Dienstag, 13. November 2018

Mir droht jederzeit Verhaftung und institutionalisiert legitimierter Wohnungsaufbruch

 Hallo allerseits - mir droht laut Auskunft einer Gerichtsvollzieherin Frau M. und ihres Kollegen die spontane und jederzeit mögliche Verhaftung bzw. der unerwartete Wohnungseinbruch durch staatliche (Repressionsorgane).

An meiner Tür hängt jetzt ein Zettel, mich in solchem Falle telefonisch vorab zu informieren - denn um mich zu "treffen", muss man bei mir nicht die Tür einschlagen.

 Wie kam es dazu?

 Am Termin - am 13. November 2018 - bin ich unter Verhaftungsandrohung vorgeladen und beschließe, mit einem Beistand und vorhandenem Vermögen, das mir solidarisch zweckgebunden für die Knastabwehr zur Verfügung gestellt wurde, zu diesem Termin zu gehen.


-der Termin will erst nicht losgehen, doch dann ruft mich die Gerichtsvollzieherin auf, verweigert mir aber die Teilnahme meines Beistandes.
-mir wird sogar auf dem Weg zu ihrem Zimmer von ihr unterstellt: "sie wollen doch heute sowieso nicht die Vermögensauskunft erteilen".
-ich weise Frau M. auf ihre Unterstellung hin und erkläre, den Termin zur Abwendung von Gefängnis oder sonstigen Nachteilen gegen meinen freien Willen wahrnehmen zu wollen - allerdings nicht ohne auf mein Recht auf Beistand zu verzichten, welches als Teil des Persönlichkeitsrechtes in allen Rechtsgeschäften oder rechtlichen Thematiken ein hohes Gut ist
-die Gerichtsvollzieherin hat selber einen "Beistand", welcher ihr eigener Kollege ist, der sich unmittelbar und zudem sehr bedrohlich in das Geschehen einwirkt.-ich weise diesen Kollegen auf die Unzulässigkeit seiner Teilnahme aus Datenschutzgründen hin, während mein Beistand explizit von mir bestellt und erwünscht ist.
-ich frage Frau M., ob sie denn wissen, warum ich vorgeladen sei, also was der Hintergrund sei
-Frau M. sagt, es sei ihr egal, sie müsse das nicht wissen, es sei ein vollstreckbarer Titel und gut
-ich weise sie darauf hin, dass das höchst bedenklich sei -ich erkläre, unmittelbar verwertbares Vermögen mitgeschleppt zu haben, das ich sofort auspacke und darbiete. Es handelt sich um einen Haufen Pfandflaschen, der ursprünglich zur Begleichung eines 25-EUR-Strafzettels (gegen den ich ein technisches "k.o." erwirkt hatte) zur Verfügung gestellt worden war und nun auch hierfür eingesetzt werden durfte
-Gerichtsvollzieherin Frau M. verweigert unmittelbar die Annahme dieser eindeutig im Wert festgelegten und nahezu sicher umsetzbaren Wertgegenstände und torpediert damit mögliche Anzahlungsversuche meinerseits schon vorab
-der andere Gerichtsvollzieher droht mit unangekündigter Verhaftung, wenn ich nicht auf der Stelle den Raum allein betrete ohne Beistand zwecks Vermögensauskunft, während er meinem Beistand sagt, er müsse das Haus verlassen -man droht, die Polizei zu rufen, auch leute aus dem Nachbarzimmer (von einer Elektro(?)Firma) treten auf den Gang und beschweren sich, allerdings repressiv und diskriminierend gegen uns, wir sollten in den Raum der Gerichtsvollzieher gehen oder das Haus verlassen, andere Leute müssten (im Gegensatz zu uns?) Geld verdienen.
-wir verlassen gemeinsam das Haus, um selber die Polizei zu rufen, da ich ja den Termin zur Knastabwendung unbedingt wahrnehmen möchte und nicht genötigt werden will, ohne meinen Beistand in ein Zimmer zur Geheimjustiz gezogen zu werden
-ich begründe vor Ort (später auch mit der Polizei daneben), dass gerade nach einer "Begrüßung mit Unterstellung" und "unangemeldeten weiteren Menschen im Raum der Gerichtsvollzieherin" ein Beistand nicht nur mein "Recht", sondern auch inhaltlich absolut notwendig sei.
-die zwei Polizeikräfte sind keine große Hilfe, sie nehmen weder eine Strafanzeige von mir vor Ort auf noch helfen sie mir, den Raum zu betreten
-sie zeigen sich ebensowenig in der Kenntnis von einem Beistandsrecht wie die Gerichtsvollzieher, die aber in der Wartezeit sich erkundigt haben und dann beim Eintreffen meinerseit mit der Polizei behaupten:
a) mein Beistand hätte sich nicht ausgewiesen (dabei war das ausweisen noch kein Thema gewesen, der Beistand war zuvor pauschal abgewiesen worden und Ausweise waren gar icht erfragt worden)
b) ich dürfe (anders als beim ersten Versuch behauptet) zwar Beistand mitbringen, der aber von irgend einer Stelle (Gericht?) eine vorzeigbare Zulassung besitzen.
-die Polizei drängt dann selber zum Aufbruch und fühlte sich außer Stande mir dabei zu helfen, meinen Beistand mitzunehmen. Ich solle allein den Termin wahrnehmen und mir einen Anwalt suchen (der ja wisse, wann und ob er als Beistand überhaupt mitgehen dürfe) oder mit den Konsequenzen leben (für die sie nichts garantieren könnten).
-ich frage: wollen Sie mich dann gleich mitnehmen und verhaften
-Polizei verneint freundlich, erklärt aber auch die Repressionskulisse mit aufziehend, dass ich verhaftet werden würde, wenn ich nicht den Termin wahrnehmen würde in der Weise, in der es (eigenmächtig) die Gerichtsvollzieherin bestimmen würde.
-meine Fragen, wann und unter welchen Umständen ich mit einer Verhaftung zu rechnen hätte, werden nicht beantwortet, nur dass es jederzeit passieren könne und ich die Tür besser öffnen solle, denn sonst müsse ich ebenfalls für die Türöffnung, was ich EINBRUCH nenne, egal ob die andere Worte dafür haben oder nicht, finanziell aufkommen
-und dann, wenn man bei mir in der Wohnung sei und ich dort die Vermögensauskunft erteilen würde, würde man da was gegen den Beistand machen?
-Antwort der Gerichtsvollzieherin: ich komme unangekündigt - ein Satz, der wiederum hoch repressiv und einschüchternd wirken kann, es wird von mir als erneuter Versuch einer Nötigung empfunden, mich allein und ohne rechtlichen Beistand in ihr Zimmer zu bewegen
-der vor dem Haus wartende Beistand erhält Hausverbot für ein halbes Jahr
-ich erfrage die Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher für das gesamte Haus und die Polizei schließt sich dieser Frage an
-der zweite Gerichtsvollzieher sagt: "na dann eben nur für die 5. Etage" (Anmerkung: das Haus enthält ein Hauptzollamt, Heilpraktiker, Firmen, Coaching, niedergelassene Gerichtsvollzieher und weiteres, wofür dieser eine Gerichtsvollzieher unmöglich im Alleingang entscheiden dürfe. Schon im Nebenzimmer sitzt jene Elektrofirma, die sich über die Lautstärke beschwert hatte).




Zu Erinnerung 

Beispiel der Wirkung von Repression von Anfang an:

-die Vorgaben der Agenda 2010 führen (automatisch und durch persönliches Ausüben von Willkür) vielfach zu immensen Grundrechtsverletzungen und zu Konflikten, die ohne Leistungskürzungen (so) nicht auftreten würden
- die Hamburgerin Christine K. wird als sie krank ist (und z.T. auch im Krankenhaus liegt) von ihrem Arbeitsvermittler vom Jobcenter mehrfach sanktioniert.
- Christine schreibt einen warnenden Brief aus ihrer Notlage heraus, in welchem sie unter anderem die Verwaltungsleute aufruft, sich nicht in der Art zu verhalten, wie es zu früheren Epochen  an der Tagesordnung war und ihr Recht (auf Existenzminimum) anzuerkennen - sie weist auf die schrecklichen Folgen von Sanktionen allgemein hin
-dieser Brief wird als Beleidigung ausgelegt (wegen Bezügen zur Nazizeit) und es kommt schließlich zur Anklage gegen sie.
-Christine wendet sich an diverse Hartz-IV-kritische und staatskritische Menschen in Internet und Umgebung, weil sie (bei ihrer allerersten Strafgerichtsverhandlung) öffentlichkeit wünscht
-Leute sagen es Leuten weiter und somit erscheinen auch viele Leute, die die Angeklagte gar nicht kennt oder näher einzuschätzen weiß
-zur öffentlichen Verhandlung reisen Menschen an, die sich größtenteils noch nicht näher kennen, darunter die Verantwortliche für diesen Blog, FriGGa Wendt (ich).
- ich bin gezielt als Aktivistin gegen Hartz IV Sanktionen gebeten worden von der Angeklagten, ihr "Beweismittel" zum Untermauern des Wahrheitsgehaltes ihrer im Brief getätigten Aussagen zu liefern (=einige Gedenkkreuze an die Opfer der Agenda 2010, wozu nicht nur abgeschmetterte Antragstellende sowie in Hoffnungslosigkeit und Mittellosigkeit verunfallte oder suizidale Menschen, sondern auch (Rache erntende) Jobcentermitarbeiter zählen)
-im Gerichtssaal kommt es nach "Grundsatzinfragestellenden" Fragen und Vorwürfen Einzelner zur Vereitelung der Teilnahme der Öffentlichkeit an der Verhandlung.
-dabei ist allen - sogar der dafür zuständigen Richterin
a) das völlig überzogene Maß einer in Betracht gezogenen "Saalräumung" nachträglich bewusst
b) nicht eindeutig, ob jemand anderes im Saal den angeblich zum Protokoll diktierten "Beschluss", dass "alle Menschen den Saal unverzüglich zu verlassen hätten, überhaupt hätten als solchen wahrnehmen können.
-viele Prozessbeobachtende verlassen (teils von der Störung und deren fehlender Klärung angenervt und teils aus Eigenschutzinteresse bzw auch in deeskalierender und selbstsichernder Absicht) den Saal - nicht ohne das für Unrecht zu empfinden
-Christine wird im Saal festgehalten und muss allein ohne Öffentlichkeit die Verhandlung ertragen - sie hätte ein Recht auf (Laien)verteidigung, Prozessunterbrechung, diverse Gerichtsbeschlüsse und vor allem Beweisanträge gehabt - so wird sie ohne die Augen der Öffentlichkeit "im Namen des Volkes" verurteilt.
-ein Teil der aus dem Saal gegangenen Leute wird am Fortgehen und Verlassen des Hauses gehindert und von repressiven Unterstützenden des Geschehens (Polizei, Justizwachtmeisterei, nicht eindeutig zuzuordnende Uniformierte) unter der Bekanntgabe "nachträglich Hausfriedensbruch" zu attestieren, zur Personalienabgabe gezwungen.
-einige dieser Menschen erhalten kurze Zeit später sog. "Strafbefehle" - meist über ca. 900 EUR, die sie zahlen sollen.
-da starte ich diesen Blog
-einige der Strafbefehls-Betroffenen erheben Einspruch und es kommt in ihren Fällen zu Gerichtsverhandlungen.
-den Auftakt erlebe ich, ich werde im Dezember 2016 nach zweitägiger Verhandlung freigesprochen
-die Staatsanwaltschaft geht postwendend in Berufung und einige Monate später werde ich im Berufungsverfahren verurteilt.
-einige andere Leute werden danach verurteilt schon in erster Instanz - zu Geldstrafen auf Bewährung
-immer wieder ist zu erkennen, dass schon im Vorfeld der Verhandlung von Christine K. vor der Öffentlichkeit als "Reichsbürgergruppe" gewarnt wurde, von uns Fotos im Gerichtssaal seitens der Staatsanwältin gemacht wurden und man jeden nicht kadavergehorsamen Menschen recht eigentlich "Reichsbürger" nennen würde (ungeachtet der rechtsradikalen Konnotation dieses beleidigenden Begriffes für all jene, die sich nicht jener bestimmten Ideologie zugehörig fühlen).
-ein Verurteilter stirbt vor Ablauf seiner Bewährungszeit (die willkürlich doppelt so hoch angesetzt wurde wie meine, er zwei Jahre, ich ein Jahr)
-nach Ende meiner Bewährungsfrist erhalte ich eine Kostenrechnung für die Justizgebühren, das teuerste davon war die "Revision", die ohne Kenntnis oder Zuschauer einfach abgeschmettert wurde
-ich soll nicht nur die Berufung und Revision bezahlen, sondern auch schon die erstinanstanzliche Verhandlung, die mit einem Freispruch endete
-gegen die Sammelrechnung von über 600 EUR lege ich Beschwerden ein und teile mit, dieses Geld nicht freiwillig zahlen zu wollen, da ich lieber eine Neueröffnung aller vermeintlich abgeschlossener Fälle möchte. werden von Anfang an alle Grundrechte gewährt, wäre nicht eine einzige Verhandlung, nichtmal Christines Brief, der ihren Arbeitsvermittler bzw. "Sanktionsverfüger" empört hatte, vonnöten gewesen.
-es geht noch ein wenig hin und her, bis ich Mahnungen erhalte und dann die Gerichte sich an ein Berliner Amtsgericht wenden.
-dieses beauftragt eine "niedergelassene" Gerichtsvollzieherin (in Zimmer 506 im Hellersdorfer Weg 35 Berlin-Marzahn), von mir eine "Vermögensauskunft" einzuholen
- oben beschrieben ist der Ablauf des Termins bei jener Gerichtsvollzieherin vom 13. 11. 2018, 14:40 ff
-inwiefern das Gericht andere Wege der Vollstreckung (erfolglos) bei mir versucht hat, ist mir schleierhaft - ich weiß nur, dass mein p-konto stets unterhalb des Pfändungsfreibetrages sich bewegte.

Grundrechte-für-alle.de GLEICH beachten und immer DARAUF schauen, dann ist nirgendwo solcher (juristischer und handlangerischer) Irrsinn von Machtvollstreckung(sversuchen) nötig!


Info: ich habe als "friedlichen Weg" die Hamburger Gerichte angefragt, ob ich die Summe "abarbeiten" könne** - ohne mich als Hartz-Iv-Empfängerin wirtschaftlich zu schädigen (und ohne automatisch die Schuld oder irgendeine Herrschaft als "richtig" anzuerkennen).
Im Falle einer "gerechteren Aufwicklung aller Fälle in diesem Zusammenhang" könnte ich eines Tages "frei kommen" - und dann wäre es kein Leid, wenn ich rückwirkend gemeinwohlnützliche Stunden nicht wieder "ungeschehen" machen könnte ;-)
Doch das Gericht meint, es ginge grundsätzlich nicht im Falle von "reinen Gerichtsgebühren" - eine "Geldstrafe" liegt ja in meinem Fall gar nicht mehr vor.
Es gäbe auch Optionen im Falle von Hartz IV und "Hartz IV Schulden" alles ausstehende "stunden" zu lassen (das heißt: "aufgeschoben, nicht aufgehoben!"), worüber aber die Staatsanwaltschaft (!??) entscheiden müsse.
Gespräche mit denen stehen noch aus!

Trotzdem ist derzeit durch die Drohungen meine Wohnung nicht sicher und meine Freiheit in Gefahr - auch eine Verweigerung näherer Auskünfte dazu, um meine Fragen zu klären, fällt meiner Betrachtung nach klar in das Reich von Zersetzung und Repression:
die Tatsache, dass ich "ja nur hätte ohne Beistand Folge leisten können", ist in meinem Erleben eine reine Schutzbehauptung in der Situation nicht wirklich "helfen könnender" Polizeibeamter.

Folglich ist jetzt eine Beschwerde gegen die Gerichtsvollzieherin im Anmarsch - vor allem wegen ihrer Versagung des Beistandes und ihrer damit verbundenen Verunmöglichmachung des Termins.


** vor dem Gerichtsvollziehertermin hatte ich schon Telefonate, heute, am 14. 11. schickte ich auf deren Anregung auch Faxe hin




Hier geht diese Storyline weiter:
https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/11/brief-meine-gerichtsvollzieherin-frau-m.html

2 Kommentare:

  1. Unser Staat investiert also lieber in eine Beherbergung auf staatliche Kosten, als auf Zahlung eines gesetzlich zustehenden Grundeinkommens.
    Unser Wirtschaftsminister (Herr Altmaier) weigert sich, dieses von dem Antisozialdemokraten Gerhard Schröder eingeführte Hartz4-System ab zu schaffen - weil er dann den Zusammenbruch der Deutschen Wirtschaft befürchtet !

    Was ich aber noch viel interessanter finde - der DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) lehnt ebenfalls eine sog. “Stilllegungsprämie“ (Grundeinkommen, Bürgergeld, etc.) ab !
    Ich hab´s ja schon immer gewusst - der Betriebsrat berät immer den Betrieb !!
    Jetzt fehlte hier eigentlich nur noch, dass der Staat sich die Unterkunftskosten in der Justiz von Dir später zurück zahlen lässt - so wie ja auch z.B. die Krankenkassen im Falle von Vollsanktionen ja wohl ebenfalls die Beiträge aus dieser (Sanktions-) Zeit nachverlangen.
    Merke - z.B. Polizeieinsätze will sich der Saat ja mittlerweil mitunter auch schon mal von Verursachern bezahlen lassen !

    PS: Und da haben wir übrigens doch auch schon den Top-Kandidaten für das Unwort des Jahres - “Stilllegungsprämie“ !

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    1. Gewerkschaften existieren nur solange, wie es noch Arbeitnehmer gibt. Deshalb sind Gewerkschaften ja auch gegen das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE), weil Gewerkschaften in Anbetracht der Fortschreitung der Technik ihre eigene Daseinsberechtigung ohnehin schon am Schwinden sehen. Gewerkschaften werden also solange diesen Irrsinn mit Lohndumping, Zeitarbeitsfirmen und Hartz IV Arbeitssklaven mitmachen, bis sie vom Fortschritt auch weggerafft werden – aber bis dahin werden sie ihre sinnlose Existenz noch verteidigen, auch auf Kosten des Bürgers.

      In naher Zukunft werden aber ohnehin alle Jobs wegfallen, wie in diesem Video deutlich gemacht wird. Der Mensch als Arbeitskraft ist ein Auslaufmodell. Auf einer Technik-Show in Hongkong zeigen Entwickler, wozu Roboter mit künstlicher Intelligenz heute schon in der Lage sind.

      https://www.youtube.com/watch?v=MeMkaMV_Be4

      Wer nach dem Schauen dieses Videos

      https://www.youtube.com/watch?v=rVlhMGQgDkY

      auch immer noch an Vollbeschäftigung glaubt, der ist entweder total verblödet oder er steht auf der Lohnliste der Gegner des BGE. Boston Dynamics ist ein Robotik-Unternehmen mit Sitz in Massachusetts, das vor allem im Bereich autonomer Laufroboter forscht und entwickelt. Es gilt als eines der am weitesten fortgeschrittenen Robotik-Unternehmen der Welt.

      Aber wir müssen uns noch keine großen Sorgen um die Gewerkschaften machen, denn solange der Kapitalismus noch eine Mutter mit einem Haftbefehl bedrohen kann, solange ist die Welt der Reichen und Mächtigen – und auch der Gewerkschaftler – noch nicht in Gefahr.

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