Samstag, 17. März 2018

Wenn das Jobcenter einen durch unerwünschte Weiterzahlung verschuldet

Beitrag von Christine Kosmol
 
Brief an den Inkassodienst der BA:

> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> es wundert mich doch sehr, dass ich nun vom Jobcenter auch noch an einen
> Inkassodienst vermittelt werde, obwohl ich seit Monaten auf mir zustehende
> Zahlungen verzichte, um endlich von diesen Herrschaften in Ruhe gelassen zu
> werden. D.h. im Grunde habe ich durch meinen Verzicht den geforderten Betrag
> garantiert fast vollständig zurück gezahlt.
>


> Aber nichts desto trotz bin ich bereit, den unter Vertragsgegenstandsnummer
> 6201034278229 geforderten Betrag in Höhe von 1559,59 Euro zusätzlich zurück
> zu zahlen, und zwar in monatlichen Raten von 100 Euro. Anders ist es mir
> leider nicht möglich, da ich nicht einmal 1000 Euro netto monatlich
> verdiene. Bitte geben Sie mir umgehend bescheid, ob Sie mit meinem Angebot
> einverstanden sind. Dann würde ich den Betrag jeweils zum 1. eines Monats
> überweisen. Sollte es mir zwischendurch möglich sein, höhere Beträge zu
> überweisen, würde ich dies selbstverständlich tun.
>
> Es wäre auch nett, wenn Sie mir die Zahlungsdaten per Email zukommen lassen
> würden, so dass ich diese bei meinen Überweisungen nur kopieren brauche.
>
> Vielen Dank im voraus.
>
> Mit freundlichem Gruß
> Christine Kosmol




Antwort des INKASSO-Dienstes:


> Sehr geehrte Frau Kosmol,
>
>
>
> vielen Dank für Ihre E-Mail. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben,
> gehe ich davon aus, dass Sie mit einer Antwort per E-Mail einverstanden
> sind.
>
>
>
> Bevor ich über Ihren Antrag entscheiden kann, benötige ich von Ihnen noch
> folgende Angaben:
>
>
>
>
>
> monatliches Nettoeinkommen:
>
>
>
> Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen:
>
> Vermögen in Euro:
>
> Anzahl der Gläubiger:
>
> Gesamthöhe der Verbindlichkeiten in Euro:
>
> und deren monatliche Tilgung in Euro:
>
> Bitte senden Sie mir Ihre Angaben bis zum15.03.2018 zu.
>
> Sollte ich bis zum vorgenannten Termin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten,
> gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag hinfällig ist und Sie die Forderung in
> einer Summe begleichen.
>
>
>
> Vorbehaltlich meiner Entscheidung, bitte ich Sie die von Ihnen angebotene
> Ratenzahlung in Höhe von 100,00 Euro monatlich abdiesem Monataufzunehmen.
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Ihr Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit
>
>
>
> Agentur für Arbeit Recklinghausen
>
> Postfach 101055
>
> 45610 Recklinghausen
>
>
>
> Telefon: 0800/4555510 (Der Anruf ist für Sie kostenfrei)
>
> E-Mail: Inkasso-Service@arbeitsagentur.de
>
> Internet: www.arbeitsagentur.de
>
> Telefax: 02361/402923




Christines Antwort darauf:

 
> Sehr geehrte/r Herr/Frau Namenlos,
>
> Sie wissen, dass das, was Sie sich hier erlauben, gar nicht rechtmäßig ist.
> Sie wissen durch meine erste Email an Sie, dass nicht ich mich verschuldet
> habe, sondern dass das Jobcenter mich verschuldet hat (ob absichtlich oder
> nicht, das kann ich nicht beurteilen), denn die Agentur für Arbeit sowie das
> Jobcenter wurden vom ersten Arbeitstag an auch durch meinen Arbeitgeber
> monatlich über mein Einkommen informiert. Sie haben also nicht das Recht,
> jetzt irgendwelche persönlichen Daten von mir zu fordern. Als nächstes kommt
> hinzu, dass Sie nicht einmal das Recht haben, Mahngebühren von mir zu
> verlangen, denn die Bundesagentur für Arbeit darf keine Mahngebühren
> verlangen und auch niemanden dazu ermächtigen, meine durch sie wider jedes
> Datenschutzgesetz weitergereichten Daten dazu zu benutzen, um an noch mehr
> persönliche Daten von mir zu gelangen. Das sollte Ihnen eigentlich klar
> sein, wer immer Sie sein mögen. Vielleicht sind Sie ja nur ein neugieriger
> Hausmeister oder eine nicht vertrauenswürdige Putzfrau, die sich Zugang zu
> den Rechnern verschafft haben? Ich weiß es nicht, denn Ihren Namen verraten
> Sie mir ja nicht.
>
> Da es nun auf mich den Anschein hat, dass Sie gar nicht vorrangig an einer
> Rückzahlung, sondern eher an persönlichen Daten, also an der Aushebelung des
> Datenschutzes interessiert sind (und noch nicht einmal mit Ihrem Namen dazu
> stehen), werde ich nachher den ersten Ratenbetrag meinerseits überweisen und
> mir die folgenden Raten so einrichten, wie es mir mit meinem Monatsverdienst
> von 921 Euro möglich ist.
>
> Ich denke, Ihnen damit mehr als entgegen zu kommen.
>
> Mit freundlichem Gruß
> Christine Kosmol



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3 Kommentare:

  1. Öffentlich sich auf Facebook seine ganze Lebensgeschichte erzählen und dann mit den Datenschutz kommen .Ein Widerspruch insich ,wenn man den Datenschutzgesetz nicht versteht .Wie soll ein Inkasso Dienst der für die Agentur für Arbeit arbeitet wissen ,was sie für Vermögen und ihre Gläubiger haben ,wenn sie diese nicht beantworten ? Wie sollen die dann die Ratenzahlung berechnen ? Inkasso Dienst haben nicht alle Daten der Agentur für Arbeit .Sind nur Auftraggeber .

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    1. Diese Gutmenschen hier im Netz - einfach grässlich! Seid also weiter so gut, dass ihr alles mit euch machen lasst und immer Entschuldigungen dafür findet, wenn man euch für dumm verkaufen will. Nur weiter so. Ich finde es völlig richtig, wie sich die Betroffene hier zur Wehr setzt. Kann sie nur ermutigen!

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  2. Wenn die Dame bereits auf Leistungsauszahlungen verzichtet, diese also bereits an die Agentur abgetreten hatte, kann die Bundesagentur diese Summe ja wohl kein zweites Mal über einen Inkasso-Dienstleister fordern. Der Unterschied ist auch, dass Frau Kosmol selbst entschieden hat, ihre Angaben hier zu veröffentlichen,die Agentur ihre Daten Ihrer Beschreibung zufolge an den Inkassodienstler aber offenbar weiterleitet, obwohl Gelder durch Abtretung von Ansprüchen wohl schon ausgeglichen waren. Somit bestünde keine Rechtsgrundlage für die Erhebung weiterer Daten durch das Inkassobüro. Die Agentur dürfte deren Informationen nicht mehr an Inkasso wweiterleiten und das Inkassobüro auch keine weiteren Angaben erheben. Ob Frau Kosmol ihre Angaben anonym veröffentlicht oder mit Namen und Adresse ins Netz stellt ,ist ihre Privatsache und kein Datenschutzthema. sie erhofft sich vermutlich eine Lösung des Problems vom Anbieter.

    Es verstößt auch gegen die Nettikette im Netz, jemanden wie Frau Kosmol, die hier nur einen Rat für ein Problem suchte, in dieser herabsetzenden Weise wie Kommentator vom 5. April 2018 anzugehen. Wenn man zur eigentlich Frage nichts beitragen kann, schreibt man dazu nichts.

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