Dienstag, 30. Januar 2018

100 000 Klicks auf diesen Blog ;-)

Danke für die Aufmerksamkeit, auch an Nachrichtendienstmitarbeiter, Jobcenterbeschäftigte und alle anderen, die sich hierher verirrt haben oder auch regelmäßig hier reinschauen.
Jetzt ist abzuwarten, ob ich schneller 200 000 Klicks bekomme oder Karlsruhe ein Urteil zu den Sanktionen spricht.

Gruß
FriGGa

Sonntag, 28. Januar 2018

Rechnung für Hamburger Strafprozesse

Hier nun bekam ich folgende Rechnung - auf die ich inzwischen auch eine ANTWORT schrieb (in blau vom 04.02.2018).

Jobcenter Tempelhof-Schöneberg verstößt wiederholt u. erneut gegen "ein geltendes Bundesgesetz"

Kopiert von der Facebook-Gruppe "Freie HArtz IV Presse", die sich auf öfter auf Harald Thomé beruft.
https://web.facebook.com/FHPfreieharzIVpresse/posts/2048617175164701

 Es handelt von einem (verbindlich!) "vorgeschalteten Erstgespräch" bei Arbeitsvermittlern, bevor der Antrag auf SGB-II-Leistungen bewilligt wird - im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg:

"Dieses Dokument ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig"

Mal wieder ein Experiment eines Betroffenen von "behördlichen oder amtlichen Schreiben".

Er hat den Spieß einmal umgekehrt... ;-)


Freitag, 26. Januar 2018

Premiere im Landes-Sozialgericht: ich hätte eine Zeitmaschine beantragen sollen ;-P

am 25. 01. 2018 war Premiere! Ich durfte das erste Mal zu einer mündlichen Verhandlung in ein Sozialgericht in eigener Sache und das gleich im zweiten Level!

Montag, 22. Januar 2018

Umstände einer Akteneinsicht - Schutz von meinen Daten vor meinem anonymen Beistand?

Witz des Tages (sinngemäß):

FriGGa und Beistand kommen zum Datenschutzbeauftragten, Herrn K. im Jobcenter Pankow.

FriGGa:
"Wie ist mit dem Datenschutz zu vereinbaren, dass ein Beistand sich ausweisen muss und namentlich erfasst werden soll für die Akte?"

Herr K.: "Dann brauche ich erstmal Ihren Namen und den Ausweis Ihres Beistandes, damit ich den ggf. in Ihrer Akte vermerken kann."

-Artikel wird gerade noch bearbeitet -

Donnerstag, 18. Januar 2018

Mein (FriGGas) Vermieter will sich eine Zustimmung zur Mieterhöhung einklagen

*UPDATE* 06. Juni 2018, 11:30 FriGGa wird vom Vermieter zur Mieterhöhung verklagt - Verhandlung im Amtsgericht Mitte in der Littenstraße 12-17, Gebäude südl. vom "Alexa", Saal 2807



... wie frei ist ein Vertrag, wie aufrichtig ein Angebot, wenn die Alternative das zwangsweise Aufnötigen einer einseitigen Vertragsänderung ist - und das vor allem ohne jeglichen Vorteil oder Nutzen für mich? 
Und wieso kann da nicht einfach banal eine Rechnung (wie bei Betriebskosten) geschrieben werden, wenn die Kosten der Grundmiete steigen - die man auch inhaltlich zu begründen in der Lage sein müsste?

... auch wenn es hier sicher einige der "juristisch Versierten" sinnlos finden - was gesagt werden muss, muss gesagt werden - und das auch mal etwas länger... weil an den wesentlichen Punkten gern vorbeidiskutiert wird. 
Willkürliche MietZINSerhöhungsverlangen sind ZWANG und kein Gesetz oder Pseudo-Recht, das verbrieft "dem Mieter eine Zustimmungsunterschrift abverlangen kann", macht es gerechter!

Nachfolgend meine Reaktion auf die kürzlich erhaltene Klage meines Vermieters ans Amtsgericht bzgl. meiner bisher nicht erteilten Zustimmung zur Mieterhöhung,die ausschließlich mit "wir dürfen, weil der Mietspiegel steigt" begründet worden war.
Ich bin mal gespannt, wie man auf meinen Brief reagieren wird.