23. 05. 2019:
Ich wurde vor einigen Tagen eingeladen zu einer neuen Vermittlerin!
am 17. Juni darf ich sie kennenlernen ;-) Ohne Rechtsfolgenbelehrung.
Natürlich freue ich mich schon darauf und bin mal gespannt, wie sie so drauf sein wird.
Hier die Einladung:
https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2019/05/das-jc-hat-mich-nach-langem-mal-wieder.html
Inzwischen habe ich ihr eine Begrüßungsnachricht geschickt und auch anderen Arbeitsvermittlern geschrieben:
FriGGa Wendt, [Adresse]
Briefkopf: "Kein Rechtsfriede ohne Grundrechte"
per FAX ggf. an: 030 5555 34 7788
oder Mail an Jobcenter-Berlin-Pankow.Team726@jobcenter-ge.de
Ihr Zeichen: 033A261642
Sehr geehrte Frau E.!
Herzlichen Dank für Ihre Einladung ohne Bezugnahme auf einen Paragraphen und ohne Rechtsfolgenbelehrung.**
Gern halte ich mir den besagten Termin frei bzw. füge ihn in meine Betätigungen in den 17. Juni 2019 ein.
Da wir uns noch nicht persönlich kennen, hier ein paar Worte für den Rahmen eines Gespräches zum Thema berufliche Situation.
Alles, was im Jobcenter aktenkundig über mich verzeichnet oder abgeleitet aus einem mündlichen Gespräch Eingang in das Verwaltungshandeln findet,
ist dem Grunde nach geeignet gegen meine Interessen eingesetzt zu werden.
Derzeit haben wir noch eine Gesetzeslage, die Sanktionen ermöglicht und wenn die betreffenden Behördenmitarbeiter*innen sich nicht auf eigenes Risiko dagegen wehren, solche auch unter Umständen "erzwingt".
Daher und als Beraterin hinsichtlich Grundrechteschutz sowie zusätzlich aufgrund der Vorgeschichte zwischen mir und anderen Abteilungen im Jobcenter gedenke ich "einen Beistand" nach §13 SGB X bestehend aus 2 Beobachter*innen und einem Protokollanten/einer Protokollantin mitbringen.
Die drei Menschen werden keine "Bevollmächtigten" sein, die sich anders als durch meine mündliche Ernennung vor Ort legitimieren müssen, und ich werde von ihnen nicht verlangen können, den Schutz ihrer Daten freiwillig aufzuheben, sondern darauf bestehen, dass sie teilnehmen können ohne Preisgabe ihrer Ausweisdaten.
Natürlich darf das Treffen gern in einem Raum stattfinden, in welchem auch Ihre Beistände platz haben.
Zur Info: Neulich bei einem anderen pressebekannten Leistungsbezieher konnten wir auch locker zu viert dabeisein im Jobcenter in der Müllerstraße. Es war ein ganz kleines Zimmerchen, aber jedeR hatte einen Platz.
Es war nicht der einzige Besuch in einem Berliner Jobcenter, in welchem ich als eine von 3 oder mehr Beistandspersonen dabei sein konnte.
Da wir gewissermaßen ein "freiwilliges Treffen" haben, das für keinen von uns (ich hoffe auch nicht für Sie) rechtliche Folgen nach sich zieht, wenn es ggf. ausfallen müsste, sollten wir diese Möglichkeit nutzen, uns locker zu unterhalten und auch gemeinsam zu beschließen, ob und was überhaupt von diesem Gespräch aktenkundig verwertet werden kann.
In dem Sinne beantrage ich die einvernehmliche Protokollierung des Gespräches und gegenseitige Kenntnisnahme des Protokolls vor einer Einpflege in VerBIS o.ä.
Ich bitte Sie, mir Ihre Vorstellung der Tagesordnung vorab mitzuteilen, damit ich mich darauf vorbereiten kann.
Gern werde ich ausführlich berichten, wie sich meine (frei)berufliche Situation derzeit gestaltet und welche Hilfe ich mir durch das Jobcenter als zielführend für eine dauerhafte Beendigung von Hartz IV vorstellen kann.
**Ich danke Ihnen sehr für diesen Entschluss, denn im Falle eines nach meiner persönlichen Wertungsskala eintretenden Notfalls, wo ich mich als dringender gebraucht empfände, könnte ich dann straffrei bzw. sanktionsfrei umdisponieren. Selbstverständlich versuche ich dann noch am selben Tage per E-Mail, Fax oder Anruf Bescheid zu sagen!
Mit herzlichem und mitmenschlichen Gruß noch unbekannter Weise
FriGGa Wendt
Grundrechteaktivistin
Frage zum 70. Jahrestag des
Grundgesetzes:
WER HAT ARTIKEL 20 GG gesehen?
Symbolische handgeschnitzte Buchenholzstele (3m hoch, 350 kg schwer) mit goldenen Lettern wurde als Geschenk am Bundestag neben den 19 gläsernen Grundgesetzstelen aufgestellt und ist konfisziert worden...
23. 05. 2019 weiterer Eintrag:
Meine Noch-Vermittlerin bzw. "schon fast Ex Vermittlerin" Frau K. hat mir kürzlich das Büchlein des Autors und Ex-Fallmanagers Burkhard Tomm-Bub zurückgeschickt. Ich hatte es als Leihgabe ins Jobcenter gegeben - an die Geschäftsleitung, damit diese prüfe, ob das für einen bestimmten mir sehr am Herzen liegenden Menschen als empfehlenswerte Lektüre bekömmlich sei... aber natürlich sollte es die Chance geben, dass viele andere Abteilungen es bekämen. Es ist ein kleiner Krimi, den ich auch meinen Bloglesenden empfehlen kann:
"Geringe Mitnahme-Effekte".
Derzeit gibt es den nicht im Druck auf Nachfrage, dafür aber kostenlos als ebook.
Meine "Schnuckis" hätten das Buch also sorgenlos behalten dürfen, es wäre kein "geldwerter Vorteil" gewesen...
05. 06. 2019: nicht nur ICH bin zum Jobcenter eingeladen am 17. Juni - ich habe kurzerhand anlässlich ihres Rücktritts ANDREA NAHLES eingeladen, mich vor dem Jobcenter schon eine Stunde vor meinem Termin zu treffen.
... und über Frau Nahles' berufliche und politische Situation zu sprechen ;-)
Ich erwarte Frau Nahles ab 10 Uhr, auch wenn ich nicht erwarte, dass Sie tatsächlich kommt...
13. 05. 2019: Frau E. antwortet mir auf mein eigenes "Agenda" Schreiben zum Termin mit einer Raumänderung und damit, dass ein weiterer Mensch anwesend sein wird:
"[...]Das Gespräch am 17.06.19 um 11:00Uhr zum Thema "Ihre berufliche Situation" wird im Zimmer 7023 stattfinden.
Mit anwesend beim Gespräch wird Herr S. sein.[...]"
17.06.2019
Wie der (freiwillige) Termin (ohne Rechtsfolgenbelehrung) verlaufen ist, erfahrt Ihr hoffentlich in einigen Tagen.
Zumindest habe ich einen überraschend positiven Eindruck gehabt im Vergleich zu früheren Terminen.
Die Aktion vor dem Jobcenter jedenfalls verlief sehr gut und war gut besucht.
13.07. 2019: Meine Arbeitsvermittlerin Frau E. hat mir kurz nach dem Kennenlern-Termin eine Zusammenfassung geschickt für das, was in VerBIS soll. Dann habe ich ihr geantwortet mit einigen Ergänzungen... seit dem warte ich auf ne Reaktion. Denke mal, dass Sommerferien sind, könnte auch damit zu tun haben...
19. 07. 2019: News zur 2. 30% Sanktion ("marktgerecht Lügen"-Sanktion)
Das Gericht (die 137. Kammer des Sozialgerichtes Berlin) gibt in einem Schreiben an das Jobcenter Berlin Pankow zu bedenken, dass meine Bewerbungsformulierungen zwar nicht "förderlich" gewesen seien, aber Zweifel daran bestehen, ob damit eine "Weigerung" meinerseits vorgelegen habe, Bewerbungen zu schreiben (mein Pflichten aus dem EGV-VA zu erfüllen).
10. 08.2019: An dieser Stelle ein kurzer Hinweis auf die am 2. August anberaumte, dann aber ausgesetzte Verhandlung wegen "Beleidigung" (eines sanktionierenden Jobcentermitarbeiters durch Formulierungen in Klageschriften und hiesige Blogkommentare)
weiter gehen soll es frühestens im Oktober.
Ich habe letzte Woche zwei Briefe von meinem JC erhalten.
Einer erinnert an eine hohe Rückzahlung, die ich zu tätigen hätte. Nun, es schwebt da ein Rechtsstreit im Raum, so dass die Summe nicht jetzt shcon fällig ist. Vielleicht reicht ein Anruf das zu klären.
Der andere betrifft das "Bildungspaket" für meinen Sohn. Da ein Teil sowieso von der Stadt für ALLE Schüler*innen übernommen wird, ist das teilweise überflüssig. Andererseits ist zu klären, in wie fern übernehmbare Kosten von Freizeitaktivitäten dann mit der anderen Hand dem VATER des Kindes wieder aus der Tasche gezogen werden - denn ihn hatte man ja versucht regelmäßig "abzukassieren" obwohl er gleichberechtigt zu 50 % im sog. "echten Wechselmodell" unseren Sohn in seinem Haushalt betreut.
Eine Korrespondenz mit FRAU E., meiner derzeitigen AV, steht noch aus. Unser "gemeinsames Protokoll" von der Sitzung am 17. Juni ist noch nicht verabschiedet worden.
04. 11. 2019:
Oh je - hab dieses Tagebuch fast vergessen! Dabei bekomme ich jetzt oft gerichtliche Post wegen meiner alten Klagen!
Vor allem eine Leistungsklage (abschließende Bewilligung nach abschließender EKS) macht ärger - sie wurde eingestellt weil es wohl kommunikationsprobleme mit dem Anwalt gab. Ich versuche sie durch die Vordertür oder auch Hintertür wieder zu aktivieren - vor allem da ich sonst ohne mündliche Verhandlung und ohne Urteil einfach blechen soll...
und wegen meiner "Lieblingssanktion" gab es noch korrespendenz (dich nicht) ruhend zu stellen wegen Karlsruhe...
meine gute Frau E. hat mir das Protokoll vom 17. 06. geschickt - und somit muss ich das auch mal hier bloggen.
Ansonsten freue ich mich morgen auf KARLSRUHE - einfach der NEUGIER halber auf die Meinung des BVerfG - denn meine Meinung habe ich zu den Sanktionen ja schon ;-)
weiter mit Teil 32
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