bei der BA selber (Fassung vom 03.12.2019): https://www.arbeitsagentur.de/
+++ 27. 11. 2019 einige Stunden später: via "Sanktionsfrei.de" kommt die Rundmail, dass "Sanktionen über 30% in Zukunft nicht mehr möglich sein werden." Ferner heißt es:
"Wir freuen uns, dass Herr Heil bei den Machenschaften der BA nicht mitzieht, sind allerdings trotzdem in Sorge, dass die anstehenden Nachbesserungen der Sanktionsregelungen das Urteil des BVerfG in Teilen korrumpieren. [...]"
+++ 27. 11. 2019: Scheele und Heil wollen weiter auf Sanktionskurs gehen und das ruft ZORN und ABMAHNUNGEN hervor
+++ 13. 11. 2019 Aktuelle Weisung aus dem BMAS zum Umgang mit Sanktionen (die man ggf. auf gleich für das Thema U25 mit ausweiten möchte), veröffentlicht beim Tacheles e.V.
+++07. 11. 2019: JUHUU - Herr Scheele macht einen einstweiligen Sanktionsstopp!
Legen wir nach, dass das dauerhaft wird und wirkt!
https://www.deutschlandfunk.de/hartz-iv-urteil-sanktionen-g… Fordert Aufarbeitung der Vergangenheit ein - jedes JC kann sanktionsfreiheit lernen - sgb-13.de
auch einige Jobcenter haben wohl schon eigenständig die "Sanktionsunterlassung" in ihren Häusern angeordnet...+++ Urteil : 30% Sanktionen bedingt o.k., mehr Ermessen diese zurückzunehmen für die JC-Mitarbeiter
60% und 100% nicht verfassungskonfrom
U25 und Meldeversäumnisse sowie Überlappungen mit anderen Verrechnungen/unwirtsch. Verhalten waren kein Thema dieser Verhandlung
Fotos heutige Performance: Ohrfeigen für das GG
Burkhards Video von unserer Performance (danke an die Filmerin):
https://www.youtube.com/watch?v=VM84Q8nYtTw
Mein Videostatement zum Urteil:https://youtu.be/apc4RLs0cuI
+++ 05. 11.2019: heute soll es in ner knappen Stunde eine Kundgebung/Stand vor dem BVerfG geben
+++ Meldung am 17. 10. 2019: Liveübertragung steht auf "Phoenix" ab 9:50 am 05. 11. 2019
Di, 5. Nov · 09:50-10:30 · ARD Phoenix
Phoenix vor Ort: u.a. Bundesverfassungsgericht mit Urteil zu Hartz-4-Sanktionen
40 min
Karlsruhe: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV Sanktionen,
dazu Statements von Sandra Schlensog (Hartz-IV-Aktivistin), Ingo
Zielonkowsky (Geschäftsführer Jobcenter Düsseldorf) und Astrid
Wallrabenstein (Expertin für Sozialrecht, Universität Frankfurt am Main)
+++ 15. 10. 2019 Christel T. schreibt in "analyse und Kritik" zur Thematik: https://www.akweb.de/ak_s/ak653/27.htm
Diese und weitere (folgende) Presseartikel hier
+++ 01. 10. 2019: das Bundesverfassungsgericht kündigt an, das URTEIL am 5. 11. 2019 zu verkünden - ab 10 Uhr! Wir hoffen auf live-Übertragung... gern PUBLIC VIEWING (in jedem Jobcenter!!!)
+++ 30. 07. 2019: Hoffnungen auf ein "Urteil in wenigen Wochen" aufgrund eines Hinweises einer ARD-Reportage waren unbegründet - das BVerfG widersprach der Mitteilung, dass bereits in wenigen Wochen ein Urteil verkündet würde - man solle lieber die TERMINE selber im Blick haben - erfahrungsgemäß werden sie mind. 6 Wochen vorher angekündigt.
ARD hat nach diesem Hinweis den Text auch angepasst.
+++
Nach der DEMO ist vor der ENTSCHEIDUNG!
OFFENER BRIEF: "Kein Rechtsfriede ohne Grundrechte": https://www.openpetition.de/petition/online/kein-rechtsfriede-ohne-grundrechte
Pressemappe aus der Bürgerini Grundeinkommen
DEMO und Infos, weitere Pressezusammenstellungen querbeet...
+++ 18. 01. 2019: unten sind jetzt FOTOs eingefügt, die ich selber angefertigt habe!
+++ Das URTEIL wird in einigen Monaten, frühestens in 4 Wochen, erwartet.
!FÜR ALLE, die FÜRCHTEN, dass jetzt das BGE eingeführt wird, folgende WARNUNG ;-)!
++++ Wie war die Verhandlung? Davor und danach aus der Sicht der Aktivistin "Christel T." auf twitter: https://twitter.com/JCaktiv/status/1085055938359427072
++++ Eindrücke und FOTOS von der Gerichtsverhandlung von Ralph Boes und Co. http://grundrechte-brandbrief.
++++ ...und einem weiteren Aktivisten: https://derschreckenvomjobcentertreptowkoepenick.wordpress.com/2019/01/19/ping-pong-am-bundesverfassungsgericht/
++++ 20- 01. 2019: Ralph Boes zum Eindruck der Verhandlung http://grundrechte-brandbrief.de/Meldungen/2019-01-20-Dank-an-Unterstuetzer.htm
++++ 17.01.2019: soeben gefunden: Interviews am Verhandlungstag mit Ralph Boes und anderen Sanktionsbetroffenen Aktiven: https://www.youtube.com/watch?v=xV64Xd6kUo4&fbclid=IwAR1YEiOrCHo_Q4y_5T40p4RQ5pXlG5ktNrvusew1qzweCoH_nrwiZcdIvVg
++++ 16. 01. 2019: Harald Thomé über die Verhandlung auf facebook: https://www.facebook.com/plugins/post.php?href=https%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2Fharald.thome.3%2Fposts%2F1078460845647730
+++ 00:40: ich entdecke Presse-Artikel über Harbarths Befangenheit und Berichte aus dem Verhandlungssaal von Inge Hannenmann: https://www.jungewelt.de/artikel/347235.alg-ii-vom-t%C3%A4ter-zum-richter.html
+++ 00:12 des 16. 01. 2019: dieser Bericht enthält etwas mehr Infos von der Demo und auch kurzen Beitrag von Sanda S.:
https://www.welt.de/wirtschaft/article187137938/Hartz-IV-Verfassungsgericht-verhandelt-Sanktionen.html
und hier noch ein Artikel, in welchem man sieht, wie wir ein Plakat zum ARBEITSBEGRIFF am Auto auf der Kundgebung befestigen - aber man sieht nicht das ganze Plakat am schluss des Beitrags:
https://www.welt.de/politik/deutschland/video187080592/Bundesverfassungsgericht-Karlsruhe-prueft-Hartz-IV-Sanktionen.html
++++ Insidern zufolge war die Verhandlung gegen um 19 Uhr beendet
++++ DEMO im Video gefunden - auch BTBs Auftritt im Saal bevor man ihn rausschickte...
kein Bild von den Kreuzen dabei...
https://www.bild.de/video/clip/hartz-4/verfassungsgericht-prueft-hartz-iv-sanktionen-agvideo-59553810.bild.html
++++ 19:30: ich mache Nachbetrachtung und suche dazu aktuelle Presseinfos raus...
Signal, wann Verhandlung zu Ende, wird von Freunden erwartet...
+++ https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-01/bundesverfassungsgericht-hartz-iv-dietmar-bartsch-stephan-harbarth
++++ Karlsruher Aktivisten-Plakate und Weltrettungswagen in der Süddeutschen: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sozialleistungen-hartz-iv-ist-das-kuerzel-fuer-den-niedergang-der-spd-1.4288552
++++ 18 Uhr: Kundgebung von FriGGa, BTB, wir sind boes und anderen beendet - Verhandlung läuft aber noch....
++++ Inge H. kommt aus dem Gebäude und gibt den Hinweis: gerade ist noch die Zeit der abschließenden Stellungnahmen im Verhandlungssaal - es erfolgt jetzt vermutlich nicht mehr viel Neues fürr Kenner der schriftlichen Stellungnahmen der geladenen Gutachter...
++++ Sandra S. kommt aus der Verhandlung und macht sich auf den Weg zur Abendlichen
Podiumsdiskussion im DGB-Gebäude um 19 Uhr
++++ einige Journalisten erkundigen sich nach unserer Aktion, dem Verhandlungsthema und weiterem, ein Radioreporter interviewt mich als Kundgebungsanmelderin
++++ irgendwann zwischen 16 und 17 Uhr Pressemeldungen eben gfefunden:
++++um 16 Uhr: diverse interessante Gespräche mit Presse und Passant*innen
++++ab 15 uhr trudeln wieder Teilnehmende und Beobachtende ein...
++++Aussicht, dass es heute bis mind. 18 Uhr geht, ggf. länger...
Gerücht: ggf. wird in 4 Wochen schon das Urteil verkündet.
wir erfuhren das, weil zwie freundliche Polizisten uns fragten, ob wir dann auch wieder eine Demo machen wollen ;-)))
++++Stimmung im Saal: negativer Eindruck einiger Prozessbeobachtenden von dem Anwalt der Bundesregierung... aber man kam doch zu den richtig vertieften Fragen...?
++++Es war Mittagspause zwischen 13 und 15:30, gesehen haben wir Leute, die aus dem Gebäude kamen, ab ca. 14:00 und das auch für Kurzstatements am Megaphone genutzt.
"Sanktionen im Sonderangebot - heute noch das letzte Hemd vom ehemaligen Fallmanager B.T.-B."
bzw. "Fördern und Fordern der Menschenrechte"
++++ 12 Uhr: es sieht so aus: laut Aussage von Prozessbeobachtenden
-Harald thomé war noch nicht dran!
-Anwalt der Bundesregierung wurde von Richtern sehr intensiv und kritisch befragt (wie Sanktionen mit Menschenwürde vereinbar sind und warum solche Strafen motivierend zur Arbeitsaufnahme wirken sollen)
subjektiver Eindruck: Der Anwalt erschien den Beobachtern nicht empathiegeladen und inhaltlich umschiffte er die kritischen Punkte ("wie die Katze um den heißen Brei") (rein subjektiver Eindruck von 2 oder 3 Leuten, die drin sind)
++++zwischen 10 und 12 machen sich nochmal einige Gruppen sichtbar - Videos und Fotos von uns folgen später - Presse und TV machen Gesamtaufnahmen und ein paar Interviews.
++++ 10 Uhr einige Kundgebungsteilnehmende/Gruppen wurden schon interviewt.
verhandl.geht wohl jetzt los
++++ 9:30 Uhr: wir sind vor dem haus u.warten aif profi kamera
++++ Video von vielen Gruppen - selber gemacht - hochladen streikt
meine zwei Spontan-Videos - Hochladeversuch 2 oder 3:
[Videos sind seit 16. bzw. 17. 01. auch auf youtube hochgeladen, z.B. selber von BTB:
https://www.youtube.com/watch?v=kCyjyUoochM]
Plan für 15. 01. 2019
+++ 10 Uhr Start der Verhandlung
+++ ab 9:15: Einlass der Prozessteilnehmenden und -besucher*innen
+++ 9 uhr Start der Kundgebung
+++ ab 8 Uhr bis 8:30 wir wollen zum Ort und mit dem Aufbau beginnen
übernommen von: Alina Leimbach:
https://pbs.twimg.com/media/Dw8JT9KWsAEjgOA.jpg
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-vor-dem-verfassungsgericht-verstossen-sanktionen-gegens-grundgesetz-a-1247915.html
https://www.youtube.com/watch?v=mCGAUH345Tc
https://www.tagesschau.de/inland/verfassungsgericht-hartz-iv-103.html
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/sanktionen-hartz-bremen-100.html
FOTOS von der DEMO, bzw. den Kundgebungsmitteln, die Nachmittags noch da waren (;-) ):
Fotos von der Zeit um Aufbau und erste Interviews von Demonstranten mit Medien:
Was meiner Meinung nach gar nicht so richtig zum Tragen kam:
AntwortenLöschenHarbarth, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wegen des Uno-Migrationspakts gegen die Kritik aus der AfD: "Wer gegen den Pakt stimmt, der handelt gegen die nationalen Interessen Deutschlands“... ist neben seinem Abgeordnetenmandat Partner einer Mannheimer Rechtsanwalts-AG und verdient dort - neben seiner Abgeordnetendiät - mehr als 250.000 Euro jährlich. Seine Kanzlei vertritt unter anderem den Volkswagen-Konzern im aktuellen Diesel-Abgasskandal gegen VW-Aktionäre (Slogan "Zu uns kommen Konzerne") und - hat vor einem halben Jahr im BT FÜR die HartzIV Sanktionen gestimmt. Der Millionär, JURIST und Sanktionsbefürworter soll nun über die Sanktionen urteilen!
Ohne auf die persönlichen Vorwürfe gegen ihn einzugehen, dämpfte Harbarth die Erwartungen an das Verfahren. Es gehe nicht um die Frage, ob Sozialleistungen mit einem Sanktionssystem politisch sinnvoll seien, sagte er zu Beginn der Verhandlung. Erst recht gehe es nicht um die politische Forderung nach einem bedingungslosen Grund-einkommen. Ihm zufolge stelle sich vielmehr die Frage, "was der Staat und damit auch die Gemeinschaft von Menschen fordern darf, bevor sie Sozialleistungen erhalten, und was er dann eventuell auch durch Sanktionen erzwingen darf".
Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (Itler) SPD war vor Ort und verteidigte die Sanktionsmaßnahmen. "Der Sozialstaat muss ein Mittel haben, die zumutbare Mitwirkung auch verbindlich einzufordern", sagte der SPD-Politiker. Dies sei mit Blick auf die Gemeinschaft und insbesondere die Steuerzahler geboten.
Wie vorhergesagt, es geht nicht um Menschenrechte oder Existenzminimum sondern, was der Staat vor der Sozialleistung fordern darf??? und dann evtl. durch Sanktionen erzwingen darf??? Bereits Vorgänger Papier sprach ja nicht von Zwang, sondern es handle sich "nur" um eine Obliegenheit zum Erreichen einer Leistung...
“Strafe tut Not !“
AntwortenLöschenJa klar - natürlich tut Strafe gerne auch Not.
Wenn man bestraft wird, ist man in Not ! :-/
Daher kommt, glaube ich, auch z.B. dieser Begriff “Hochnotpeinliche-Befragung“.
taz (15.01.2019): „Jobcenter kürzen Menschen, die nicht in ihrem Sinne kooperieren, das Existenzminimum. Wohlgemerkt, es geht um das Existenzminimum. Jenes sollte eigentlich nicht verhandelbar sein, denn es liefert gerade mal das, was für ein bescheidenes Leben unbedingt nötig ist. Von Sanktionen Betroffene leiden Hunger, ihnen wird der Strom abgestellt, manche verlieren ihre Wohnung.“
AntwortenLöschenMan hat aus arbeitslose Bürger 'Hartz IV Bezieher' gemacht, die scheinbar keine vollwertigen Bürger im Sinne des Grundgesetzes mehr sind. Seit Einführung der Agenda 2010 "ist etwas faul im Staate Deutschland", aber selbst das Bundesverfassungsgericht möchte daran anscheinend nichts ändern, sonst hätte das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren auf den Tisch gehauen und gesagt: „Sanktionen gegen die eigenen Bürger sind nicht im Sinne der Väter des Grundgesetzes. So kann man nicht mit mehr als 5.000.000 Staatsbürgern umgehen“.
Mal sehen ob das Bundesverfassungsgericht jetzt diesem Hartz IV Spuk endlich ein Ende bereitet oder ob es sich mit juristischer Hermeneutik da wieder herausschlängelt und alles so bleibt wie die Ausbeuter (Arbeitgeber, Weiterbildungsinstitute, Zeitarbeitsfirmen, Chefetage der BA, .....) des Hartz Systems das gerne hätten. Dass man mit Hartz IV seit Jahren die Arbeitslosenstatistik fälscht, kommt natürlich als Bonus für unsere Politiker noch dazu. Wenn Hartz IV tatsächlich abgeschafft werden würde, dann kämen unsere Politiker in Erklärungsnot, denn dann müssten sie endlich mal Farbe bekennen, weshalb die Zahl der wirklichen Arbeitslosen mit ihren Lügenzahlen (Arbeitslosenstatistik) - die selbst von der ARD und dem ZDF seit Jahren ungeprüft übernommen werden - nicht übereinstimmen.
M.S.
Man muss vielleicht die ganze Thematik noch ganz anders hinterfragen !
AntwortenLöschenNicht - warum werden nicht die Sanktionen in Hartz4 abgeschafft ?
Sondern - wieso haben die Väter unseres Staates (nehmen wir mal die BRD) nach dem 2. Weltkrieg diese Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung überhaupt eingerichtet ?
Bei welchen z.B. ein Arbeitsloser SOLANGE Arbeitslosengeld bekommen hat BIS er/sie Arbeit gefunden hat, oder Sozialhilfe bekommen hat, wenn sich abzeichnete, das er/sie keine Chance mehr auf dem Bedarf deckenden Arbeitsmarkt hat ?
Antwort:
Weil die damals sich noch gut erinnern konnten, wie das war (nach dem Krieg) wenn man nichts zu essen hat, und keine richtige - oder gar keine - eigene Unterkunft hat, und keinen Arzt bezahlen kann.
SOWAS wollten sie nicht noch mal erleben müssen - und ihren Kindern wollten sie sowas auch nicht zumuten (und ihren Enkeln sicher auch nicht !)!
Ihre Kinder und Enkelkinder aber - haben nun diese schützende Einrichtung ihrer Eltern/Großeltern selbst demontiert.
Warum ?
Weil sie sich für was besseres, für bessere (erfolgreichere) Menschen halten, als ihre Eltern.
Diese Kinder und Enkelkinder im Bundestag in Regierungsverantwortung haben ein - so glaube ich - neues spezielles “Glaubensbekenntnis“, welches in etwa so lauten müsste:
Ich glaube an den Heiligen Mammon,
die heilige Erwerbstätigkeit,
Gemeinschaft der Erwerbstätigen,
Vergebung von Erwerbstätigkeit für alle,
Auflösung aller Erwerbslosigkeit
und das ewige Schuften (der Bevölkerung).
Amen.
Nach der DEMO ist vor der ENTSCHEIDUNG!
AntwortenLöschenOFFENER BRIEF für alle zum Mitzeichnen: "Kein Rechtsfriede ohne Grundrechte": https://www.openpetition.de/petition/online/kein-rechtsfriede-ohne-grundrechte
nachdem am 14. Mai Leute dachten, "jetzt komme bald das Urteil aus Karlruhe", fragte ich nach - ein Entscheidungstermin ist noch nicht bekannt: https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2019/05/karlsruhe-bverfg-hat-noch-keinen-termin.html
AntwortenLöschenVermutlich war das Datum des auf "gegen-hartz" veröffentlichten oder "aktualisierten" Textes zum Thema erneuert worden, denn inhaltlich hätte es am 14. Januar geschrieben sein können. Ich spiele auf meinem Blog auch mit dem Datum. Dass etwa der newsticker auf der ersten Seite bleibt ;-)
"schrödingers Sanktionsurteil"?!
AntwortenLöschenHILFE! sind also sanktionen bei "unbeugsamen Verweigerern" doch noch erlaubt über mehr Prozentpunkte als 30%???
Aus dem Urteilstext:
"Anders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen. "