Samstag, 29. August 2020

Bußgeldverfahren wegen Coronamaßnahmenverstoß "illegaler Aufenthalt in Meck-Pomm" eingestellt

Sich fügen heißt lügen - sich wehren heißt klären?

...oder zumindest sich durchsetzen:

 
Damit war mein Einspruch gegen den Strafzettel über 178 EUR wegen "illegalen Aufenthalts in Mecklenburg-Vorpommern" erfolgreich auf zweiter Ebene.

Es das Verfahren war nach meinem Einspruch an die Staatsanwaltschaft gewandert.

Es gibt ein paar Theorien: war es aus Bequemlichkeit? Aus Gewissheit, dass dieses Geld von mir zu holen nur Mühe macht ggf. mit Gerichtsvollzieher oder Beugehaft etc., was die "Vorkasse" erstmal teurer macht, auch wenn man mir die Kosten für später mal aufschreiben würde?

Oder war es Einsicht, dass rückständige autoritäre Maßnahmen der "Obrigkeit" gegen den Menschen sich nicht lohnen und vor allem nicht im Sinne der Gesundheit sind und nicht mit der Pandemie begründet werden können? 

Lustiges Detail: Leider schreiben sie im Bescheid in meinem Datensatz nicht meinen GEBURTSORT, der nämlich SCHWERIN ist. Vielleicht weil das NOCH PEINLICHER wäre eine gebürtige Schwerinerin aus ihrer Heimat "abzuschieben" und das nebenher zu dokumentieren...

An sich erstmal danke für die gute Unterhaltung - damit ist jedoch auch meine eigene Klage gegen die freiheitseinschränkende Verordnung, v.a. die "verlasst das Land"Klausel wieder ein rein "theoretisches Unterfangen" - ich selber bin ja nun nicht mehr "belastet".

 


5 Kommentare:

  1. Na ja - die Sache wäre vor Gericht ja höchst interessant geworden.
    Deswegen kann ich Dir gar nicht gratulieren ...
    Dass aber das Recht in Deutschland noch ab und zu geachtet wird -
    das ist ein Berliner Kindl wert ... ;-)

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    1. Danke, so ist das halt mit Forschung, nicht jedes Ergebnis ist spektakulär ;-) Aber wenn, dann ist die Sache immerhin ein DACHS-Bier Wert zur Finanzierung des Grundeinkommen für alle:

      http://www.grundeinkommen-fuer-alle.org/jetzt-gibt-es-das-passende-bier-fuer-die-kommende-bge-revolution/

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  2. "Es gibt ein paar Theorien: war es aus Bequemlichkeit? Aus Gewissheit, dass dieses Geld von mir zu holen nur Mühe macht ggf. mit Gerichtsvollzieher oder Beugehaft etc., was die "Vorkasse" erstmal teurer macht, auch wenn man mir die Kosten für später mal aufschreiben würde?"

    Vielleicht hat sich auch einfach nur der Verstand im Amtsgericht Schwerin gemeldet und man hat dort genug von sinnlosen Gerichtsverhandlungen, besonders wenn sie gegen die eigenen Bürger gerichtet sind. Wäre es nicht schön, wenn der Verstand sich auch in den Sozialgerichten und der Bundesagentur für Arbeit einmal zu Wort melden würde, damit diese unwürdigen "SGB-II-Spiele", die man seit Jahren gegen 5 Millionen Bürger (Hartz IV Empfänger) spielt, endlich mal ein Ende haben?

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    1. Ja wäre es. :-)
      Abstands u.anstandsbewusstsein das dieser Tage trainiert wird,würde das schon seit über 15 Jahren Gebieten :-)

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  3. Du bist eine der wenigsten, der/die gegen solch ein Bußgeld wegen Verletzung von - ja von - von was eigentlich genau… !?
    Von Coronamaßnahmenregeln ? Von Coronaverordnungen ??
    Diese sogenannte “Coronaverordnungen“ sind irgendwelche Verordnungen, die unser Staat da mal einfach erlassen hat - auf Grundlage vom Katastrophenschutz (Pandemie-Lage).
    Diese Verordnungen sind Verordnungen, und keine Gesetze !
    Juristische Sanktionen sind nur auf Grundlage von Gesetzen durchsetzbar.
    Damit sind diese Coronaverordnungen juristisch auf sehr “dünnem Eis“ !
    Und bei Gesetzesverletzungen muss außerdem immer eine objektive Gefährdung eines zu schützenden Gutes im Einzelnen nachweisbar/beweisbar sein.
    Vor diesem Hintergrund ist mein “Aluhut“ mittlerweile fast am verglühen !
    Der sagt mir nämlich, dass die Hochgratfreimaurer-Weltfraktion die Menschen alle in so eine Art “Milgram-Experiment“ (googeln) gesteckt hat. Und Du Frigga, bist eine der wenigen, die hier aus dieser “Spielanordnung“ mal ausgestiegen sind. Glückwunsch ! :-)
    Wärst Du damals eine wirkliche Gefahr für die Öffentlichkeit/Menschheit im Sinne einer Pandemie gewesen, hätten sie Dich mit einem weißen Lieferwagen in einem “weißen Sack“ sofort da aus Meck-Pomm abtransportieren müssen, und in eine sichere Unterkunft verbringen müssen. DAS wäre Katastrophenschutz gewesen !

    Etwas anders ist es dagegen mit diesen Hartz4-Geschichten. Denn DA haben wir es mit richtigen vom Bundestag und/oder -Rat (?) erlassenen und abgesegneten GESETZEN zu tun - das sog. SGB 2; wobei diese Eingliederungsvereinbarungen eigentlich auch wieder keine richtigen Gesetze im strafrechtlich-juristischem Sinne (öffentliches Recht) sind…
    Ha - ja - tja - da haben sie dann auf einmal so eine Art Geschäftsbeziehung (Kunde und Dienstleister) rein gewurschtelt. Und das wäre/ist eigentlich so ein zivilrechtliches Ding (Privatrecht). Aber ein Zivilrecht mit einem Sozialgesetz (öffentliches Recht) zu verkombinieren… ?
    Tja - das ist eben genau der Grund, warum die Sozialgerichte mit diesem Hartz4-System trotzdem so viel zu tun bekommen !

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