genötigt, Anträge zu stellen und im GG gäbe es keinen Artikel auf ein "Grundrecht auf staatliche Versorgung" - ergo "wolle ich was vom Amt" und das Amt "würde die Regeln setzen".
Ich sagte, dass ich GAR NICHTS vom Amt initial wolle- sondern dieses nur eine möglichkeit sei - hilfsweise mein GRundrecht auf Existenz umzusetzen, da ich an die (mir zustehenden) anteiligen Ressourcen meines Heimatplaneten nur straffrei auf Umwegen kommen würde: Vermögen/Erbe, "Fähigkeiten"verkauf (wenn jemand die haben wolle)/Lohnarbeit oder Staatliche Versorgung.
Es sei kriminalisiert, sich anders zu versorgen.
Er möge mir mal einen Ort in meiner Klimazone und innerhalb meines Herkunfskulturkreises zeigen, wo ich meine Grundrechte unmittelbar über die Ressourcen und Geschenke der Natur sicherstellen könne. Er meinte, dazu sei eine noch nicht entdeckte Insel nötig.
Ich fragte ihn bei seinem "wenn ich zur Bank gehe und Kredit will, muss ich machen was die Bank will"-Beispiel: "Stellen Sie sich vor, Sie brauchen einen Stift. Wenn ich Ihnen jetzt die Sachen vom Tisch nähme und sage, um einen Stift zu benutzen, müssen Sie dies oder jenes in meinem Sinne tun, machen Sie das dann einfach? Akzeptieren Sie das?"
"Nein, das wäre ja erstmal ein Diebstahl!"
Richtig - das wäre es und sowas WAR in der Historie immer wieder ein Diebstahl, den er dann im Laufe des Diskurses erst im 13. Jhd und dann 2000 vor Christus ansiedelte (ich selber nannte keine Jahreszahl, sondern berichtete von diversen Landnahmen und In-Besitz-Nahmen im Laufe der Geschichte mit vielem Hin- und Her).  Das fand er aber alles zu weit ausgeholt - er wolle schließlich keine Lebensgeschichten hören, wie das in Mordprozessen nötig wäre. Da würde eh das Band mitlaufen und hinterher würde einer alles abtippen. Wir wären aber hier in Fragen zur "Kleinstkriminalität" beisammen.
Nun - wären diese vielen DIEBSTÄHLE nicht gewesen, würde heute vermutlich kein Jobcenter und keine Hilfsindustrie existieren - sondern ein gegenseitiges sich befähigen und zur Freibestimmung helfen.

Jedenfalls sagte er auch mal wieder den Klassiker, dass man ja "gehen könne, wenn einem die Regeln in diesem Lande nicht gefielen."
Ich fragte ihn darauf einfach, ob er mir dazu das Raumschiff stellen würde ;-)



Auf jeden Fall danke für den (zwar streckenweise festgefahrenen) Diskurs von ca. 1 3/4 Stunden ;-)
Ebenfalls danke, dass ich nicht das mir gruselig anmutende "Protokoll" unterschreiben musste. (Noch ne gute Nachricht als Erinnerung: Niemand müsse sowas jemals unterschreiben!)





längere nachträglich verfasste Betrachtung

Warum kam ich überhaupt auf diese Idee einer Strafanzeige?
Wieso zeige ich (musterschülerhafte) brave Erdenbürger an, die höflich oder zumindest darum bemüht sind? Die die staatlichen Gelder gewissenhaft zuteilen?
Haben die guten Herren und Damen in den Amtsstuben vom Arbeitsvermittler bis zur Widerspruchsbearbeiterin bis zum Geschäftsführer nicht nur "im Rahmen ihrer Pflicht oder überdies noch als mitfühlende Warner" mir die automatischen Konsequenzen meines Handelns aufgezeigt?
"Sie rauchen zu viel, Sie werden an Lungenkrebs erkranken und bald tot sein." Das ist keine Nötigung. Das ist Natur. Mit falscher Gewissheit gesprochen und möglicherweise aus Beobachtung und Wahrnehmung abgeleitet - sicher etwas übergriffig, aber als als Warnung erkennbar, die man annehmen oder ausschlagen kann.
Was aber ist nun anders zu dem, was das Jobcenter mit mir tat, als es mitteilte, dass es meine Miete nicht zahlen würde? Dass mein Kind beim Vater leben könne und ihm daher die Basis "bei mir" nicht unbedingt erhalten bleiben müsse?
Der Unterschied ist, dass das Jobcenter diese Situation anders als beim RAUCHEN und davon Krebs kriegen selber mit herbeigeführt hat.
An der Stelle ist es auch egal, wie viel ich "hätte arbeiten können" wenn ich "anders meinen Fokus gesetzt hätte", es zählt nur, dass zweckverwendbares Geld gefehlt hat, ich mit einem empfindlichen Übel bedroht war, das unser Rechtsstaat selber abzuwenden sich verpflichtet hat.

Jemanden obdachlos machen ist aber offenbar keine Straftat.
Auch jemanden in eine Situation führen, in der der jemand durch die eigenen Amtshandlungen oder auch fehlerhaften Amtshandlungen  Arbeit, Familienleben usw. verliert oder nachhaltig beschädigt bekommt, sind demzufolge keine Straftaten.
 Bzw. wird von dem, den ich sprach, nicht als solche gesehen - vielleicht wird das aber mal von irgendwem anders gesehen, weswegen das kein Pauschalgrund ist, alle weiteren Versuche auf dem Felde einstellen zu müssen. Nur eben nichts erwarten.


Wie funktioniert Herrschaft:
Es gibt akzeptierte "Nötigungen" u.a., die gesetzlich vorgesehen oder zugelassen sind, mit viel Ermessens- und Ausdeutungsspielraum je nach Verarbeitungsmethode oder -absicht des Ausführenden - und "verfolgte" Nötigungen, denen immer ein Vorsatz zugrunde liegt - was man nicht fahrlässig begehen kann - und laut Ansicht des Polizisten - kann das nicht durch Befolgung von geltenden Gesetzen passieren.
Per Definitionem.
Nur wenn jemand innerhalb des Rechtsstaates prügelt, abweichend vom Gesetzten etwas fordert, kann das möglich sein. Bei letzterem müsste man aber genauer hingucken und nicht pauschal sagen: "alles, was mit SGB-II zu tun hat, findet pauschal keinen Eingang in die Betrachtung".
Wo jemand sich "freiwillig unterwirft", nur um keine Sanktion zu bekommen, ist er nicht genötigt - auch nicht wenn er sich so fühlt.
Bei mir kommt glaubwürdigkeitsmindernd hinzu: die (gefühlten) Nötigungen hatten keinen Erfolg. (Versuch strafbar?)
Mein Kind wohnt bei mir (50/50) und wir legen nicht im Voraus Befehlen des Jobcenters folgend fest, wann das Kind bei wem ist, ich bin nicht obdachlos bisher, den Sexshop-Job habe ich nicht angetreten (und sogar saftig und keck absagebeworben).
Wer also nicht wirklich beschädigt ist, für den gilt wohl - anders als ich bislang dachte - die Nötigungsverfolgung nicht. Ich dachte, wenn man es nur ANKÜNDIGT, zählt es schon. Ich wurde mit einem empfindlichen Übel bedroht - dem Komplettentzug der (aufstockenden) Existenzmittel. Das wurde auch vollzogen.
Wenn auch nur kurz und in der Zeit haben die Gerichtsverfahren, die man nicht standardmäßig von einem Antragsteller erwarten kann (und worauf kein Verlass ist) die Sanktionsmühle gestoppt.
Ralph Boes wäre fast verhungert. Ich kenne etliche Menschen, die ihre Wohnung verloren haben. Bei manchen stellte sich sogar gerichtlich heraus, dass das Unrecht war - aber die Tatsache kann man nicht rückgängig machen. so mutiert nachträglich festgestelltes Unrecht zu "unausgleichbarem Pech"...
Umgekehrt ist es erfassbar und greifbar, wann immer ein Antragsteller aus der Haut fährt.
Randalieren, schimpfen, nicht das Haus verlassen auf Befehl, wenn man auf sein "Recht" wartet oder das durchsetzen möchte... straffrei erpressbar mit den nicht auslebbaren Grundrechten sind immer die, die nicht nach Haus gehen können, die nicht kompensieren können, die keine Maske (mehr) aufsetzen können - nur nackte Not haben. Kann einem in unterster Kette in einer Machtstruktur auch passieren.
Ein Mensch "neben" gesetzlich eingeräumten "längeren Hebeln mit Willkürspielraum für (Vergeltungs)schläge"  ist strafverfolgbar.
In der Regel sind das NUR die Menschen - nicht die Behörden oder deren Abstraktabläufe.
Eine Strafbarkeit beim Übertreten der eigenen Vorschriften, solange das nicht mit der Faust passiert, weigerte sich mein Gesprächspartner in Betracht zu ziehen. Die "Werkzeuge und Waffen" mit denen dort agiert wird im JC, passen nicht in sein "klassisches Betrachtungsschema" vom zweikampf - Menschentäter mit Hand oder Waffe - Menschenopfer.
Die Möglichkeit, über DRITTE oder das AUSNUTZEN EINER STRUKTUR etwas zu veranlassen, ist demzufolge keine Nötigung (alle anderen Möglichkeiten von strafbaren Handlungen neben Nötigung wurden kategorisch in der Betrachtung des Polizisten ausgeschlossen).
Sprich, wenn der Arbeitsvermittler mich nicht selber eigenhändig obdachlos macht, mir mein Kind aus dem Haus trägt bzw. so etwas ankündigt, kann er gar nicht strafverfolgbar sein. (Jetzt wird nochmal deutlich, warum Sanktionen immer vom Arbeitsvermittler "verfügt", von der Leistungsabteilung "vollstreckt" werden - so gibt es schon aus der Struktur immer "Taten ohne Täter").



Ich erlebte die  Weigerung, sich die Methodiken von Spezialgesetzen anzusehen und diese mit der Realität abzuchecken- ebenso auch den Blick darauf zu richten, ob etwas demzufolge den Kompetenzrahmen überschreitet...

"Heinrich Alt sagte, niemand wird obdachlos oder muss hungern, (wenn er die Anträge korrekt stellt)  - auch nicht der größte Verweigerer"
der Polizist pflichtete dem bei - aber nicht in der Art, dass demzufolge alle, die ihre Anträge (wie ich) korrekt gestellt hätten, in solchen Situationen vor Obdachlosigkeit gefeit wären und das Amt dann - auch bei rotzfrecher Ablehnung von Zwangsbespaßung - seinem Gesetz folgend die Obdachlosigkiet verhindern müsse, sondern indem er einem Prinzip folgte, das mir jemand neulich als "gerechte Welt Hypothese" beschrieb.
Wenn jemand etwas nicht schafft oder ihm etwas passiert, dass in unserem Rechtsstaat und Sozialstaat nicht sein kann und nicht sein darf, dann hat er etwas versäumt - die Möglichkeit, dass vorsätzlich, bösartig oder bewusst gegen ihn seitens Obrigkeit/"Gottesgnaden" gehandelt wurde, wird verleugnet. Die Möglichkeit er Behördenüberforderung und fehl-Fokussierung in solchen Weltbildern eher abgestritten.
Wo jemand faktisch obdachlos geworden ist, muss ER etwas versäumt haben - sich unkorrekt verhalten haben.


Es mag sein, dass der Polizist diese Betrachtungsweise "nur in seinem Job" hat und privat ganz anders denkt.
 Er bekundete auch Verständnis für mich und erkärte sich mit dem, was er über das Jobcenter hörte, auch nicht einverstanden.

Ist es überhaupt seine Aufgabe, zu filtern und nur seine Erkenntnisse, wo er selber mitgeht, festzuhalten? Oder soll er nur die Zeugenaussage aufnehmen und die Bewertung insichtlich "Belastbarkeit" für die Angezeigten der Amtsanwaltschaft überlassen?



Und das Erlebte beweist mal wieder die Möglichkeit, auch im Makrokosmos Quantengesetzen unterliegen zu können ;-)

"Zustände werden durch den Beobachter, durch seine Fragen und seine Fähigkeit etwas "sehen" zu können, (gezielt) PRÄPARIERT."


eine weitere erfolgreich im Sinne des angezeigten Arbeitsvermittlers abgewiesene Anzeige>>

Korrespondenzen zur 100% Sanktion




4 Kommentare:

  1. Auch wenn hier in letzter Zeit wenig kommentiert wird, denke ich, dass viele Betroffene und auch Nicht-Betroffene hier fleißig mitlesen und sich weiterhin ihre Gedanken über dieses Hartz-IV-Schweinesystem machen. Ich schreibe das nur, damit die mitlesenden BA-Spione, die Frau Wendt überwachen sollen, nicht auf die Idee kommen, dass das "Problem Frigga Wendt" bald verschwunden ist. Ich hoffe, dass Frau Wendt, solange es dieses kranke verbrecherische Harztsystem gibt, weiterhin ein Stachel im Fleisch der BA und der Jobcenter bleibt.

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  2. "Für ihn stand außer Frage, dass jemand, der nur einem geltenden Gesetz folgte, (damit) eine Straftat begehen könne."

    Nun, auch ein "geltendes Gesetz" muss nicht zwangsläufig rechtmäßig sein. Theoretisch: Gäbe es ein geltendes Gesetz, dass z.B. Mord erlaubt, wäre es dann keine Straftat, weil es ja ein Gesetz dafür gibt?

    Beamte haben einen Amtseid. Jeder muss sich auch immer die Frage stellen, ob das was er nach dem geltenden Gesetz durchführt, auch vertretbar ist. Natürlich sind die Jobcenter kein rechtsfreier Raum. Hier ist das Sozialgesetzbuch gültig. Doch wir haben auch ein Grundgesetz. Das steht über allen anderen Gesetzen. Zumindest theoretisch.

    Aber es fängt schon mit "Die Würde des Menschen ist unantastbar" an und geht mit Artikel 12 weiter: (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

    Und was ist das anderes als Zwangsarbeit, wenn das Jobcenter jemanden dazu verpflichtet, JEDE "zumutbare" Arbeit gegen Androhung einer Strafe (Sanktion) d.h. Kürzung des ALG2 anzunehmen?

    Zwangsarbeit: Arbeit, die unter schlechten Bedingungen unter Zwang oder als Strafe getan wird.

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  3. Ein interessanter Text zur Thematik: "Gerechte-Welt-Hypothese" zur "Neutralisation"/"Legitimieren" von strukturellen Übergriffen oder Verbrechen:

    http://wirtschaftswetter.de/ausgabe143/abschiedvomglaubenaneinegerechtewelt.html

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  4. Mir fällt zu diesem ganzen Thema Hartz4 und seinen Sanktionen immer wieder dieses Theaterstück “Ich bin`s nicht, Adolf Hitler ist es gewesen” ein.

    “* der Polizist erklärte, dass niemand gezwungen sei, IRGENDEINEN Antrag zu stellen. Anträge seien was Freiwilliges.“

    Hatta grundsätzlich erst mal recht.
    Und genau das ist ja auch gerade das gesetzlose an diesem SGB2 (bezogen auf das GG !) !
    Mit diesem neuen SGB2 (mit Sanktionen) wurden das Arbeitsamt und das Sozialamt zu einem Vermittlungsdienstleistungsunternehmen - eine Agentur (!) - gemacht und zusammen gelegt.
    Und diese“ Rechtsfolgebelehrungen“ (mit diesen Sanktionen) sind quasi das Kleingedruckte zur Regelung der Ansprüche des Dienstleisters an den Kunden, und die Folgen bei Nichterfüllung dieser Ansprüche Seitens des Kunden.
    Also praktisch so etwas wie eine Partnervermittlungsagentur. Auch da hat man als Kunde 1. keinen so richtigen Anspruch auf befriedigenden Vermittlungserfolg, und 2. MUSS man so eine Dienstleistung, so eine Vermittlungsagentur, nicht unbedingt in Anspruch nehmen (außer wenn man halt meint, es unbedingt nötig zu haben :-/), und 3. Die Agentur bestimmt die Konditionen !!
    Und wo Not ist, gesellen sich auch immer gern sehr schnell missbräuchliche Fallen dazu!
    Im Fall Arbeitsvermittlung sind es dann Leiharbeit, 1-Eurojobs, Werkverträge etc., und im Fall Lebenspartnervermittlung ist es dann die Ludmilla aus Russland oder die Soundso aus Fernost oder oder…, die erst mal z.B. andauernd Geldüberweisungen für die Überführung nach Deutschland etc. verlangt…

    Also - so ein Jobcenter oder so eine Arbeitsagentur kann man nur (bestenfalls !) als eine (Arbeits-) Partnervermittlungsagentur, als reines Dienstleistungsunternehmen betrachten.
    Es wurde damit durch die Schröder-Regierung das Thema Elendsvermeidung praktisch quasi privatisiert !
    Das heißt, es gibt in Deutschland eigentlich faktisch keinen wirklichen Schutz mehr vor Verelendung (seit dieser “Schröder-Regierung“)!!
    Die Kriegsgeneration wusste noch wie unmenschlich Obdachlosigkeit ist.
    Deshalb haben die Väter der Bundesrepublik Deutschland die Vermeidung von Verelendung damals noch als staatliche Aufgabe angesehen !

    Bin mal gespannt, ob irgendwann z.B. noch die Polizei privatisiert wird, und die Polizisten nach Anzahl geleisteter Fallaufklärungen oder so bezahlt werden.
    Dann können die nich jenuch Fälle kriegen…

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