Mittwoch, 25. Januar 2017

Prozesskostenhilfe abgelehnt - hier könnt Ihr mir beim Widerspruch helfen


Das Sozialgericht Berlin hat - in inhaltlicher Vorausschau auf die Ablehnung der Klage - meinen Antrag auf Prozeskostenhilfe im Klageverfahren gegen die EGV abgelehnt:




Hier die Dokumente und die Möglichkeit (z.B. im Kommentar) mir beim Abfassen eines Widerspruches zu helfen.









UNABHÄNGIG davon wird das Verfahren fortgesetzt. Ohne PKH werdeich auch auf Tipps wie "Nimm einen Einwand" nur auf dieses Schreiben verweisen ;-)

7 Kommentare:

  1. Jetzt hast Du es ja Schwarz-auf-Weiß, dass das Sozialgericht an abstrakte Rechtsfragen - wie es sich ausdrückte - nicht interessiert ist. In Zukunft solltest Du alle EGVs "unter Vorbehalt" unterschreiben, dann lässt sich eine Feststellungsklage vom SG-Berlin nicht mehr so einfach abschmettern, denn eine EGV kommt nur bei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande. Unterschreibt ein Hilfsbedürftiger den Entwurf einer EGV allerdings unter dem Zusatz "unter Vorbehalt" liegt ein offener Dissens nach § 61 Satz 2 SGB X i.V.m. § 154 Abs. 1 Satz 1 BGB vor (keine Einigung über die wesentlichen Vertragspunkte). Dass eine Feststellungsklage allerdings subsidär ist und man nicht vorher beim JC einen Widerspruch einlegen darf, das hatte ich Dir ja schon am 13.12.2016 geschrieben. Mit der Androhung einer Sanktion sollte sie dann aber statthaft sein, es sei denn die SG-Richter stehen auf der Gehaltsliste der BA, aber so tief sind unsere Sozialrichter in Deutschland wohl doch noch nicht abgesackt. Also hoffen wir mal, dass das SG-Berlin sich noch an seine eigentlichen Aufgaben erinnert.

    Ich würde mich auch mal beim SoVD anmelden und um Unterstützung bitten, denn der SoVD hat auch Rechtsanwälte die sich auf Sozialrecht spezialisiert haben.

    Sozialverband Deutschland e. V.
    Stralauer Straße 63
    10179 Berlin

    Gruß
    Rick

    PS: Bin ich eigentlich der Einzige hier, der auf diesem Blog mitliest?

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  2. Hey Rick - Du weißt, wie ich zu dieser EGV per VA gekommen bin? Wie also nicht verhandelt wurde?

    Ich finde sehr bezeichnend, dass der Richter schreibt, dass es egal ist, warum eine EGV nicht abgeschlossen wurde - dass der EGV-VA genauso gut sei - und dass den Lügen geglaubt wird, dass zuvor mit mir "verhandelt" wurde. keine der Vorgängerinnen von Herrn L. hat mit mir über eine EGV verhandelt oder mir konkret was angeboten als Diskussionsgrundlage - mein eigenes Exemplar wurde niemals kommentiert - nur hinter meinem Rücken wurde beschlossen, dass es nicht angenommen wird. Aber nach Auffassung des Richters ist eben diese WILLKÜR offensichtlich gerade erlaubt ;-)

    Eine EGV mit "Unterschrift unter Vorbehalt" ist ungültig - das kam beim Prozess eines mir bekannten Klägers raus (nach 3 Jahren) - vielleicht veröffentliche ich hier auch mal die Mitschriften, die ich bei seinem Prozess gemacht hatte mit seinem O.K.

    Anders sieht es aus, wenn ich eine Sanktion "abwehren" möchte, da erst werde ich für das Gericht "interessant", weil sowas kennen die... dazu fehlt aber noch der Anlass... warten wir Herrn L.s Reaktionen ab

    Ich suche - wenn ich muss - überwiegend grundsatzinteressierte Anwälte in dieser Grundsatzfrage - die auch auf mich zukommen (und dann den Antrag für ihre PKH selbst schreiben) - aber ich denke Grundsatzfragen lösen sich eh nicht (nur) vor Gericht... zudem ist mir wichtig, dass mich keiner im Vorgehen bevormundet - formulierungs- und übersetzungehilfen in mir fremde Jurasprache finde ich am besten - falls einer Ideen hat - außer denen mir zugemailten - gern hier hinterlassen - es geht darum, vor dem LSG nochmal einen Brief/Beschwerde zu hinterlassen, der sie auf ihre eigenen Fehler stößt.


    sanktionsfrei.de ist auch über meine Erlebnisse informiert und ich halte zu diversen Leuten Kontakt, mit denen ich mich austausche - war neulich auch bei ner kostenlosen Rechtsberatung wegen anderer "materieller" Fragen wegen des selbständigen Einkommens aus meinen Projekten- alles was der Anwalt mir sagte, war, was ich schon getan hatte... mal sehen was er sagt, wenn das dann abgelehnt wird und es auch da zu einer Klage kommt... aber auch da ist erstmal noch abwarten angesagt...


    Dieser Post hatte seit Veröffentlichung bis heute 600irgendwas klicks - aber kaum einer kommentiert ;-) oder die Leute kennen mich und mailen mir.

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    1. Seit wann ist eine "Unterschrift unter Vorbehalt" ungültig? Bei der Eingliederungsvereinbarung handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag als Austauschvertrag im Sinne des § 55 SGB X. Wenn die BA also in ihren Fachlichen Hinweisen von einem Vertrag spricht, dann gilt natürlich auch das Vertragsrecht und die "Unterschrift unter Vorbehalt" ist Bestandteil dieses Vertragsrecht. Siehe z.B. SG Hamburg - S 53 AS 532/07 ER.

      Die BA schreibt in ihren Fachlichen Hinweisen (FH zu § 15 AZ: II-1202): "Es wurde klargestellt, dass es sich bei der Eingliederungsvereinbarung um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag als Austauschvertrag im Sinne des § 55 SGB X handelt."

      Natürlich weiß ich, wie Du zu dieser EGV per VA gekommen bist. Wenn man Herrn L. nachweisen könnte, dass er hier eigenmächtig und unter Umgehung der Vorschriften der BA und des SGB gehandelt hat, dann ist der Mann in seine eigene Falle getappt. Das Bundessozialgericht - als oberstes Sozialgericht - schreibt nämlich: Ein Verwaltungsakt darf erst erlassen werden, wenn eine Eingliederungsvereinbarung grundlos abgelehnt wird (B 14 AS 195/11 R vom 14.02.2013). Es muss also im Jobcenter eine Notiz oder ähnliches schriftlich festgehalten sein, indem steht, dass Frau W. eine EGV "grundlos" abgelehnt hat. Solche Dinge werden - wenn ich Inge Hannemann verstanden habe - als Beweis im JC hinterlegt und in VerBIS abgespeichert. VerBIS speichert darüber hinaus auch sämtliche EGVs für mindestens 5 Jahre. Da solltest Du also einmal hinterhaken, ob das JC frech im System VerBIS ihre Phantasien auslebt und etwas behauptet, was Dir als "Kundin" gar nicht zugetragen wurde. Letztendlich benötigst Du aber echten juristischen Beistand und keine juristischen Laien - so wie ich es bin - der die überheblichen Arbeitsvermittler des JC in ihre Schranken weist. Ich habe - genau wie Du - Ahnung von Mathematik, Physik und Elektrotechnik, aber wir haben es hier nicht mit Naturgesetzen oder mathematische Logik zu tun, sondern mit dümmlichen Handlangern aus dem JC und angepassten Richtern aus dem SG, und da kommt man mit Intelligenz und Logik leider nicht weit, also brauchst Du einen Rechtsanwalt an der Seite, der diese verworrene Juristensprache beherrscht und mit solchen Leuten im JC und im SG auch fertig wird.

      Gruß
      Rick

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    2. Vorab: Die Klage gegen den EGV-VA wird wahrsch. zu einem Zeitpunkt behandelt, wo Herr L. nicht mehr für mich zuständig sein wird (?) oder sich die Sache weiterentwickelt hat so oder so und vielleicht andere Klagen oder Entwicklungen im Raum stehen...

      Lies mal den Kommentar von VEIT unter der Klage selbst.

      Es gibt zwar den Anspruch auf schwarz-weiß-Denken in der Justiz, aber jeder hat sein eigenes Einstufungsraster dafür... und das mit diversen "Unschärferelationen" ;-)

      Lass uns keinen Stellvertreterstreit zu führen, sondern "Experimente mit der Wahrheit" zu machen und dabei möglichst das auszudrücken und zu fragen, was uns wirklich wichtig ist. Ich für meinen Teil mache das und lege das so gut ich kann öffentlich dar.

      Ich suche immer wieder beim Übersetzen in mir fremde Sprachen ein wenig Hilfe, was allerdingst den PKH-Antrag betreffend "Selbsterfüller" für den begünstigten Anwalt wäre und nichts damit zu tun hat, dass ich unabhängig davon die Klage nicht zurückziehe - sondern bei Zeiten auch den Prozess dazu möchte ;-)

      Die Rügen drücken alles aus, was vorgefallen ist - die Akteneinträge von Herrn L. und anderen ebenso - derzeit stellt sich aber alles hinter Herrn L., weil "wenn jeder so machen würde wie ich, wäre das ja schlimm..."

      Nicht jeder, der Juristensprache beherrscht, ist im Umkehrschluss auch geeignet mich unmittelbar zu unterstützen - wenn er etwa andere Zielsetzungen hat. So etwa haben viele im Tachelesforum oder facebook die Klage selbst für "tot" und "unsinnig" erklärt - jedenfalls denen gegenüber, die sich da für mich umgehorcht haben.

      Wenn Du Anwälte kennst, leite ihnen das hier gern weiter - sie mögen mich gern kontaktieren - meine Mailadresse ist öffentlich zu finden.

      "Grundlos abgelehnt" - genau das sagt Herr L. hätte ich mit der EGV gemacht, weil ich ja schon "ohne Grund" das Gespräch nicht hätte führen wollen (indem ich auf meinem Beistand bestand und mich seinen Vorgaben nicht unterordnen wollte - er hätte mit mir auch nix verhandelt - nur verhängt und das in 15 Minuten). Zur Erinnerunge:
      im VERBIS stand das hier:
      https://sites.google.com/site/ichbinbildungstraeger/dokumente/jobcenter_aktenvermerke

      LG,
      FriGGa

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    3. Dein Herr L. ist ja in seiner arroganten Frechheit nicht mehr zu überbieten. Nach seinen Angaben in VerBIS wurde also eine "Drohkulisse durch Rädelsführer" herbeigeführt. Da kann man mal sehen, wie die Phantasie bei solchen kleinen Arbeitsvermittlern gleich überschwappt, wenn der Bürger seine demokratischen Grundrechte gegenüber so einer Pseudobehörde wahrnimmt.

      Unter dem Begriff "Rädelsführer" versteht man übrigens den Anführer einer Gruppe. Der Ausdruck wird ausschließlich in negativem Zusammenhang verwendet. Der Ausdruck "Rädelsführer" hat seit dem 16. Jahrhundert folgende Bedeutung: "Das Rädlein bezeichnete im 16. Jahrhundert die kreisförmige Formation von Landsknechten. Daraus entwickelte sich später im Frühneuhochdeutschen der Ausdruck Rädelsführer für den Anführer einer herrenlosen Schar. Schließlich bezeichnete man als Rädelsführer alle Anführer eines Aufruhrs, Aufstandes, einer Verschwörung, Revolte oder kriminellen Bande. Meistens wird das Wort als Dysphemismus zur Abwertung der betreffenden Person gebraucht."

      Du bist da also als Anführerin mit einer kriminellen Bande im JC aufgetaucht und hast noch einen weiteren Rädelsführer - mit Hut - dabei gehabt um den armen Herrn L. zu bedrohen. Die Angaben in VerBIS, die Herr L. dann aber macht, sagen allerdings eher aus, dass Herr L. keine Diskussion mit Dir führen wollte, weil er nur 15 Minuten Zeit für Dich eingeplant hatte. - "Die Kundin wird um 08:15 Uhr im Wartebereich aufgerufen" - aber um 08:30 Uhr, also 15 Minuten später, wurde das "Gespräch" von Herrn L. bereits beendet. Die Begründung von Herrn L. liest sich dann so: "Aus zeitlichen Gründen (es sind weitere Kundenanliegen zu bearbeiten und Gespräche terminiert) wird der Kundin um 08:30 Uhr die Feststellung mitgeteilt, das kein Beratungsgespräch stattgefunden hat [...]."

      Nach den Fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit zu § 15 SGB II handelt es sich bei der EGV um ein wirkungsorientiertes Instrument zur Erzeugung von Verbindlichkeit im Integrationsprozess mit den erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen. Wie kann die Entwicklung einer individuellen Eingliederungsstrategie von einem AV in einer EGV verarbeitet bzw. bearbeitet werden, wenn das Gespräch schon wegen nachfolgenden wartenden Kunden, im Wartebereich, nach nur 15 Minuten (12 Minuten wenn man noch die Begrüßung etc. abzieht) beendet ist? Das kann doch nur funktionieren, wenn im System von vornherein schon eine mit Textbausteinen vorformulierte EGV zur Unterschrift vorliegt, und damit ist der angeblich öffentlich-rechtliche Vertrag als Austauschvertrag im Sinne des § 55 SGB X nur eine Farce. Mit den 15 Minuten, die Dein Herr L. in VerBIS ja selbst zugibt, hat er sich wohl selbst reingelegt. Dumm gelaufen, wenn man als AV nicht nachdenkt bevor man sich Märchen über böse Rädelsführer für VerBIS ausdenkt, aber nicht bemerkt, dass man sich mit den 15 Minuten selbst ein Bein gestellt hat, denn auch SG-Richter werden feststellen, dass man in 15 Minuten keinen Vertrag besprechen kann.

      Rick

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    4. Herr L. ist schon knuffig, gell?

      Er hilft sehr gut mit, sein eigenes System ad absurdum zu führen. Er ist wie ich schon mehrfach sagte, auf diese Weise eine Art Verbündeter.

      Ich habe den Eintrag unzählige Male gelesen und das auch mit dem "Rädelsführer" und den 2 anderen... ;-)))

      Noch schöner ist sein Eintrag vom 02.03. 2016 - wo er mit mir Dinge besprochen haben will FÜR DIE EGV - da KANNTE ich ihn noch nicht...

      Diese Einträge (und auch die fehlenden von meiner früheren Vermittlerin Frau L.*) waren eigentlich der Grund, weswegen ich ihn um ein persönliches Gespräch bat, was dann so heftig verlaufen war am 05.12.2016.

      Er meinte dann zu dem Eintrag im Verbis: "dass da "persönlicher Kontakt steht, ist AUTOMATISCH vom System so, das habe ich nicht so eingestellt..."

      *sie haben nur den gleichen Anfangsbuchstaben ;-)

      Die SG-Richter haben all das schon zugeschickt bekommen im Rahmen der Klage von L. bzw. der SGG-Abteilung und von mir... ihre Meinung ist ja erstmal klar - siehe oben... es geht da nicht um Logik in sich, sondern Durchsetzen eines bestimmten Status Quo...

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    5. "Noch schöner ist sein Eintrag vom 02.03.2016 - wo er mit mir Dinge besprochen haben will FÜR DIE EGV - da KANNTE ich ihn noch nicht..." – Da hat er wohl einen Zeitsprung gemacht. Vielleicht hat er ja mit dem Riemannschen Krümmungstensor die Raumzeit so weit gekrümmt, dass er schon einen Blick in die Zukunft machen konnte und gesehen hat, dass er demnächst mit einer gewissen Frau W. viel Spaß im Jobcenter hat. Da hättest Du gleich einmal fragen sollen, wie er das technisch umgesetzt hat? Da kann man mal sehen, da machen sich theoretische und mathematische Physiker den ganzen Tag einen Kopf, wie sie Zeitreisen verwirklichen können, und dann kommt ein kleiner AV aus dem JC und hat die Lösung für das Problem ;-)

      Nun gut, ob wir uns jetzt hier über solche Leute aus dem JC lustig machen, die das Wort Füsik wahrscheinlich nicht einmal richtig schreiben können, ändert nichts daran, dass diese Leute die Sanktionskeule in der Hand halten und nicht nur Hilfsschülern das Leben, mit besagter Keule, schwer machen können, sondern auch MINT-Absolventen.

      Rick

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