Dienstag, 1. Oktober 2024

Abgabebestätigungen in Jobcentern

Nach einer sehr langwierigen Odyssee in mehreren Terminen (einem etwas anderen "Marsch durch die Instanzen") durch viele Abteilungen des Jobcenter hat ein*e Antragstellende*r folgende Information schriftlich ausgehändigt bekommen:


"

Empfangsbestätigung Unterlagen

Sehr geehrte[...]

auf Wunsch händigen wir Ihnen bei persönlichen Vorsprachen bei uns im Haus eine Empfangsbestätigung aus, dass Unterlagen eingereicht wurden.


Mit freundlichen Grüßen [...]

"

Anmerkung/Ausblick dazu unten.

Das Schriftstück ist unterschrieben und ich habe es bei der betreffenden Person einsehen können.

Wie mühsam es ist wieder alten Usus (wenn auch nicht wirklich "allgemeingültig verbrieftes Anspruchsrecht" gewesen) durchzusetzen? "Früher", bis ins letzte Jahr hinein, war das meistens möglich!

Hinter dem Deckmantel der "Digitalisierung" haben vielen Jobcenter ihre Post(annahme) Stellen abgebaut bzw. für alle, die nicht offziellen Postzustelldiensten angehören***, nicht (mehr) zugänglich gemacht.

Es werden in der Regel nicht mehr von Menschen (an einem Empfangstresen) persönlich/per Boten eingereichte Dokumente angenommen und der Eingang "gerichtsfest quittiert", sondern die Leute werden auf Briefkästen (die natürlich nichts quittieren) sowie auf "das digitale Postfach" verwiesen - da zudem auch Faxe und Mails "abgebaut" oder "abgeschafft" werden sollen**

Viele Jobcenter (in Berlin) haben zudem Tablets, mit denen Dokumente direkt vor Ort fotografiert werden können. Als "Beleg" erhält man jedoch auch hier keinen Gerichtsfesten Nachweis - man muss sich dann ggf. mit einem eigenen Handy/einer Kamera den Vorgang abfotografieren oder den Bildschirm abfotografieren, der das hochgeladene Dokument zeigt.

Ebenso gibt es Scanner, die Seiten in begrenzter Anzahl einscannen und intern hochladen - wofür man eine Art Kassenbon bekommt, auf welchem lediglich die Anzahl der Seiten vermerkt ist, nicht WAS man dort abgegeben hat. Also alles nicht wirklich gerichtsfest.

Unterlagen verschwinden zudem noch immer - trotz all dieser technisch (vermeintlich) einfacheren Wege, heißt es oft auf Nachfrage (wenn jemand auf Geld oder Bescheid wartet) "wir haben keinen Antrag/keine Info von Ihnen dazu vorzuliegen".

** der Autorin wurden dazu sogar interne Hinweise mitgeteilt, die besagen, dass Mails als "nicht eingegangene Informationen" gewertet werden - ergo die Mail nicht in die Akte kommt und was nicht in der Akte/dem Datensatz angelegt ist, hat "nicht stattgefunden" oder ist "nicht mitgeteilt" (ggf. ist man dadurch "säumig" und hat das Nachsehen).

Selber habe ich das natürlich nebenher ausprobiert. In meinem Jobcenter wurde eine Mail von mir, die ich gewohnt an mehrere Abteilungen schickte, innerhalb weniger Stunden nicht nur gelesen, sondern auch (zielführend) beantwortet.

In wie weit das (noch) "allgemeiner Service" im Jobcenter Pankow ist, kann ich nicht sagen. Aber es ist zumindest ein Hinweis darauf, dass es (Stand September 2024) durchaus möglich ist.


*** dazu stünde an, dass private Bot*innen und private (klein)gewerbliche Postzustellende gerichtsfeste Dokumentenzustellung "wie per Einschreiben und Rückschein" oder "wie es früher am Tresen ging" tätig werden und ggf. ihre Gleichstellung einfordern - allein schon um Marktdiskriminierungen auszuschließen (das Jobcenter kann nicht wirklich die Poststelle schließen für Zustelldienste außerhalb der Deutschen Post oder Hermes etc.!?) 

Auch das KOSTENSPARENDE in eigener Sache seine Briefe zustellen, statt ein (teures) Einschreiben nebst Rückschein bei der Post zu kaufen, sollte eher dem Regelsatz entsprechen - oder man beantragt für die Einschreiben Mehrbedarf?! Wird man dann "ausschließlich auf den digital(Postfach)-Weg verwiesen, könnte ein entsprechend leistungsstarker Computer/Smartphone beantragt werden, der datensicher NUR für Jobcenter-Post genutzt wird, ohne private oder geschäftliche Belange damit "zu mischen"...

Greift das Thema gern auf und wartet nicht nur auf "die jobtesterin"! Danke


Eine in dieser Angelegenheit weiter zu erforschende Frage ist, wie der Terminus in diesem Schreiben "persönliche Vorsprache" in der Praxis zu interpretieren ist.

Findet eine persönliche Vorsprache schon in dem Moment statt, in dem man am Anmeldeschalter seinen Wunsch auf Abgabe von Unterlagen äußert, um eine Empfangsbestätigung zu erhalten, oder ist die persönliche Vorsprache erst dann gegeben, wenn man um einen (im Sinne des Datenschutzes vertraulichen) Termin gebeten hat und dazu in einen anderen (separaten) Raum außerhalb des Empfangs gebeten worden ist?

1 Kommentar:

  1. ***Unterlagen verschwinden zudem noch immer - trotz all dieser technisch (vermeintlich) einfacheren Wege, heißt es oft auf Nachfrage (wenn jemand auf Geld oder Bescheid wartet) "wir haben keinen Antrag/keine Info von Ihnen dazu vorzuliegen".***

    Jobcenter verfügen über ein 'Schwarzes Loch', dass alle Briefe und kopierten Dokumente ihrer "Kunden" (beim Jobcenter ist der Kunde noch 'König oder Königin' - *LOL*) auf Nimmerwiedersehen verschwinden lässt. Man hatte ja mal gedacht, dass es mit dem Bürgergeld jetzt besser wird, aber es wird wohl alles noch schlimmer. Eine gerichtsfeste Dokumentenzustellung möchte das Jobcenter ohnehin nicht haben, denn dann können sie ihre "Arbeit" ja nicht mehr im Sinne des Systems machen. Und wie diese Arbeit der Jobcentermitarbeiter aussieht, das muss ich hier sicherlich nicht erklären.

    Raider „Hartz IV“ wurde nur in Twix „Bürgergeld“ umbenannt, aber der alte 'Schikane-Apparat' ist immer noch da und soll sogar noch schlimmer gemacht werden.

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