Mittwoch, 20. Mai 2020

178 EUR für den Aufenthalt in meiner Heimatstadt Schwerin

Ich habe mich als Berlinerin und gebürtige Schwerinerin auf eigenmächtigen Entschluss zwischen Mitte März und Mitte April 2020 in Mecklenburg Vorpommern aufgehalten.** 

Nun erreichte mich ein schon länger "angekündigter Strafzettel" deswegen.

Wer dieses Schreiben liest und sich empört, dass man mich mit sowas belangen möchte:
ich bin grundsätzlich für "offene Grenzen", nicht nur "für mich" oder "für Deutsche", sondern die Freiheit JEDES Menschen, sich unabhängig von bisherigen (Geburtsort)Privilegien auf diesem Planeten zu bewegen und darauf auch umzuziehen, nicht nur wenn man "leistungsmäßig anderen was bietet" oder wenn man durch akzeptierte "höhere Gewalt", wie z.B. einen Krieg, seine Heimat verloren hat.
Ich fühle mit jedem Menschen, der (auch ohne "Pandemiealarm") wegen einer von Menschen gezogenen (Staats)grenze nicht an den Ort oder zu den Menschen reisen kann, wohin es ihn zieht - oder der gegen seinen erklärten Willen "abgeschoben" wird. Innerhalb seines Staates wegen einer Ausnahmesituation "abgeschoben" zu werden, ist für mich eher skurril als existenzvernichtend... deswegen habe ich auch den Reflex, das ganze rechtlich (weiterhin) anzugehen.
 Wer dieses Schreiben liest und meint, ich hätte so einen Strafzettel verdient, weil es nunmal die (notwendigen Corona-) Regeln seien, für den sei darunter Stehendes angemerkt.***


 





**Auf selbstbestimmte Weise begegnete ich der damals noch relativ ungewissen Situation und zog mich für diese Zeit aus allen berliner Präsenz-Aktivitäten in ein Leben zwischen Rechner und viel Natur in Abstand zu den meisten Mitmenschen zurück, nicht zuletzt weil in Berlin alle meine Honoraraufträge und größtenteils damals auch alle mich interessierenden Treffen und Demonstrationen ausfielen und ich in Meck Pomm unkompliziert leben und mich nach zwei Wochen Wartezeit abstandssicher einbringen konnte. 



***Anmerkungen vor allem für Lesende, die meinen, ich (oder auch auch jemand anderes) hätte so einen Strafzettel verdient, weil es nunmal die Regeln seien, für den sei angemerkt, dass ich für meinen Aufenthalt subjektiv sehr viele "gute Gründe" hatte - objektiv aber "nichts anerkannt werden muss" - was sich außerhalb der (dokumentarisch erfassten kleinbürgerlichen) "Kernfamilie" oder des sog. "Arbeitsbegriffes" bewegt.
Allein schon deswegen sehe ich in der Verordnung, dass "alle Menschen, die nicht erstwohnsitzlich in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sind, das Land unverzüglich zu verlassen haben" eine Diskriminierung für unzählige Menschen, die bei weitem die "guten Absichten" verminderter Kontakte oder Kontaktdichten einer "Eindämmungsverordnung" überspannt. Es gibt ja auch aus einem anderen Bundesland ein schönes Urteil (ich suche es demnächst mal heraus).
Meine eigenen Klageschreiben werden bei Zeiten hier auch verlinkt.



Eingereist in meine alte Heimat war ich an am Wochenende Mitte März kurz nach Bekanntgabe der Schließung aller Schulen und Orte, an denen ich für gewöhnlich tätig bin in Berlin, noch vor dem "Lockdown" und der "Ausreiseaufforderung". 
 
Um meinen fortgesetzten Aufenthalt nicht von einer willkürlichen Polizeignade abhängig zu machen, habe ich einfach die Tatsache geschaffen, dass ich mein Grundrecht trotz der einschränkenden Verordnung bestmöglich wahrnahm, bis es zu einer Kontrolle kam, zu der ich mich freiwillig gesellte, weil ich mit friedlich im Abstand Demonstrierenden und ebenso friedlichen Polizisten sprechen wollte, die mir kurz nach dem Einreichen meiner "Grundsatzklage" im Stadtbild Schwerins aufgefallen waren. Dabei kam ich ganz bewusst auf meine Kritik an den pauschalierten und aus meiner Sicht immens übergriffigen "Ausreiseverpflichtungen" zu sprechen und im Zuge dessen verlangten die Polizisten meinen Ausweis. In der Hoffnung, sofort einen Strafzettel zu bekommen, um den noch in die laufenden Klagen, Beschwerden und Anträge einzupflegen, schob ich auf dem Straßenpflaster coronasicher meinen Ausweis einem Polizisten zu, der ihn aufsammelte und sich meine Daten notierte, und ebenso wanderte der Ausweis zu mir zurück. Die Einhaltung der Abstandsregeln auch bezüglich der Demonstranten, die mir einen Flyer geben wollten und schon auf mich zukamen, konnte ich sehr höflich durchsetzen,auch gegenüber der an meinem Pass interessierten Polizei.


Ich hatte zuvor bereits bei den mecklenburger Behörden angefragt, wie meine "Abschiebung" nach Berlin - mit ÖPNV, auf wessen Kosten oder mittels Sonder- Abholgenehmigung für einen Berliner PKW - denn aussehen sollte - und darauf nur mitgeteilt bekommen, dass ein PKW zu meiner Abholung nicht einreisen dürfe und ggf. an der Landesgrenze zurückgeschickt würde. Ich hatte auch erwogen eine Fahrradtour zurück nach Berlin zu machen mit meinem alten Jugendrad, das ich seit der Grundschulzeit habe und das alle anderen Räder bei mir "überlebt" hat. Davon riet man mir aber bei der Infohotline ab, da ja ein sicheres bußgeldfreies Passieren an der Landesgrenze zu Brandenburg nicht möglich sei...

Ich rufe niemanden zu leichtsinnigem Verhalten auf - weder in Bezug auf eine noch nicht offiziell entkräftete ggf. für sich oder andere bestehende deutliche Gesundheitsgefahr, noch gegenüber repressivem Verhalten (wie bußgeldbewährten Handlungen) noch zum "Demonstrieren", was derzeit zunehmend mit dem Schmuddelimage des "Verschwörungstheoretischen" "geframt" wird, wenn es sich nicht im Rahmen eines "auf andere Ziele gerichteten Protests" abspielt, sondern unmittelbar gegen die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-COV-2 gerichtet ist.
Gerade von Leuten, die dieser Tage auf Demos gehen und mitunter einer "hyperreaktiven" Polizei begegnen, möchte ich erwarten, dass sie sich mit den aktuell geltenden Abstandsregeln bestens arrangieren, auch wenn sie diese selber im Rahmen freier Meinungsäußerung argumentativ zerlegen möchten.
Denn sonst stellt sich mir zumindest bei einer Fortsetzung von Abläufen die Frage, was ggf. noch hinter einem Protest steckt, der zur Erinnerung  an nicht zu vergessende Grund- und Menschenrechte vorgebracht wird.
Wer das "Demonstrationsrecht" nur um seiner Selbst willen wahrnimmt, kann präventiv deeskalierend auftreten, anders als wenn man (unverhofft) "zivilen Ungehorsam" übt, wie z.B. knutschend oder Buch lesend auf einer Parkbank sitzt oder im fremden (Bundes)land renitent verbleibt oder als (Krankenpflege)fahrgemeinschaft mit zu vielen Leuten unterwegs ist oder wenn "unkonventionelle Verhältnisse" Probleme beim Verhängen oder Umsetzen einer Quarantäne machen und wobei ggf. weitere prekäre oder "unbürgerliche" Wohn- und Lebenslagen offenbar werden... oder wenn man einfach die autoritären Ausgangssperren nicht einhalten kann oder will.

STAND März 2021

SPÄTER informierte man mich, dass ich meine "Auslagen" von der Staatskasse übernehmen lassen könne. Ich hatte ja 12 EUR für die Akteneinsicht bezahlt per Vorkasse und unmessbar/unabrechnenbar: Strom, Lebenszeit, Verschleiß meiner Geräte, Beratungen und Gespräche mit Freunden... Papier... andere Leute gebeten für mich was zu faxen...

ich bekam dann Anfang 2021 19 EUR überwiesen. Das sind halt 7 EUR mehr als 12 EUR, die ich mit der Rechnung belegen kann für die Akteneinsicht. Ich fragte dann das Jobcenter, ob ich die 7 EUR behalten dürfe oder ob die die mir abziehen wollen - und habe darauf noch keine Antwort.



Übersicht FriGGa und "Corona" Verordnungskollisionen

5 Kommentare:

  1. Wenn das Jobcenter davon erfährt, dann wird es wohl noch "lustiger" werden.

    Gemäß Formulierung der EGV sind alle Hartz-IV-Sklaven verpflichtet sich überhaupt nur dann außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs zu begeben, wenn der persönliche Ansprechpartner im Jobcenter zugestimmt hat. Jede Befreiung von der Anwesenheitspflicht ist demnach von der persönlichen Entscheidung eines Jobcenter-Mitarbeiter abhängig.

    Wenn Deutschland eines kann, dann Gesetze aus dem Boden stampfen und Geldbußen verhängen. Schade nur, dass davon immer nur der kleine Bürger betroffen ist und nie die Oberen Zehntausend, die in diesem Staat machen können was sie wollen.

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    1. Das JC war bereits im März informiert worden - ich habe da auch Gründe für meine OAW vorgebracht: u.a. (frei)berufliche (Neu)orientierung und höhere Gewalt im Sinne "Ausweichen auf einen Ort mit weniger Freiheitsbegrenzung als in Berlin" - in Meck Pomm waren die "Spielregeln" weniger übergriffig als in Berlin - allerdings halt nur für "Angemeldete Erstwohnsitzler*innen".
      Zudem ist meine beruflich wegen der Auflagen in Berlin komplett pausierte Honorartätigkeit dadurch nicht "gefährdet" worden. Im Gegenteil, im ländlicheren Raum bestand zu mindest die Möglichkeit, eher mal irgendwo "anpacken" zu können und ein paar mal geschah das sogar - allerdings im Rahmen der unbezahlten Nachbarschaftshilfe.
      Ansonsten war ich wie viele andere menschen mit "Beobachtung des Weltgeschehens" befasst und mit "individueller Gesundheitspflege" allein und im kleinsten Kreis - täglich Kräuter sammeln und Rad fahren - sich mit vielen elektronischen Korrespondenzen befassen... ich hätte mich auch zurückziehen und ein (Dreh)buch schreiben können - aber innerlich hatte ich nicht die Muße angesichts der täglich meine Aufmerksamkeit auf sich ziehenden Weltlage und Entwicklungen...

      Mein JC hat mir einen Mail-Newsletter angeboten und mich an die von mir lange verschleppte "EKS" erinnert... ansonsten ist derzeit Schweigen im Walde.
      Der letzte Termin bei meiner Vermittlerin zwecks Akteneinsicht Mitte März ist ja bereits wegen der Schutzmaßnahmen ausgefallen.

      Kleine Anmerkung zu denen, die "machen können was sie wollen"... das geht bei geringem Budget auch wieder leichter, wenn man "nichts zu pfänden" hat... oder einfach kackdreist im hier und jetzt lebt - verzocken können sich auch Millionäre.

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    2. "Das JC war bereits im März informiert worden ..."

      Allein dass der Hartz IV Bezieher sich eine Erlaubnis holen muss, dass er seinen vom Jobcenter genehmigten Aufenthaltsort mal verlassen darf, zeigt die Perfidität dieses Hartz IV Systems. Natürlich soll damit auch dem naiven Bürger da draußen suggeriert werden, dass es noch genügend Jobs gibt und deshalb der ALG II Empfänger auf Abruf immer an seinem Wohnort sein muss. Auch Frau Wendt musste immer an ihrem Wohnort sein, falls das CERN im Jobcenter Berlin Pankow anruft, dass man dringend eine Physikerin benötigt. Bis dahin hat das Jobcenter Berlin Pankow sich aber gedacht, dass man Frau Wendt auch mal einige andere Jobs als "Weiterbildung" anbieten könnte, so zum Beispiel in einem Sexshop mit angeschlossenen Bordell.

      Wie instabil dieses System ist, dass nur darauf aus war, dass Deutschland der Exportweltmeister von Europa werden konnte, zeigt sich jetzt in der Corona Krise. Auf einmal schreien alle nach dem Staat der sie retten soll - besonders die großen Unternehmen, die für ihre Aktionäre immer noch Dividenden ausschütten und ihre Manager nicht auf ihre Jahresgehälter von einigen Millionen Euro verzichten wollen (dagegen ist das Jahresgehalt des BA-Chef Scheele von 300.000 Euro ja schon fast Hartz IV Niveau). An den Hartz IV Empfänger wird aber natürlich nicht gedacht, der muss sich sogar von seinem mickrigen Existenzminimum noch eine überteuerte Schutzmaske kaufen. Man kann nur hoffen, dass das Hartz IV System mit dem Kapitalismus verschwindet - dann hätte diese Seuche wenigstens etwas Gutes vollbracht.

      *Autolobby: Hör mal, wer da jammert! | extra 3 | NDR* https://www.youtube.com/watch?v=qJD58qpGU5k

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  2. Hi,

    Ausgesprochen interessant! Ich würde gern noch weiteres dazu kennenlernen!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Wajos

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    1. na dann klicken Sie sich durch den Blog ;-)

      aktueller Stand: das Verfahren wurde zu Lasten der Staatskasse eingestellt. 178 EUR waren offenbar ein "Bußgeldbescheid für den Mülleimer":
      https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2020/08/bugeldverfahren-wegen.html

      Meine Normenkontrollklage gegen die "Abschiebe"Verordnung aus MV läuft noch. jedoch haben zig Anwälte einer anderen namhaften Kanzlei die Gegenseite, das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten. Ich suche akut nach einem oder einer Anwält*in, einer Kanzlei, Vereinigung etc., die die Prozesskostenhilfe (PKH) einstreichen und mich formal unterstützen würde, ohne meine eigenen Ambitionen zu unterlaufen - sprich verlässliche Kommunikation und Erreichbarkeit für mich, sprich keine Einbettung meiner Klage in völkische oder komplette Covid-Verleugnungs- Absichten.
      Interessierte Anwält*innen oder Kanzleien dürfen sich gern melden unter: friggawendt ät gmail com

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