***SCHON WIEDER VERSCHOBEN!***
auf den 26. MAI 2020, 9 Uhr
Vorhang auf - Bühne frei - ob sich FriGGa und ihr zauberhafter Sanktionslehrmeister diesmal im Rampenlicht des Strafgerichts begegnen werden? Was für Pläne die Richterin hat? Wir sind gespannt auf dem 18. Februar 2020! Friede sei mit ihnen, den Inspirationsquellen für kreativen Protest...
Kopie vom Blog über diesen Blog ;-)
"ZWEITER ANLAUF:
18. 02. 2020, 9 Uhr MEZ im Amtsgericht Tiergarten, Raum C 106 (veränderbar!)
das
AG Tiergarten bzw. das Strafgericht liegt in der Turmstr. 91, kann aber
auch über den Seiteneingang in der Wilsnacker Str. betreten werden.
Für Neuinteressierte und für die Presse:
FriGGa
Wendt vor Gericht wegen "Beleidigung" eines hochwohlgeborenen
Arbeitsvermittlers, der sie 2016 überraschend hart an den Ernst von
Hartz IV erinnerte und im Zuge seiner amtlich aufgetragenen Bemühungen,
aus einer geringverdienenden Selbständigen eine beflissene
System-Untertanin oder ggf. auch konforme Steuerzahlerin zu machen,
scheiterte.
FriGGa durfte dabei hautnah interaktiv
erfahren, wie sich Millionen andere nicht so privilegierte Hartz IV
Betroffene von Anfang an in den Händen des Jobcenters fühlen, für die
sie sich seit Jahren -selber in größtenteils friedfertig gewährtem Hartz
IV Bezug befindlich- engagierte.
Im Jahr 2017 wurde
sie von jenem Arbeitsvermittler "sanktionsentjungfert"** und im Zuge
dessen häuften sich ihre öffentlichen Beiträge über ihren kreativen
Protest und auch die Kommentare von Bloglesenden, da auch der Nachfolger
jenes Arbeitsvermittlers die eine oder andere Sanktionsüberraschung für
FriGGa und die Öffentlichkeit bereit hielt.
Die
öffentliche Auswertung von Sanktionsgeschehnissen und behördlicher
Begegnungen bzw. die dazu entstandene "Reality-Kunst" rief die
Aufmerksamkeit und die Verärgerung von Jobcenterpersonal hervor.
Auch
die starke Wertschätzung bis hin zu lustigen und herzlichen Dankes-
sowie ehrerbietigen Liebesbekundungen von FriGGa an jenen
Arbeitsvermittler waren offenbar kein Grund, von einer Strafanzeige
abzusehen, die nun uns alle mit dem großen Glück segnet, die
Meinungsfreiheit -im Kontext des Sanktionsgeschehens - zu durchleuchten
im Rahmen gerichtlicher Sorgfalt.
Hier der STRAFBEFEHL aufgrund der Anzeige des Jobcenters
(FriGGa werden darin 3 angeblich "ehrverletzende Formulierungen" gegen ihren damaligen Arbeitsvermittler vorgehalten, die auf einem Internetblog und in Klageschriften auftauchten. In Kurzform: 1)"Bemerkung, die Zweifel an der Kompetenz des AV deutlich macht", 2) "Bemerkung über eine vermutete Anmaßung, sich als AV selber "Staatsgewalt" zu nennen", 3) metaphorischer Blogkommentar zur Sanktionsintensität spekuliert darüber, ob ein gewisser AV womöglich seine letzte Tollwutimpfung verpasst habe" - dieses Gleichnis wurde in einem weiteren Kommentar weiter satirisch ausgeschmückt im Rahmen polemischer Überspitzung, Kunst- und Meinungsfreiheit/Gefühls- bzw. Stimmungsbekundung ohne Namensnennung.
Wer es genauer lesen will, klicke auf den Link zum Strafbefehl.)
FriGGa sollte 30 Tagessätze á 15 EUR blechen, also 450 EUR bezahlen.
FriGGa
erhob gegen den Strafbefehl Einspruch, bekam einen Hauptverhandlungstermin am 02. 08.
2019 und dieser war recht schnell zu Ende, da ihr Laienverteidiger erst
"überprüft" werden sollte und eine Zeugin aus der ermittlenden
Polizeidienststelle nicht da war.
Inzwischen hatte FriGGa noch lustige Abenteuer beim Versuch einer Akteneinsicht und ihr Laienverteidiger wurde ihr versagt wegen Eintragungen in seinem Führungszeugnis.
Das
alles lässt die Geschichte auf Nebenbaustellen ausweichen, bis es ggf.
endlich heißt wie schon in der Ankündigung zum ersten Termin:
*********************************************IT's SHOWTIME!!!
"Die Liebe, der Staat und die (Meinungs)freiheit!" - ein Possenspiel
ob der durch sein eigenes Sanktionshandeln und die darauf erfolgten
Wahrnehmungen dessen gekränkten Ehre eines dienstbeflissenen
Befehlsempfängers im Dienste "der Exekutive"
oder "wie die Ungerechtigkeits-Verhaltensmatrix, konkret die
Diskriminierung durch den gängigen "Arbeitsbegriff" nicht nur
Sanktionierte, sondern auch Sanktionsausteilende in eine Opferrolle
bringt"
*********************************************
Hier durchklicken zur Vorgeschichte
** Sanktionshistorie:
1.
Versuch (ohne Sanktion): FriGGa besuchte auf eine eilige
Terminvorladung mit Sanktionsdrohung ihren neuen Arbeitsvermittler, der
seit ca. einem halben Jahr für sie zuständig war. Zuvor hatte er sich
noch von einer Kollegin vertreten lassen - nun stand der Abschluss einer
Eingliederungsvereinbarung (EGV) für ihn an.
FriGGa erschien bei
ihm mit einem Beistand (bestehend aus drei Menschen), welchen der
Arbeitsvermittler verweigerte. Da es neben einer Formaldebatte auf dem
Gang nicht zu einem Gesprächstermin im Raum des Vermittlers kam, drohte
er FriGGa mit Meldeversäumnissanktion, obwohl sie formal der Meldung
genügt hatte und die EGV natürlich auch als Verwaltungsakt einseitig
verfügt werden konnte (wie das bei Zwangsverträgen ohne Grundlage von
Freiwilligkeit gemeinhin üblich ist).
2.
Versuch (ohne Sanktion): FriGGa bekam völlig unvorbereitet Post von
einer Zeitarbeitsfirma, die auf eine nie von FriGGa geschriebene
Bewerbung Bezug nahm, ohne dass ersichtlich war, um was für eine Stelle es sich handeln sollte. FriGGa verfasste ein fragendes Schreiben aus Daten- und
Verbraucherschutzgründen und verbot der Firma die Weitergabe ihres
Schreibens an Dritte. Ihr Schreiben wurde dennoch dem Jobcenter
"gemeldet" und vom Jobcenter als "nicht angemessenes Bewerbungsverhalten" eingestuft. Erst zeitversetzt nach der unerwarteten Kontaktaufnahme durch die Firma und Erkundigungsschreiben an die Firma bekam FriGGa vom JC den
sanktionsunterlegten Auftrag, sich bei selbiger Firma auf eine konkrete Stelle zu bewerben - was
sie dann auch tat.
Erst Monate später stellte man das Sanktionsanhörungsverfahren ein.
3. Versuch - mit erster vollstreckter Sanktion (30%)
Der
Arbeitsvermittler hatte in einem Gespräch mit FriGGa beschlossen, sie
gegen ihren Willen in eine Bewerbungstrainingsmaßnahme zu stecken bei
einem Bildungsträger(, der nebenbei erwähnt vielfältig für die "Qualität
seiner Maßnahmen" kritisiert wurde).
FriGGa hatte den Träger
besucht, um Sanktionen zu vermeiden - wurde aber in die Maßnahme nicht
aufgenommen, da sie ein bestimmtes Formular zur "Einwilligung der
elektronischen Datenspeicherung" nicht unterzeichnete. Sie fragte ihren
Arbeitsvermittler, ob sie gegen ihren Willen und gegen ihr
uneingeschränktes Recht in seinem Auftrage dieses Formular und andere
unterzeichnen müsse, um einer Sanktion zu entgehen.
Der
Arbeitsvermittler schrieb ihr indirekt "dass das Unterzeichnen kein
Problem darstellen würde" und verweigerte ansonsten die Beratung und
Auskunft in dieser Sache. Statt dessen sanktionierte er FriGGa
"ergebnisorientiert", da sie ja in die Zwangsmaßnahme nicht "eingemündet
war".
4. Versuch - mit zweiter vollstreckter Sanktion (ebenfalls 30%):
Im
Rahmen des zwangsweise über FriGGa verhängten
Eingliederungsverwaltungsaktes musste sie sich monatlich auf 8 Stellen
bewerben und die Bewerbungsschreiben zur Kontrolle vorlegen im
Jobcenter.
In einem Gesprächstermin hatte der Arbeitsvermittler
konkret eine grundehrliche Formulierung verboten: "ich bewerbe mich, um
keine Sanktionen zu bekommen"...
FriGGa hatte diesen Satz
berücksichtigt und weitere Fragen zu "verbotenen Formulierungen" an den
Arbeitsvermittler und die Teamleitung geschickt, worauf es jedoch keine
Antwort gab, die ihr Formulierungen der GEGENTEILIGEN Art verbot:
"auch ohne die expliziten Leistungskürzungsangebote meines Arbeitsvermittlers bin ich interessiert an neuen Horizonten..." u.ä.
Der
Arbeitsvermittler wertete diese Formulierungen aber als "Verstöße gegen
den EGV-VA" und prämierte FriGGa folglich mit einer zweiten Sanktion.
Diese betrug nur 30%, da ihr "Vergehen" zeitlich mit dem ersten
Sanktionsanlass sich überlagerte, so dass sie damals noch nicht hätte
wissen können, nun zu 60 % bestraft zu werden.
Hinweis vom 12. 01. 2020: eine
Sachbearbeiterin des Jobcenters hob nun diese spannende 30% Sanktion
einfach nach fast 3 Jahren rückwirkend auf... was da wohl für ein Fehler
passiert ist und wer den gemacht hat, dass FriGGa überhaupt diese
Sanktion seinerzeit kassiert hat... hmmmm... ??
FriGGa erhielt 2017 weitere Sanktionen und Sanktionsanhörungen von ihrem neuen Arbeitsvermittler, der nun die Nachfolge antrat.
Jener
Vermittler hatte unter anderem die Idee, FriGGa als Verkäuferin in
einen Sexladen zu schicken, was sehr stark in der Öffentlichkeit dank
FriGGas Informationsarbeit in ihrem eigenen Namen und einer Anfrage der
LINKEN wahrgenommen wurde.
Nicht nur die Presse, auch FriGGa
selber walzten das Thema aus und es strahlte noch bis in FriGGas
parteilose Wahlkandidatur zur Bundestagswahl, zu der sie sich schon
lange zuvor entschlossen hatte.
Die Sanktionen des Nachfolgers:
neben einer Vielzahl von Sanktionsanhörungen und dem Versuch, FriGGa in Zwangsmaßnahmen zu stecken, kam es zu diesen Sanktionen:
1.
60% wegen Verstoß gegen den EGV-VA, weil FriGGa keine
Bewerbungsnachweise einreichte (sie bestand auf der Klärung diverser
dafür nötiger Fragen vorab)
2. Meldeversäumnis, weil FriGGa im Termin mit dem Arbeitsvermittler nicht sprach (Reaktion auf die Sexladenvermittlung)
3.
Meldeversäumnis, da FriGGa abermals zum Sexladen- Arbeitsvermittler
vorgeladen worden war, selber aber zeitgleich vor dem Hause
demonstrierte und dazu den Arbeitsvermittler einlud.
4. erste 100%
Sanktion, weil FriGGa nicht in eine Maßnahme einmündete, zu der sie
ganz offen keinen Bock hatte, weil sie selber in hoher Eigenbewerbung
stand. Ihr Versuch, gemeinsam mit dem Träger eine "Ersatzmaßnahme", ein
zeitlich nicht die Eigenbewerbungen behinderndes Einzelcoaching zu
bekommen, war vom Jobcenter ignoriert worden.
Alle 4
Sanktionen, verhängt von einem Arbeitsvermittler, der selber zuvor
Rechtsanwalt war, wurden im einstweiligen Rechtsschutz und später auch
im Gerichtsentscheid für ungültig befunden aus formalen Gründen:
der EGV-Verwaltungsakt war formal falsch - daher darauf basierende Sanktionen ungültig.
Die
anderen 3 Sanktionen scheiterten daran, dass FriGGa keine
Lebensmittelgutscheine angeboten worden waren, obwohl sie mit Kind im
Haushalt lebte, wo das gesetzlich verpflichtend sei, solche Gutscheine
anzubieten.
Seit dem ist FriGGa (Stand 2019) nicht
wieder sanktioniert worden, aber größtenteils weiterhin Antragstellerin/Leistungs"aufstockerin" im selben Jobcenter in anderen
Vermittlungsabteilungen, obwohl es für "Selbständige" eigentlich nur ein
Team gibt.
Eine Eingliederungsvereinbarung hat sie seit Längerem nicht mehr, auch keinen Verwaltungsakt, der so etwas ersetzt.
Offene
Verfahren in Sozialgerichten sind hinsichtich der Rückerstattungen von
Leistungen + der Regelsatzhöhe, der Teilnahme von Beistandsmenschen an
Terminen, zu den beiden 30 % Sanktionen, die FriGGa von ihrem
heißgeliebten Arbeitsvermittler von 2016/2017 erhielt.
FriGGas
eigene Strafanzeigen gegen diverse Jobcentermitarbeitende wegen der von
ihnen für sie ausgehenden Zwänge (struktureller Art in Kombination mit
persönlicher Ausnutzung von Ermessensspielräumen in einen aus ihrer
Sicht rechtlich nicht zulässigen Bereich) und "seltsamer"
Verhaltensweisen wurden nach langer Wartezeit alle eingestellt.
(Etwa
dass man sein Türschild zum Ausweis erklärt und sich selber die
"Staatsgewalt" nennt, mit Sanktionsdrohungen in einen Sexladen
vermittelt, Mietzahlungen verweigert, weil "das Kind auch zum Vater
ziehen könnte"... alles so dreht, dass die ALG-II-Betroffene ihre eigenen
Rechte nicht wahrnehmen kann und intensiv verfolgungsbetreut wird mit
allem, was von ihren eigenen Plänen eklatant abweicht - FriGGa sah in
all dem anders als die Strafjustiz "(Sozial)Rechtsbeugungen" der
handelnden Behördenfiguren bzw. eine deutliche Überspannung des
Zulässigen. Auch sie musste sich persönliche Vorwürfe und
Verschubladungen anhören und sieht sich durch den Arbeitsbegriff
diskriminiert.)
Entschuldigungen gab es nur wenige hinsichtlich
der "Sexladen" geschichte (und dies auch nicht durch den zuständigen
Arbeitsvermittler selbst!) - ungeachtet der eigentlichen Kritik, dass
nicht der "Sexladen" für sich ein Tabu sei, sondern der ZWANG, mit dem
Menschen bedrängelt werden, sich marktkonform und nach dem Gelde
streckend zu verbiegen."
Die Posse geht also weiter.
AntwortenLöschen*Koniglich-Bayerisches Amtsgericht - Intro*
https://www.youtube.com/watch?v=d7TP0ViKuk0
Herr "Soundso" - dessen Name nicht genannt werden darf und auch nie auf diesem Blog genannt wurde - sollte vielleicht endlich mal in sich gehen, und dieser Idiotie ein Ende setzen, indem er die Klage zurücknimmt. Wenn man später mal das Hartz-IV-Regime kritisch betrachten wird, dann muss Herr "Soundso" sich wenigsten nicht auch noch für eine unsinnige "Beleidigungsklage" rechtfertigen.
AntwortenLöschenBeleidigt wurde nämlich nur ständig der Art. 1 Abs. 1 GG und der Art. 20 Abs. 1 GG, und zwar von dieser "Behörde", die sich BA/Jobcenter nennt.
Der liebe Herr "Soundso" hat die Zügel aus der Hand gegeben in die Hände der Richterin, die nun ihrerseits entscheiden muss, was sie machen will. Hat er da noch selber Einfluss abgesehen von seiner eigenen Zeugenaussage?
LöschenIch weiß nicht, welche Handhabe er selber über all das von ihm "aktivierte" und "losgetretene" noch oder wieder hat.
Ich hoffe für ihn ganz aufrichtig, dass er sich seines Lebens freut und anderen Antragstellenden die Empathie gibt, die er mir nicht zuteil werden ließ. Und dass er seine Sanktionsaltlasten selber bereinigen möchte - egal an wem, an allen, die er jemals mit Sanktionen "beehrt" hat. Ich glaube ganz fest, dass er es kann, wenn er denn will ;-)
Ja, die Menschenwürde wird durch SGB-II und weiteres sowie alle, die sich dafür benutzen lassen, ständig beleidigt, bürgerliche Ehrbegriffe sind bedeutungslos dagegen.
Ich wünsche mir zutiefst, dass auch jener Mensch (wie seine "Charakterverwandten") das kapiert, selbst dann, wenn er das nie und nimmer vor sich und anderen zugeben kann.
Aber das ist natürlich mein Wunschdenken und darauf kann ich mich nicht verlassen.
Die Gefühle eines im System Verstrickten dürfen sein wie sie sind und Herr Soundso soll aus seinen (negativen) Empfindungen gar keinen Hehl machen. Viel schlimmer ist, dass das Gericht diese Anzeige zur Anklage verwandelt hat und damit die Menschenwürde erneut angreift, während es alle mir bekannten Bürger*innenklagen gegen ihre SB/AV pauschal abschmettert(e).
Die Anzeige gegen mich hat bewährte Tradition: Lena R., Christine K. und viele weitere, die ich anlässlich ihrer Konflikte mit der Obrigkeit kennenlernte, haben das schon durch.
Ob diese Anklage dem lieben Herrn Soundso hilft, seine negativen Empfindungen zu beseitigen? Vermutlich nur auf dem indirekten Weg, als dass er in mir durch unser Interagieren so viel Positives entfacht hat, das ich nicht nur für mich und die Allgemeinheit denke, sondern auch für ihn und seine Kolleg*innen. Für ihn ist das vielleicht der Versuch, sich gegen einen Statistikausreißer zu behaupten, für mich ist das "Alchemie" i.S. von Transformationsarbeit. Mal sehen, welche (al)chemischen Reaktionen wir beide (durch den Prozess) noch haben werden, da bin ich selber gespannt.
Die traumatisierenden repressionsträchtigen Jobcenter gehören abgewickelt und in Orte des fröhlichen Schaffens verwandelt. Knäste, Gerichte u. anderes übrigens auch - ich weiß, das ist ein weiter weiter Weg - aber er wird nicht kürzer, wenn man nicht damit selber auf seine Weise beginnt...
"Friggas eigene Strafanzeigen gegen diverse Jobcentermitarbeitende wegen der von ihnen für sie ausgehenden Zwänge (struktureller Art in Kombination mit persönlicher Ausnutzung von Ermessensspielräumen in einen aus ihrer Sicht rechtlich nicht zulässigen Bereich) und "seltsamer" Verhaltensweisen wurden nach langer Wartezeit alle eingestellt."
AntwortenLöschenSo ist das System ja auch aufgebaut. Bestraft und vor Gericht kommen in diesem Land nur noch die kleinen Leute, die sich gegen Willkür und Schikane wehren und sich dem System nicht unterordnen wollen.
Wahrscheinlich strebt das System solche Verhältnisse an: *Mann, Sieber! - Das Standgericht*
https://www.youtube.com/watch?v=ZqOuNqcwUwY