Samstag, 7. April 2018

"Hausfriedensbruch" in Hamburger Gericht erreicht die TAZ - let's talk about REICHSBÜRGER!

Waren es doch keine "Reichsbürger" sondern Links(extreme)?

Darüber schrieb jetzt die TAZ anlässlich der Gerichtsverhandlung einer weiteren Angeklagten, die am 2.2. 2016 wie ich als Prozessbeobachterin des HartzIV-Notwehr-Brief-Falles Christine Kosmol vor Ort im Gericht war und wegen Hausfriedensbruch angezeigt wurde.

Auch ich finde: Es ist (wiedermal) an der Zeit, das Wort REICHSBÜRGER zu diskutieren!
Darf man als Bürger, der mit völkischer, rassistischer, rückwärtsgewandter Ideologie nichts am Hut hat, so betitelt werden?

Hier der Artikel>>

bzw. hier>>

Die angeklagte Prozessbeobachterin wehrt sich gegen die rückwärtsgewandte Ideologie der bekennenden Reichsbürger - und anderen "Rechten"!

Weiterhin möchte ich - nach Lesen des Artikels, der auch die Meinung einer Staatsanwältin bekanntgibt - gern klarstellen:

 HERRSCHAFTSKRITIK und FRAGEN STELLEN sind KEINE Indizien für "Reichsbürgerideologie"!

- Ein Versuch wider den Orwellschen "Neusprech"-

Dienstag, 3. April 2018

Die Bundesagentur für Arbeit zur BEISTANDS-Anonymität

Korrespondenz mit einem Herrn N. - beauftragt von Detlef Scheele, der mindestens schon einmal die Ehre mit mir hatte letztes Jahr... Herr N. will abwarten, wie das Jobcenter konkret mit mir verfährt und meint, Ausweisvorlegen sei zweckmäßig und legitim wegen Hausordnung. Keine fundierte Antwort. Anlass weiterer Nachfragen >>


Sonntag, 1. April 2018

FriGGa bald RAUS AUS HARTZ IV?

Sehr geehrte Allgemeinheit -


in den vergangenen Wochen habe ich mich ca. 50 mal beworben.

48 Vorstellungsgespräche habe ich angeboten bekommen. Mal sehen, wer der Favorit bei mir wird!


2 Absagen waren bei den Bewerbungen, in denen ich auf die Formel "die nachfolgende Bewerbung schicke ich Ihnen, um auf Wunsch >>der Allgemeinheit<< dem Hartz IV Sanktionssystem endlich den Rücken zu kehren" verzichtet habe.
Ein Arbeitgeber teilte mir daraufhin mit, meine Bewerbung sei total unglaubwürdig, da meine Internet-Selbstdarstellungen doch das Gegenteil von dem aussagen.

Ansonsten lautete der Text:

Bewerbung um alle offenen Stellen

Sehr geehrteR StellenausschreiberIn,

[die nachfolgende Bewerbung schicke ich Ihnen, um auf Wunsch >>der Allgemeinheit<< dem  Hartz IV Sanktionssystem endlich den Rücken zu kehren.]

Ich habe studiert, was ich aber wenn gewünscht auch geheim halten kann, bin anstellig und gelehrig, freue mich auf klare Anweisungen und kann dennoch selbständig vielfältige Probleme lösen.
Mit meiner hohen Energie und Leistungsbereitschaft suche ich eine neue Herausforderung, die auch der Allgemeinheit und nicht nur mir und meinen Freunden gefällt.
Übertragene Arbeit erledige ich zügig und gewissenhaft, identifiziere mich mit dem, was Sie mir zuteilen, weil jede Arbeit schön und spannend, weil doch ein solidarischer Beitrag für unsere Gesellschaft ist.
Mindestlohn als Einstiegsgehalt reicht mir, auch wenn dafür ggf. mal zwei statt einer Stunde fällig werden. 
Urlaub muss von mir aus nicht sein, den nehme ich dann, wenn Sie mich gerade nicht brauchen - also nicht zwangsläufig an Feiertagen oder in den Schulferien. Mein Kind ist schon groß und freut sich, auch öfter mal allein zu sein, gerade auch am Wochenende.

Befristete Angebote? Kein Problem! Buchen Sie mich für Ihre Auftragsspitzen und überlassen mich danach gern anderen Marktteilnehmern.

Meinen Lebenslauf finden Sie hier:
http://bewerbungstrainingfuerdenbundestag.blogspot.com/p/blog-page_2.html

Mit besten Grüßen
FriGGa Wendt


Donnerstag, 22. März 2018

Gründe der Einstellung eines MELDEVERSÄUMNISSES


Es handelt sich um die Frage: "Werde ich sanktioniert, weil ich mit meinem Arbeitsvermittler nicht reden will, der mich in einen Sexshop vermitteln wollte?"

Der Termin war am 11. 07. 2017 als FOLGETERMIN mit Rechtsfolgen auf den Termin am TAG DAVOR (10. 07.), zu welchem ich OHNE Rechtsfolgenbelehrung eingeladen worden war.
Daher liest sich die BEGRÜNDUNG BESONDERS SCHÖN:

Samstag, 17. März 2018

Wenn das Jobcenter einen durch unerwünschte Weiterzahlung verschuldet

Beitrag von Christine Kosmol
 
Brief an den Inkassodienst der BA:

> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> es wundert mich doch sehr, dass ich nun vom Jobcenter auch noch an einen
> Inkassodienst vermittelt werde, obwohl ich seit Monaten auf mir zustehende
> Zahlungen verzichte, um endlich von diesen Herrschaften in Ruhe gelassen zu
> werden. D.h. im Grunde habe ich durch meinen Verzicht den geforderten Betrag
> garantiert fast vollständig zurück gezahlt.
>

Sonntag, 11. März 2018

Frage zu Provokation mithilfe der eigenen (Grund)rechte

Nachdem privat und bei Aktionen immer wieder solchartige Diskussionen auftauchten, hier auch an dieser Stelle die Frage:

"In wie fern empfindet Ihr es als PROVOKANT oder sogar AGGRESSIV, wenn jemand seine (Grund)rechte in Anspruch nimmt - (und dabei ggf. in Kauf nimmt, dass reibungslose Abläufe (z.B. in Einrichtungen der Herrschaftlichkeit) gestört werden?"