Es stand die (weiter)Verhandlung einer Klage meines Vermieters gegen mich zur "Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen" an, worüber ich schon früher berichtete.
Dabei ist der Mietspiegel (berechnet aus Preissteigerungen bei Neuvermietungen) als Instrument, auch bestehende Mietverhältnisse zu verteuern und zwar in einer Art, dass man "selber zustimmt" (scheinfreiwillig mittels eigener Unterschrift*), ist in (meiner) Kritik.
Völlig übernächtig war ich wegen der Ladung zum 16. 01. 2019 in das Berliner Amtsgericht in der Littenstraße gekommen, angereist von Karlsruhe.
Eigentlich hatte mich das Jobcenter für die Reise bis zum Abend des 16. 01. freigestellt, doch weil das Gericht für meine (eigentlich 2 Tage lang) angemeldete Kundgebung die Verhandlung nicht verschieben wollte und ich kein Säumnisurteil kassieren wollte (der einfachste Weg, die Klage inhaltlich nicht überprüfen zu müssen), ergatterte ich abend einen ICE in Karlsruhe, wo ich dann auf einem Umsteigebahnhof in Frankfurt über eine Stunde auf einen Ersatzzug warten musste... und erst am frühen morgen zu Haus ankam.
Auch während der Demotage und Reisen hatte ich ja kaum geschlafen.
Dies ließ ich auch vor Gericht raushängen, als ich gegen 10:30 in den Saal gebeten wurde.
Nach einem Abgleich der Terminsvollmacht der klägerin startete ich den Prozess von meiner Warte mit einer Rüge, heute anreisen zu müssen, während man für die Klägerin der GEWOBAG seinerzeit den Termin verschoben hatte.
ich war auch ein wenig verwundert, wieso jetzt ein völlig anderer Richter zuständig war als seinerzeit im Sommer, wo ich eine Richterin zu erinnern meine.
Ansonsten hatte sich der Richter ordentlich Mühe gemacht, nach einem Empfehlungskatalog die "wohnwerterhöhenden Merkmale" zu bewerten - und kam in seiner Rechnung auf eine kleinere Summe als die 12 EUR, die mein Vermieter pro Monat von mir mehr haben will.
Eine "Gütevereinbarung" war gescheitert, weil weder ich noch der Vermieter dies akzeptieren wollten.
Auch das ist jetzt rückwirkend betrachtet zu rügen, denn ich hatte ja nicht ausgeschlossen, einer höheren Miete zuzustimmen, sofern der Vermieter bei mir um Verständnis WERBEN würde, indem er mir belegt, dass das Geld wirklich zum Betrieb der Wohnung und zum Verwalten (etwa in angemessenen Gehältern für Angestellte) nötig sei - sofern meine Miete nicht teurer ist als die einer anderen Wohnung der gleichen Art in unserem Block.
Nun wurde es aber interessant, weil ich selber ein paar "Beweisanträge" vorbereitet hatte, die ich gern einbringen wollte, damit sie auch im Protokoll erscheinen würden bzw. auch dann, wenn der Richter sie ablehnen würde.
Der Richter wollte das alles schriftlich (zum Abheften?) haben, beschnitt nun gar meinen mündlichen Vortrag mit Hinweis darauf, dass ich das hätte früher** machen können in den Monaten vor dem Prozess und dass er keine Zeit habe und ich mir wohl gar keine Gedanken darüber machen würde, was das für ein Aufwand sei.
Ich erklärte erneut, dass wegen meiner gar nicht so eine Verhandlung, schon gar nicht heute (!) hätte durchgeführt werden müssen, aber wenn ich schonmal da nicht umhin komme, dann auch voll mein Recht auf Beweisanträge ausschöpfen möge.
Der Richter wollte erneut, dass ich ihm (meinen noch weitere nicht zur Weitergabe an ihn gedahcten Daten und Notizen enthaltenden) Beweisantrag-Vorlesezettel einfach gebe (ohne mir transparent gemachte Aussicht auf unmittelbare Protokollierung und mündliche Erörterung mit der Klägerin), so dass ich mir eine Pause erbat. Diese wurde erstmal nicht genehmigt und auch nicht protokolliert, wohingegen ich wieder Vorwürfe bekam, das alles nicht vorher vorbereitet zu haben.
Ich fragte, ob ich denn etwas Verbotenes tue (er verneinte) und ich fragte, wie es denn nun vorgesehen sei, dass es weiterginge.
Er wiederholte unsere Anträge (von der letzten Verhandlung bzw. das ganz basale: Vermieterin will Zustimmung, ich Klageabweisung) und gab mir zwei Wochen, in Schriftform die Beweisanträge einzureichen!
In ca. 3 Wochen sei ein Verkündigungstermin für das Urteil vorgesehen.
Aha - da hat er also schon ohne meine Beweisanträge zu KENNEN, klar auf dem Schirm, dass für die Bearbeitung jener KEINE mündliche Verhandlung mehr nötig sei?
Hmmm...
Immerhin ein 1:1 in der Prozessführungssituation, die ein 0:1 gewesen wäre, wenn ich heute einfach nur verurteilt worden wäre auf Zustimmung, was dann eine Mietsteigerung ohne meine handschriftliche Unterschrift bedeutet hätte.
* wäre diese echt freiwillig, so würde man beim Unterlassen dessen nicht
mit automatischer kosteneinbrockender Klage bedroht. Wollte ein
Vermieter einfach nur seine gestiegenen Ausgaben umlegen, könnte er
Rechnungen schreiben und müsste keinen neuen
"teurere-Grundmiete-Vertrag" abschließen, zu dem mittels möglicher
struktureller Drohkulisse und Vermieterinteressen schützenden
Paragraphen geradezu eingeladen wird.
**ich hatte sehr vieles, meine Grundsatzkritik, schon sehr oft schriftlich dargelegt, aber eben ohne das Zauberwort "Beweisantrag"!
ABGESAGT bzw. ERNEUT VERSCHOBEN auf 13. MÄRZ!!!
Update: am 20. Februar um 12 Uhr soll die Urteilsverkündung sein (selbes Gericht, Saal 2807) - ich bin mal gespannt, ob zuvor noch - wie von mir inzwischen schriftlich beantragt - meine vielen Beweisanträge öffentlich verhandelt werden...!
Niemand "muss" zu diesem Termin erscheinen - ich bin aber neugierig und werde da hingehen... wer will, kann mich gern begleiten... aber es kann sein, dass es noch Änderungen gibt, die ich auf dem Newsticker bekanntgeben werde...
Update: am 20. Februar um 12 Uhr soll die Urteilsverkündung sein (selbes Gericht, Saal 2807) - ich bin mal gespannt, ob zuvor noch - wie von mir inzwischen schriftlich beantragt - meine vielen Beweisanträge öffentlich verhandelt werden...!
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