Der Richter bekundet seine eigene Gesinnungsjustiz, wenn man sich an den Aussagen der"taz" dazu orientiert:
http://www.taz.de/Hambi-Aktivistin-verurteilt/!5574470/
Dazu ein Kommentator "Holzhirn":
"„Dieses Urteil ist auch ein Verdienst der hier anwesenden Sympathisanten“, so der Richter.
Wenn das ein bestätigtes Zitat des Richters ist, dann hat er seinen Urteilsspruch damit null und nichtig gemacht.
Der Urteilsspruch der vor Gericht stehende
Person darf nicht wegen der Aktionen Dritter während der Verhandlung
beeinflusst werden. Das hält folglich keiner Revision stand.
Ansonsten sind Aussagen wie "„Im Wald halten
sich zunehmend gewaltbereite Chaoten auf“, mit zudem „erheblicher
Zunahme an Gewalt“. " u.U. als Rufmord zu betrachten, so diese nicht
untermauerbar sind.
Wenn man da anwaltlich beharrlich dran geht, kann man das Urteil vergessen."
Eine kleine Frau, die wohl auch noch sehr jung ist, soll in der Lage sein, gegen fünf erwachsene männliche Polizisten Widerstand zu leisten und die Polizisten sogar körperlich zu verletzen? Entweder nimmt man heutzutage schon 6-jährige Jungs in den Polizeidienst auf, oder in diesem Staat stinkt etwas ganz gewaltig.
AntwortenLöschen"Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht." - Marie von Ebner-Eschenbach