Montag, 11. September 2017

Termin im LSG (Potsdam) zum Thema REGELSATZHÖHE

Termin zur mündlichen Verhandlung:

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Försterweg 2-6, 14482 Potsdam,

Mittwoch, 20.Sept.2017, 10:00 Uhr, Etage 1, Saal 1

Anfahrt über S-Bahn Griebnitzsee, allerdings bereits im C-Bereich.
Mit AB-Ticket: S-Bahn bis Wannsee und mit Bus 118 Richtung Steinstücken, Ausstieg "Stahnsdorfer Brücke" (Bus 118 fährt im 20 Minuten-Takt, also 08:56, 09:16, Fahrtzeit 14 Min., Gehzeit zum LSG ca. 15 Min.).

Der Kläger teilt mit:

"In der mündl. Verhandlung geht es um die aus meiner und anderer Sicht grundgesetzwidrige Fortschreibung der Regelsätze ab 01.01.2016 nach dem RBEG.
Vielmehr hätten aufgrund der letzten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), durchgeführt in 2013, veröffentlicht 2015, im selben Turnus v. 5 Jahren die Regelsaetze neu ermittelt werden müssen gem. § 28 SGB XII, was von der Bundesregierung/BMAS unterlassen wurde.
Bisher sind mir zu diesem Streitgegenstand keine höhergerichtlichen Urteile bekannt."


Er ergänzt:
"Für Interessierte, die zu meinem Termin kommen und/oder wissen wollen, was ansteht.
Nachtrag zu bisher vorliegenden Beschlüssen/Urteilen zu Fortschreibung der Regelbedarfe ab 01.01.2016 gem. § 20 Abs. 5 SGB II (Stand vor 01.01.2016, alte Fassung):
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Nordrhein-Westfalen&Datum=01.12.2016&Aktenzeichen=L%2019%20AS%202235%2F16

folgende Beschlüsse:
LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2016 - L 19 AS 2235/16 B
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - L 12 AS 1825/16

LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 363/15, nun anhängig beim BSG B 8 SO 39/17 B LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2017 - L 13 AS 336/16
Zur Kurzinfo verweise ich auf die Rn. 18 u. 19 in LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2016 - L 19 AS 2235/16 B
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw/j2016/NRWE_L_19_AS_2235_16_B.html

Darin wird dreist behauptet, dass die Fortschreibung erfolgt sei, weil eine Neuermittlung durch den Gesetzgeber bislang nicht erfolgt sei. Was ist das für eine Logik ? Nur weil es der Gesetzgeber "verpennt hat" ? Die entspr. Vorschrift bestimme auch keinen festen Zeitpunkt, d.h. der Gesetzgeber erhält hier einen Freischein für Willkür, er kann sich somit (theoret.) auch bspw. 20 Jahre lang Zeit lassen für eine Neuberechnung aufgrund bereits längst vorliegender Daten. Hier wird ein Leistungsrecht des hilfsbedürftigen/

anspruchsberechtigten Bürgers komplett untergraben.

So liegt es offen auf der Hand, dass ev. diese Vorschrift grundgesetzwidrig ist. Das wäre vergleichbar mit Art. 1 Abs. 1 GG, wenn hier der Satz 2 nicht existieren würde. Dann wäre dieser Art. 1 GG stumpf, d.h. kaum einklagbar als ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat, da die staatliche Schutzpflicht entfiele.
Dann wird die Lüge mit den angeblich zeitaufwändigen Sonderauswertungen angeführt. Der Algorithmus für die Sonderauswertungen sollte m.E. fix sein und nicht erneut festgelegt werden müssen, denn die Sonderauswertungen wurden ja bereits früher auch angewandt. Wieso soll nun das Rad neu erfunden werden ?? Die Kriterien sollten eigentlich bereits vorhanden und formuliert, und damit bekannt sein. Der Grund liegt vielmehr darin, dass nie transparent die Regelsätze bestimmt wurden, sondern willkürlich, politisch festgelegt, kleingerechnet wurden bis unter einen vorher politisch festgelegten Grenzbetrag, der entgegen aller Auswertungen nicht überschritten werden darf. Die Berechnungsverfahren der Sonderauswertungen sowie der Rohdaten sind auch bisher unter Verschluss gehalten und einer Prüfung von Außen nie zugänglich gemacht worden.
Als Totschlagargument wird dann angeführt, dass die Höhe der Regelsätze vom BVerfG als (noch) verfassungskonform angesehen werden und keine existenzgefährdende Unterdeckung vorliege.
Das ist übelste Verdummung, weil die angeführten Beschlüsse des BVerfG alle vor dem 01.01.2016 liegen und nicht für alle Zukunft gelten können und dürfen, da die laufenden Bedarfe und ihre Preise am freien Markt keine Fix-Größen sind und verschiedensten Einflüssen unterliegen."


Hinweis: nicht nur der hier einladende Kläger, auch weitere sind in etwas ähnlichem aktiv.

Auch wir könnten ggf. einen Beitrag leisten:

Wer "freiwillig" an der nächsten EVS 2018 teilnehmen möchte, kann sich anmelden auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes:

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/EVS2018/Teilnahmeformular.html






Aus aktuellem Anlass:
Lust, Euch darüber oder über anderes auszutauschen? 
Hinterlasst hier wie anderswo Eure Kommentare - auf facebook wird das nicht regelmäßig verfolgt. rechts am Rand und unten links findet Ihr jeweil auch den

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 für Mails an die Blogbetreiberin FriGGa Wendt (mich) und über mich ist ggf. weitergabe an anonyme andere Betroffene möglich. Manche hier verinkte hat aber auch eigene Webpräsenzen...
 

7 Kommentare:

  1. "Bisher sind mir zu diesem Streitgegenstand keine höhergerichtlichen Urteile bekannt."

    Mir ist es ein Rätsel, warum dazu nicht sämtliche Sozialverbände eine Klage eingereicht haben.

    Alleine weil das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Andrea Nahles für die angebliche "Neuberechnung" der Regelsätze so lange gebraucht haben, dass die Erhöhung erst zum 1.1.2017 erfolgte, obwohl die Daten aus der jüngsten EVS schon im September 2015 vorgelegt wurden und somit die Erhöhung schon zum 1.1.2016 hätte erfolgen müssen.

    Die Höhe der Regelsätze basierte deshalb 1 Jahr lang auf Daten aus der EVS 2008 und nicht wie gesetzlich vorgeschrieben auf Daten aus der EVS 2013! Hier sind die Regelsätze also sogar auf dem Niveau von vor 7 Jahre bzw. 4 Jahre alte Daten!

    Der Sozialverband Deutschland (SoVD) warf der Bundesregierung vor, bei der Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze auf Zeit zu spielen.

    Zum 1.1.2016 wurde der Regelsatz für Alleinstehende nur um ganze 5 Euro angehoben. Und zum 1.1.2017 wurde dann wieder nur um 5 Euro erhöht, obwohl es offensichtlich aufgrund der EVS und Neuberechnung niemals nur 5 Euro Erhöhung geben müsste!

    Es kann unmöglich sein, den Regelsatz als jährliche Fortschreibung genau so hoch zu erhöhen, als bei einer Neuberechnung von 5 Jahre alten Daten.

    Hier wurde von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles offensichtlich gesetzeswidrig gehandelt. Alleine schon die jährlich steigenden Stromkosten sind beim angeblich neuberechneten Regelsatz zum 1.1.2016 und 1.1.2017 überhaupt nicht mit einberechnet!

    DIESE NIEDRIGE ERHÖHUNG 2017 - DIE EIGENTLICH SCHON 2016 HÄTTE ERFOLGEN MÜSSEN - IST NIEMALS AUFGRUND EINER NEUBERECHNUNG ERFOLGT!


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    1. In der Tat gibt leider keine gesetzlich Vorschrift, in welcher Zeit der Gesetzgeber die Neuberechnung der Regelsätze bearbeiten muss!

      Das bedeutet, der Gesetzgeber kann sich dafür so viel Zeit lassen wie er möchte!!!! Das ist Willkür.

      Im aktuellen Fall also, die Daten aus der EVS 2013 wurden vom Statistischen Bundesamt bereits im September 2015 veröffentlicht (Allerdings sind diese Daten dann ja auch schon wieder 2 Jahre alt!)

      Der Gesetzgeber hat dann über 1 Jahr zur Auswertung und Neuberechnung dieser Daten gebraucht, um dann erst zum 1.1.2017 die Regelsätze um magere 5 Euro zu erhöhen.

      Die Erhöhung der Diäten für die Politiker erfolgt wesentlich schneller...

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    2. "Die Erhöhung der Diäten für die Politiker erfolgt wesentlich schneller..."

      Vom 1.1.2015 - 30.6.2016 haben die Bundestagsabgeordneten 9.082 € Abgeordnetenentschädigungen im Monat bekommen. Hartz IV Empfänger bekamen 399 € im Monat.
      Vom 1.7.2016 - 30.06.2017 haben die Bundestagsabgeordneten 9.327 € Abgeordnetenentschädigungen im Monat bekommen. Hartz IV Empfänger bekamen 404 €.
      Ab dem 1.7.2017 bekommen die Bundestagsabgeordneten 9.541,74 Abgeordnetenentschädigungen im Monat. Die Hartz IV Empfänger bekommen seit dem 1.1.2017 satte 409 € pro Monat.

      Und jetzt wird es richtig verrückt, denn ab dem 1.1.2018 sollen Hartz IV Empfänger tatsächlich 416 € bekommen. "Was für ein Reichtum", denn damit kann der Hartz IV Empfänger sich mal so richtig vollfressen, denn im Jahr 2017 hatte er laut Hartz IV Regelsatz nur 4,77 € am Tag für Nahrung und Getränke, aber ab 2018 sind das dann stolze 4,85 € am Tag, und da schießt doch jedem Einwohner von Bangladesch der blanke Neid ins Gesicht.

      Bevor ich es vergesse: Kennt jemand den Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes? - "Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung."

      Das Wort "Unabhängigkeit" ist hier wohl entscheidend. Die Abgeordneten sollen finanziell frei sein, um "Druckversuche" von Interessengruppen zu widerstehen. Bedeutet das im Umkehrschluss, wenn man den Abgeordneten nicht genügend Geld in Form einer Abgeordnetenentschädigungen gibt, dann sind sie käuflich? Was für ein blödsinniger Gedanke. Natürlich sind unsere Abgeordneten alles integere anständige Menschen, denn wir wissen ja aus der Springerpresse, dass nur die gierigen Hartz IV Empfänger alles Lumpenhunde und faule Säufer sind. Unsere Volksvertreter haben nur das Wohl des deutschen Volkes im Sinn und deshalb bekommt ein Abgeordneter 10.000 € im Monat und der Hartz IV Empfänger 416 € plus Wohngeld ab 2018. Zugegeben, für das bewilligte Wohngeld gibt es keine Wohnungen in den Großstädten mehr, da die Gentrifizierung überall um sich greift, aber unsere Großstädte haben ja Parks mit großen Wiesen, da können die ALG-II-Obdachlosen dann schlafen.

      M.S.

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    3. "Abgeordnetenentschädigung"
      https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenentsch%C3%A4digung

      "Hartz IV Regelsatztorte 2017" - Man beachte die 1,55 €, die im Monat für Bildung vorgesehen ist. Das wäre ja noch schöner, wenn die Hartzer sich auch noch bilden würden. 1,55 € für ein Comic-Heft im Monat als „Bildung“ reicht doch für die überflüssigen Hartzer vollkommen aus.
      http://uploads.hartziv.org/regelsatztorte2017.jpg

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    4. Es muss natürlich richtig heißen: "Man beachte die 1,55 €, die im Monat für Bildung vorgesehen sind."

      Ja, so langsam merke ich die Auswirkungen der 1,55 €, die für Bildung vorgesehen sind, auch schon.

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  2. Bitte wählen Sie mich ;-)

    Denn ich setze mich für eine Absenkung der Diäten im Bundestag auf Regelsatzhöhe + kostenfreie Miete ein.

    Welcher Abgeordnete mehr Geld will, soll arbeiten gehen.

    Und wer mit Nebeneinnahmen sich selber tragen kann, der braucht keine Diäten, um seinen Politikerjob machen zu können.*
    Wissenschaftliche Mitarbeiter könnten ebenfalls freigestellt werden - bis diese ihr eigenes BGE haben und in Hülle und Fülle je nach Thematischer Brenzligkeit auftreten und wieder in den tiefen des Marktes, des Ehrenamtes und der persönlichen Work-Life-Balance abtauchen und damit die Grenzen zwischen Profipolitiker und privat beherztem Anliegen völlig aufgehoben sind.

    *Übrigens: wieviel dann in meinem Modell ein Lobbyist verdient, ist SEINE Sache - und die des Finanzamtes.

    Aber glauben Sie anderen Politikern nicht, was sie sagen. Sie versprechen Ihnen wie ich vor der Wahl alles, was Sie hören wollen...
    daher "wählt Grundeinkommen - befähigt Euch selbst"!

    Mehr von mir und meinem Kollegen: klickt Euch durch auf
    ihre-spiegelhalter.de

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  3. Ich bin immer wieder überrascht, dass sich die überwiegende Mehrzahl auch der Kritiker des Regelsatzes so stark auf die EVS-Berechnungsmethode überhaupt einlässt. Ich möchte mal versuchen, es ganz, ganz kurz in nur wenigen Worten darzulegen.

    Bei dieser Methode bilden die Ausgaben von armen Personen die Grundlage der Berechnung, aus der dann der als "Bedarf" deklarierte Betrag errechnet wird. Menschen also, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens zwangsläufig auf sehr, sehr vieles verzichten müssen, was in unserer Gesellschaft normalerweise als völlig "normal und selbstverständlich" gilt. Dass von diesem Wert anschließend noch weitere, dubiose Abzüge vorgenommen werden, ist da schon fast vernachlässigbar.

    Dass mittels dieser Methodik aus Armut auch nur Armut resultieren kann, ist logisch und zwangsläufig. Mit einer Ermittlung des "Bedarfs" hat dies jedoch nicht im geringsten zu tun.

    Deshalb habe ich mich in meinen Studien "Was der Mensch braucht" 2010, 2011 und 2015 äußerst detailliert einer wirklichen Bedarfsermittlung auf der Grundlage der Warenkorbmethode gewidmet. Dabei geht es um wirkliche Teilhabe an der Gesellschaft, um das, was in unserer Gesellschaft normal und üblich ist. Kein Reichtum, kein Luxus, sondern einfach nur das Grundlegende, was für ein menschenwürdiges Leben im Hier und Jetzt notwendig ist.

    Ein Interview dazu mit mir vom Mai 2015 kann auf den NachDenkSeiten gelesen werden. Dort befindet sich auch ziemlich am Anfang des Interviews der Link zur aktuellsten Studie mit den Werten von 2015. http://www.nachdenkseiten.de/?p=26257

    In der Studie wird auch ausführlich begründet, warum die Berechnungsmethode der Bundesregierung (Statistikmethode) grundsätzlich abzulehnen ist. Darüber hinaus werden auch die schädlichen Auswirkungen der dadurch viel zu niedrigen Beträge zur Mindestsicherung auf den Arbeitsmarkt und die Löhne erläutert.

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