Dienstag, 23. Mai 2017

Zwei Tage KNAST wegen OWiG

Post am 23. 05. 2017, dem 68. Jahrestag des Grundgesetzes, für mich: wegen einer sog. "Ordnungswidrigkeit" soll ich innerhalb der nächsten 14 Tage in den Knast.


Ich bin dann gleich auf dem Weg und berichte Euch ggf. am Freitag, wie es war - außer sie wollen mich nicht ;-)

Hier die Ankündigung von damals (die neuen Dokumente scannen schaffe ich zeitlich grad gar nicht) "Angebot zur Vervollständigung meiner Vita">>

Für das Jobcenter ist ein Schreiben zur INFO (über die (zuvor unabgesprochene) Ortsabwesenheit) schon vorbereitet - ich werde es verschicken, wenn ich wirklich weiß, dass ich im Knast sitzen werde bzw. wenn das vorüber ist - eigentlich hätte ich dafür gern Urlaub genommen ganz regulär mit paar Tagen vorn und hinten dran... aber jetzt passt es gerade...


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und hier meine Antworten von damals:



Amtsgericht Tiergarten
Ihre Geschäftsnummer: (322 Owi) (59/17)
Schreiben vom 14. 03.2017, eingegangen am 17. 03. 2017 im gelben Brief


Von: FriGGa       W e n d t    grundrechtefähiger Mensch


Das von Ihnen erwähnte Zeichen:
58.58.394220.1 vom Polizeipräsidenten

20.03.2017

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau S., sehr geehrter Dr. S.,

hiermit erhebe ich BESCHWERDE bzw. WIDERSPRUCH zu der von Ihnen getroffenen FESTSTELLUNG, dass von mir keine Reaktion auf Ihre Bußgeldschreiben erfolgt ist.

Am 14. Feb. 2017 erreichte Sie unter dieser Faxnummer:
030 9014 6373
und per E-MAIL

unten stehendes Schreiben.

Ich ergänze:

Ich rüge, dass mein Schreiben nicht angekommen ist und auch schon auf die ersten Korrespondenzen mit dem „Polizeipräsidenten Berlin“ keine inhaltliche Reaktion oder Klärungsabsicht folgte, sondern nur das mit Grundrechteentzug verzierte Angebot, mich zu bestrafen.

Wo sich Form über Inhalt stellt, nicht auf Augenhöhe gesprochen wird, die im Dienste der Menschen stehenden „Gesetzeshüter“ die Gesetze gegen die Menschen einsetzen, sage ich entschieden NEIN und hinterfrage die Berechtigung und Legitimität solchen Unterfangens.

Ein Besuch in einem Gefängnis ist für mich bedingt interessant, um darüber literarisch oder investigativ zu schreiben und diesen Lebenslaufeintrag in meine VITA zu übernehmen.
Grundsätzlich widerspreche ich aber Ihrem Beschluss, mich, den freien Menschen FriGGa, mit Familiennamen auch Wendt genannt, einsperren zu wollen.
Aber wenn Sie es denn wollen, davon ausgehen dass ZWANG etwas bringt, dann werde ich auf Ihre Terminnennung warten und mich darauf einstellen. Sie müssen mir dann einen Termin rechtzeitig nennen, so dass ich zuvor noch Anträge stellen kann im Rahmen des von Ihnen betriebenen „Rechtssystems“, das ich nicht als Service für Gerechtigkeitsschaffung in der menschlichen Gemeinschaft einstufe, auch wenn es bei Ihnen „weniger schmerzvoll“ zugehen mag als an anderen Orten oder zu anderen Zeiten…


Ich rüge die von Ihnen einseitig genannten und gesetzten Rahmenbedingungen und die von Ihnen ausgeübte Gewalt, die mich in meinen Grundrechten bedrohen.
Lesen Sie die damals 2015 erhobenen Einsprüche meinerseits und das unten erneut zitierte Fax, das auch als E-Mail Ihrem Hause zuging (ohne Ihre Vorgangsnummer).

Der Mensch ist nicht für das Gesetz gemacht, sondern Gesetze für den Menschen.
Wenn selbige sich über Menschen und Lebensrealitäten erheben und nur der Form halber umgesetzt werden sollen, dabei freie Menschen diskriminieren und willkürlich einschränken, sind kritische Nachfragen angebracht.
Es ist kein Hinweis auf eine angebliche Reichsbürgerbewegung, Herrschaft und Obrigkeit in Frage zu stellen und ich verbitte mir etwaige Ansätze schon an dieser Stelle.
Es sagt sehr viel über die Struktur von Macht und Herrschaft aus, wenn die Ausführenden dessen nichts über die Gültigkeit, Geltungsbereich oder Inkrafttreten eines Gesetzes aussagen können.
Grundsätzlich ist das aber alles unwichtig, wenn ein freier Mensch einem anderen begegnet und mindestens einer meint, ein Konflikt läge vor.
Ich fuhr auf einem Rad und hielt einen Gegenstand in der Hand.
Daraufhin wurde ich gefährdet durch zurufe, rechts heranzufahren, während der zurufer sich rechts neben mein Rad drängelte, so dass ich schneller fuhr um einen möglichen Unfall zu vermeiden.
Ich wurde ausgebremst und ein Herr Sommerfeld stellte sich mir als Polizist der Bundesrepublik Deutschland vor, in einem mir bis dato völlig unbekannten Design für diese Berufsgruppe.
War erschreckt von der Ausbremsung und gleichzeitig stolz über mein Geschick, einhändig lenkend  umsichtig gefahren und Gefahren abwehrend auch auf die verkehrstechnisch bedenkliche Provokation reagiert zu haben.
Der Mann mit Waffen am Gürtel konnte mir seine zuständigkeit nicht nennen und auch nicht seine Ladefähige Adresse, verlangte aber gleichwohl von mir, Anschrift und „Personalien“ zu geben oder mich noch stunden aufzuhalten. Ein Fortfahren wagte ich nicht, da der Mann bewaffnet war.
Ich fragte nach seinen Motiven und ob er sich vielleicht um den Verkehr sorge.
Er meinte, ich hätte mit einem Mobiltelefon telefoniert während der Fahrt und daher könne er mich belangen, meine Sicherheit dagegen sei ihm egal, es ginge um das Belangen (ich fragte extra dazu nochmal nach).
Seinem Geschäftsangebot mit einseitigem Vorteil für ihn stimmte ich nicht zu – auch nicht nachträglich, als mich der Brief des Polizeipräsidenten erreichte.

Bestrafung um des Bestrafens willen, ist eine Form von MUTWILLEN, die ich mir nicht gefallen lasse.
Daher habe ich auch keine Bereitschaft, Geld zu bezahlen für etwas, das keine „Tat“ war – nur weil jemand kurzerhand Lust hatte „mich zu belangen“– gleichzeitig aber nicht bereit war, inhaltlich sein handeln zu legitimieren oder es auch nur formal in sich schlüssig hervorzubringen im Rahmen seiner eigenen Gesetze.
Ich nannte ihm meinen Namen und meine Anschrift, aber nur, um schlimmeres Übel oder Gefahr von mir abzuhalten und meine Termine zu schaffen, von denen dieser Herr Sommerfeld mich abzuhalten drohte.
Er vertröstete mich auf eine „Gerichtsverhandlung“ wo dann Leute „meines Staates“ und „seines Staates“ sich streiten könnten – dabei brauche ich sowas gar nicht und ich brauche auch keine Unterstellungen, die meine Fragen mit Behauptungen gleichsetzen und mich in eine Kategorie packen, die nicht meiner weltanschauung entspricht.

Es wurde kein Beweis erhoben, ob ich den Straßenverkehr gefährdet hätte und nicht ggf. erst das Einschreiten des Polizisten ein Problem darstellte.
Es wurde auch nicht überprüft, ob die Einstufung „irgendetwas, ein kleines Teil, in der Hand zu halten“ reiner Willkür entspricht – egal ob es ein Schlüssel, Mobiltelefon oder ein Taschentuch oder Apfel ist (zum Sofortverzehr auf dem Rad) .
Eine Lösung außergerichtlich oder ein Gespräch, das nicht mit Geldstrafen für mich verbunden sei, wurde nicht angestrebt.
Gern mache ich ehrenamtlich im Wert von normalerweise 25 EUR etwas ,was der Allgemeinheit dient und lasse mich da auch auf Vorschläge Ihrerseits ggf. ein.
Gern spende ich irgendwann 25 EUR in einen Bereich, der eindeutig dem Gemeinwohl dient und nicht diffuse Haushaltskassen füllt, wenn ich auch Einnahmen zu verzeichnen habe, von denen ich das ohne Einschnitte in meinem Existenzminimum zu spüren mir leisten kann.
Ich bevorzuge aber, nicht belangt zu werden und das Angebot dieses „Bestrafungsgeschäftes“ einfach zurückzuziehen.

Mit herzlichen Grüßen,

Ihr (Mit)Mensch
F.W.

Anlage: Schreiben (per Fax)  vom 14. Feb. 2017

z.Hd. Justizsekretärin S. (Unterzeichnende)/ auf dem Schreiben mit
aufgeführter Richter Dr. S.

Berlin, den 12. 02.2017


Beschwerde und Widerspruch auf Ihr Schreiben vom 30.01. 2017,
zugegangen in den Briefkasten von Frigga Wendt am 02. 02. 2017


Hat das Gesetz dem Menschen zu dienen oder der Mensch dem Gesetz?

Bedenken Sie: Ich bin ein grundrechtefähiger Mensch. Staatliche
Gewalten sind den Grundrechen verpflichtet.
Ich widerspreche ihrem Ansinnen, mich zu für 2 Tage zu inhaftieren.

Ich schreibe Ihnen als Mensch und nicht als "juristische Person".

Ich widerspreche ihrem Ansinnen, mich zu für 2 Tage zu inhaftieren.

Ich widerspreche der unter Drohung stattfindenden Zahlungsaufforderung
über 25 EUR plus Folgekosten.

Ich widerspreche dem ursprünglich vorgeworfenen Tatbestand bzw. der
Einstufung als Vergehen, was ich tat.

Ich widerspreche der Willkür- und Mutwillenshandlung, mich zu „belangen“.
Es lag weder durch mich eine verkehrsgefährdende Situation vor noch
stand mein Verhalten im Zusammenhang mit einer.
Zum Hergang der Ereignisse äußere ich mich zu Ihrem Verständnis gern
erneut auf Anfrage.


Möglicherweise überraschend auf der Straße oder zu Hause "weggefangen"
zu werden, schädigt ggf. Dritte. Aus Angst vor Erzwingungshaft soll
ich das Geld einem Schutzgeld gleich zahlen.
Gegen solches mögliche Vorgehen lege ich Beschwerde ein.

Sollte mir ein Haftbefehl für zwei Tage zugestellt werden, gebe ich zu bedenken:

1) Haftsituationen aus Geldgründen oder Geldschuld sind verboten.
2) Im Falle einer weiter von Ihnen gewünschten Verhaftung bitte ich um
Terminabsprache, um Dritte möglichst wenig zu schädigen - auch wenn
ich Sie niemals zu dieser "Dienstleistung" freiwillig beauftrage und
daher schon jetzt vorsorglich jeder RECHNUNG widerspreche, die ein
Gefängnisaufenthalt mit sich bringt, könnte es für mich für meine Vita
und Karriere interessant bis förderlich sein, dieses Erlebnis mit in
meinen Lebenslauf aufzunehmen.

Nach meinen Erkenntnissen haben Sie auf  Annahme, Vermutung und auf Schätzung in treuem Glauben die Angaben einer Behörde in der Vergangenheit für glaubhaft gehalten.
Dieser Zustand des treuen Glauben an die Behörden habe ich meiner Glaubensüberzeugung folgend  auf das „Grundrecht zur Wertschätzung meiner Würde, Art.1 GG, als ganzheitlicher Mensch in der Dreifaltigkeit Körper, Seele, Geist Lebender“, überprüft. Sicherlich haben Sie es nicht wirklich wissen können, wenn ich ihnen mitteilen muss, dass ich in meinen Grundrechten Art. 2 GG extrem eingeschränkt wurde. Eine Androhung einer Haftstrafe oder Erzwingungshaft schränkt meine Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG ein, ich fühle mich nach Art. 4 GG in meinem treuen Glauben verletzt.
In der OWiG §132 Einschränkung von Grundrechten fehlt das Zitat der Artikel 4, 6, 11 GG. Es bedroht nicht nur mich, sondern verstößt darüber hinaus gegen den Art. 6 GG, da meine Familie von so einer Androhung indirekt mitbetroffen ist, wirkt unausweichlich in meine Freizügigkeit Art.11GG ein und ich fühle eine Bedrohung meines intimen Lebensraumes, nach Art. 13 GG.
Dieser Zustand ist mit Geld nicht mehr aufzuwerten. Die mögliche Bedrohung meiner bürgerlichen Existenz durch geldliche Verschuldung und mögliche Einschränkungen meiner geschäftlichen
Möglichkeiten ist ebenfalls kein haltbarer Zustand. Wenn das das
Vorgehen ist, wie Sie mit einem Mitmenschen umgehn und wie Sie selbst behandelt werden möchten, müssen Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren. Jeder, der diesbezüglich etwas mit seiner Unterschrift erlässt, macht sich persönlich haftbar für die Schäden, die ich ggf. meinerseits in Rechnung stellen werde.

Ich möchte Ihnen auch als Hilfe eine Übersicht zum Thema Naturrecht vs. Rechtspositivismus ans Herz legen

http://www.dadalos-d.org/

auch dabei geht es um die Kernfrage, die Sie für Ihr weiteres Vorgehen zu beantworten haben: „wollen Sie einen Menschen aus Prinzip strafen abgestuft über verschiedene Druck- oder Bedrohungsszenarien bis hin zur Inkaufnahme völliger Ruinierung einer bürgerlichen Existenz oder
finden Sie eine andere Lösung?"

Weitere Ergänzungen behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mitmensch    F.W.



Dokumente OWiG und Knast: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/owig-und-knast-sammlung.html

4 Kommentare:

  1. F.W.: "Ich fuhr auf einem Rad und hielt einen Gegenstand in der Hand. Daraufhin wurde ich gefährdet durch zurufe, rechts heranzufahren, während der Zurufer sich rechts neben mein Rad drängelte, so dass ich schneller fuhr um einen möglichen Unfall zu vermeiden. Ich wurde ausgebremst und ein Herr S... stellte sich mir als Polizist der Bundesrepublik Deutschland vor, in einem mir bis dato völlig unbekannten Design für diese Berufsgruppe."

    Ein Polizist irgendwo in Berlin, außerhalb der Orte wo sie sonst nur anzufinden sind? Das kann eigentlich gar nicht sein, denn alle Berliner Polizisten sind um das Bundeskanzleramt, das Reichstagsgebäude oder um das Schloss Bellevue im Berliner Ortsteil Tiergarten versammelt um unsere Politiker vor den Bundesbürgern zu beschützen, denn die nervigen Bürger müssen schließlich von ihren eigenen Volksvertretern ferngehalten werden. Allerdings erst, nachdem sie diese Politiker gewählt haben. Da wo der einfache Bürger in Gefahr geraten könnte, da habe ich in Berlin ohnehin noch nie einen Polizisten gesehen, weil Berlin kein Geld für Polizisten hat um die "schmutzigen Untertanen" zu schützen, aber es sind genügend Polizisten für unsere Politiker da. Wer mal einen Kurzurlaub in Berlin macht, der kann sich das ja mal anschauen, wie viele Polizisten um die obigen drei genannten Gebäude versammelt sind und wie viele Polizisten man zum Beispiel auf den Alexanderplatz oder irgend einen anderen unsicheren Platz in Berlin findet.

    Frigga soll jetzt also in den Knast, ihr Kind wohl für 2 Tage in ein Heim, nur damit dem Recht "genüge getan ist". Wenn es tatsächlich noch Polizei außerhalb der genannten Bereiche gibt, dann könnten solche Polizisten sich doch einmal um richtige Verbrecher in Berlin kümmern, anstatt harmlose Frauen auf dem Fahrrad ihre Macht zu demonstrieren. Aber das sind alles nur Wunschträume und die Realität sieht so aus: Der "neue" Adlige (Politiker, Wirtschaftsboss) wird beschützt und der Untertan (Bundesbürger) bekommt wegen einer Lächerlichkeit den Knüppel zu spüren und darf sich ein Gefängnis für eine idiotische - nicht gezahlte - Ordnungswidrigkeit von innen anschauen. Normalerweise wäre das eine gute Story für Journalisten, aber die stehen ja auch schon auf der Gehaltsliste der "Oberen Zehntausend" und kümmern sich schon lange nicht mehr um das einfache Volk.

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  2. Hey - bin grad aus dem Knast rausgekommen und kann im Internetcafe NICHT mich bei google und blogger.com einloggen. In einer Stunde bekomme ich Handy und Laptop von meinem Kumpel, der das aufbewahrt hat.

    Mein Bericht wird folgen ;-)

    Zur Info:
    die "Tat" geschah in Berlin nahe Alexanderplatz - da war ich gerade auf dem Weg zu einem Jobcenterbegleittermin und der zu Begleitende rief mich an.

    Und: mein Kind war oder ist bei Freunden - NICHT im Heim (was unter Umständen einem Kinderknast gleichkäme, wenn ich mitbekomme, wie es einem Jungen aus dem Freundeskreis geht, der in so einer Einrichtung wohnt).

    Gruß
    FriGGa

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  3. Manchmal sieht man auf dem Alexanderplatz oder anderswo in Berlin - außerhalb des Bundeskanzleramts, das Reichstagsgebäude oder um das Schloss Bellevue - tatsächlich noch einmal einen Polizisten. Der ist aber nicht für die Sicherheit der Bevölkerung da, sondern um die leeren Kassen von Berlin mit Bußgeldern zu füllen, damit man neue Absperrungen rund um das Reichstagsgebäude kaufen kann, um Politiker vor den Bürgern zu schützen, und damit der Bürger nicht so genau die dicken Limousinen der Lobbyisten sieht, die täglich bei unseren Volksvertreter vorfahren um ihnen mit "Rat und Tat" zur Seite zu stehen.

    Der SPD-Innenpolitiker Schreiber kritisierte im März 2017 auf rbb24, es sei ein Kernproblem bei der Berliner Polizei, "dass die Stäbe aufgebläht sind und vor Ort das Personal fehlt". Schreiber forderte: "Man muss jetzt zügig offene Stellen besetzen. Das gilt auch für über die Stadt verteilten Polizeiwachen. Hier fehlen seit Jahren Leute." - Wenn dem SPD-Innenpolitiker Schreiber jetzt noch einfallen würde, dass man zum Beispiel Polizisten am "Drogen-Kosmos" am Kottbusser Tor einsetzen könnte, anstatt harmlosen Frauen auf Fahrrädern das Leben in Berlin schwer zu machen, wäre die Kritik vom Herrn Schreiber ja berechtigt. Aber sind wir doch ehrlich, Frauen auf Fahrrädern stellen für einen männlichen Polizisten keine besondere Gefahr dar und sind auch sehr leicht zu überwältigen. Bei einem Drogendealer am Kottbusser Tor sieht das schon anders aus, und außerdem bekommt man von denen kein Geld sondern als Polizist höchstens Prügel, also lässt man es und lauert lieber weiterhin Frauen auf Fahrrädern auf und bewacht korrupte Politiker, die Lobbyisten auf ihrem Schoß sitzen haben.

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  4. zur Diskussion mal hier mit anderen, die schon im Gericht waren oder als Juristen arbeiten.

    Fand gerade diesen interessanten Punkt über "(Nicht)Unterschriebene Urteile" auf facebook:

    User 1:
    Die Urteile werden nicht unterschrieben + sind daher nichtig.

    User 2:
    hier kann ich nicht zustimmen. Du bekommst ja auch nicht das Original, sondern eine Abschrift oder Kopie. Das Original ist unterschrieben und bleibt bei Gericht. Ich habe damals 2014 mein Urteil unterschrieben gesehen, habe auch gesehen, wie er den Freispruch unterschrieben hat. Ging damals darum, das das Jobcenter mir einen Betrug unterschieben wollte und das war das Strafgericht habe auch diverse Fälle am Sozialgericht alle Fälle gewonnen und nein, bin kein Rechtsanwalt.............

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