Montag, 10. Dezember 2018

Ein Mieterhöhungsverlangen vor Gericht am 20. 12. 2018


Der Mieter Josef Plank soll wie sehr viele (Berliner) Mieter*innen eine höhere Grundmiete akzeptieren und dazu gegen seinen freien Willen eine Unterschrift abgeben.*
Er soll von seinem Vermieter zur "Zustimmung" mittels Klage zwangsbewegt werden - und hat dazu eine Verhandlung am:

20. 12. 2018 um 10:10 im Amtsgericht Berlin Mitte, in der Littenstraße 12-17, Raum 2/2808











*Meine Anmerkungen dazu:

So ergeht es vielen Mieter*innen, die dann oftmals nur aus (unterschwelliger) Angst vor Nachteilen bis hin zu Wohnungsverlustangst die Mieterhöhungsverlangen unterzeichnen.
Dabei wird die Unterschrift faktisch erzwungen - rein zum Vorteil des Vermieters.
Sonst müsste der Vermieter selber in die Rechtfertigungs- und Bittstellerposition gehen und für eine freiwillige Anpassung rechtsgültiger bestehender und nicht auf Erhöhung angelegter Verträge WERBEN, statt die Forderungs- und Herrschaftsposition mit Option des "Gnadenerlasses" von Mietforderungen zu besetzen!
Und: würde ein Vermieter rein im Rahmen bestehender Verträge die Mieten anpassen, könnte er alles steigende in die Betriebskosten umlegen und müsste nicht eine scheinfreiwillige, in Wahrheit aber nur erzwungene Unterschrift erwirken.
Preissteigerungen zur Bereitstellung der Mietwohnung wären dann tranparent für den Mieter eine "automatische Kostensteigerung" ohne Unterschriftsnotwendigkeit. Auch Gerichte müssten völlig anders die Tatbestände der  Unfreiwilligkeit von Unterschriften bewerten sowie das Grundrechte auf Wohnen, welches lt. Berliner Verfassung, Artikel 28, sogar verschriftlicht wurde.

Auch zu letztgenanntem Punkt "Recht auf Wohnen" gibt es derzeit eine (symbolische) öffentliche Unterschriftenaktion:

https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/11/wohnen-ist-ein-menschenrecht-peition.html




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