Dienstag, 26. September 2017

Erzwungene Unterschriften bei Mietvertragserhöhung?

Sehr geehrte Öffentlichkeit - hier sehen Sie das "Angebot" meines Vermieters GEWOBAG, die Miete zu erhöhen:



Was bedeutet nun "die Zustimmung kann verlangt werden"?
Sind ZUSTIMMUNGEN nicht FREIWILLIG und alles andere "VERWALTUNGSAKTE" oder "einseitige FESTLEGUNGEN"?




Ich beschäftige mich ja

(nicht nur im Fall von Pässen, Arbeitsverträgen oder Jobcentermaßnahmen)

mit dem Thema "ERZWUNGENE UNTERSCHRIFT".








Wie wird man drauf reagieren, wenn ich die Utneschrift als "erzwungen" kennzeichne?
Wird das Jobcenter unterschreiben - ebenfalls erzwungen - da es mich ja von sich aus "dazu anhält" meine Mietkosten möglichst gering zu halten?





Wir wissen zwar, dass in Berlin gerade die Mieten (ins unermessliche) steigen - war das aber gerade ein Grund, dass Leute mit alten Mietverträgen in ihren WOhnungen bleiben - und teilweise weniger als die Hälfte für die gleiche Wohnung an Miete zahlen, wenn sie vor 10 Jahren eingezogen sind.

Ich lebe mit meinem Sohn seit Ende 2007 in dieser Wohnung - zum Jahrestag des 10. Jahres soll die Grundmiete um 12 EUR erhöht werden.

Ich hatte sie damals leicht runtergehandelt - weil das Amt nur 444 EUR warm für zwei Menschen zahlte (in Bedarfsgemeinschaften - wären wir zwei "Einzelmenschen" dürfte jeder einen Mietanteil von 300 bis (inzwischen 400???) EUR haben.

Es war dann über die Betriebskosten "getrickst" worden - diese waren sehr niedrig angesetzt und so kam es in den FOlgejahren zu automatischen Erhöhungen auf 489 EUR, die das Jobcenter aber nicht zum Anlass nahm, uns zum Umzug zu nötigen.

Ich bin schon gespannt, was meine NACHBARN sagen und was das JOBCENTER sagt, wenn ich eine Umfrage mache!


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Sehr geehrte Mitmenschen - MieterInnen der GEWOBAG -

der Vermieter GEWOBAG möchte meine Grundmiete demnächst um 12 EUR erhöhen - hier sehen Sie - alle in den selben Standardwohnungen untergebracht wie ich - meine aktuellen Kosten und die neuen Kosten.

Haben Sie auch solche Schreiben erhalten?


[...]

Wie ist bei Ihnen derzeit das Grundmiet-Niveau? Will man auch bei Ihnen was erhöhen?

Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf, um uns auszutauschen!
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4 Kommentare:

  1. "Wir wissen zwar, dass in Berlin gerade die Mieten (ins unermessliche) steigen ..."

    In Hamburg werden vom Jobcenter 463,50 € max. Bruttokaltmiete plus Wasser und Heizkosten für eine Person übernommen. Dafür bekommt man in Hamburg, wenn man Glück hat, aber gerade einmal 30 Quadratmeter. Allerdings auch nur, wenn man kein „dreckiger Hartz IV Empfänger“ ist, denn an solche Leute wird nicht gerne vermietet. Berlin und Hamburg sind SPD regiert, aber Sozialwohnungen, die man noch als Normalbürger bezahlen könnte, werden nicht mehr gebaut, weil man den Baugrund für Luxuswohnungen und lukrative Geschäfte benötigt. Die Obdachlosigkeit wird in den Städten immer größer, aber wen interessiert das schon? Schließlich sind Hartz IV Empfänger und Obdachlose nur überflüssige Menschen die keiner mehr braucht.

    57 Quadratmeter für 331,76 € Grundmiete, da träumt man in Hamburg nur von. Allerdings stehen die Nebenkosten ja in keinem Verhältnis dazu. In München wird es aber noch schlimmer sein, denn da bekommt man für 501,76 € Gesamtmiete sicherlich nur eine Hundehütte.

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    1. Danke - ging mir grad nicht um den bundesweiten vergleich - sondern um was grundsätzliches. Die "erzwungene Unterschrift" - der Vermieter meint, er kann von mir verlangen, dass ich ihm etwas unterschreibe. Nicht, dass er einfach mehr Geld bekommt OHNE dass ich von mir freiwillig eine Vertragsänderung annehme. Ich habe damals keine Staffelmiete sondern eine feste Miete vertraglich vereinbart. Ich weiß, dass es Leute gibt, die das 40 Jahre lang so machen und daher (z.B. als alte DDR-Mieter) nie solche ERhöhungen bekamen.
      Gut, der Vermieter kann mir ja seine gesteigerten Kosten in Rechnung stellen - mir dazu angebote machen - aber ich akzeptiere nicht, dass man meine Zustimmung erzwingen will. Entweder macht man mir angebote - inkl. des Jammerns einer am Hungertuche nagenden Verwaltung - oder man verhängt etwas - aber dieses ekelhafte Mischding, was mein Arbeitsvermittler schon mit mir treibt, das akzeptiere ich nicht... bzw. möchte ich in voller Form der Wahrheit sichtbar machen.

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    2. Anstatt einen bundesweiten Vergleich, wäre es doch besser, einmal zu fragen: Wieviel ist der arbeitslose Mensch dem Staat eigentlich noch wert, bevor eine Behörde ihn in die Obdachlosigkeit schickt? Immer mehr ALG II Empfänger sind gezwungen sich eine günstigere Wohnung zu suchen, da das Amt nicht gewillt ist die teurere Wohnung zu zahlen und diese Menschen eine Aufforderung nach § 22 SGB II bekommen ihre Unterkunftskosten zu senken. Da das in diesem Land nicht mehr möglich ist, da keine neuen Sozialwohnungen mehr gebaut werden und die alten Sozialwohnungen belegt sind, ist die Obdachlosigkeit für viele Hartz IV Empfänger schon vorprogrammiert. Die Mietervereine in Deutschland schlagen schon lange Alarm, aber das interessiert die Sozialbehörden nicht und fordern weiterhin die Betroffenen auf ihre Mietkosten zu senken.

      Günstige Wohnungen gibt es kaum noch und mit dem neuesten Trick der Vermieter, die Mietpreisbremse zu umgehen, wird das auch noch schlimmer werden. Der Trick ist, dass man die Wohnung möbliert anbietet. Es gibt Städte, da werden möblierte 38 qm Wohnungen für 750 Euro KALTMIETE angeboten, mit Nebenkosten ist man dann wohl bei 900 Euro. Die Krake Hartz IV greift immer mehr um sich und demütigt arme Menschen, egal ob mit Arbeitspflicht, Essensgutscheinen oder Obdachlosigkeit.

      "Berlin ist Deutschlands Hauptstadt der Wohnungs- und Obdachlosen. Zum einen resultiert dies aus der hohen Zahl an Hartz-IV-Empfängern in der Stadt sowie rasant steigenden Mieten als Folge akuten Wohnungsmangels" schreibt sogar das Springerblatt DIE WELT.

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  2. Kurz: Keine Chance!Eventuell kann der Mieterverein helfen, wenn die Miete tatsächlich sozial unzumutbar ist, oder die Wohnung nachweisbar erhebliche Mängel aufweißt.
    Ansonsten gelten die allgemeinen Gesetze zum Mietrecht und der "Berliner Mietspiegel". Dieser Mietspiegel ist zwar in der Diskussion, weil jede Mieterhöhung weitere Mieterhöhungen initiert, aber geltendes Recht.
    Neben der Beratung durch den Mieterverein bleiben die Möglichkeiten mit dem Vermieter eine geringere Mieterhöhung auszuhandeln, die Wohnung selber aufzugeben oder einen Gerichtsprozeß zu riskieren.

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