Freitag, 8. Juni 2018

FriGGa und der Vermieter GEWOBAG

Ich war am 06. 06. 2018 um 11:30 bei einer Gerichtsverhandlung, in der mein Vermieter die höhere Grundmiete erwirken wollte.

*NEU* Das ganze (schmieren?)Theater geht jetzt erst 2019 weiter! Termin der mündlichen Verhandlung 16. Januar 2019, 10:30 in Saal 2807
Amtsgericht Berlin Mitte, Littenstraße 12-17


Das Urteil/Gerichtsbeschluss steht aus - vermutlich aber wird rückwirkend ab 1. 12. 2017 die Miete erhöht. Wichtig ist dabei nur, dass weder meine Unterschrift als Zustimmung auftaucht noch im Gerichtsprotokoll steht, dass ich freiwillig zugestimmt hätte.

Nur eine "vorläufige Zahlung unter Vorbehalt zur Abwendung von Kündigungstatsachen meines Wohnraums" wäre für mich danach denkbar.

Die Verhandlung startete sehr interessant, weil die Richterin sagte, es läge eine Generalterminsvollmacht für die Vertreterin des Klägers (Vermieter GEWOBAG) vor.
Ich fragte spontan, ob ich die sehen könnte.
Das wurde dann auch gemacht. Kurze Utnerbrechung, alle raus aus dem Saal, dann alle wieder rein.
Mir wurde ein Dokument vorgelegt, das genauso auch hätte der Passierschein A38 sein können - Papier ist geduldig.
Ich fragte nach einem Identiätsabgleich mit der erschienenen Dame vor Gericht. Dies wurde nicht gemacht. Ebenso auch nicht (auf meine Nachfrage) eine Klärung, ob ich die Beklagte Mieterin FriGGa Wendt sei. Es hätten sich hier also willkürlich irgendwelche Leute in dieser Angelegenheit treffen können.

Auch fiel mir das Gericht positiv auf, da es weder eine Einlasskontrolle gab noch dass Leute im Saale aufgefordert wurden, sich anders hinzusetzen oder Kopfbedeckungen abzusetzen etc. pp.
Vermutlich wird hier nicht mit Gewalt gerechnet und man verzeichtet auf den Ton Gehorsam zu verlagen. Kein "man muss sich erheben" oder so.

Inhaltlich wusste ich nicht, wie das Drehbuch für so eine Veranstaltung ausschaute und somit nutzte ich die erste Chance, all das vorzubringen, was ich mir schon schriftlich überlegt hatte:
erzwungene Utnerschriften, Freiwilligkeit ist nicht gegeben wenn Alternative die zwangsweise Mieterhöhung mittels Klage ist, ich habe die Gerichtsverhandlung nicht erbeten, bin eigentlich gegen Mietezahlen und gewinne am Grundrecht auf Wohnen, bin nur in solchen Verträgen, um Obdach zu halten...

ich wurde auch nur wenig dabei unterbrochen - hatte aber nicht das Gefühl, dass danach noch ein echter Sachvortrag oder eine Erörterung der Fragen möglich sei.
Es waren eine Handvoll Besucher da.

Die Gegenseite sagte eigentlich nix weiter.

Als Antrag nahm man daraus auf, dass die Gegenseite die Miete erhöhen möchte, ich das ablehne. Dazu soll in 3 Wochen ungefähr das Urteil gefällt sein und mir wird dann kurz bescheid gegeben.
Wie es dann weitergeht?
Mal sehen ;-)

Gruß
FriGGa

P.S.: nach der Verhandlung haben wir noch ne Weile in einem Park in der Nähe gesessen - mein Rad war geschmückt und ich hatte ein Bild dabei "Hiermit kündige ich meinem Vermieter den Grund und Boden wegen Eigenbedarf" ;-)
Das wurde von Passanten, die größtenteils vom Gericht zur Kantine (etc.?) wollten, im Vorbeigehen angeschaut ;-)

Die Vorgeschichte:

http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/01/mein-friggas-vermieter-will-sich-eine.html



-Das Urteil soll jetzt doch nicht am 05. 07. 2018 verkündet werden, sondern es geht weiter mit der VERHANDLUNG (!?) am 01. 08.2018! Ich bin ZWANGSVORGELADEN -  

und auch das ist schon nicht mehr wahr - es soll erst 2019 weitergehen - siehe OBEN.

Kurz wie es dazu kam: 
die Klägerin teilte dem Gericht mit, dass die Terminsbevoll,mächtigte im URLAUB sei und erst später könne.
Ich nahm Stellung, dass ich grundsätzlich nichts gegen die Verschiebung habe, aber grundsätzlich keine Verhandlung bestellt hätte, Einigung wäre möglich, weil man es ja auch bei der alten Miete belassen kann.
Außerdem solle das Gericht auf den Urlaub der Dame nicht weniger Rücksicht nehmen als auf meine möglichen Verhinderungsgründe - und wie auch immer MIR keine Anreisekosten in Rechnung stellen.


Abschließend fällt mir dabei auf: wieso werde ICH in diesem Vertrag zur "Bösen" oder "Bittstellerin" gemacht? Schließlich hat doch die GEWOBAG ein Problem mit meiner noch vertragsgültigen geringen Mietzahlung (die höher ist als die etlicher Nachbarn NACH der Mietsteigerung!) - folglich müsste die GEWOBAG bei MIR bittstellen und mir dazu auch BEGRÜNDEN, wozu SIE die höheren Mietzinsen sich einsteckt. Sie müsste mir begründen, auskömmliche Löhne und gleichbleibenden Service nicht mehr garantieren zu können ohne Preissteigerung!!! Da der Vermieter diese Wahrheit aber nicht erkennt, erschafft er ein Verhältnis, als wäre ICH das JOBCENTER und ER der HARTZER, dem ich die Lebenshaltungskosten zu übernehmen hätte. Das ist eine krasse verdrehung, die die meisten sicher nichtmal merken - und die Gerichte unterstützen das noch - sie stellen damit "Recht auf Profite" vor "GRUNDRECHTE" (auf Wohnen! KPD-Reimann wollte es im GG haben - die anderen Parteien aber nicht...)


1 Kommentar:

  1. schickte mir grad wer zu: Vermieter, der geringe Miete verlangt, hat Ärger mit Finanzamt, das Vermieten sei deswegen eine Art Hobby und daher nicht seine Ausgaben steuerlich alle absetzbar...

    https://www.deutschlandfunk.de/zu-nett-fuer-muenchen-der-vermieter-rebell-und-das-finanzamt.862.de.html?dram:article_id=422777

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