Mein Sohn war aus der Familien-Krankenversicherung rausgeworfen worden und hatte infolge verwalterischer Automatismen schlagartig um die 6000 EUR Schulden angehäuft, weil ich ein Formular nicht abgeliefert hatte.
Die darin erfragten Inhalte hatte ich jedoch unter Bestätigung einiger Kassenmitarbeiter*innen rechtzeitig vollständig übermittelt.
Ich sollte sozusagen "Äpfel liefern", die ich aber nicht in einem "handlichen Netz", sondern auf dem Arm zum Ziel trug. Das wurde lange vehement für "unannehmbar" eingestuft, denn ohne die Verpackung, das "Netz" konnte man die Äpfel nicht "verdauen"-ergo blieb ich trotz Lieferung "die Äpfel" (resp. Infos) schuldig.
Nun erreichte mich ein Anruf aus einer Abteilung für Grundsätzliches, dass das ein Fehler gewesen sei und mein Sohn selbstverständlich schuldenfrei weiterhin und rückwirkend familienversichert bei mir sein kann...
Auch formalistisch wurde nach meiner aktuellen Kenntnis der Konflikt gelöst, weil "ein Formular" zu verwenden sei, aber es ginge auch "mein eigenes" wenn ich das der AOK nicht nutzen wollte...
Meta-Intro:
Man stelle sich vor, eine Delegation einer fremden Zivilisation reist auf die Erde und testet die dortigen Gesellschaften. Wäre ich so jemand, würde ich die "Freiheitsgrade" eines Individual-Anarchischen Wesens, das von Natur aus nicht geneigt ist, sich am Leid anderer zu nähren, in "Wechselwirkung" mit der vorfindbaren "Herrschafts- und Verwaltungsumgebung" testen.
Ich würde die von dieser Gesellschaft selbst verhängten Regeln und Abläufe hinsichtlich ihrer "Stimmigkeit" (erfüllen sie die Zwecke, für die sie "offiziell gedacht" sind?) austesten...
Nun, man muss dazu gar kein Außerirdischer sein, sondern einfach nur ein Mensch, der durch seine Fragen und seind nicht "vorauseilend gehorsame" oder "nicht unterwürfige" Art ausgezeichnet ist ;-)
Es kann schon erschreckend sein, wozu das Muster "Formalismendogmatik über Inhalte" führen kann bzw. das vom guten alten Jesus schon kritisierte "Der Mensch ist für den Sabbat gemacht" (was er selber gegenteilig bekundete: "der Sabbat ist für den Menschen, nicht der Mensch für den Sabbat").
Autoritäre Strukturen und vor allem die kleinteilige Fragmentierung von herrschafltichen Aufgaben führen zu Mechanismen, die "einen Inhalt nicht verdauen lassen", wenn man mit dem "Gesamtsystem" spricht, sofern dieser Inhalt nicht in der dem System verdaubaren Form geliefert wird.
Zudem sind in dem System die Egos und internen Befindlichkeiten (inkl. Überlebens- und Machtkämpfe der darin befindlichen Individuen, die sich regelmäßig "verdrängen" um "zu funktionieren" und "Abläufe zu garantieren") eng mit der systematischen Abarbeitung selber verwoben.
So ein "Test" passierte mir mal wieder unfreiwillig.
Die Familienversicherung meines Sohnes bei unserer "Gesunheitskasse AOK" sollte standardmäßig überprüft werden.
Schilderung einer Auseinandersetzung über die Verwendung eines Vordruckes
Weil ich im Zuge diverser kommunikativer Überschneidungen und Missverständnisse zunächst versäumte, ein Standardformular auszufüllen, drohte meinem Sohn (13) der "Rausschmiss" aus der Familienversicherung.
Rückwirkend zum Datum der ALG-II-Neuantragsstellung sollte er ca. 800 EUR pro Monat für die Krankenversicherung in einem sog. "freiwilligen Weiterversicherungsverhältnis" zahlen. [Anm.: "freiwillig versichert" bedeutet: gezwungen sein, sich zu versichern oder sich vollstreckbar zu verschulden, wenn man nicht "freiwillig" zahlt.]
Ich übersandte der Krankenkasse mehrfach alle notwendigen Daten, die inhaltlich für die kostenlose Weiterversicherung meines Sohnes notwendig waren.
Einmal tippe ich die relevanten Punkte vom Formular ab und schrieb die Antworten auf meinen Sohn bezogen daneben.
Doch es stellte sich heraus, dass die Mitarbeiter*innen der AOK Nordost, unserer "Gesundheitskasse", n.e.A. nicht in der Lage waren bzw. die ihnen vorliegenden Anweisungen es verhinderten, allein aufgrund der korrekt mitgeteilten Daten + selbstausgedruckten und abgezeichneten Schreiben meinerseits, die Familienversicherung fortzusetzen.
Im Gegenteil. Es wurde ziemlich emotional bei den Mitarbeiter*innen aufgenommen, dass ich nun angetriggert durch diese Situation, ergründen wollte, OB ein Inhalt auch ohne eine Formvorgabe "verdaut" werden könne.
Also eine meiner Grundsatzfragen:
"Muss sich hier der Inhalt der FORM beugen oder ist die Form zwar stark erwünscht, jedoch letztlich nur "Diener" der Inhalte?"
zeichnete sich immer deutlicher ab.
Letztlich geht es der Krankenkasse ja darum, alle Menschen versicherungstechnisch zu erfassen - gerade Kinder - und alle DATEN vorliegen zu haben, die ein Familienversicherungsverhältnis rechtfertigen oder eben ausschließen - nicht darum, eine erwachsene Frau zu nötigen, einen bestimmten Zettel auszufüllen. Doch offenbar hing alles vor allem daran.
Der Zettel wird einem wie schon erwähnt immer als "Vereinfachung" von Abläufen "verkauft"/bzw. dargestellt. Doch wenn etwas eine Vereinfachung ist, kann diese nicht zum ZWANG, zum Diktat über den Inhalt werden.
Dazu verfasste ich jede Menge Schreiben und faxte sie erfolglos an diverse AOK-Mitarbeitende und Stellen, die alle mit mir bereits Kontakt aufgenommen hatten, um mir mitzuteilen, dass mein Sohn (bald) keine KV mehr habe und was er bezahlen müsse und dann von anderer Abteilung die Erstkontaktaufnahme zur "freiwilligen" Weiterversicherung "meines Familienangehörigen".
Da man sich stets auf eine "Vorgabe zum einheitlichen Vorgehen/die obligatorische Verwendung eines Formulars" berief und dazu als Verantwortlichen den/die/das (?) GKV benannte, wandte ich mich unmittelbar an jene Stelle.
Dort aber wollte man mir auch nicht helfen bzw. meinte, nur in irgendeiner Weise für "Firmen oder Krankenkassen" auskunfts-tätig zu werden - nicht für Privatpersonen, die sich eben an ihre Krankenkasse zu wenden hätten.
Trotzdem wollte man mir eine Telefonnummer geben, von einem Ministerium, das die Aufsicht habe o.ä. Ich flog dann aus der Warteschleife am Telefon, weitere Anrufe ließen mich 10 Minuten und länger in der Warteschleife verweilen und als ich dann mit unterdrückter Rufnummer nochmal anrief, bellte eine Stimme ins Telefon: "Frau Wendt, wenn Sie das sind, unterlassen Sie diese Anrufe oder wir zeigen Sie an." Aha, so geht das also. Dass ich mich VERARSCHT gefühlt habe, kann sich hier vermutlich jedeR denken.
Weitere Korrespondenzen brachten mir nur die Aussicht, bald vor das Sozialgericht ziehen zu können in dieser Angelegenheit und man fragte mich, ob ich denn nicht einfach der Einfachheit halber dieses Formular ausfüllen könne, was denn daran so schwer sei und es ja für meinen Sohn gut sei usw.
[Anm.: mein Sohn verfügt über eine derzeit einlesbare Versichertenkarte und hatte bei seinen (wenigen) Arztbesuchen in den betreffenden Monaten trotz der Drohkulisse und der Verschuldungsgeschütze keinerlei Nachteile. Auch erhielt ich noch keine Horrorrechnungen von den Ärzten nachträglich. Einen Notfallplan für den Fall, dass man eine Behandlung in Rechnung stellt oder gar eine Untersuchung zurückweisen würde, hatte ich aber schon. Die Gesundheit meines Sohnes kommt an erster Stelle! Ich lasse mich dies vorschiebend jedoch nicht zu vorauseilendem Gehorsam erpressen, wenn es wie in dieser Angelegenheit einen neuralgischen Punkt gibt, den ich wenigstens "ausprobieren" muss (und "gewinnen" kann!) bevor ich ggf. im Interesse meines Kind "zu Kreuze krieche" damit es nicht verschuldet ggf. von Ärzten abgewiesen wird.]
Da alles nichts genützt hatte, kam eine Freundin auf mich zu mit den Kontaktdaten
https://www.
Dort nannte man mir weitere Kontaktdaten für die regionale "Aufsicht der KV".
Nun konnte ich eines meiner Schreiben direkt dorthin schicken:
********************************************
Briefkopf "kein Rechtsfrieden ohne Grundrechte"
Aufsichtsbehörde der Krankenkasse
Fax: +49 (0)331 866-7070
Bundesversicherungsamt
0228 / 619-1870
Sehr geehrte Aufsichtsbehörde meiner
Krankenkasse (zur Weiterleitung an die exakte Zuständigkeit)
hiermit beschwere ich mich über einen
Formularzwang, der meinen Sohn trotz faktischen und bewiesenen
Vorliegens einer Familienversicherungssituation und trotz mehrfach
korrekt nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilten Daten/Inhalten
ggf. aus der Familienversicherung ausschließt, uns mit horrenden für
ihn und mich nicht leistbaren sinnlosen
Zwangsversicherungsforderungen von tausenden von EUR bedroht.
Meine Krankenkasse, die AOK Nordost,
bei der ich seit Jahren durchgehend mit meinem Sohn versichert bin
(über das Jobcenter Berlin Pankow werden die Beiträge gezahlt),
wurde über alle notwendigen Fakten informiert, die zur Beantragung
bzw. FORTSETZUNG eines Familienversicherungsverhältnisses notwendig
sind. Während ich in einem Jobcenter handschriftlich in eigenen
Worten problemlos Anträge einreichen konnte, ohne dafür unbedingt
einen bestimmten Zettel zu verwenden, verweigert die Krankenkasse AOK
Nordost die Weiterversicherung meines Sohnes und steckt ihn gegen
seinen und meinen Willen in eine „private PFLICHT-Versicherung“
(die sie euphemistisch „freiwillige“ private Versicherung nennt)
und verlangt die Zahlung astronomischer Summen.
Ich beschwere mich über die
betriebsimmanente mir gezeigte Sturheit und die damit einhergehende
Missachtung von Logik und Situationsangemessenheit, dass sie auf
einem bestimmten Papier bestehen. Besonders aberwitzig erscheinen die
mündlich oder schriftlich vorgebrachten Argumente, „meinen Sohn
nicht ohne das Formblatt versichern zu können“, angesichts der
Tatsache, dass ohnehin alle Daten inkl. meiner handschriftlichen
Unterschrift elektronisch erhoben und abgespeichert werden, die zur
Feststellung des Familienversicherungsverhältnisses notwendig sind.
Ich beschwere mich, dass die
inhaltlichen mehrfachen und rechtzeitigen Mitteilungen der für die
Familienversicherung relevanten Daten seitens der Krankenkasse nicht
verarbeitet und im Sinne der Antragstellenden ausgelegt wurden, mit
einem Verweis auf ein „der Vereinfachung und dem SERVICE dienendes
Formblatt“, welches nun de facto zu einem
Zwangs-konditionierungs-Instrument wird, das meine Menschenrechte und
die meines Sohnes gefährdet. Faktisch dient dieses Blatt nicht einer
„Vereinfachung“, wenn Fakten und Tatsachen, wenn Inhalte hinter
einer Zwangsformalisierung und Zwangsmechanisierung als
„unverarbeitbar“ oder „unerfassbar“ deklariert werden. Die
Sozialleistungsträger und Mitwirkenden der Gesundheitssysteme sind
den Menschenrechten verpflichtet und sollen im Sinne der Menschen,
der Antragstellenden, der „Kunden“, der Versicherten handeln und
nicht diese mittels Formblättern „erziehen“ und ihnen das auch
noch als „besonderen Service“ darstellen („als besonderen
Service verkaufen“).
Ich beschwere mich, lege Einspruch
ein, fechte die bisherigen Bescheide an, bitte um Hinweise auf
entsprechende Zuständigkeiten zur Wahrnehmung rechtlichen Gehörs
und effektiven Rechtsschutzes, um rechtsverbindliche Auskünfte und
eine formfreie Klärung der Angelegenheit zugunsten der
Weiterversicherung meines Sohnes.
Ich erbitte im selben Zuge
ausschließlich Auskünfte in schriftlicher Form und weise darauf
hin, dass sämtliche mich erreichenden Korrespondenzen in der Art
abgefasst sein müssen, dass ich sie namentlich anonymisiert für
Veröffentlichungen verwenden kann – ergo mir keine
„Geheimdokumente“ zugestellt werden, die ich nicht in Eigenregie
journalistisch und an Dritte weiterreichen dürfte.
Herzlichen Gruß
FriGGa Wendt
Anlage: aktuelles Schreiben an die
AOK Nordost zur bereits länger bestehenden Thematik
FriGGa Wendt, [Adresse]
[LOGO]
An: AOK Nordost
[Mitarbeitername1], [Mitarbeitername2], [Mitarbeitername 3] et. al.
FAX: 0800 265080 21728, 0800 265080
222004
Ihre Zeichen[...]
Zu Ihrer Kenntnis das neueste von mir
gesendete Schreiben an die AOK Nordost (diverse Stellen):
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit BEANTRAGE ich ERNEUT
rückwirkend zum 04. 09. 2018 die Fortsetzung der
FAMILIENVERSICHERUNG für meinen Sohn [....] Wendt.
KV- Nummer: U....
Name der Hauptversicherten FriGGa
Wendt, geb. am 05.08.1980, ledig
Angaben zum Familienangehörigen:
Nachname: Wendt
Vorname(n): XXXX
Geburtsdatum:XXXXX
KV-Nr.:XXXX
Geschlecht: männlich
Verwandtschaftsverhältnis des
Mitgliedes zum Kind: MUTTER
keine Angaben zu nicht vorhandenem
Ehegatten
keine Versicherung bei anderer KV
keine Angaben für Kinder ab 23.
Lebensjahr, weil [Kind] erst 13 Jahre alt ist
zu Einkommen Familienangehöriger:
regelmäßige monatliche Einkünfte:
Kindergeld (bundeseinheitlich, sollte Ihnen bekannt sein),
Sozialgeld über den ALG-II-Bescheid
(der Muter), sollte vom Jobcenter vorgelegt worden sein, bitte
hinzuziehen für diesen Fall,
laufender Naturalunterhalt in den
Haushalten von Vater und Mutter (worüber es keine schriftlichen
Belege gibt, Erklärungen auf Anfrage)
unregelmäßige Einkünfte: Gewinn aus
Kuchenbasaren an der Schule (ca 2-3 mal im Jahr), die die von der
Mutter subventionierten Materialkosten nicht überschreiten, aber das
für das Kind verfügbare Geld innerhalb des Familienbudgets leicht
erhöhen, ebenso durch Taschengeldzahlungen innerhalb der verfügbaren
Familiengesamteinkommen.
Ich bestätige die Richtigkeit der
Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Über Änderungen werde ich
Sie umgehend informieren, insbesondere, wenn sich das Einkommen
meines Angehörigen ändert oder dieser Mitglied einer anderen KV
werden sollte.
Ich erkläre, dass eine doppelte
Familienversicherung (über den Vater meines Kindes) meiner
Information nach nicht vorliegt.
Ich verweise auf die Verwendbarkeit
dieser Daten zur Fortführung der beantragten Leistung, die zum
Standardkatalog des demokratischen und sozialen Bundesstaates* BRD
gehört, welche sich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
laut Art.1 (2) des Grundgesetzes angeschlossen hat.
*Art. 20 (1) GG
Ich verweise auf §2 SGBI, insbesondere
den Abs (2), den Antrag im Sinne des Inhaltes und des Ermessens als
Antrag zu erkennen und sich darauf beziehend nicht weiter an einem
MUSTERZETTEL festzubeißen.
Also die in diesem Schreiben und auch
schon zuvor vollständig mitgeteilten INHALTE im Sinne des
Versicherungsschutzes anzuerkennen und von einer Bedrohungskulisse
mit Verschuldung aufgrund einer ZWANGSprivatversicherung
(euphemistisch „freiwillige Versicherung“ betitelt) und weiteren
Nachteilen für meinen Angehörigen und mich abzusehen.
Mit freundlichem Gruß
FriGGa Wendt
DIE entspannende REAKTION
DARAUF nun machten diese Schreiben wohl die Runde und eine freundliche Mitarbeiterin eingangs erwähnter Abteilung der Krankenkasse für "Grundsätzliches" (vielleicht benutzte sie einen anderen ähnlichen Begriff) rief mich an und wir sprachen eine Weile über die Sache.
Sie war sehr freundlich und entschuldigte sich mehrfach für den Ärger und den Stress, lenkte auch selber ein, dass ich mir ja große Mühe gemacht hätte und diese gar nicht nötig gewesen sei, wenn ich das Formular einfach benutzt hätte...
doch die Mitteilung der Kollegen, meine eigenen Ausführungen und "Datenübermittlungen" nicht anzuerkennen, sei falsch gewesen. Natürlich würde man meinen Sohn rückwirkend wieder aufnehmen und weiterversichern über mich. Keine Schulden.
An der Stelle führte ich aus, wohin die Fragmentierung und Zuständigkeitsspaltung führt. Ein Gerichtsvollzieher würde z.B. nicht mehr fragen, ob Forderungen berechtigt seien, wenn ein Titel gegen mich oder meinen Sohn zum Vollstrecken bestünde, würde das erstmal laufen wie ein Automatismus.
Die Mitarbeiterin dieser Grundsatzabteilung hatte sich eine Woche mit meinen Schreiben/den Korrespondenzen befasst (nun, vermutlich nicht ausschließlich ;-))
Ich erkundigte mich dann aber, wie nun grundsätzlich formalistisch aus ihrer Sicht das Problem gelöst wurde - oder ob es eine Sonderregelung für mich sei.
Sie erklärte: "Es wird verlangt, dass "ein Formular" verwendet wird. Nicht was für eins. Wenn Sie ihr eigenes Formular verwenden, wie Sie das gemacht haben mit viel Mühe, dann muss das auch akzeptiert werden. Letztlich geht es ja um die Inhalte, die eine Weiterversicherung ermöglichen."
In dem Sinne: ja, Form regiert hier nicht den Inhalt - ein kleiner Erfolg ;-)
Ein Schreiben dazu soll demnächst an mich versandt werden.
Aber es war in der Tat Mühe notwendig, das fragend und erstmal "Drohkulissen aushaltend" durchzusetzen entgegen der den Mitarbeitern geläufigen Anweisung, ein bzw. DAS Formular ausschließlich anzuerkennen und bei allem anderen erstmal zu mauern.
etliche Nachbemerkung(en):
Der ASOZIALITÄT eines sozialen Versicherungswesens, wenn es einmal an einem Punkt ist, sich gegen sich selber zu verkehren und es gefühlt "kein zurück" mehr gibt, sind kaum Grenzen gesetzt.
In meinem Fall drohte "maximal", dass ich erstmal Ärger mit den Schulden bekäme und spätestens bei Ablauf der KV-Karte meines Sohnes oder beim Verlieren eines Gerichtsverfahrens das originale Formular nachträglich einreichen könnte. Ich war also in der Lage, jederzeit das "Experiment mit der Wahrheit" zum Thema "Form oder Inhalt", abzubrechen.
Ich habe wie schon des öfteren in gefühlt privilegierter und doch für viele Mitmenschen "normaler" Ausgangslage mit langem Atem meine Interessen durchgesetzt.
Ich bin trotz aller Widrigkeiten auf Menschen mit Herz und Gewissen gestoßen, die mich mit kühlem Kopf vor schlimmerem bewahrten.
Doch es kann auch anders laufen und genau diese absurden Fälle motivieren mich, in meinen Belangen auch mal "zäh" und "unnachgiebig" in einer zu klärenden Frage aufzutreten.
Ich möchte hier drei erwähnen.
Fall a) eine alleinerziehende Wissenschaftlerin verdient sich umständehalber nur mäßig bezahltes Geld. Sie ist chronisch krank und bräuchte eigentlich Ruhe/Krankschreibung und volle Energie, sich auf (ggf. mögliche) Heilung oder wenigstens Symptonverringerung zu konzentrieren.
Um sich aber all die von der Kasse NICHT ÜBERNOMMENEN Ergänzungen, Medikamente und Behandlungen, die für ihre Genesung empfohlen werden, LEISTEN ZU KÖNNEN, muss sich ZUSÄTZLICH arbeiten. An Wochenenden gibt sie Seminare in ihrer eigentlichen Profession. Diese werden mit Honoraren bezahlt. Teilweise besser als das, was sie regulär angestellt verdient.
Die Frau muss dann zweimal Krankenkasse zahlen und ackert eigentlich nur für eine Krankenkasse (abgesehen vom ihr wichtigen Inhalt der Arbeit), die ihre Medikamente NICHT übernimmt! Statt Ruhe zu haben und sich der Forschung zu widmen, ackert sie sich ab bis sie immer mal wieder Krankheitsschübe durchlebt, die sie völlig aus dem Alltag reißen oder auch Verschuldungen mit sich bringen.
Fall b) eine Frau in Führungsposition hat sich vor Jahren mit ihrer Krankenkasse herumgeschlagen. Ihre Tochter war mit einer lebensbedrohlichen Behinderung auf die Welt gekommen. Daraufhin wollte die Krankenkasse das Kind nicht versichern! Die Mutter musste also eine private Versicherung abschließen, um dem Kind, das besonders auf regelmäßige medizinische Hilfe angewiesen war, zu helfen. Sie stürzte sich in mehr Arbeit und hatte keine Zeit mehr, sich um ihre Rechte und die ihrer Tochter zu kümmern.
Fall c) D. ist seit Jahren wohnungslos. Seit sie ebenfalls seit vielen Jahren kein Hartz IV beantragt und bezieht, setzt die Krankenkasse den Höchstsatz fest pro Monat.
Ist ja logisch, wer nicht in Hartz IV auftaucht, der muss ja so viel Geld haben, dass automatisch das Maximum wie bei einem Investmentbanker fällig wird.
Es laufen riesige Schulden derzeit noch 5 stellig, vielleicht bald 6 stellig, auf. Sie führt(e) dazu auch schon Prozesse. Die Krankenversicherung stundet diese alten Schulden sowie die Neuverschuldung nicht. Obwohl D. ohne vorherige Zahlung keinerlei Anspruch auf medizinische Versorgung hat, muss sie rein theoretisch irgendwann die Schulden abzahlen. Sie muss dann rückwirkend für eine Zeit KV zahlen, in der ihr nichtmal die simpelsten normalen Untersuchungen und Rezepte zugestanden hätten. Wenn sie einmal ärztliche Hilfe oder Rat braucht, kann sie maximal lebensrettende Sofortmaßnahmen durch Passanten oder Notaufnahmen in Anspruch nehmen, bzw. sich ehrenamtlich arbeitenden Ärzten ohne Grenzen oder privat Ärzten vorstellen, wenn man Geld dafür gesammelt hat oder diese sich erbarmen und ggf. aus eigener Tasche medizinische Produkte an ihr aufbrauchen.
Dass D. eher auf Kräuter setzt und eh nicht gern zum Arzt geht, ist ihr persönliches Ding. Doch wenn sie einen Unfall hat (einmal brach sie sich die Nase), dann kann sie froh sein, wenn ihr eine Krankenschwester das Blut abwischt oder ihr dafür ein paar Einweghandtücher mitgibt. Hätte sie eine wie auch immer diagnostizierte chronische Krankheit, bekäme sie keine Rezepte, sobald sie noch oder wieder ansprechbar wäre und laufen könnte, würde man sie wegschicken oder sie müsste in Vorkasse selber zahlen. Doch wenn sie selber so viel Geld hätte, würde das ja theoretisch weggepfändet, z.B. zum Begleichen der alten KV-Schulden...
Das Fehlen der KV hat aber auch schon Leuten geholfen! Nämlich wenn diese gegen ihren Willen (psychiatrisch) behandelt und eingesperrt waren und die Einrichtungen befürchteten, dauerhaft draufzahlen zu müssen ohne eine Abrechnungsmöglichkeit mit der Krankenkasse. Mehrere Leute berichten, auf diese Weise schnell oder überhaupt herausgekommen zu sein aus der Zwangseinweisung.
Deutschland soll eines der Länder mit der höchsten Ärztedichte sein. Hier gibt es fortschrittliche technische Behandlungsmethoden und teilweise sogar natur- und alternativmedizin auf Rezept. Es ist die verwalterische Zwangsstruktur, die oft die hehren Ziele eines Gesetzes verkehrt. "keiner soll ohne KV sein" - tolle Idee, doch wenn das für Wohnungslose oder Herausgefallene nur Verschuldung statt Anrecht auf menschenwürdige Behandlung bedeutet? Dann heißt es von mir mal wieder "weltrettung-durch-therapie.de"
Warum es mir so wichtig ist, den mich treffenden Formalismen und Absurditäten mit meinen Gegenfragen und emanzipatorischen Positionen zu begegnen:
Insgesamt über verschiedene Orte und Zeiten betrachtet sind auch ganz andere Dinge möglich.
Etwa Mediziner bzw. "Medizyniker", die im Auftrag eines totalitären (sich selber aber nie so bezeichnenden) Systems im Rahmen ihres rechtskräftig aufgetragenen JOBs Menschen als "unwertes Leben" oder "Freiwild für Experimente" betrachten.
Um solches und ähnliche (als stärker oder schwächer empfundene) Ungerechtigkeitsblüten nicht (mehr bzw. wieder) Realität werden zu lassen, muss der Einzelne in jeder "Rolle" das Recht auf Widerspruch, Verweigerung, Widerstand nutzen können und in der Praxis sich auch zutrauen und dabei ggf. nach außen informieren und Solidarität "akquirieren".
An allen großen organisierten Verbrechen sind Obrigkeiten beteiligt, denn diese sind nicht als "Verbrechen" im jeweiligen Gesellschaftsgefüge markiert wie z.B. ein "Monster oder einE Psychopath*in".
Auch der Organhandel ägyptischer Ärzte, die flüchtende Menschen abfangen und "ausschlachten", der Organhandel chinesischer Inhaftierter** - das alles funktioniert nur mit Duldung oder aktivem Mitmischen der jeweiligen verwalterischen Zuständigkeit und deren Richtlinien und Erlassen, den Formalien und Formalienrastern, die das eine als "Verbrechen" einstufen, das andere als "nicht greifbar" durchrutscht, das andere als "systemisch gewollt" passiert..
Auch die "Mafia" selber hat in sich Gesetze, die sie in ihrer Praxis beständig selber legitimiert. Vorlagen westlicher Demokratien entstammen den Kodexen von PIRATEN untereinander...
** Die DDR hat politische Gefangene "am Stück" verkauft in den Westen - das scheint bei politischen Gefangenen, z.B. den im Bewusstsein vom autoriären Denken befreiten "Falun-Gong" Praktizierenden im heutigen China, anders zu sein. Da verkauft man gewinnbringend von den Leuten nur, was andere in gesundheitlicher Not befindliche Menschen sich einpflanzen lassen...
gruselig!
Ich bin FROH, dass ich all diese schlimmen Dinge (noch) nicht selber erleben musste, aber das entartet bei mir nicht zu Systemanbetung oder bereitwilliger Unterstützung einer bestehenden Struktur, sondern wird zu einem "Arbeitsauftrag", nebenher und ohne so schlimmes Risiko die Dinge zu klären.
Wieviele Leute haben allein schon in meinem kleinen popeligen Fall erstmal NEIN gesagt und waren bereit, dadurch Tatsachen zu meinem Nachteil und zu meines Sohnes Nachteil zu schaffen, bevor eingelenkt wurde? Und das oft gegen ihren eigenen "gesunden Menschenverstand", denn viele bekundeten, meinen Sohn weiterversichern zu WOLLEN!
Unser Gesundheits- und Gesellschaftssystem ist zu all den im Text bereits erwähnten schlimmen Taten leider (immernoch) sehr fähig und systemisch passieren sie auch hier nicht so selten:
Neulich starb ein Mann an den Folgen von schweren Verletzungen, die er erhielt, weil er auf dem Pausenhof einer Hamburger Klinik seine Psycho-Pillen nicht einnehmen wollte und die Security auf ihn einschlug - auch als der freiwillig in Behandlung befindliche Patient schon am Boden lag. Rassismus gegen einen Schwarzen (Patienten) und Psychiatriegewalt - zwei in Deutschland leider verbreitete Phänomene - trafen hier mit Todesfolge aufeinander.
Kleine Weigerungen oder nur der Gebrauch von Selbstbestimmung können also einem Menschen auch hierzulande den Tod bedeuten oder zumindest große Nachteile. Es geht dabei nicht um eine Statistik, dass ggf. etliche (ggf. nicht nur weiße, sondern auch schwarze) Patienten sich gut behandelt fühlen von netten Medizinern... sondern darum, dass strukturelle Gewalt vielfach Täter*innen stärkt und deckt eben allein durch ihre Struktur - und auf der anderen Seite Leute zu Täter*innen macht, die keine persönlich böse Absicht hegen, sondern eben in der Tat "nur ihren Job" machen.
Ich meine: mensch muss sich wehren und KLÄREN, solange und überall dort, wo das mit Reden und Bewusstmachung (noch) geht.
Letzlich bestätigen auch friedlich gestimmte und menschenrechtlich positiv überzeugte Mitwirkende in bestehenden Strukturen: "ohne Leute, die sich hartnäckig in einer Sache engagieren, kann es sich nicht ändern." oder "manche theoretischen Probleme fallen erst in der Praxis in einem Konflikt auf und können nur zu einem Überdenken und Umschwenken führen, wenn es die Stellen erreicht, die systemisch etwas ändern können".
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