Freitag, 21. Juli 2017

Sozialgericht Berlin über "Bewerbungsworte" und Vorgriff bzgl. Gotha:


Hervorgehoben auf Seite 2 unten bis Seite 3 oben: zur Sanktionierung meiner Bewerbungsschreiben>>

Direkt darunter auf Seite 3 Bezugnahme zu GOTHA und der Haltung der 137. Kammer am SG Berlin, welche dem Entschluss der JETZIGEN Richtervorlage vorgreift.


Meine Anmerkungen im Text.
 





Hier meine zugehörige 2. 30%-Sanktion>>


Nochmals zum Hintergrund:

Ich habe streng genommen, wenn man NUR DIE BEWERBUNGSSCHREIBEN und nicht meine "PERSÖNLICHKEIT" beurteilt, darin (neben anderen Sätzen) über meine intrinsische Motivation gesprochen - und diese ABGEGRENZT zu (sonstigen) Zwangshandlungen.
DAS möchte ich gern vor Gericht klären. Ich möchte, dass es um die GENAUE WORTWAHL geht und nicht NICHT um ein schwammiges "Charaterbewerten".

MERKE: "Ich bin hoch motiviert, weil ich NICHT SANKTIONIERT WERDEN WILL" waren meine ZUVORIGEN ehrlichen Schreiben an andere Arbeitgeber, die mir mein AV MÜNDLICH in unserer "Session" äh "Begegnung" am 05. Dezember 2016 ankreidete.
DAFÜR bekundete er damals mündlich starkes Sanktionsinteresse - was er aber nicht sofort umsetzte. Vielleicht, weil er mir meine in diesem Zusammenhang gestellten Fragen nach "verbotetenen Worten" nicht beantworten wollte...
Meine neuen Bewerbungen waren von der Aussage eher GEGENTEILIG und daher vermutlich für den "mich zu kennen meinenden" AV Herrn L. eine persönliche Provokation. Weil ich eben einen WEG GEFUNDEN hatte, mich positiv auszudrücken und DOCH meine reale LAGE, nämlich L.s permanente Sanktionsofferten, zu verschweigen. Dass ich "Bewerbungen schreiben sollte wie ein "Nichtbetroffener von SGB-II", wurde mir ERSTMALIG im Sanktionsbescheid vom 04. 04. 2017 bzw. der dazugehörigen Anhörung eröffnet.




Weiterhin:

Wenn DAS gilt, dass ICH Gründe vortäuschen und Interesse SCHAUSPIELERN muss, was NICHTS mit meiner REALEN LEBENSSITUATION zu tun hätte (und Zwang zum Lügen wäre), muss das auch für das "kundenfreundliche Unternehmen Jobcenter" gelten!
Ich möchte dann, dass alle unfreundlichen, kundenvergraulenden Äußerungen meiner lieben ArbeitsvermittlerInnen ebenso zensiert und bestraft werden.
FriGGa an AV: "Haben Sie Interesse, mich kennenzulernen?"
AV1: "Sie sind mir zugewiesen worden."
AV2: "Ein Gespräch ist (sogar) gesetzlich vorgesehen."

Da merkt "eine verständige Antragstellerin" sofort, dass der AV kein Interesse hat, sondern es sieht danach aus, "dass es ihm nur darum ginge, seine Fallabschlusszahlen zu erreichen".

"Einmal ist keinmal - er will mich schon wieder sanktionieren">>

 

Übersicht FriGGa/Jobcenter Dokumente>>


die von meinen Richtern für nicht haltbar erklärte

Richtervorlage aus Gotha zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen >>

Gutachten zum Richtervorlage (was die 137. Kammer wohl auch ausblendet)>>

7 Kommentare:

  1. Was will man von Gesinnungsrichter erwarten ? Hartz IV finanziert der Richterschaft ihr Gehalt auf Steuerkosten ( da vollen die Richter auf biegen und Brechen dran halten ,Hartz IV aufrecht erhalten .In der Hauptsache weiter klagen .

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  2. "Ein Fluch, dem König, dem König der Reichen,
    Den unser Elend nicht konnte erweichen,
    Der den letzten Groschen von uns erpresst,
    Und uns wie Hunde erschießen lässt."

    [Strophe aus „Die schlesischen Weber“ von Heinrich Heine]

    Die soziale Ungerechtigkeit hat sich in Deutschland immer noch nicht geändert. Nur heute lässt ein König nicht mehr auf das arme Volk schießen, sondern Volksvertreter lassen Jobcentermitarbeiter mit einem SGB II in der Hand auf Hartz IV Empfänger los. Die Richter haben sich seit dem Elend der schlesischen Weber, die 1844 einen Aufstand gegen Ausbeutung und Lohnverfall wagten und damit auf die im Rahmen der Industrialisierung entstandenen Missstände aufmerksam machten, auch nicht geändert. Soziale Missstände werden auch im Jahre 2017 immer noch totgeschwiegen.

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  3. Wenn man sich obiges Schreiben durchliest, dann könnte man auf den Gedanken kommen, dass es sich bei dem Sozialgericht Berlin um eine Unterabteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) handelt.

    M.S.

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    1. Es klingt natürlich nach Aufhebung der Gewaltenteilung - aber vielleicht sind sie einfach nur sehr "jobcenterfreundlich" - Sozialgericht heißt ja nicht automatisch "bürgerfreundliches Gericht" oder "im Sinne von Grundrechtsvertretern"... siehe die Richter von Ralph im selben Gericht. Die hatten sich ja sogar eingeredet, in so Fällen wie er es war wäre der Erhalt von Wohnung und Lebensmittelgutscheinausgabe "zwingend" zu bewilligen gewesen und nicht "nur eine Gnadenleistung" wie es im Gesetz steht.
      Damit war für die das Grundrecht gesichert... ich bin gespannt auf weitere Schreiben! Mein jetziger EGV-Verwaltungsakt soll ja ggf. wegen Formfehlern ungültig sein. Also wird dann auch die kommende Sanktion ab September irgendwann für ungültig erklärt... mal sehen.

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    2. Sozialgericht Berlin: "[...] Schließlich überzeugen auch nicht der neue Vorgabebeschluss des SG Gotha (SG Gotha Vorlagebeschluss vom 02. August 2016 - S 15 AS 5157/14, - juris) [...]"

      Hätte das Sozialgericht Berlin sich diesen Satz im obigen Beschluss erspart, dann könnte man noch von Unbefangenheit beim Sozialgericht Berlin ausgehen. Dieser Satz mit dem SG Gotha ist aber doch schon sehr entlarvend und zeigt auf welcher Seite das Sozialgericht Berlin steht.

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    3. Wie im Sozialgericht Berlin mit ALG II Empfänger (Hartz IV) umgegangen wird (keine vernünftige Protokollierung des Prozesses im Gerichtssaal, „Karriere“-Abhängigkeit der SG-Richter von der aktuellen Politik, etc.), erzählt Ralph Boes in diesem Video sehr gut.

      https://www.youtube.com/watch?v=MDXpW_PQoDI&feature=youtu.be

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  4. Sozialgerichte und Gerechtigkeit? Wer glaubt denn noch daran, dass in Sozialgerichten Recht gesprochen wird?

    "Wenn sich ein Hartz-IV-Empfänger von Familienangehörigen größere Summen Geld borgt, sollte er vorab einen Darlehensvertrag mit Angaben zu Vertragslaufzeit, Zinsen und Rückzahlungspflichten mit dem Darlehensgeber abschließen. Ansonsten droht ihm der Vorwurf von verdeckter Schenkung oder von Scheingeschäften und der Verlust der Hartz-IV-Zahlungen. Das geht aus einem veröffentlichten Entscheid des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) in Celle hervor." (dpa – 08.08.2017)

    Wenn man zu den Hartz-IV-Empfängern gehört, ist man also automatisch für unsere Sozialgerichte ein Betrüger. Aber in dem Bescheid des LSG in Celle geht es eigentlich um etwas ganz anderes. Aus dem Urteil geht nämlich hervor, dass man sich Geld nur vom Jobcenter leihen soll. Hat der Hartz-IV-Empfänger nämlich größere Geldschulden beim Jobcenter, dann hat er sich endgültig in eine totale Abhängigkeit dieses Systems begeben. Das Jobcenter kann dann mit dem verschuldeten Hartz-IV-Empfänger machen was sie wollen. Arbeitssklaven, die Geldschulden beim Sklavenvermittler haben, mucken nicht mehr auf und machen was man von ihnen verlangt.

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