Montag, 4. November 2019

ENTSCHEIDUNG ÜBER SANKTIONEN am 5. 11. 2019 um 10 Uhr in Karlsruhe!

+++ Urteil : 30% Sanktionen bedingt o.k., mehr Ermessen diese zurückzunehmen für die JC-Mitarbeiter
60% und 100% nicht verfassungskonfrom
U25 und Meldeversäumnisse sowie Überlappungen mit anderen Verrechnungen/unwirtsch. Verhalten waren kein Thema dieser Verhandlung 


Hinweis von vielen Mitmenschen: Ist dieses Urteil ein "Schrödinger-Urteil"?

Es überlagern sich dabei oftmals gegenteilige Zustände, also Aussagen und Szenarien, die sich eigentlich ausschließen müssten.

Also wenn jedem wundervoll Menschenwürde stärkenden Satz und jeder Feststellung einer Sanktionsbegrenzung auf maximal 30% ein Schlupfloch oder ein "Aber" folgt...
Ich (FriGGa) habe an einer Stelle im Gerichtssaal gedacht, ich hätte mich verhört. "weiterhin 100% Streichung o.k."? Für die, die "eigentlich zumutbar arbeiten könnten?" Wie geht das konform mit der verfassungsgerichtlichen Eingangsfeststellung "keine Sanktion über 30 % - auch nicht für absolute Verweigerer"?
Lest (das Urteil) und helft ggf. den Fehler zu finden...

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html

ab Zeile 209:
"Anders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen."



 Liveticker zur Verhandlung
https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2019/01/liveticker-karlsruhe-verhandlung-und.html

Liveübertragung lief auf PHOENIX.de

während der Planung aktuelle Aktionsideen unter Grundrechte-für-alle.de 






Pressespiegel/einige Artikel zum Thema


  (mittlerweile viele Artikel zur URTEILSVERKÜNDUNG)


Artikel im Vorfeld/zum Hintergrund:

15. 10. 2019: Christel T. in "analyse und Kritik" zum Sanktionsverfahren in Karlsruhe: https://www.akweb.de/ak_s/ak653/27.htm

31.10. 2019: Interview mit Ralph Boes zum Thema im "freien Radio Neumünster"

Artikel von Susan Bonath "Minimiertes Minimum" in der jw vom Oktober 2019 

02. 11. 2019: im gedruckten ND die Vollversion: ND interviewt Aktivistin Martina Höfer zu Sanktionen:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128042.hartziv-alle-sanktionen-muessen-fallen.html


Älteres:
Einladung des BVerfG zur Urteilsverkündung: https://t.co/C8R8JYIogt?amp=1

Übrigens ist auch der "echte Hartzer" gespannt auf das Urteil im Bundesverfassungsgericht und kommentiert seine "Bestellung" schon in echter "Assi-TV" Manier:
ZERRRO Sanktionen - nicht Sanktionen-light! Alles andere ist KUCKUCKSMILCH!
https://www.youtube.com/watch?v=8_HrDxxs6IA



Position der Bloggerin:
https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2019/01/kein-rechtsfriede-ohne-grundrechte.html


https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2019/01/kein-rechtsfriede-ohne-grundrechte.html


7. 11. 2019: JUHUU - Herr Scheele macht einen einstweiligen Sanktionsstopp!
Legen wir nach, dass das dauerhaft wird und wirkt!
 
https://www.deutschlandfunk.de/hartz-iv-urteil-sanktionen-g… Fordert Aufarbeitung der Vergangenheit ein - jedes JC kann sanktionsfreiheit lernen - sgb-13.de

auch einige Jobcenter haben wohl schon eigenständig die "Sanktionsunterlassung" in ihren Häusern angeordnet...

29 Kommentare:

  1. Ich hoffe das sich endlich die Leute dazu äußern, die auch mit daran Schuld sind an der Agenda 2010.

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    1. Olle Gerhard Schröder selbst hat sich ja schon mal geäußert - schon vor etlichen Jahren !
      Er sagte bei so einer Versammlung: „Ich habe immer gesacht, die Agenda sind nicht die zehn Gebote, und ich bin schon gar nicht Moses !“
      Gibt davon ´nen YouTube-Film “Gerhard Schröder zur Agenda 2010 am 11.03.2013“ (phoenix).
      Sein von mir zitierter Ausspruch ist ab Minute 3:33 zu hören.

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  2. Da bin ich ja mal gespannt, ob Karlsruhe für den Bürger oder für das Kapital entscheidet. Wollen wir hoffen, dass der Alptraum für über 5 Millionen Menschen endlich ein Ende hat.

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  3. "Jahrelang haben die Karlsruher Richter ihre Entscheidung über den Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha, das die Sanktionen für grundgesetzwidrig hält, hinausgezögert und das Thema mit spitzen Fingern angefasst. Einer der Gründe dürfte sein, dass Hartz IV, vom damals dafür mitverantwortlichen Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) seinerzeit als „Mutter aller Reformen“ bezeichnet, mit den Sanktionen steht und fällt. Denn nur weil sie eine Drohkulisse, ein Druckmittel und ein Disziplinierungsinstrument bilden, entfaltet Hartz IV seine brisante Wirkung." schreibt Christoph Butterwegge in der Frankfurter Rundschau.

    https://www.fr.de/meinung/steht-hartz-iv-vor-aus-13170780.html

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    1. So ist es - leider.
      Aus einer Hartz4 kritischen Internetseite weiß ich, dass dieses Hartz4-System aber in Wirklichkeit bereits eine Erfindung des Nationalsozialismus, bzw. von Architekten dieses jenen welches, gewesen ist.
      Zitat: 1928 wurde das Hartz-IV-Gesetz von Gustav Hartz geschrieben, einem Reichstagsabgeordneten der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), die dann Hitler in den Sattel geholfen hat. Seine Vorschläge wurden dann 77 Jahre später (heute) - von einem Namenvetter - umgesetzt !
      Und zwar bis in die Einzelformulierungen hinein.
      Gustav Hartz will bereits 1928 "Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zusammenlegen"!
      Die Betroffenen bezeichnet er als "Kunden"!
      Von Hugenberg (Wirtschaftsminister im dritten Reich) stammt der Satz von 1932: „Sozial ist wer Arbeit schafft“.
      Zitat Ende.

      Dabei wird mir gerade klar - dieses heutige Hartz4-System, mit diesen seinen “Beschäftigungspraktiken“ (Minijobs, Leiharbeit, Niedriglohn… usw.), ist eigentlich noch schlimmer (für die Betroffenen !), als die Variante in der Hitlerzeit.
      Unter Hitler wurden alle deutschen (!) Arbeiter ordentlich bezahlt, egal ob sie an der Atombombe tüftelten oder ´ne Schaufel geschwungen haben !
      Angesicht dieser heutigen Arbeitsmarktpolitik an “Hitlers deutschen Volke“ würde es im nicht vorhanden Grab von Hitler ordentlich rumpeln - würde ich sagen !

      Und da fällt mir gerade in dem Zusammenhang noch was auf.
      Ich habe noch NIEMALS was davon gehört, dass Arbeiter von Waffenfabriken wegen Lohnerhöhungen gestreikt haben.
      Und überhaupt - Streiks von Mitarbeitern von Waffenfirmen !?
      Ich mutmaße mal einfach, sowas werden wir auch in Zukunft nie sehen !
      Ring frei für ein Brainstorming darüber, warum eigentlich nicht !!

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    2. Am Rande: "Kunden" sollten die Arbeitslosen 1928 genannt werden? Ja, das wurden sie sogar im Volksmund! "Kunde" hieß damals sowas wie "Landstreicher" - war also sogar ein Synonym für Wohnungsloser (eine häufige Folge unabgefederter Arbeitslosigkeit im Kapitalismus)...
      der damals berühmte Aktivist Gregor Gog brachte in den 20ern sogar eine Straßenzeitung heraus, die den Namen "Der Kunde" trug.

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    3. * ... Schon bevor die Weltwirtschaftskrise 1929/32 das Sozialsystem der Weimarer Republik bis ins Mark erschütterte, traten Kritiker des Wohlfahrtsstaates auf den Plan, die seine Leistungsfähigkeit in Zweifel zogen und - ähnlich wie heute - mehr Privatinitiative forderten. Einer davon hieß Gustav Hartz und war 1924 für ein paar Monate DNVP-Reichstagsabgeordneter...."

      https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/hartz-in-weimar

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  4. "Hartz IV: Jobcenter erpresst Alleinerziehende"
    *Auf die Frage, "wo denn das Jobcenter die Kindeswohlgefährdung sieht - wenn Eltern den Termin nicht wahrnehmen (können) oder sich weigern eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, und ob nicht vielmehr eine Kindeswohlgefährdung durch das Jobcenter besteht", reagierte die Dame am Telefon sehr barsch und meinte: "Eine Kindeswohlgefährdung ist dann anzunehmen, wenn die Eltern nicht mitwirken, und somit eine Sanktion ausgelöst werden kann, welche die Versorgung der Kinder gefährdet. Dann müssen die Kinder ggf. aus den Familien genommen werden, weil die Eltern nicht ihre gesellschaftlichen Pflichten erfüllen".*
    https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/hartz-iv-jobcenter-erpresst-alleinerziehende?fbclid=IwAR1m0Ov2PeB_Y60eUeFAddqjXp5ewhGeaPgLEeEJwuaLKqtYCF6NFqrhWwU

    Hoffentlich wird am 5.11.2019 diesen selbstgerechten [...] endlich mal der Marsch geblasen.

    In [...] kann jeder das passende Wort seiner Wahl einsetzen.

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    1. Ja, das ist diese berühmte § 1 u. 2 Rechtsprechung.

      § 1: Der/die/ das […] hat immer Recht !
      § 2: Im Zweifelsfall tritt automatisch immer § 1 in Kraft !

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  5. "Dann müssen die Kinder ggf. aus den Familien genommen werden, weil die Eltern nicht ihre gesellschaftlichen Pflichten erfüllen."

    Was für Menschen sitzen da eigentlich in den Jobcentern? Das ist Erpressung auf unterstem Niveau. Wenn der Hartz IV Bezieher nicht das macht, was diese Jobcentermitarbeiter anordnen, werden sie also entweder obdachlos gemacht oder man nimmt ihnen die Kinder weg. Wenn das Bundesverfassungsgericht dieses schändliche Treiben dieser Pseudobehörde (BA/Jobcenter) nicht endlich beendet, dann leben wir wohl schon in einer Bananenrepublik, in der nur noch staatliche Willkür herrscht.

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    1. Ja, das mit der Elternerpressung ist gruselige und sehr simple Logik der jeweils Herrschenden mit "Angst vor Kontrollverlust" statt Vertrauen, mit welchem man eine "Selbstbeherrschung" auf Basis von individueller Freiheit und Teamorganisation auf Basis von Respekt, Vielfalt und gegenseitiger Akzeptanz zulassen müsste.

      Aus herrschaftskritischer bzw. anarchischer Perspektive: "Pseudobehörde" ist das gleiche wie "Behörde" in der "Wirksamkeit" - nur für ein internes Machtgerangel und den Versuch eines "Selbstkorrektivs"/Erinnerung an deren "eigene Gesetzlichkeit und Ideale" mag diese Unterscheidung in der Praxis sinnvoll sein, solange die in den "Behörden" organisierten Menschen dafür empfänglich sind und dafür ein gewisses Verständnis von sich aus mitbringen.
      Ich könnte noch viel weiter ausholen. Ich denke "kein Machtkonstrukt macht es von sich aus gut" - und in dem Sinne möchte ich den Staat als Verwaltungsdienstleister gern an seine eigentliche Rolle erinnern statt ständig irgendwelche Herrschaft(lichkeit)sallüren erleben und beobachten zu müssen.

      Ob das BVerfG selber "das schändliche Treiben" beendet? Ich denke nicht, denn das Regelsatzurteil wird ja bis heute ignoriert bzw. im Ranking in zuständigen Sozialgerichten nicht an oberste Stelle gesetzt...

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  6. Das Urteil bedeutet, dass die Jobcenter mit § 10 SGB II und dem Disziplinierungsinstrument "Hartz IV" weiterhin der Industrie Niedriglohnsklaven bereitstellen kann, damit Deutschland Exportweltmeister von Europa bleibt. Letztendlich hat sich also nichts geändert. Dass ein Staat, der sich in seiner Verfassung mit Art. 1 GG und Art. 20 Abs. 1 GG schmückt, sich überhaupt die Frechheit herausnimmt, seine eigenen Bürger zu sanktionieren, ist schon ein starkes Stück.

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  7. Jetzt nur noch 30 % Sanktionen - von einem sowieso stark runter gerechneten Existenzminimum, welches jedem Menschen zusteht !?
    Das ist nichts anderes als wie: „stirb noch ein bisschen langsamer !!“

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  8. "schrödingers Sanktionsurteil"?!

    HILFE! sind also sanktionen bei "unbeugsamen Verweigerern" doch noch erlaubt über mehr Prozentpunkte als 30%???


    Aus dem Urteilstext:
    "Anders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen. "

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    1. Der Fehler liegt meiner Meinung nach darin, dass unsere Gesetzgeber immer noch glauben, dass man Zumutbarkeit pauschal für ALLE Menschen definieren kann (“Zumutbarkeit für alle“).
      Außerdem gibt es immer noch diese Ankst vor einer schrecklichen Zombie-Apokalypse.
      Und diese Zombies sind sogenannte “Faule Erwerbslose“.
      Deswegen wollen sie sich - so denke ich - die Totalintervention gegen jene welche (Zombies) weiterhin vorbehalten.
      Das ist deshalb so, weil wir in Deutschland dem Weltmammon dienen.
      Und für den Mammon ist nun mal der größte (!) Feind diese schreckliche von mir oben benannte “Zombiespezies“ - und nicht etwa z.B. so ein islamischer Terrorist oder sowas !!
      Das muss man ganz klar so sehen !
      Die einzigste Erleichterung, die das BverfGericht da jetzt aus meiner Sicht unterm Strich rausgehauen hat, ist vielleicht: „nun seit mal nich immer so streng bei solchen Meldeversäumnissen !“

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    2. "Anders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung ..."

      Dieser juristische Kauderwelsch, den wohl 99% der Hartz IV Empfänger und auch 99% der Normalbürger auf der Straße nicht verstehen, soll wohl wieder die juristische Hintertreppe sein, um doch wieder die Hartz IV Bezieher über den 30% sanktionieren zu dürfen. Mal sehen, wie lange der gebeutelte Hartz IV Empfänger sich das noch anschaut, bis er zur Keule greift.

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  9. Guten Tag.
    es heißt ja "vollständiger Leistungsentzug" nicht Sanktion.
    Und es steht in der Begründung, nicht im Urteil. Das Urteil selbst hat da mehr Gewicht.
    Weiters ist an anderer Stelle auch die Reden davon, dass "plausible Vermutungen" NICHT ausreichen, um Sanktionen zu rechtfertigen.
    Heißt für mich: es muß eine ganz konkrete und beweisbare Situation vorliegen, ohne wichtige Gründe dagegen, welche die Person tatsächlich annehmen könnte.
    Anders und konkret:
    Sich auf eine passende Stellenanzeige nicht zu bewerben: reicht nicht!
    Nicht zum Vorstellungsgespräch gehen: reicht nicht!
    Beim Vorstellungsgespräch einen (angeblich absichtlich) schlechten Eindruck machen: reicht nicht.
    Reichen KÖNNTE ein ganz konkreter Arbeitsvertrag, der auf Papier auf dem Tisch liegt und der auch zumutbar ist. Dann könnte die Person einfach unterschreiben und wäre "weg vom Jobcenter".
    Man wird dies genau beobachten müssen.
    BTB

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    1. Welche Schritte "fiktives Einkommen" unterstellen lassen, um einen aus dem Leistungsbezug auszuschließen, ist vor und nach dem Urteil fraglich - nur bestätigt das Urteil den fiesen IST-Zustand und "ermuntert" eine restriktive Lesart im Widerspruchsstellen gegen (bekennende) Verweigerer. Es kann ggf. aber real-Life-Tests geben von Leuten "die nichts zu verlieren haben"... und ggf. gleich erstmal nur die 70% beantragen

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    2. "... gleich erstmal nur die 70% beantragen"

      Ab 2020 gibt es ja im Hartz IV Regelsatz für Hartz IV Empfänger - 432 Euro (vorher 424 Euro, 8 Euro mehr). Für Erwachsene, die mit einem Bedürftigen zusammenleben – 389 Euro (vorher 382 Euro, 7 Euro mehr). Für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren – 328 Euro (vorher 322 Euro, 6 Euro mehr). Für Kinder von 6 bis 13 Jahren – 308 Euro (vorher 302 Euro, 6 Euro mehr) und für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres – 250 Euro (vorher 245 Euro, 5 Euro mehr).

      Davon träumt der BMAS-Chef Hubertus Heil und der BA-Chef Detlef Scheele sicherlich auch, mal soviel Geld zur Verfügung zu haben, wie ein Hartz IV Empfänger und es dann mal richtig "krachen" zu lassen.

      Tja, das wäre sicherlich lustig und würde durch die Presse gehen, wenn Tausende von Hartz IV Empfängern von vornherein nur 70% von diesem kläglichen Existenzminimum beantragen (was eigentlich im Urteil des Ersten Senats des BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 als unverfügbar erklärt wurde), um nicht mehr schikaniert zu werden. Der Bertelsmann-Sender RTL2 und die Bildzeitung würden aber sofort reagieren und über den "frechen Hartzer" berichten, der sicherlich "schwarz arbeitet" oder im Keller einen Koffer voller Geld hat.

      M.S.

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  10. Jetzt müssen die JC-Mitarbeiter wohl sämtliche Sanktionen, die sie schon vorbereitet hatten und die über 30% lauten, in den Reisswolf werfen. Viele JC-Mitarbeiter, die keine Beamten sind, werden sich wohl demnächst auf der anderen Seite des Jobcenterschreibtisches wiederfinden, denn das "Sanktionsteam" kann wohl jetzt etwas "abgespeckt" werden. Vielleicht haben diese Leute dann ja Lust, bei dem Kampf gegen das Hartz IV System mitzumachen, damit wir diesem menschenverachtenden System endgültig den Todesstoß geben können und Deutschland wieder der demokratische Sozialstaat ist, der in Art. 20 Abs. 1 GG aufgeführt ist.

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  11. Der Politik- und Sportlehrer, der zeitweilig auch mal als SPD-Senator unterwegs war und jetzt mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) von 300.000 Euro vom Steuerzahler subventioniert wird, damit er den BA-Chef spielen soll, hat dem Deutschlandfunk nach den Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Interview gegeben. Was habe ich gelacht, als ich die Märchenstunde von Detlef Scheele gehört habe. Als Märchenerzähler ist Herr Scheele jedenfalls sein Geld wert.

    Hier kann man es lesen: https://www.deutschlandfunk.de/ba-chef-scheele-zu-hartz-iv-wir-haben-unser-ermessen-immer.694.de.html?dram:article_id=462829

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    1. Wir dürfen auch nicht vergessen, wem wir diesen kleinen "Sieg" zu verdanken haben. Ohne den Richter am Sozialgericht in Gotha, Jens Petermann, würden die Schikanen auch jetzt noch weitergehen.

      Vielen Dank, Herr Petermann !!!

      https://de.wikipedia.org/wiki/Jens_Petermann

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    2. Danke an Petermann, den sanktionierten Kläger und dessen Anwältin, die vielen anderen Kläger*innen, die das Gutachten "ausprobierten", die, die es gemeinsam erstellten und den, für den es ursprünglich erstellt worden war, bis es den Weg zu Petermann fand... und der dafür nicht nur einmal gehungert hat und bei den Aktionen von vielen tausend Menschen zumindest geistig, mitunter aber auch tatkräftig unterstützt worden war. Danke an die vielen Mitwirkenden der Stellungnahmen, die dann von Thomé und anderen dem BVerfG vorgelegt wurden! Und an die vielen ungesehenen, die anderen für ihre unbezahlte Hilfe öffentlich viel zu wenig gelobt den Rücken freigehalten haben - und das oft selber in Hartz IV oder prekären Einkommenslage und oft hohem "Workload".

      Es waren viele, die uns zu diesem Etappensieg führten - auch Jobcentermitarbeitende - und es liegt an jenen vielen oder anderen, daraus die positive Seite umzusetzen beim kompletten überwinden des Hartzsystems.

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  12. Mein Sohn zum Urteil des @BVerfG
    in Bezug auf meine jahrelange antirepressive Arbeit gegen #Sanktionen in #HartzIV: "Sie haben Dir eine 3 gegeben."

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  13. Werden jetzt eigentlich rückwirkend sämtliche Sanktionen, die in den letzten Jahren über 30% waren, den armen Menschen ausgezahlt?

    Hoffentlich werden jetzt viele Leute, die im Jobcenter arbeiten und so ein verbrecherisches System jahrelang mitgemacht haben, entlassen. Dann können sie ja mal am eigenen Körper erfahren, wie es ist wenn man keine Rechte als Bürger mehr hat und der Kühlschrank leer ist, weil das Existenzminimum nicht mal für genügend Lebensmittel reicht.

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    1. nee nee... die (möglicherweise entlassenen) JC-Mitarbeitenden nach ab 11/2019 (sofern sie nicht genug ALG-I beziehen und nicht selber sich die besten Jobs für ihre eigenen Bewerbungen rausgesucht haben), die ALG-II beziehen "dürfen", werden dann ja auch max. 30% sanktioniert... außer sie kündigen vorsätzlich (aus Wut über das Urteil) und man verpasst Ihnen erstmal eine "Sperre", die zwar als 100% sanktion kassenwirksam ist, aber nicht so genannt wird... dann könnte das ggf. passieren.
      Aber dass es dazu kommt, "unhaltbare Führungsfiguren" aus den JC zu entlassen, können wir (ehemals) Sanktionsbetroffenen ggf. was tun! Man kann Bescheide und Korrespondenzen sowie öffentliche Äußerungen dieser Gestalten sammeln, damit ihr (einstmaliges) grundrechtlich-amoralisches Verhalten gesehen wird und sie nicht mehr "TRAGBAR" sind im Zeitalter grundgesetzlich "zulässiger" "light" Sanktionen... das nur so mal ne Idee...

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  14. Alltagsterror ohne Sanktionen: Leistungsausschlüsse präventiv gegen Betroffene, deren "Bedürftigkeit" (durch Denunziationen) plötzlich als nicht vorliegend deklariert wird:
    https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/existenzvernichtung-geht-auch-ganz-ohne-sanktionen-teil-1_a1253733

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    1. "Während im Strafrecht jeder Angeklagte bis zu seiner Verurteilung als unschuldig gilt und auch so behandelt werden muss, werden Leistungsberechtigte oftmals bereits unterschwellig als Kriminelle vorverurteilt. [...] Manche würden es wohl „Hang zum Sadismus“ nennen, was eine Mitarbeiterin der Widerspruchstelle des Jobcenter Märkischer Kreis über Jahre gegen eine Leistungsberechtigte aus Menden forciert. Für sie gibt es Sozialleistungen scheinbar nur noch auf dem Klageweg." [Stadtspiegel Iserlohn]

      Wollen wir hoffen, dass irgendwann mal die Zeit kommt, dass solche Leute sich für ihre Taten verantworten müssen. Wir haben das schon zu lange mit angesehen, wie skrupellose Helfer des Hartz IV Systems Menschen drangsalieren, demütigen und sogar obdachlos machen.

      Ralph Boes hat auf die Frage, ob man den Jobcentermitarbeitern nicht vergeben sollte, geantwortet: "Vergebung erst, wenn die Dinge geklärt sind! Damit nicht wieder und weiter so gehandelt wird! Es muss geklärt sein, dass JEDER Beamte und JEDER Angestellte im öffentlichen Dienst SELBST für seine Taten im Sinne des Schutzes der Menschenwürde und der Verfassung haftet, dass der Schutz der Institutionen nicht mehr gilt! Erst dann ist zu erwarten, dass die Dinge in Ordnung kommen."

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