...weil mich Hinweise erreichten, dass es möglicherweise solche Einladungen gibt, frage ich einfach mal bei der Zentrale nach... möglicherweise sind auch gefälschte Schreiben unterwegs, die Empörung auslösen sollen? - Die AW der JC (unten) deuten darauf hin...
an Zentrale at arbeitsagentur punkt de und deutschlandweit die meisten Jobcenter:
Sehr geehrte Leitung der BA/sehr geehrte Leitungen der Jobcenter
ich bitte Sie, mir eine Auskunft darüber zu erteilen:
werden derzeit gedeckt von Ihrer Leitung die Jobcenter/die Vermittlungsfachkräfte angewiesen,
Menschen unter Rechtsfolgenbelehrung vorzuladen (=bei Fernbleiben 10%
Abzug vom Regelsatz wie früher), und GLEICHZEITIG (in eben jenen Vorladungen aufzufordern) zum "Betreten des Hauses" VERBINDLICH einen Impfausweis oder aktuellen Test vorzulegen in Sachen Covid-19?
Bitte teilen Sie mir ggf. aktuelle Dienstanweisungen mit und schicken
die zugehörigen Links.
Falls das (nur vereinzelt oder gar irrtümlich) vorkommt und von Ihnen
"oben" nicht angewiesen ist:
Wie wird damit umgegangen, falls so eine "Einladung" von einem
Jobcenter an Antragstellende herausgeschickt wird?
Zu wessen "Lasten" ginge dann im Zweifel der Nachweis via Test (der ab
demnächst kostenpflichtig sein soll) - und mit welchem Recht können
überhaupt Leistungskürzungen gerechtfertigt werden, wenn z.B. ein
Aufsuchen oder Betreten des Hauses ohne Vorlage eines Impfausweises
oder Tests nicht erfolgt?
Sprich: darf jemand sanktioniert werden, wenn er nur deswegen seiner
Meldepflicht nicht nachkommen kann, weil er nicht bereit ist, sich
einem Test oder einer Impfung zu unterziehen oder die Ergebnisse
dessen dem Jobcenter offenkundig zu machen oder weil das Testen an
nicht im Regelsatz vorhandene Kosten gebunden ist?
Oder gilt dann "der Gang bis vor die Tür des Jobcenters" als
"Erfüllung der Meldeverplfichtung" auch wenn dann kein Inhaltliches
Gespräch in den Räumlichkeiten des Jobcenters stattfinden kann?
Vielen Dank für eine Auskunft dazu und beste Grüße
FriGGa Wendt
ANTWORTEN FAZIT:
ganz viele JC haben inzwischen geantwortet - alle, dass es keine Pflicht für Antragstellende gibt, 3G nachzuweisen. Eher "Maskenpflicht" "wir laden auch vor mit Sanktionsdrohung", "Mitarbeiter müssen sich testen lassen, Besucher*innen wenn dann ggf. speziellen Termin vereinbaren (nicht wie früher mal eben im Wartezimmer sitzen...) oder dass man im Beratungszimmer sogar die Masken abnehmen darf...
so in der Art - keiner hat bisher geschrieben, dass man 3G Regeln bei Vorladungen oder selbst vereinbarten Terminen einhalten muss...
Hier ein paar anonymisierte Antworten aus den Jobcenter:
das erste Jobcenter antwortete am frühen Morgen:
"das Jobcenter xxx lädt Leistungsempfänger mit der
Rechtsfolgenbelehrung nach dem SGB II ein. Bei Fernbleiben ohne
wichtigen Grund ist immer unter Berücksichtigung des Einzelfalls eine
Sanktionsprüfung durchzuführen. Eine generelle Aussage zur
Sanktionierung ist somit nicht möglich.
Das Jobcenter xxx verlangt derzeit keinen Nachweis der
Vorlage des Impfausweises oder eines aktuellen Testzertifikats. Das
Jobcenter darf aber nur unter Tragen eines medizinischen
Gesichtsschutzes (OP-Maske bzw. FFP2 Maske o.ä.)betreten werden. Sollten
Leistungsempfänger diese nicht dabei haben, erhalten diese eine
kostenlose Maske. Beratungen finden unter Beachtung der aktuellen
Eindämmungsverordnung des Landes xxx statt. Diese
Eindämmungsverordnung hat seine Rechtsgrundlage im
Infektionsschutzgesetz."
Vielfach erhielt ich auch Fragen, "ob ich Kundin des Hauses sei" oder "ob ich eine AW per Mail haben wolle, ich frage wohl nach IFG" usw.
weitere AW von einigen JC:
"Im Jobcenter xxx findet coronabedingt nach wie vor kein
unterminierter Zugang statt. Zwischen Kunden und Jobcenter - MA findet
aktuell nur ein persönlicher Kontakt auf Termin in Beratungszimmern im
Jobcenter - natürlich unter Einhaltung der gültigen Corona-Regeln -
statt. Für den Zugang ins Gebäude wird lediglich das Tragen eine
Mund-Nasen-Schutzes gefordert. Für ein Verlangen beim Betreten des
Hauses "VERBINDLICH einen Impfausweis oder aktuellen Test vorzulegen in
Sachen Covid-19 " bestehen im Jobcenter XXX aktuell keine
Dienstanweisungen."
"im Jobcenter XXX gibt es für Vorsprechende keine Verpflichtung,
einen Impfausweis oder aktuellen Test in Sachen Covid-19 vorzulegen."
"für das Jobcenter xxx kann ich Ihnen mitteilen, dass wir in
unseren Einladungsschreiben die Kundinnen und Kunden nicht auffordern,
einen Nachweis über Impfung oder Test vorzulegen. Beim Betreten der
Dienststelle fordern wir die Einhaltung unseres Hygienekonzepts, das
heißt Abstand, Maske und Spuckschutz im Beratungsbüro."
Anmerkung: der "Spuckschutz" - das ist vermutlich eine hochschiebbare Platte? Wie in einem Chemieraum? Ich denke, das haben etliche MA schon lange gewünscht, sicher zu sitzen... aber das ist nur meine Spekulation, ich weiß (noch) nicht, was mit Spuckschutz gemeint ist. Vielleicht sind das auch diese Gesichtsvisiere...
"im Jobcenter XXX erfolgt derzeit die Terminvereinbarung mit
Rechtsfolgenbelehrung, es besteht aber gleichzeitig keine Pflicht einen
Impf- oder Testnachweis vorzulegen. Die Nichteinhaltung der
Terminvereinbarung ohne wichtigen Grund kann somit eine Sanktion
begründen.
Bei Nichtvorlage eines "3G-Nachweises", gleichgültig, ob dieser nicht
vorgelegt werden kann bzw. nicht vorgelegt werden will, besteht die
Möglichkeit der Beratung in einem besonders ausgestatten Büro. Die Frage
an den Kunden nach dem Status der "3G-Regel" ist somit entbehrlich."
"die unten [=von Ihnen] beschriebene Praxis wird bei uns im Haus nicht praktiziert."
"Die Antwort aus dem Jobcenter XXX zu Ihrer Frage lautet "Nein"."
"im Jobcenter XXX gilt derzeit die 3G-Regel nicht. Bei uns haben
alle Leistungsbezieher Zugang zum Jobcenter. Es wird auch nicht erfragt,
ob ein Mensch geimpft, genesen oder getestet ist."
"aktuell finden persönliche Gespräche im Jobcenter xxx grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Menschen oder auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin statt. Ein Impfnachweis oder negativer Test ist keine Voraussetzung für einen persönlichen Termin. Für unsere persönlichen Gespräche haben wir besondere Beratungsplätze eingerichtet, die allen Beteiligten einen ausreichenden Schutz bieten.Das von Ihnen beschriebene Beispiel kommt in unserem Jobcenter insofern nicht zum Tragen."
"Das Jobcenter xxx ist für alle Kunden/innen ohne Abfrage des Impfstatus geöffnet und zugänglich.
Die Beratungen finden in dafür eigens ausgestatteten und den Hygienevorschriften entsprechenden Räumlichkeiten statt."
Ein Jobcenter schrieb jetzt auch von zwei Möglichkeiten: mit "3G" normales Zimmer, "ohne 3G" eigens dafür ausgestatteter Raum (vielleicht Luftfilter etc.?):
"[...]1. Für kurze Kontakte (bspw. zur Abgabe von Unterlagen, zum Identitätsnachweis etc., keine Beratungsgespräche):
Wir begrüßen Sie gerne wieder persönlich in unserem Haus, möchten Sie
jedoch auf die weiterhin notwendigen Hygieneregeln hinweisen.
• Tragen Sie bitte einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz (z. B.
medizinische Maske, FFP2), wenn Sie das Gebäude betreten, um sich und
die Mitarbeitenden zu schützen.
• Halten Sie weiterhin einen Abstand von mind. 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
• Bei vorliegenden Krankheitssymptomen setzen Sie sich bitte mit uns zur Verschiebung des Termins in Verbindung.
2. Für längere Kontakte (z.B. Beratungsgespräche, Termine im BPS, etc):
Wir begrüßen Sie gerne wieder persönlich in unserem Haus. Da Sie sich
längere Zeit im Gebäude aufhalten werden, bitten wir Sie folgende
notwendigen Hygieneregeln einzuhalten:
• Tragen Sie bitte einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz (z. B
medizinische Maske, FFP2), wenn Sie das Gebäude betreten, um sich und
die Mitarbeitenden zu schützen.
• Halten Sie weiterhin einen Abstand von mind. 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
• Sofern Sie vollständig geimpft, genesen oder aktuell getestet
sind und darüber einen Nachweis führen können, bringen Sie diesen bitte
zum Termin mit.
• Bei vorliegenden Krankheitssymptomen setzen Sie sich bitte mit uns zur Verschiebung des Termins in Verbindung.
Bei Vorlage eines Nachweises 3G kann das Beratungsgespräch ganz normal im Beratungszimmer erfolgen.
Gibt es dazu keine Aussage/ Vorlage seitens des Kunden, haben wir
besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen und Kontaktbüros im Erdgeschoß
eingerichtet. Ich denke, das ist in unser aller Interesse.
Ich hoffe, das beantwortet Ihre Fragen. Meldet sich ein Kunde nicht zur
Einladung erfolgt wie bisher eine Anhörung und ist unabhängig von dem
oben genannten Verfahren."
Die Pressestelle eines JC schrieb auch Folgendes:
im Jobcenter xxx ist die Einhaltung der 3-G-Regeln keine Voraussetzung für ein persönliches Gespräch. Wir bitten zwar unsere Kundinnen und Kunden im Einladungsschreiben einen Test oder einen Impf- bzw. Genesungsnachweis vorzulegen. Wenn die Kundin oder der Kunde einen solchen Nachweis aber nicht vorlegen kann oder will, findet das Gespräch in einem eigens dafür hergerichteten Beratungsraum trotzdem statt, ein Sanktionierungsgrund liegt bei Nichtvorlage eines „3-G-Nachweises“ also nicht vor.
Ein anderes JC schreibt: "in
den Einladungsschreiben bitten wir unsere Kundinnen und Kunden, einen
Nachweise über „3G“ vorzulegen. Wird dies von Kundinnen und Kunden nicht
erbracht oder aus anderen Gründen
abgelehnt, wird eine über 15 Minuten hinausgehende Beratung in einem
Beratungsraum mit besonderen Hygienemaßnahmen durchgeführt. Sofern
unsere Kundinnen und Kunden die Termine wahrnehmen (gleichgültig ob mit
oder ohne einen Nachweis über „3G“) liegt selbstverständlich
kein Sanktionstatbestand vor."
- es haben noch viele andere geantwortet - der Tenor ist aber immer ähnlich -
14.09.2021: interessant, was ein JC jetzt schreibt:
"[...]Die in Ihrer Anfrage genannten Regeln
gelten nur für das SGB III, für das SGB II gibt es keine Weisung. Die
Jobcenter regeln das Verfahren eigenverantwortlich.
Im Jobcenter xxx werden keinen Sanktionen auf Grund eines fehlenden "3 - G - Nachweises" ausgesprochen."
Ende Oktober: inzwischen hat sogar mein eigenes JC und einige weitere geantwortet.... to be continued... ;-)
19. Oktober:
Sehr geehrte Frau Wendt,
im Jobcenter Berlin Pankow bestehen keine Regelungen zur Vorlage eines
Impfnachweises oder einer Testbescheinigung als Voraussetzung für das
Betreten des Dienstgebäudes.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hr. XXX
Erste Fachkraft in der gE
Büro der Geschäftsführung
Sehr geehrter Herr ...
herzlichen Dank für die Antwort!
Zu Ihrer Information über meine Umfrage, die an alle Jobcenter
deutschlandweit gerichtet war:
Die Mehrheit der Jobcenter hat mir ähnlich geantwortet wie Sie - nur
einige wenige orientieren sich an 3G, verknüpfen das aber ausnahmslos
nicht mit Sanktionen, sondern bieten andere Ausweichräume oder-
möglichkeiten einer Kommunikation an oder lassen in solchen Fällen
eine Terminmeldung an der Haustür gelten.
Mich freut natürlich, wenn - auch unabhängig von der viele Menschen
belastenden Pandemiesituation - Wege plötzlich angeschaut werden,
"geeignetere Orte" zu finden, wenn es sonst einen Rechte-Konflikt in
Sachen Hausordnung gäbe (das beträfe ja z.B. auch Fragen zur
Beistandszahl und -anonymität, die ggf. in manchem Jobcenter nicht
gewährleistet ist und nur aus Kulanz nicht immer abgeprüft wurde vor
Corona).
Ansonsten habe ich weitere Fragen an Sie:
1) können Menschen derzeit das Haus zu einem Gespräch ohne Masken betreten?
1a) Wenn ja: betrifft das nur Menschen mit Attest?
1b) Wenn nein: wie wird dann mit Menschen verfahren, die ein Attest
vorweisen können?
2) Stehen Masken bereit für Besucher*innen, die ihre Maske vergessen
haben und diese auch bereitwillig aufsetzen, falls man ihnen eine
anbietet?
3) Gibt es ggf. geeignete Räume, auf die ausgewichen werden kann, wenn
jemand ohne Maske erscheint?
Anmerkung: Zu diesem Thema habe ich bisher unterschiedliche
Möglichkeiten beobachtet bei öffentlichen Verwaltungsgebäuden oder an
die Arbeitsvermittlung angegliederten Bildungsträgern.
Gibt es dazu in Ihrem Hause eine feste Dienstanweisung, wie dann zu
verfahren ist? Z.B. auch Anruf über den Wachschutz in der Abteilung,
so dass Mitarbeitende vor die Tür kommen können?
Das Sozialamt Pankow in der Fröbelstraße etwa arbeitet offenbar
generell mit "Vor der Tür" Vorsprachen und einige Jobcenter auch in
Berlin haben zumindest 2020 "vor der Tür" Termine
(Ortsanwesenheitsbestätigung, Notfall-Leistungstermin...) abgehandelt
- vermittelt über das Haustelefon des Wachschutzes.
Besten Gruß
FriGGa Wendt
freiberufliche Bildungsträgerin
die-jobtesterin.de
AW vom 02. Dezember 2021
Sehr geehrte Frau Wendt,
gegenwärtig besteht im Jobcenter Berlin Pankow eine FFP2-Maskenpflicht. Ausgenommen von der Regelung sind die in § 2 Absatz 2 der Berliner Infektionsschutzverordnung genannten Personengruppen. Bei Bedarf wird eine FFP2-Maske zur Verfügung gestellt.
Sofern keine FFP2-Maske getragen werden kann, wird, soweit erforderlich, bilateral nach einer Möglichkeit zur Durchführung eines Beratungsgesprächs gesucht. Vorzugsweise werden Telefontermine vereinbart.
Sofern dies nicht möglich oder eine Beratung in Präsenz im Not- oder Ausnahmefall unumgänglich ist, besteht die Möglichkeit, unsere sgn. Beratungsbüros zu nutzen, die infektionsschutzgerecht eingerichtet sind.
Mit der
Entwicklung der Pandemie werden auch im Jobcenter Berlin Pankow die
Verfahren fortlaufend angepasst. Bitte informieren Sie sich bei Fragen
zunächst auf unserer Internetseite unter
http://www.berlin.de/
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXX
Erste Fachkraft in der gE
Neulich kam ein Brief vom JC:
30. 01. 2022 - soeben erfahre ich von der WEISUNG aus der BA:
Zitat: "Soweit
Jobcenter aufgrund der lokal kritischen Situation der Corona-Pandemie
befristet 2G-Zugangsregelungen erlassen, erfolgen Meldeaufforderungen im
Kontext von 2G grundsätzlich ohne Rechtsfolgenbelehrung. [... ] Der
Zugang zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die in Präsenzform
durchgeführt werden, richtet sich nach den infektionsschutzrechtlichen
Regelungen der Länder. Soweit in den
Ländern 2G-Zugangsregelungen
gelten, sind Minderungen aufgrund des Nicht-Antritts oder Abbruchs einer
Eingliederungsmaßnahme im Kontext 2G auszuschließen.
Weitere
Informationen zum Zugang in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im
Zusammenhang mit den länderspezifischen 2G-/3G-(ggf. zusätzlich: plus)
Regelungen sind in der Weisung COVID19 AM4 Umgang 2G 3G Regelungen
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen PAL121 21
vom 29.12.2021 geregelt."
ganze Weisung zum Download unter: https://t1p.de/yll8d
Anmerkungen (selber erlebt): in einem Berliner Sozialamt (SGB-XII) ist es so, dass die Leute vor dem Haus draußen warten und ein Tisch für die Nummernvergabe aufgestellt ist. Die zuständigen SB kommen dann herunter/vor das Haus und laufen teilweise zwischendurch hoch, Anträge usw. zu holen.
AntwortenLöschenZur "Meldung vor dem Jobcenter" habe ich mal eine ALG-II-Betroffene begleitet, der während des harten Lockdowns irrtümlich eine Ortsabwesenheit unterstellt worden war. Der Wachschutz rief mit seinem Handy in der zuständigen Abteilung an und jemand kam, die Antragstellerin vor der Tür zu identifizieren. Es gibt m.E. genug "mildere Mittel" als einen Termin "für nicht stattfindbar zu erklären oder Leistungsbeziehende vor die Wahl zu stellen: "3G" (ggf. mit eigenen Geldausgaben) mitmachen ODER Meldeversäumnis kassieren".
Trotzdem beruhigt es zumindest in DIESER Frage einige Leute, diese Auskünfte bekommen zu haben. Ihr könnt aber im Zweifel auch selber nachfragen. Vor allem wenn wegen des neuen und ständig sich ändernden Verordnungswaldes in Sachen "Corona" Unklarheiten auftauchen.
(häufige) Fragen von vielen Seiten haben ggf. auch einen Effekt in Sachen "soweit wird es bei uns im Hause nicht kommen" - wenn etwas befürchtet wird und die Mitarbeitenden/Geschäftsführungen ihre Auskunft verschriftlichen.
Die Idiotie geht also in den Jobcentern weiter. Nun ja, die BA und ihre Jobcenter halten sich mit aller Gewalt selbst am Leben, sonst hätten wir weitere 100.000 Arbeitslose in Deutschland. Was diese Schmarotzer, die in den Jobcentern "arbeiten", wohl machen werden, wenn der Bürger endlich begriffen hat, dass diese "Behörde" dem Steuerzahler nur jedes Jahr viele Milliarden Euro kostet? Weiß jemand warum Jobcenter "Jobcenter" heißen? Weil 100.000 BA- und JC-Angestellte einen Job haben.
AntwortenLöschenMehr als 5 Millionen Hartz IV Empfänger sollten das Leben als Hartz IV Empfänger aber dennoch positiv sehen, denn sie haben seit Jahren dafür gesorgt, dass 100.000 BA- und Jobcenter-Angestellte nicht arbeitslos wurden und der oberste Chef der BA ein Jahresgehalt von 300.000 Euro bezieht. Aber irgendwann muss diese Idiotie auch mal beendet werden. Diese sogenannte "Behörde", die mit einem unglaublichen Bürokratismus und ca. 100.000 Mitarbeitern einen egozentrischen Aufwand betreibt, der in gar keinem Verhältnis zu den Vermittlungserfolgen steht, sollte endlich mal geschlossen werden.
Ja, die MA in den JC gehören - trotz teilweise massiver Arbeitsüberlastung - "ins Reich oder in die Kategorie der Arbeitslosen" - sprich wohlwollend gesagt: in das "Heer" der Menschen, die freigestellt sein könnten von Beschäftigung und sich anderweitig betätigen können.
LöschenNur, weil jeder (nicht umfänglich vermögende) Mensch einen Erwerbseinkommensplatz braucht oder alternativ eine private oder staatliche "Gnaden- oder Gönnerstelle", läuft diese "Mühle" weiter.
Die guten Impulse sozialarbeiterischer und gemeinwohlorientierter bis hin zu therapeutischer Einbeziehung von Menschen in Situationen, in denen sich ihr persönliches Leben verbessern soll, werden durch dieses Zwangskontrukt an vielen Stellen zerstört. Immerhin gibt es (ehemalige) MA, die sich davon nicht brechen lassen und sogar die Widerstand Betroffener befürworten.
Ich habe daher - unabhängig davon ob ich in den BT gewählt werde - vor, die Jobcenter umzugestalten: https://bewerbungstrainingfuerdenbundestag.blogspot.com/p/plane-zur-nachnutzung-des-jobcenters.html
In den Worten meines "gesellschaftspolitischen Geschäftspartners" Michael Fielsch ausgedrückt:
"Macht aus Jobcentern Therapiezentren!"
Der Steuerzahler muss ja nicht nur jährlich einige Milliarden Euro für die Bundesagentur für Arbeit (JC-Gebäude, Löhne etc.) aufbringen, er wird auch noch "zur Kasse gebeten" um Niedriglöhne aufzustocken. Wir haben ca. 10 Millionen Bürger*innen in Deutschland, die für weniger als 12 Euro die Stunde arbeiten gehen müssen. Viele Milliarden Euro werden deshalb jährlich aus Steuermitteln aufgewendet, um nicht existenzsichernde Arbeit aufzustocken. Die Gesellschaft subventioniert also schon seit vielen Jahren Arbeitgeber, die ihren Angestellten nur Niedriglöhne zahlen. Und wer sorgt seit Jahren dafür, dass die Ausbeutung von arbeitslosen Menschen - aber auch die Ausbeutung des Steuerzahlers - die Gewinne der Reichen seit Jahren ansteigen lässt? Die Frage war leicht zu beantworten. Es ist natürlich die Bundesagentur für Arbeit (BA), die im Auftrag der neoliberalen Politik aus unserem Sozialstaat ein Monopolyspiel für die Reichen gemacht hat. Und wer liefert den Firmen die Arbeitssklaven "frei Haus"? Auch diese Frage ist leicht zu beantworten, denn das Monopolyspiel funktioniert natürlich nur, wenn man vorher flächendeckend Hunderte von Jobcentern über Deutschland "auskotzt", damit die Jobcentern in ganz Deutschland "tätig" werden können.
LöschenDieses kapitalistische System soll anscheinend solange wie möglich am Leben erhalten werden, auch wenn die CO2-Konzentration in der Atmosphäre durch das klimaschädliche Wirtschaftswachstum jetzt schon bei 420 ppm angelangt ist. Anstatt endlich darüber nachzudenken, dass wir im 21. Jahrhundert ein anderes Wirtschaftssystem brauchen, das keine Menschen mehr ausbeutet und den Planeten mit dem ausufernden Wirtschaftswachstum langsam aber sicher in eine Dampfsaune verwandelt, wollen diese Kleingeister aus der Politik immer so weitermachen.
Jobcenter zu Therapiezentren machen ???
LöschenDas sind sie doch schon die ganze Zeit - mit ihren ganzen Maßnahmen !
Da gibt es bei denen doch Heerscharen von schlauen Psychologen, die ständig darüber nachgrübeln, wie sie die Arbeitslosen (und besonders die Langzeitarbeitslosen) in Arbeit motivieren können. Ich glaube, die haben da bereits schon alles durchprobiert !!
@ Andreas
LöschenWenn die "Heerscharen von schlauen Psychologen", die in den Jobcentern arbeiten (müssen), einen echten Job hätten, dann müssten sie sicherlich nicht den Arbeitslosen das Märchen erzählen, dass es in Deutschland noch genügend Jobs gibt. Die Wahrheit ist doch, dass in den Jobcentern schon viele arbeitslose Akademiker "arbeiten", die in einem 3-Tage-Kurs beigebracht bekamen, wie man arbeitslose Menschen schikaniert, drangsaliert und ihnen ihre bürgerlichen Rechte entzieht. Wie man sieht, haben selbst Akademiker heutzutage nur noch die Wahl zwischen einem Sklavenaufseherjob im Jobcenter oder die Arbeitslosigkeit.
Diese sogenannten "Hilfsmaßnahmen", die einige Langzeitarbeitslose vor Corona machen mussten, haben ja auch schon längs das Märchen entlarvt, dass es für Arbeitslose noch genügend Jobs gibt, von denen ein Mensch existieren kann. Wäre es nicht ehrlicher von den Politikern, endlich einmal zuzugeben, dass wir in dieser digitalisierten Welt kaum noch Arbeit für echte Menschen haben? Ingenieure und Informatiker sind gerade dabei mit Computeralgebra die Bewegungsabläufe autonomer Roboter zu perfektionieren; also die Roboter, die demnächst auch den letzten Arbeiter am Fließband noch wegrationalisieren - und die KI sitzt ja auch schon in den Startlöchern. Politiker spulen aber immer wieder ihr altes Lied ab, dass man nur „Hindernisse“ aus dem Weg räumen muss, um an die guten Jobs zu gelangen - obwohl selbst die Hilfsarbeiterjobs langsam Mangelware werden. Dass mit Halbleitertechnologie gerade die Arbeitswelt total verändert wird und frech "Industrie 4.0" genannt wird, davon haben Politiker anscheinend noch nie etwas gehört.
Vor Corona waren die "Weiterbildungsinstitute", die man aber eher als teure Verwahranstalten bezeichnen sollte - um die Statistik zu schönen - immer sehr voll. Jobcenter schickten Arbeitslose nämlich gerne in solche Sinnlosmaßnahmen, weil man dann auf einen Schlag zigtausende Arbeitslose aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden lassen konnte. Am Monatsanfang konnte die Bundesagentur für Arbeit (BA) dann die geschönte Arbeitslosenstatistik dem naiven Bürger wieder in den Mainstreammedien präsentieren. Nach Corona wird dieser Irrsinn auf Kosten der Steuerzahler wohl weitergehen - aber darüber macht sich der naive Bürger merkwürdigerweise keine Gedanken.
Jaaa - Coroooona. Dieses Corona ist schon so eine Sache. Seit Corona...
LöschenDieses Corona hat in der Politik ja auch regelrechte philosophische Blüten hervorgebracht.
Zum Beispiel: "Das Eine ist das Eine, und das Andere ist das Andere !"
Ich glaube, diesen philosophischen Grundsatz werden sie wahrscheinlich auf alle Politikfelder nun anwenden !?!
Das sie mit diesen Maßnahmen dann die Hartz4-Bezieher dann immer auch aus der Arbeitslosenstatistik heraushohlen können tun, ist schon das Eine; aber das Andere ist schon auch, dass die sich schon auch relativ ernsthaft ´nen Kopp machen, wie sie (besonders) in Langzeitarbeitslosen ein Motivationsfeuer entfachen können.
Das sieht z.B. so aus, in dem sie recherchieren wie sehr erfolgreiche Menschen leben - wie sie kurz vor ihrem Erfolg gelebt haben. Dann kriegen sie z.B. heraus, dass ein bestimmter berühmter Sportler gerne als Ausgleich malt (Hobby - Bilder malen). so kommt es dann dass die Arbeitslosen z.B. ein Malworkshop verpasst bekommen. Die Idee/Hoffnung dahinter: Der erfolgreiche Sportler braucht dieses Malen - also braucht das malen auch Erfolg im Sport (oder was auch immer). Sie glauben/hoffen, es gibt da so eine gesetzmäßige Wechselbedingung. Und DIE würde dann schon reichen (hoffentlich) !
Naja, und das hat dann schon einen sehr (naja manipulativ) therapeutischen Charakter.
"... in Langzeitarbeitslosen ein Motivationsfeuer entfachen können. Das sieht z.B. so aus, in dem sie recherchieren wie sehr erfolgreiche Menschen leben - wie sie kurz vor ihrem Erfolg gelebt haben."
LöschenDas nennt man "Wahrsagerei". Und genau so kommen mir die Leute aus den Jobcentern auch vor. Und der Oberwahrsager Scheele bekommt für den Blick in die Glaskugel ein Jahresgehalt von 300.000 Euro. Das einige "Motivationsfeuer", was für die BA-Vorstände interessant ist, ist die Fortführung des Hartz IV Systems, damit sie weiterhin ihr lukratives Gehalt vom Steuerzahler bekommen.
30. 01. 2022 - soeben erfahre ich von der WEISUNG aus der BA:
LöschenZitat: "Soweit Jobcenter aufgrund der lokal kritischen Situation der Corona-Pandemie befristet 2G-Zugangsregelungen erlassen, erfolgen Meldeaufforderungen im Kontext von 2G grundsätzlich ohne Rechtsfolgenbelehrung. [... ] Der Zugang zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die in Präsenzform durchgeführt werden, richtet sich nach den infektionsschutzrechtlichen Regelungen der Länder. Soweit in den
Ländern 2G-Zugangsregelungen gelten, sind Minderungen aufgrund des Nicht-Antritts oder Abbruchs einer Eingliederungsmaßnahme im Kontext 2G auszuschließen.
Weitere Informationen zum Zugang in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Zusammenhang mit den länderspezifischen 2G-/3G-(ggf. zusätzlich: plus) Regelungen sind in der Weisung COVID19 AM4 Umgang 2G 3G Regelungen arbeitsmarktpolitische Maßnahmen PAL121 21
vom 29.12.2021 geregelt."
ganze Weisung zum Download unter: https://t1p.de/yll8d
JC-Mitarbeitende, die ihr Ding schon jetzt im spagat zwischen Vorgaben und innerem Wunsch, Menschen echt zu helfen, gut machen, werden auch weiterhin gute Ideen haben - sie werden Projekte hochziehen, die sie sich jetzt nicht getrauen auszusprechen oder für die kein Raum ist. Sie werden die beliebten Agenten sein, die Leute von sich aus anrufen: "hey, ich brauch nen (sommer)job! Hast Du was für mich?" oder "wo kann ich dies oder jenes lernen?" und sie werden ggf. wo noch nötig Buchhaltung, Orga, aber vor allem freiwillig (Berufs)beratung machen, für Menschen jeden Alters. Ohne Sanktionen und wo man an einer Sache mitwirken darf, wird das richtig Spaß machen. Wenn wir Bringpflichten erfüllen, dann die der Natur, dass unsere Arbeit nicht mehr ständig neue Ressourcen aufbraucht und Abgase one-way in die Welt stößt, nur damit wir in unserer eigenen Wohnung mit steigender Miete noch verweilen dürfen. Dieser Irrsinn muss geheilt werden.
AntwortenLöschenMenschen müssen - auch rückwirkend - für das seelische Leid und die materiellen Schäden entschädigt werden. Auch die Mitarbeitenden, die hoffentlich spätestens dann realisieren, was geschehen ist.
„Sie werden die beliebten Agenten sein, die Leute von sich aus anrufen: "hey, ich brauch nen (sommer)job! Hast Du was für mich?" oder "wo kann ich dies oder jenes lernen?" und sie werden ggf. wo noch nötig Buchhaltung, Orga…“
AntwortenLöschenJa genau von SOWAS in der Art haben schon die Jobcentermitarbeiter und -Chefs da bereits mal vor Einführung der Sanktionen geträumt… !! :-)
Übrigens: es gab ja auch in Österreich auf einschlägig "Maßnahmenkritischen" Nachrichtenseiten die Befürchtung oder Behauptung, dass "Arbeitslose ihren Impfstatus offen legen müssen und ggf. wegen fehlender "Impfbereitschaft" die Leistungen gekürzt werden - sofern der Job an die Impfung gebunden wäre". Ein Anwalt hat sich dazu erkundigt und sagt klar: "NEIN, rechtlich geht das gar nicht!"
AntwortenLöschenhttps://cdn.mediarebell.com/upload/videos/2021/09/pjhgE2RZn8kV4zcqBppo_17_ea977ed686f9184b09f78104ac575bd6_video_240p_converted.mp4
Wenn ganz klar in meiner Einladung zum Meldetermin vermerkt ist, dass ich nur Zugang unter 3G Regeln erhalte kann ich dann diesem Termin fernbleiben und wenn ja und ich eine Sanktion erhalte mich Rechtlich Erfolgreich dagegen wehren?
AntwortenLöschenIch bin ungeimpft und habe eine Maskenbefreiung die ich aber dem Jobcenter nicht vorlegen möchte.
Viele Grüsse an alle aus dem Landklreis Esslingen und bleibt alle gesund. Auf bessere zeiten....
schau mal auf meinen heutigen Post:http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2022/01/keine-sanktionen-wegen-nicht-moglicher.html
LöschenEine Möglichkeit ist,hinzufahren u.vor der Tür die meldepflicht zu erfüllen u.dann halt sich schriftlich bestätigen zu lassen dass man da war u.der Zutritt wegen Kollision drei G/Grenzen der Mitwirkung nicht gewährt wurde.
Das ist aber keine Garantie,ggf.klärt sich sowas im Zuge des Tatsachenschaffenden Verwaltungshandelns erst bei einer "Anhörung",ich erteile keine rechtsberatung.
Sonst nimm deine persönlichen Ansprechpartner dort in die Pflicht dir eine für den Einzelfall passende Auskunft zu geben.
Es wäre sehr wichtig für mich wenn mir jemand darüber etwas sagen könnte da ich in 3 Tagen den Termin habe.
AntwortenLöschenIch habe mehrfach gefragt ob ich den Meldetermin bzw meine neue EGV auch per email besprechen kann, weil ich gerne alles Schriftlich hätte und keinen Zeugen habe der Vor Ort mit kommen könnte, darauf hin kam nur entweder telefonische Bertatung oder Persönlich vor Ort ich wollte abder gerne alles schriftlich abklären habe ich dazu ein Recht?
Kann ich dem Meldetermin fernbleiben wenn in meiner Einladung der Hinweis Zugang nur unter 3G möglich ist, das Jobcenter weiss das ich weder geimpft bin aber mich auch nicht testen lassen wedre für so einen Termin.
Kann ich dem Termin vernbleiben wo ja klar ist dasich nur Zutritt mit 3G bekomme wie es ganz klar dem Schreiben zu entnehmen ist?