Klageverfahren Normenkontrollverfahren gegen die SARS-COV-2-Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern (v.a. wegen "Einreiseverboten und Ausreiseverpflichtungen")

im Frühjahr 2020 erhob ich eine Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern wegen der dortigen Coronaverordnung, die alle nicht-erstwohnsitz-gemeldeten Menschen aus dem Bundesland verdammt oder zur sofortigen Ausreise aufrief.

Ich hielt mich damals gerade selber in Mecklenburg auf als Berlinerin, die aber gebürtig in Schwerin, der Hauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns, ist. Während meines Aufenthalts kam es (auch angestoßen durch mein eigenes öffentliches Meinungsäußerungsverhalten und meine Kommunikation mit Polizist*innen) zu einer Personalienfeststellung und nachfolgend einem Bußgeldbescheid über 178 EUR. Dazu aktueller Stand: das Verfahren wurde zu Lasten der Staatskasse eingestellt. 178 EUR waren offenbar ein "Bußgeldbescheid für den Mülleimer":
https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2020/08/bugeldverfahren-wegen.html


Meine oben erwähnte Normenkontrollklage gegen die "Abschiebe"Verordnung aus MV läuft noch. Jedoch haben zig Anwälte einer anderen namhaften Kanzlei die Gegenseite, das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten. Ich suche akut nach einem oder einer Anwält*in, einer Kanzlei, Vereinigung etc., die die Prozesskostenhilfe (PKH) einstreichen und mich formal unterstützen würde, ohne meine eigenen Ambitionen zu unterlaufen - sprich verlässliche Kommunikation und Erreichbarkeit für mich, sprich keine Einbettung meiner Klage in völkische oder komplette Covid-Verleugnungs- Absichten.
Interessierte Anwält*innen oder Kanzleien dürfen sich gern melden unter: friggawendt ät gmail com

 

Hier mein Anwaltsgesuch bzw. Motivationsschreiben

Hallo liebe Anwält*innen,

wer möchte in diesem Fall aktiv werden?


Klageverfahren/Normenkontrollverfahren gegen die SARS-COV-2-Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern (v.a. wegen "Einreiseverboten und Ausreiseverpflichtungen")

Ich habe PKH bewilligt bekommen, um meine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern zu führen.
Dort habe ich mich als gebürtige Schwerinerin und seit 20 Jahren Wahlberlinerin überrumpelt von den Coronamaßnahmen im Frühjahr aufgehalten, weil das für mich privat damals die sinnvollste Alternative war das Ungewisse abzuwarten.

Als der Lockdown kam, erließ das Land M.-V. die Regel, dass alle ohne Erstwohnsitz abzuhauen hätten, ohne das im Detail zu regeln.
Es gab Hinweise in Presse, Medien und beim "ertappt werden" oder "aufgegriffen werden" wenn man ein falsches Kennzeichen hatte etc. pp.
Als Gründe des Verweilens wurden nur bestimmte Dinge genannt, denen ich formal nicht entsprach bzw. welche von einer Deutungshoheit abhingen.
Ich nahm mir aber heraus, selber unter den äußeren Umständen das subjektiv beste für mich und andere zu entscheiden und meine Mündigkeit darüber niemand anderem zu übertragen.

Ich telefonierte mit Corona-Maßnahmen-Hotlines und man sagte mir, ich müsse mich sofort nach Berlin begeben und dürfe nicht länger im Lande verweilen - auf eigene Kosten und ausschließlich mit dem ÖPNV - eine abschiebung pardon Abholung diskret durch Angehörige aus Berlin mit deren Nummernkennzeichen lehnte man ab und es gab auch kein Angebot einer Kostenübernahme, da ich sonst z.B. mit Mitfahrgelegenheiten, billigtickets etc. reise und zudem gerade ebenfalls pleite war durch coronabedingt fehlendes Geldverdienen neben Hartz IV.
Ich leistete der Anweisung bewusst nicht Folge, erhob Klage und als ich ein paar Tage später eine Art Demo und Polizei zufällig in Schwerin entdeckte, stellte ich mich als Einzeldemo hin und rief laut, als Berlinerin gegen die Verordnung zu klagen, die derzeit meinen Aufenthalt kriminalisiere.
Die Polizei stellte daraufhin freundlich meine Personalien fest und später erhielt ich einen Bußgeldbescheid über 178 EUR, gegen den ich Einspruch einlegte. Das laufende Verfahren fügte ich dem Normenkontrollverfahren anbei, um es durch die persönliche Beschwertheit zu ergänzen.
Monate später bekam ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, die diesen Bescheid nun in einem Strafverfahren beurteilen sollte, dass zu Lasten der Staatskasse das Verfahren eingestellt worden sei.

Nun meldet sich das OVG Meck-Pomm aus Greifswald. Es haben nicht nur namhafte Anwälte die Verteidigung des Landes MV gegen mich (eine totale Lain in Jurafragen) übernommen, sondern man fragt auch ob ich nun eine Klagevertretung hätte. Ich habe bisher niemanden, der sich offiziell dazu bekennt. Ich erteile das Mandat nur jemandem, der in meinem Sinne unterstützt und vorrangig "Postkasten und Übersetzungehilfe Jura-Frigga-Deutsch für mich ist.
wie gesagt, PKH IST BEWILLIGT seit langem.
Bedingung: mit mir wird alles im Vorfeld abgesprochen, kein schriftsatz geht ohne meine Genehmigung raus, meldungen des Gerichts gelangen umgehend als Scan oder mitteilung zu mir...  sprich ich brauche nur jemanden, der die Kosten abgreift und formal mich vertritt alldieweil ich nicht selber Normenkontrollklagen als simple Bürgerin führen darf.

Wer hat Lust?

Bewerbungen gern bis nächste Woche hier an mich ;-)
Darf man auch mehr als einen Anwalt benennen? Das Land MV hat ja einen ganzen Haufen bestellt... darf ich mehr abrechnen?
Ich selber habe NULL Budget für sowas - irgendwelche Gelder auch versteckte kann und werde ich nicht ersetzen, nur die PKH ist vorhanden.

Besten Gruß
FriGGa Wendt

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Weiteres für die, die ihn noch nicht kennen, zum Hintergrund meiner Person, in Bezug auf Corona, sowie meine persönlichen Umstände und Ausrichtungen - falls das für Sie relevante Entscheidungskriterien sein sollten:

Ich war im Frühjahr 2020 privat in meiner alten Kindheitswohnung [...] in Schwerin.

Für gewöhnlich beziehe ich Honorare aus vorrangig Arbeit im Bildungswesen mit Menschen in Berlin (was damals pausierte) und stocke Hartz IV auf. Ich mache unbezahlt für andere engagiert und aus innerem Impuls privat viel am Rechner, lese, schreibe, nerve Politiker oder organisiere Kampagnen zum Bedingungslosen Grundeinkommen, Hartz IV oder verbreite herrschaftskritische News oder Aufrufe für Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit, Emanzipation und gegen Benachteiligung Diskriminierter. Neben Sexismus, Rassismus usw. sowie einer Auflösung dessen interessiert mich vor allem die Diskriminierung über den konventionellen "Arbeitsbegriff", eingeengt auf Lohnerwerbsabhängigkeit, bzw. die Überwindung dessen. Mich interessiert die Ressourcengerechtigkeit und die Erforschung und der Ausbau der Freibestimmung des Individuums in der Praxis.
Über meinen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern wie alle anderen persönlichen und privaten Lebensentscheidungen hat meiner Weltanschauung nach auch im Falle der Pest kein Amt dieser Welt pauschalisiert und fremdverfügend zu entscheiden.

Ich habe übrigens nichts gegen Impfungen oder Digitalisierung, wohl aber massiv etwas gegen damit verknüpfte (hypothetische) Zwänge und bin für transparente, nicht an Profit interessierte Medizin und Wissenschaft (nicht nur) in diesen Belangen.
Ich habe nichts gegen Luxuswohnungen, wohl aber gegen Verdrängung und (steigende) Mieten. Ich habe nichts gegen moderne Technik - wohl aber etwas gegen die entschädigungslose Entsorgung des arbeitenden Menschen und gegen Raubbau an der Natur sowie den Ausbau von wirtschaftsfreiheit und Menschen-unfreiheit über Technik.
Ich habe nichts gegen Corona-Eindämmungsversuche und kreative gern auch mal von "oben" beworbene (akut)Ideen dazu und komme selber auf Ideen wie damals auf Selbstbau-Masken usw., wohl aber hab ich was gegen autoritäre Verfügungen über den Körper und intimste privateste Entscheidungen des Individuums hinsichtlich Aufenthaltsort, Lebensgestaltung und Risikenpriorisierung - wer trifft wen wie und wann und warum - das hat niemand außer den Beteiligten selbst zu entscheiden.
Ich trage zwar lieber 5 Masken aufeinander und laufe mit einem Zollstock durch die Gegend, wenn ich Leute treffe, die von sich aus keinen "Nähe-Konsens" mit mir eingehen wollen, als pauschalisiert fremdverfügt oder über zweifelhafte Tests in (meinen) vier wänden eingesperrt und hinsichtlich meiner sozialen Interaktionen überwacht zu werden, aber wegen meiner kann man auch alle Leute in Ruhe lassen, die aus welchen Gründen auch immer keine Maske aufsetzen wollen oder miteinander kuscheln. Von mir aus soll dagegen das risikogefährdete Individuum ein Recht auf Selbstschutz haben und keiner soll sich gegen seinen Willen  in seine persönliche Schutzzone drängeln. Masken sollen sofern sie wirklich schützen, dann auch gern verwendet werden, nicht aber als freibrief, andere, die gern mehr Abstand möchten, mit unterwünschter Nähe bedrängen zu dürfen.
Meine Forderung ist: es soll jedem eine Wohnung zur Verfügung stehen, in die er sich zurückziehen kann, und jedem das Recht auf Fernbleiben von einem Lohnerwerbsprozess oder anderen Pflichtterminen eingeräumt werden, wenn eine hochansteckende und potentiell als gefährlich eingestufte Krankheit herumgeht. Corona kann da zum Anlass für längst überfälliges genommen werden hinsichtlich dieser Rechte und Ansprüche - statt dass es für einen Überwachungs-, Kontroll- und Regulierungswahn mittels Strafen benutzt wird.
Gern soll auch endlich das Recht - nicht die flächendeckende Pflicht - für ein Homeschooling oder freie Bildung ohne schulhausanwesenheitspflicht umgesetzt werden.
Ich bin für das Recht aller Kinder (und auch Erwachsenen!) auf Bildung, Eltern dürfen dies nicht vorsätzlich behindern - Kinder sollten aber auch bereits selber nein sagen dürfen zum ständigen Schulhausanwesenheitsthema, wenn ihnen das nichts gibt oder sie dabei keine Freude und keinen effektiven Wissenszuwachs erleben und sie sich an anderen Orten (phasenweise) wohl(er) fühlen.
Bill Gates ist nicht meine Feindbildprojektion. Seine ambivalente und nicht nur von ihm selber erkämpfte Rolle in der WHO ist für mich vielmehr ein weiteres Symptom für einen in sich fehlgestellten Mechanismus. Kapitalismuskritik beginnt und endet nicht in einer verflachten Dämonisierung so einer Einzelperson in einem komplexen Weltsystem, an welchem wir eben über die Gruppendynamiken alle beteiligt sind, nichts desto trotz verzichte ich nach meiner bisherigen Kenntnis gern auf die geplanten Impfstoffe gegen Covid 19. Gibt es eine Impfung, muss die in jedem Fall absolut freiwillig sein.

Eine Fixierung auf Bill Gates finde ich in dem gesamten Prozedere nicht konstruktiv. Klar bietet er sich plakativ als Mäzen der WHO an, eine Impffixierung mit Offenheit mancher Politiker*innen für Zwangsimpfmaßnahmen pauschal zu kritisieren - doch stärkt dieses Bild auch Gruppen und "Lager", die eben auch andere Eigenziele verfolgen für eine Welt, die noch weniger mit Freiheit gemein hat als das, was wir von "vor Corona" kannten, oder das, wogegen sich derzeit von gar nicht wenigen auf unterschiedlichste Weise empört wird.

Eine Identifikation mit oder "vor den Karren spannen" für rechtsgerichtete oder konservative oder patriarchalische Bewegungen, die sich derzeit stark in die Freiheitsfragen angesichts Corona eindrängeln und das für sich vereinnahmen, lehne ich ab.

Mein Fokus in o.g. Klageverfahren ist der kreative Protest gegen eine autoritäre und aus meiner Sicht völlig entglittene Obrigkeitsdoktrin mit innerstaatlichen Abschiebungserwartungshaltungen - lehne ich doch bereits Abschiebung, für gewöhnlich für Leute aus anderen Herkunftsländern - deutlich ab.
Ich beklage dennoch in Gänze das Maßnahmenpaket in der Form, wie es als "gewalterlass" der Bevölkerung übergeholfen wurde - ich möchte keine Beweisketten, die die Pandemie verleugnen oder auf einer "Verharmlosung" abstützen, sondern die die Freiheitsrechte und die persönliche Autonomie in den Mittelpunkt stellen, notfalls auf die formale unzulässigkeit der Erlasse verweisen, weil ich das in sich stimmiger finde.
Damals als die Erlasse verhängt wurden, war nach Stand damaliger Wissenschaft von einer recht hohen Gefährlichkeit im Einzelfall auszugehen und ich kann "übervorsicht" verstehen - lehne aber wie gesagt den gegen das Individuum gerichteten autoritarismus ebenso pauschal ab, wie er verhängt wurde.

 

Übersicht: Kollisionen der klägerin mit den "Corona-Maßnahmen"

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