Samstag, 2. Oktober 2021

ENTMENSCHLICHUNG im Sozialamt: wer nicht GEKÜNDIGT ist vom Vermieter, dessen Miete kann man mal eben unterlassen zu zahlen?!

Die Verweigerung von Menschenrechten geht in die nächste Runde! Im Juli 2022 wurden bisher auch keine KV und keine Regelbedarfsleistung mehr gezahlt

https://wendeberater.wordpress.com/2022/07/08/der-amtlich-asoziale-existenzkampf-irrsinn-geht-in-die-nachst-hoehere-runde/

Hoffen wir, dass das sich bisher als hoch asozial gezeigt habende sog. "Sozialamt" dank anwaltlicher Hilfe schnell bekehrt und von seinem asozialen Menschenrechteverweigerungskurs wieder rechtgeleitet wird auf den Weg seiner Bringschuld zuvorderst am Menschen!

 

 

 

---- seit nunmehr 15 Monaten wird kein Cent Miete vom Sozialamt übernommen---- das wirkt sich auf den Betroffenen und sein Umfeld extrem belastend aus. "Gepfefferter" Brief vom Anwalt brachte bisher keine Reaktion... 

Parlamentarier*innen in Bund und Land wurden kurz vor den Wahlen angeschrieben - und auch "um kleine Anfragen" gebeten.

*HEUTE* Sonntag, 03. 10. 2021 11-18 Uhr vor dem Landtag Mecklenburg-Vorpommerns (Schloss Schwerin) "Kreuzaktion" - "Im Gedenken an die Opfer der Agenda 2010" (bzw. der (mit Gesetzeskraft institutionalisierten) sozialen Kälte)


der peinlichste Widerspruch amtlichen Handelns: HIER


Post gestartet Anfang 2021 bis ca. Mai 2021

Hallo Mitlesende,

ein "der Redaktion" persönlich gut bekannter Fall aus einem Mecklenburger Sozialamt:

Miete wird seit Einzug ein halbes Jahr nicht übernommen, weil "noch keine Kündigung" zu sehen ist. Ohne ausgesprochene Kündigung offenbar kein Grund die KdU zu übernehmen oder schnell darüber zu entscheiden. "Man hätte erst um Erlaubnis fragen müssen"... so sinngemäß das Sozialamt nach einem halben Jahr. Als dann die Kündigung ausgesprochen wird, vermutet man zuerst: "die Kündigung sei nur eine Reaktion auf die Abweisung der Eilbedürftigkeit" - wer bei nicht entfremdeten sondern befreundeten Vermietern lebt, der bräuchte ja eigentlich gar keine Miete zahlen... oder man dürfe sie kleinrechnen...

Die Situation machte die Bloggerin und andere schon vor Weihnachten sehr wütend - geändert hat sich bisher nichts- es wird nur (Stand März 2021) immer abstruser zu Lasten des Betroffenen!

Immer wieder verlieren Menschen mit tatsächlich vorliegendem Grundsicherungsanspruch durch "amtliche Tatsachenschaffung" (meist Zahlungsversagung  bei Unterstellung weiterer Einnahmen oder Verschleppung einer schnellen Bescheidung) und "Abdelegation von Verantwortung" durch Unterstellungen, "Freunde oder Partner müssten dauerhaft für jemanden aufkommen" erst ihre Wohnung oder finden keine...

... fallen dann auch privat in Ungnade - Schuldüberfrachtungssituationen entstehen und nehmen Dritte in Mitleidenschaft - das anhaftenden "Sozialamtstrauma" wird im Außen als "Charaktereigenschaft eines Menschen" wahrgenommen - ist aber auch beim miesesten Charakter letztlich Zeichen einer strukturellen Schwäche.


Hier zum Fall (Stand 21. 12. 2020):

Grundsicherung aufstockender Frührentner, im Sommer 2020 (mal wieder) wohnungslos, hoch in der Schufa steckend, findet in seiner Heimatstadt Berlin keine (bezahlbare) Wohnung. Über private Kontakte erfährt er von einer freien Wohnung in Mecklenburg, wo soweit VERTRAUENSVORSCHUSS besteht, dass er erstmal einziehen kann bevor alles weitere vom Amt geregelt ist.

Das Amt bescheidet noch im Sommer "vorläufig" die aufstockende "Regelsatzleistung" zu übernehmen  - will "die KdU aber prüfen".

Eigentlich möchte das Amt gern einen Hausbesuch machen und schauen "wie der Betroffene als Untermieter lebt", macht es aber nicht wegen "Corona".  Das Amt findet die Untermiete des Betroffenen auch recht hoch - da der Hauptmieter einen größeren Teil umlegt auf den Untermieter...  sich jedoch im zulässigen Rahmen bewegt. Auch unterstellt bzw. vermutet das Amt fiktiv Einnahmen. Über all das spricht es aber nicht - der Betroffene erhält seinen Regelsatz, aber keine Auskunft hinsichtlich KdU oder sonstiger Entscheidungsschwierigkeiten im Amt.

Der Betroffene schreibt nach 2 oder 3 Monaten: "wo kann ich mich obdachlos melden?" um das Amt zu einer schnellen Bescheidung anzuregen, denn er ist mit der Miete ja SEIT EINZUG im Rückstand.

Jüngere Gerichtsurteile (wer weiß die AZ?) besagen, dass  tatsächliche Kosten der Unterkunft in jedem Fall erstmal übernommen werden müssten, um wohnungsverlust zu vermeiden oder zu beenden! Also "VORKASSE AMT" mit der Option, später "zu teures oder unnötiges" "in Rechnung zu stellen" - nicht "Vorkasse Mensch" (mit der Option unter die Räder zu kommen und erstmal rauszufliegen).

Offenbar nimmt das "lebensverwaltungstechnisch für den Antragsteller zuständige Amt" das alles nicht ernst - es sitzt die Sache aus - bescheidet bis Dezember 2020 nichts und zahlt KEINEN CENT MIETE. Der "Vermieter sei ja ein Freund und würde ihn schon nicht rauswerfen" (was nicht bedeutet, dass er keine Miete einfordert!!!). 

Auch ein Anwalt bestätigt: die Eilbedürftigkeit wird gerichtlich oft ohne Kündigung(sdrohung) nicht gesehen.

Das heißt: "DAS KIND MUSS ERST IN DEN BRUNNEN FALLEN, DANN könnte man ihm helfen"... oder auch "einfach mehr Wasser raufkippen, damit es schneller aufhört um Hilfe zu schreien".

Wer "ertrunken ist" war wirklich hilfebedürftig - wer noch schreit, könnte ja auch ein Simulant sein.

Und WEHE jemand privates (nicht entfremdet- amtliches!) steht am Brunnenrand mit helfender Hand! Der muss SO STARK SEIN, dass er das Kind nicht nur rausholt, sondern auch dauerhaft zu sich mit nach Haus nimmt und ernährt und alles - denn Hilfe bedeutet "ich bin mit Dir in einer Haftungsgemeinschaft für immer und habe ab sofort deine Kosten zu tragen".

Schreibt man eine Rechnung für die helfenden Seile, die man sich selber aus den Rippen geschnitten hat, ist man unglaubwürdig - denn wer nicht "entfremdet hilft", sondern aus dem Herzen einem Freund, der hat keine Entschädigung nötig. Wer Freunde hat, braucht daher auch keine Grundsicherung (klar, dann verliert man Freunde - vielleicht nicht immer im Herzen, aber zumindest müssen die abspringen, bevor sie selber gleich mit in den Brunnen fallen).

Genau sowas treiben viele Sozialämter (zwar nicht in jedem Fall, aber der Struktur noch kommt es eben immer wieder vor!) - oftmals ohne dass das den Sachbearbeitenden bewusst zu sein scheint. Sie denken einfach, sie halten sich an "Recht und Gesetz" und zitieren dann irgendwelche ihre Machtposition stärkenden Paragraphen, die sie dann auch noch so interpretieren, als hätten sie Gutsherrenrechte. "Wer in meine Kommune zieht, das bestimme ich" - wem ich nicht das o.k. gebe, der bekommt dann auch gar keine Miete und wer rausfliegt, für den sind wir dann auch nicht mehr zuständig.

Schlussendlich kam es im vorliegenden Fall nach knapp einem halben Jahr zu einer Kündigung des Mietvertrages. Das überschnitt sich ungefähr mit der gerichtlichen Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes. 

Wer schonmal eine Wohnungskündigung bekam, der weiß, dass die oft auch nach rückwirkender Kostenübernahme nicht mehr "geheilt" wird - zumindest perspektivisch eine anere Wohnung gesucht werden muss - teilweise kommt es auch zu Zwangsräumungen. In WGs wird das Schloss ausgetauscht und Leute kommen nichtmal an ihre Sachen... Bei Privaten Partnerschaften folgen schwere Zerwürfnisse, Hass entlädt sich innerhalb der Beziehung und selbst wenn reflektiert von beiden Seiten systemische Schieflagen erkannt werden, ist ggf. weiteres Zusammenleben/Zusammenwirken so unangenehm, dass man sich fortan meidet mit einer menschlichen Beziehungspleite mehr im persönlichen Erfahrungsschätze-Köfferchen.

Auch führt genau dieser "Wackelkandidatenstatus" eines Schufa-Gelisteten, eines Grundsicherungsaufstockers oder eines mit mehrfacher "Finanzieller Behinderung" dazu, dass immer weniger Vermietende bereit sind, diese Menschen aufzunehmen!

Vor allem "große", die es sich "leisten könnten", aber keinen "Sozialauftrag" (durch entsprechende Fördermittel) für sich sehen, pauschliert solchen Leuten KEINEN Wohnraum zur Verfügung stellen. "kleine" machen es aus Mitgefühl und müssen dann aber selber "rechnen" und mahnen - der Zahlungsverzug ihrer Mieter bedroht ihre eigene wirtschaftliche Existenz.

Es BLEIBEN dann nun prekäre Lösungen, "Lösungen aus dem erweiterten Freundes- und Bekanntenkreis" wo eine Grundsympathie für den Betroffenen oder sein Schaffen oder seine Einstellung besteht... 

Und genau DESWEGEN nehmen Ämter "diese nachsichtigen Vertragspartner" nicht als VERTRAGSPARTNER ernst und unterstellen: "man könnte ja auch schenken, müsste kein Geschäft machen" - doch leider unterstellen sie es nicht nur moralisch, sondern sie schaffen Tatsachen: sie ZAHLEN nicht. 

Der "Helfer" ist dann "zum helfen gezwungen" oder muss bewusst "einen Schlussstrich ziehen" und zwar sofort... denn: Wer DANN noch immer nicht seinen Freund vor die Tür auf die Realität der Straße setzt - der BEWEIST, dass er doch eigentlich "gar keine Miete braucht". 

 

DIESEN PERVERSEN MACHENSCHAFTEN muss ein Ende gesetzt werden. 

 

Menschenrechte müssen alle paternalistischen Almosensysteme und schuldüberfrachtenden Existenzverwaltungen ablösen.

Ggf. posten wir in den kommenden Tagen hier mehr (Details) zum Fall, der diesen Artikel ausgelöst hat. Jedoch ist jener Fall LEIDER kein Einzelfall!

Wir hoffen persönlich auf ein Weihnachtswunder und eine Heilung der Situation durch inzwischen über all das informierte Sozialamtsmitarbeiter. Aber sicher sein können wir nicht - auch nicht ob nicht bald ein neues Kreuz die Gedenkausstellung "die Opfer der Agenda 2010" zieren wird.

 

Sehr ernste und besinnliche Grüße an alle Sozialämter, die teilweise mit einem Häkchen oder Kreuzchen über Leben und Tod entscheiden können.

die Blogbetreiberin


Anmerkungen

Statements wie: "Sie haben gar nicht gefragt, ob Sie hier einzigen dürfen", sollten in einem Land der Grund- und Menschenrechte, der Vertragsfreiheit, der Freizügigkeit usw. gar nicht auftauchen. Tun sie aber immer wieder. Es wird von Partner schwabuliert, die einem niemals eine "Alimenteverpflichtung" vorgelegt haben, von Freunden, die "einen Mietvertrag nicht ernst meinen würden" obwohl er schwarz auf weiß vorliegt, von Einnahmen, die man ja ggf. haben könnte (ohne Betroffene selber dazu zu befragen oder ihre Aussagen für wahr zu nehmen).

Verdachtsmomente, unterstellungen und es "aussitzen" - das Amt ist am längeren Hebel. Besonders pervers ist das, wenn jemand eigens wegen DERARTIGER existenzieller Traumatisierungen aus dem "Arbeitsuchendenstatus" in den Vorruhestand geschickt wurde. Es gibt auch jede Menge berufstätige, deren Existenz durch amtliche Schreiben angekratzt oder zerstört wird - weil "Briefe von Ämtern öffnen" bei vielen Leuten mehr Horror auslöst als eine Spinnenphobie, als ein Coronavirus oder der Gedanke dass die/der Ex wieder einzieht.

Es ist ein typisches Phänomen, dass Menschen selber ihre eigene Post nicht bearbeiten können - Fristen verschleppen - sogar Depressionen bis hin zu Suizidgedanken entwickeln, auch Menschen, die "für andere" oder aktivistische Zwecke kämpferisch, kreativ, innovativ auftreten und "große Dinge wuppen" können. 

 

Fortsetzung März 2021:

Inzwischen hat der Betroffene aufgrund der Mietvertragskündigung:

-einen Monat in einem Ausweichquartier gelebt. Der dazugehörige Mietvertrag wurde ebenfalls vom Sozialamt rein auf Behauptungsebene und entgegen der klaren Statements der Vertragsbeteiligten für "unernsthaft" deklariert - ergo so behandelt als stünden keine zu zahlenden Kosten im Raum.

- das Gericht hat sich einen Monat nur damit befasst, die "Ablehnung der Bevollmächtigten" zu verfassen im EILverfahren - obwohl der Betroffene zwischenzeitig selber unteschriebene Schriftsätze eingereicht hat

- im Februar zog der Betroffene in seine bis dato "nicht geräumte" Wohnung zurück, auf Darlehensbasis, mit der er für einen Monat die Miete anzahlte

- Sozialgericht schickte "eilig" nach 7 Monaten Ablehnungsbescheid für den Erstantrag hinsichtlich der Miete - verstrickt sich immer mehr von wegen "Unteschriften sähen anders aus", vom Sozialamt angefragte Fotos hätte man doch gar nicht nach Verlassen der Wohnung anfertigen können (nun ja, man kann auch Fotos von Wohnungen schicken, in denen man nur eine einzige Begehnung hatte oder die ein Vermieter vorab zur Werbung ins Netz gestellt hat - wieso sollte in so einem heiklen Fall der Vermieter nicht SELBER an einer Klärung interessiert sein und den Zutritt gewähren??? Könnten die Fotos nicht auch davor angefertigt worden sein??? Das alles fragt sich das Sozialamt aber  nicht - es fordert auf Fotos zu schicken, ohne die es nicht entscheiden könne, ob die Miete übernehmbar sei - und behauptet dann, wer Fotos macht, muss auch (weiterhin) unbeschwert in der selben Wohnung wohnen und sei nie weg gewesen.

Gleichzeitig wird aber auch behauptet, "weil kein Foto des Bettes mitgeliefert worden sei", würde "kein Bett in der Wohnung sein" und die Wohnung sei (mit 45 qm) zu klein für ein Bett... ts ts ts...

Die Verantwortlichen im Landkreis wurden gefragt von mehrfacher Seite, ob dies "ein übliches Vorgehen" sei?

Nun, das Gericht zieht den Wohnwagen ebenfalls in Zweifel, weil ja "dank Lockdown die Campingplätze geschlossen seien"...

Das alles spräche für "kein Eilbedürfnis"... und das wird mal eben auch gleich präventiv "von Januar bis Juni" ausgesprochen... die neuesten Mitteilungen an das Gericht werden offenbar noch nicht berücksichtigt, etwa dass ein Anwalt eingeschaltet ist - die Tatsache hilft akut aber nicht viel, denn: die Miete kann nicht gezahlt werden. Mietschulden sind vierstellig.

Da müsste man sich als Außenstehender fragen: Wer hilft jetzt dem Klein(st)-Untervermieter bei der Räumung? Und welche Lösung ist für den Betroffenen GRUNDRECHTSTRAGENDEN Antragsteller in diesem "Sozial""Gefüge" eigentlich vorgesehen???

 Der Betroffene meldet sich selber zu Wort mit einer Strafanzeige gegen den sozialpsychiatrischen Dienst

 

Nach einem "gepfefferten" Schreiben vom Anwalt und Einholung von (für Kleinst-unter-Vermietende nicht zugeschnittenen Auskünften) erfolgte länger keine Reaktion - dann aber die Ablehnung aller Widersprüche - und damit die Fortschreibung und Rechtfertigung der "unterlassenen Mietzahlungen",

-trotz der widersprüchlichen Auskünfte hinsichtlich (keine) Umzugserlaubnis vorab nötig (LINK)

-an der Unterstellung bzw. verdreherischen Annahme "wenn Vermieter nicht räumt, dann kann der Mieter halt kostenlos (=ohne Übernahme der Miete durch das Amt) auch in Zukunft seine Wohnung "besetzen", wird festgehalten.


Fortsetzung folgt

...

5 Kommentare:

  1. "DIESEN PERVERSEN MACHENSCHAFTEN muss ein Ende gesetzt werden."

    Ich denke, dass es zunächst eher noch schlimmer werden wird. Heute ist der 25. Dezember 2020, also Weihnachten. Ich bin heute in meiner Stadt spazieren gegangen und habe in vielen Geschäftseingängen und Sparkasseneingängen obdachlose Menschen gesehen, die mit ihrem Hab und Gut, was in einigen Plastiktüten verstaut war, vor den Eingängen in einem Schlafsack eingemummelt lagen und etwas Schutz vor Nässe und Kälte suchten. Was in diesem Land los ist, das glaubt man langsam auch nicht mehr.

    Die Obdachlosigkeit nimmt in Deutschland immer mehr zu, auch durch die Jobcenter/Sozialämter, die viele Hartz IV Empfänger mit dem sogenannten Mietkostensenkungsverfahren dazu zwingen sich billigeren Wohnraum zu suchen, den es aber gar nicht mehr gibt, da immer weniger Sozialwohnungen in Deutschland gebaut werden und viele noch existierende Sozialwohnungen aus der Preisbindung fallen und teurer vermietet werden dürfen. In Wahrheit sind es aber gar nicht die Jobcenter/Sozialämter, die die Menschen in die Obdachlosigkeit zwingen, denn die Beamten in den Jobcentern/Sozialämter sind nur dumme Befehlsempfänger, die oftmals nicht einmal begreifen was sie da überhaupt anstellen. Die wirklich Verantwortlichen für die immer größer werdende Armut und Obdachlosigkeit in diesem Land, die sitzen in der Regierung und lassen sich mit Steuergelder vom Bürger durchfüttern, während die Lobbyisten aus der Wirtschaft ihnen neue Gesetze formulieren.

    Trotzdem sollten die Beamten aber niemals vergessen, dass es seit dem 23. Mai 1949 für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst keine Ausrede mehr gibt "nur nach Anweisung gehandelt zu haben", denn grundsätzlich trägt der Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung - also wäre ein Blick auf Art. 1 GG und Art. 20 GG für "noch denkende Beamte" gar nicht verkehrt . WIR (die unzähligen Opfer dieses Systems) werden es jedenfalls nicht vergessen, wenn der Tag X da ist und das unmenschliche System endlich im Müll liegt, wer uns gegen das Schienbein getreten hat oder uns sogar in die Obdachlosigkeit bringen wollte.

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  2. "... die billigend Wohnungsverluste, Obdachlosigkeit und seelische Pein ihrer "Schützlinge" in Kauf nehmen oder selber produzieren."

    Das ist doch schließlich die Aufgabe von solchen "Ämtern". In Deutschland werden jährlich Steuern im Umfang von 125 Milliarden Euro hinterzogen, wie aus einer Untersuchung der University of London im Auftrag der sozialdemokratischen S&D-Fraktion im EU-Parlament hervorgeht (825 Milliarden Euro werden jedes Jahr in ganz Europa an Steuern hinterzogen). Aber wer wird in Deutschland gejagt? Nein, nicht die großen Steuerhinterzieher, sondern der kleine Hartz IV Empfänger, der dem Amt zum Beispiel verschwiegen hat, dass er noch ein paar Euro in seinem Sparstrumpf hatte.

    Der Mindestlohn für ca. 10 Millionen Niedriglohnempfänger steigt ab dem 1. Januar 2021 auf kümmerliche 9,50 Euro und Hartz IV Empfänger bekommen ab Januar 2021 lächerliche 14 Euro mehr im Monat. Aber für mittlere und größere Unternehmen sind in der Corona-Pandemie 600 Milliarden Euro von unserer Regierung als Rettungsfonds (Steuergelder) bereitgestellt worden - und das obwohl die großen Firmen immer noch Dividenden für ihre Aktionäre ausschütten. Seit Jahren werden die Hartz-IV-Regelsätze auch systematisch niedrig gerechnet, wie ARD-Monitor berichtete. Mit solchen "Tricksereien" wird aber nicht nur bei den ALG II Empfängern gespart (ca. 10 Milliarden Euro im Jahr), sondern auch bei den Einkommenssteuerzahlern, denn Hartz IV ist daran gekoppelt. Je höher der Hartz IV Regelsatz nämlich ist, um so höher ist auch der Freibetrag für die Einkommenssteuerzahler in diesem Land. Da man aber die Hartz IV Sätze nicht anständig und menschenwürdig anhebt, wird natürlich auch der Freibetrag nicht angehoben, und so holt sich der Staat noch einmal 15 Milliarden Euro vom Steuerzahler. Etwa 25 Milliarden Euro spart der Staat so im Jahr an seine Bürger. Das reicht aber anscheinend noch nicht, denn jetzt will man die gebeutelten und von den Jobcentern seit Jahren schikanierten armen Menschen auch noch obdachlos machen. Wir haben jetzt schon in Deutschland ca. 678.000 Wohnungslose, davon sind ca. 52.000 Menschen laut Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe obdachlos, leben also schon auf der Straße. Für solche armen Menschen ist natürlich in einem kapitalistischen Staat - für den die Art. 1 GG und Art. 20 GG nur noch "Folklore" sind - kein Geld da. Und wenn jetzt noch einer mehr obdachlos wird, dann ist das doch dem Hartz-IV-System total egal, denn die Obdachlosigkeit wird mithilfe der Jobcenter und den "Sozial"ämtern in diesem Land seit Jahren sogar noch kräftig "ausgebaut" (siehe 'Mietkostensenkungsverfahren').

    Die Lufthansa wurde gerade mit 9 Milliarden Euro Steuergeldern gerettet und der weltgrößte Tourismuskonzern TUI bekam 3 Milliarden Euro Staatshilfe, damit diese (Vorzeige)-Unternehmen nicht in der Corona-Krise untergehen und sie gemeinsam das Klima auch in den nächsten Jahren zerstören können, denn der Klimawandel freut sich sicherlich über noch mehr CO2 in der Atmosphäre, was durch gerettete Reiseunternehmen und Fluggesellschaften jetzt auch "garantiert" wurde. Ja, so sieht soziale Gerechtigkeit in diesem Land aus, das sich immer noch gerne mit dem Sozialstaatsgedanken (Art. 20 Abs. 1 GG) schmückt und in dem die Hartz IV Empfänger nicht einmal während einer Pandemie kostenlos FFP2-Schutzmasken bekommen. Die Krankenschwestern, die sich in den Krankenhäusern totarbeiten, warten aber auch immer noch auf den Bonus den man ihnen versprochen hatte. Die Lohnerhöhung, die man den Pflegekräften auch noch in Aussicht gestellt hat, den können die Krankenschwestern und Pfleger sich wohl im Land der Märchen abholen. Dieses Dreckssystem muss endlich zerschlagen werden, bevor noch mehr Menschen diesem 'Agenda2010-Hartz-System' zum Opfer fallen.

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    1. "In Deutschland werden jährlich Steuern im Umfang von 125 Milliarden Euro hinterzogen."

      In den letzten 10 Jahren also 1.250.000.000.000 Euro (1,25*10hoch12 €), oder in Worten 1,25 Billionen Euro. Wie viele Sozialwohnungen der Staat wohl dafür hätte bauen können? Alle 678.000 Wohnungslosen inkl. den Obdachlosen hätten in Deutschland eine Wohnung, und alle diejenigen, die in einer viel zu teuren Wohnung leben und deshalb an vielen Dingen sparen müssen, hätten auch endlich eine bezahlbare Wohnung. Hoffentlich liest das hier keiner vom Jobcenter oder vom Sozialamt und macht sich vielleicht sogar Gedanken, das 'in Deutschland etwas faul ist', wie Hamlet es formuliert hätte. Aber nein, die "Inge Hannemann's" hat man ja schon alle aus den Jobcentern/Sozialbehörden aussortiert und jetzt sind anscheinend nur noch diejenigen da, die sogar Kinder obdachlos machen würden, wenn das in Deutschland erlaubt wäre.

      Vielleicht schaffen wir es ja, dass diese "Schröder-Hartz-Bertelsmann-Behörde" in den nächsten Jahren endlich dahin kommt, wohin sie auch gehört.

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  3. Jetzt will HUBERTUS HEIL für Leute, die "noch in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen" (und das möglichst schnell) für zwei Jahre die Prüfung der Wohnung aussetzen und auch viel mehr Schonvermögen zulassen.
    Tja, Leute, die schon auf dem "Abstellgleis" sind, als "nicht mehr erwerbsfähig", dürfen da wohl nicht auf Milde hoffen, wenn man sie weiter verdrängt, räumt, in gesellschaftliche "soziale" Profi-Betreuungen abschiebt oder sie allein ihrem (unglücklichen) Schicksal überlässt...
    VORSICHT an alle, die so einen Menschen kennen! NICHT helfen... sonst wird das ggf. "zu Eurer Dauerpflicht", Ihr könnt es zumindest wenn Ihr KEINE OFFIZIELL GENEHMIGTE ANERKANNTE ORGANISATION seid, nirgends abrechnen. Habt Ihr selber nur Hartz IV: passt auf, dass Euch das nicht als vertane Arbeitszeit, fehlende Selbstbehauptung auf dem bezahlten Markt oder zur Kürzung Eurer eigenen REgelsätze angezählt wird!
    Ironie off - aber Warnung leider ernst gemeint... offiziell helfen "darf" man wohl nur durch "Spenden, die das Jobcenter oder Sozialamt als Zuflussgaben entlasten", oder durch "weitermelden" eines Missstandes - auf dass auch gleich entmündigend eingegriffen wird statt private Hilfsnetze durch staatlichen Support zu kräftigen?

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    1. "Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 geurteilt, dass Hartz-IV-Kürzungen von mehr als 30 Prozent verfassungswidrig seien. Seither wurde die alte Sanktionspraxis bereits durch Weisungen des Arbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit entschärft. In der Corona-Pandemie gab es zudem ohnehin immer weniger Sanktionen. Nun will Heil diese maximale Kürzung um 30 Prozent dauerhaft gesetzlich regeln." [Süddeutsche Zeitung - 11. Januar 2021]

      "In der Corona-Pandemie gab es zudem ohnehin immer weniger Sanktionen." - Dass es überhaupt Sanktionen in der Corona-Zeit gegeben hat und wohl noch immer gibt, ist mehr als eine Frechheit.

      "Nun will Heil diese maximale Kürzung um 30 Prozent dauerhaft gesetzlich regeln." - Was will der BMAS-Chef Heil denn da noch groß regeln? Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vom 05.11.2019 – 1 BvL 7/16 - doch schon alles geregelt. Soll das eine neue Verarschung der SPD sein? Die SPD und Hubertus Heil sollten lieber das Hartz IV System endlich in den Müll werfen, sonst fragt sich der Bürger demnächst nämlich: "Kann die unsoziale SPD endlich weg oder braucht die noch jemand?"

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