Sonntag, 4. August 2019

Einstellung bzw. Nicht-Einleitung des Verfahrens gegen Sanktionäre

Brief von der Staatsanwaltschaft fast zwei Jahre nach der Anzeige:





Hintergrund: ich hatte alle an den Sanktionen gegen mich 2017 beteiligten angezeigt, als ich 180% Sanktionen hatte und man die Mietkosten nicht übernehmen wollte, das Kind könne zum Vater ziehen usw. behauptet hat.
Nun wissen wir es ja genau, gut, dass ich den Testballon gestartet habe.
Die aktivistin namens "MUT" hatte vermutet, dass aufgrund meiner (von ihr inspirierten) Strafanzeige insbesondere zum Thema "Schutz der Familie" (wenn auch wirklungslos) alsbald mein einstweiliger Rechtsschutz umgesetzt und die Zahlungen aufgenommen wurden.


13 Kommentare:

  1. "[...] Eingriffe in Grundrechte sind an sich nichts Strafbares, da sie in vielen Fällen durch andere Grundrechte und Interessen gerechtfertigt sind. [...]"

    Oha, die „anderen Grundrechte“ müssen aber ganz neu sein. Wie heißen die denn? Und was sind denn „andere Interessen“? Vielleicht bedeutet es ja folgendes: Die Grundrechte der kleinen Bürger gelten nur dann, wenn sie mit den Interessen des Kapitals übereinstimmen.

    Tja FriGGa, sei mal froh, dass du Physik studiert hast, denn Naturgesetze kann man nicht nach Lust und Laune einfach verändern. Die Sanktionäre könnten das aber mal ausprobieren, indem sie die Schwerkraft einfach wegdefinieren, das Fenster aufmachen und rausspringen. Vielleicht haben sie ja Glück und das Gesetz der Schwerkraft hält sich dann tatsächlich an die neue Definition – aber ich denke eher, dass die Schwerkraft den Sanktionären auf bittere Art zeigen wird, dass man Naturgesetze mit Hermeneutik nicht so auslegen kann, wie es die Mächtigen seit Jahren mit den anderen Gesetzen in diesem Staat machen. Wofür ist das Grundgesetz eigentlich da, wenn die Mächtigen in diesem Staat es nach Lust und Laune so auslegen dürfen, wie sie es gerade brauchen?

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    1. Tja, all solche schönen Themen würde ich gern mal mit so einem Staatsanwlat wie Dr. A., dem Justizforscher Dr. W. (Bekannter von Ralph Boes) und anderen diskutieren. Auch mit der Polizeikommissarin S. oder den guten Arbeitsvermittlern wie Herrn L. u. allen anderen. Auch hinsichtlich der Fragen, wie man denn ein Unrechtssystem transformiert ohne "großen Knall" oder "Revolution"... und ohne "Gnadenhoffnung nach oben" ;-)
      Das wäre wirklich wirklich spannend.

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    2. ich mein klar, die werden bestimmt sagen, alle geltenden Gesetze sind mit dem GG abgestimmt (SGB-II und GG gehen Hand in Hand - sagte Herr M. ;-P)

      aber die Frage ist eben, wann KOMPETENZEN überschritten wurden - auch inerhalb SGB-II usw.

      Das vermag meist ein Polizist - ein Staatsanwalt - oder sonstiger SGB-II Laie nicht nachzufühlen... weil meist nicht selber betroffen oder darin eingelesen...

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  2. "Eingriffe in Grundrechte sind an sich nichts Strafbares, da sie in vielen Fällen durch andere Grundrechte und Interessen gerechtfertigt sind"

    Mit so einer Rechtsauffassung kann man letztlich jede Art von Rechtswillkür betreiben.
    Auch z.B. die Todesstrafe könnte mal so begründet werden - könnte ich mir vorstellen !
    Abtreibung z.B. wird ja, glaub ich, auch so begründet !?

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    1. Die o.g. Begründung zeigt einfach das unhinterfragte VERTRAUEN einer staatlichen Stelle in eine andere und versucht das allgemein zu erklären - denn es wird inhaltlich nichts mehr beleuchtet, wenn es von einer BEHÖRDE kommt und nicht zwischen zwei konkurrierenden Menschen sich ereignet. Greifbar ist in der Denke nur etwas, für das ein "Verbot" existiert, nicht das Unterlassen nach einem "Gebot".
      Das ist "Straflogikdenken" und nicht "Bedürfnisdenken".

      Die aktive Todesstrafe würde man damit nicht einführen, eher wohl den Tod zulassen, wie im Falle Hartz IV, wo in Kauf genommen wird, dass Leute verhungern, aber keiner in einen Hungerkerker aktiv gesperrt wird. Oder eben auch eine "Generalvollmacht" im Falle von Polizeigewalt.


      Übrigens: bei Abtreibungen geht es vor allem um das WOHLERGEHEN, die Psyche und den KÖRPER einer Frau - nicht um das Beenden eines Lebens. Es konkurrieren in solchen Fällen "zwei Seelen" um einen Körper, erweitert durch ein konventionelles Familien-Haftungs-Prinzip auch zwei Lebewesen um die Arbeitskraft, das Vermögen, die Aufmerksamkeit und Stigmatisierung einer nicht gewollt Schwangeren.
      Daher ist es ein großer Fortschritt, dass man zumindest an einer Stelle das mittelalterliche Denken zum Sündenfall insbesondere der Frau aufgegeben hat in Richtung, dass SIE Hoheit und "Hausrecht" über das intimste Gebiet hat, das ein Mensch in der materiellen Welt haben kann: seinen eigenen Körper.
      In dem Sinne ist ABTREIBUNG aus meiner Sicht weder Todesstrafe noch sonst ein Verbrechen, wenn es von der werdenden Mutter selbst beschlossen ist, sondern eher eine verpasste Chance oder ein Rückzieher vor einer auf keinen Fall pauschal und äußerlich zu verurteilenden Schicksalslage mit undefiniert vielen Päckchen.
      Ich vergleiche ungewolle schwangerschaften gern mit einer Notfallfrage an einem Unfallort. Wie tapfer oder opferbereit frau ggf. ist, einen Menschen der schicksalhaft oder auch traumatisierend ins Leben tritt und "hilfe braucht" um reinzukommen (egal wie viel eigene "Dummheit" und "Leichtsinn" da ggf. hineinspielt), zu erretten, gehört in kein Strafregister. Schafft sie es das Kind zu gebären, Hut ab - schafft sie es, das Kind liebevoll anzunehmen, noch mehr Hut ab (ebenso für (soziale)Väter oder Dritte, die das Kind freiwillig aufnehmen) - aber schafft sie nichts davon, ist sie vielleicht keine Heldin aber eben auch keine Verbrecherin.
      Verurteilen kann ich aber Gesetze und Gesellschaftsumstände, gerade auch religionsfanatische (wenn es um nicht abgesegnete Verbindungen und Techtelmechtel geht), den Erwerbsfetisch und die schon erwähnte "persönliche Haftung" über die eigene Körperkraft hinaus, die Menschen dazu drängen, gegen ihren eigentlichen Impuls eine Abtreibung vorzunehmen.
      DA setzt für mich ein Verbrechen an - nicht in dem Recht einer Frau, ihren Körper austragefreundlich oder austrageabweisend in welcher Form auch immer "herzurichten".
      Was auf der Seelenebene passiert oder eben auch nicht, darf nicht von sachlich-säkularen Gesetzen festgeschrieben werden oder von selbsternannten, oft männlichen oder unbetroffenen "Richtern" abgestraft werden.
      Wenn Du eine Methode hast (außer z.B. Sexverbot o.ä. Pseudomoral- oder Fingerzeiggedöns, das bei einem eingetretenen IST-Zustand nicht mehr hilft) ein Leben ab der befruchteten Eizelle zu retten, autark ohne die Körpermitnutzung der "ungewollten Mutter", dann könnte man auf der Höhe der Zeit gesetzlich verankern jeden kleinen Embryo wenn möglich umzusiedeln - auch solche, die eigentlich sehr erwünscht sind, aber fatalerweise z.B. in Eileitern festsitzen.

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    2. Ich glaube, bei der ABTREIBUNG geht es meist um Leidverschiebung der Frau auf ihr Kind in ihrem Bauch.
      Sie ist zu tiefst verletzt, und kommt über diese Verletzung offenbar nur dadurch darüber hinweg, in dem sie dieses kleine Menschlein in ihrem Körper töten lässt (einfach “weg machen lässt“) !
      Man muss sich das mal genau vor Augen führen. Da wird eine Frau von irgendeinem Mann gewaltsam geschwängert.
      Dann entsteht daraus aber nun ein ganz neuer kleiner Mensch, und sie lässt diesen töten !
      Was kann denn dieses Kind dafür, dass es durch eine gewaltsame Befruchtung entsteht ?
      Nichts (würde ich sagen) !
      Was kann eine Frau dafür, dass sie vergewaltigt wird ?
      Gehe einfach mal davon aus - auch nichts !
      Aber das Kind, welches in ihrem Körper heranwächst, soll dann aber dafür büßen !?

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    3. Wir waren hier bei der "grundrechtefrage" zu der für mich erstmal ein Mensch gehört, der schon einen eigenen Körper hat. Die Anbahnung neuer Körper und die Philosophie und Ethik dazu ist für mich kein "Konkurrenzspiel" zu der klaren Position der Grundrechte eines bereits geborenen (ge- oder erwachsenen) Menschen - sondern eben eine Frage, die NICHT mit "Mitteln strafenden Rechts" generalisierend gelöst wird.
      "Auf dem Stand der Wissenschaft und Praxis" ein Leben im Extremfall auch ohne austragewillige Mutter erhalten - einen Kompromiss finden, wo die "Körperhoheit" der Frau beginnt (ohne Bewertung wie das kind konkret gezeugt wurde) und wo Eigeninteressen eines inkarnationswilligen Menschen beginnen, das kann man allenfalls VERSUCHEN. Es gibt dafür keine GARANTIE und eine Abwägung von außen, wer hier "mehr Rechte" hat, wo EIN KÖRPER geteilt wird, ist für mich ebenfalls weit abseits all dessen, was strafrechtlich zu regeln wäre.
      Wo die FREIHEIT besteht, eine ungewollte Schwangerschaft (entstanden durch eigenes Ungeschick oder durch gewaltsamen Übergriff oder was auch immer) in den "eigenen vier wänden des eigenen Körpers" nicht zwangsweise "erdulden zu müssen", eröffnet erst den Rahmen, positiv JA sagen zu können zu einem neuen Menschen.
      Das Kind soll also nicht "büßen", sein Erscheinen ist nur an dieser Stelle dann "nicht gesetzlich die Mutter dazu zwingend möglich" sondern wenn es angenommen oder hingenommen wird ein Geschenk. Ungeplant gibt es noch genug Eintrittsmöglichkeiten in diese Welt - auch bei (nachträglich voll erfreuender) Zustimmung zu "unfällen" oder gar Vergewaltigungsfolgen.
      Wie gesagt, es gibt auch die andere Seite, denn das "Geschenk des lebens" fühlt sich nicht für alle so an! Menschen, die ihre Eltern (moralisch) verklagen, in diese "schreckliche Welt" oder "in schreckliche Lebensumstände" hereingeboren worden zu sein. Der Film "Capernaum - Stadt der Hoffnung" handelt davon, wie ein Junge seine Eltern verklagt ihn geboren zu haben und weitere Kinder in ihre elende Welt zu setzen.

      Der Staatsanwalt Dr. A. hat hier übrigens NICHT das Thema Abtreibung gehabt - sondern den Usus, Grundrechte (die ab wann lt. GG erteilt werden?) straffrei einzuschränken, genannt. In dem Sinne wäre die Konsequenz, alles, was strafrechtlich genannt wird in der ABWEHR solcher "unrechter Gesetze" im "rechtfertigenden Notstand" erklären zu können - denn umgekehrt gegen Hartz IV Betroffene funktioniert die Strafrechtliche Verfolgung irgendwelcher Kinkerlitzchen unter absurden Vorwänden ja bestens.

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    4. Ich bin nicht für oder gegen Abtreibung, ich bin dafür, dass sie möglichst selten "für nötig empfunden wird", wenn gesellschaftliche Umstände das Leben in allen seinen vielfältiven Formen bejahen. Ich bin wie auch immer der Fall geartet ist, nicht dafür, dass die Frau "in Schuld, Rechtfertigungszwang und Haftung" wegen einer Abtreibung genommen wird oder ein ihr assitierender Arzt bestraft wird, der dafür sorgt, dass sie es nicht illegalisiert und lebensbedrohlich mit der heißen Nadel daheim macht!

      Ich bin dafür, dass eine Frau das ungeachtet moralischer oder religiöser Fragen in den Köpfen DRITTER FÜR SICH SELBER entscheiden darf, denn es ist IHR KÖRPER, IHR GEWISSEN und in dem Stadium SCHICKSAL für das Ungeborene - was sich wie gesagt ändert, sobald es üblich und möglich wäre, Embryonen jeglichen Gestationsalters lebend "herauszubeamen" und ohne weitere AUTOMATISCHE Haftung oder Verpflichtung der Mutter (und des nicht-vergewaltigenden Vaters!) eigenständig extern durchzubringen.

      Spätabtreibungen (z.B. von sog. behinderten Kindern) sind ein anderes Thema. Diese Kinder könnten nämlich "zerstörungsfrei" durch (Einleiten einer )Geburt der Schwangeren abgenommen werden. Da wird aus HAFTUNGSSICHT das medizinische Personal gezwungen, das Kind zu töten, bevor es über den Geburtsweg oder Kaiserschnitt den Körper der Mutter verlässt - und somit formaljuristisch eigenständige Rechte als Mensch erwirbt. DIESE LOGIK finde ich pervers. Nicht den Entschluss einer Frau, zu ihrer Überforderung zu stehen, nicht mit (noch einem weiteren) Kind leben zu müssen oder ihm keine Zukunft bieten zu können oder wollen.

      Wenn wir "das Anrecht auf einen Körper und eine Geburt" abstrakt moralisch als "Menschenrecht" weiterdebattieren wollen, dann könnten wir auch fragen, wieso Männer Kondome nutzen und damit ggf. einem "Inkarnationsanwärter" vorsätzlich die Chance auf Zeugung vermasseln, so dass er noch nichtmal das Stadium der befruchteten Eizelle erlangt und entgegen der Schicksalwünsche höherer Mächte dann ein bestimmtes Kind in einem bestimmten Monat mit bestimmter Genetik "verunmöglicht" wird, nur weil jemand keinen Bock hat Alimente zu zahlen oder seine Geliebte mit einem weiteren Menschen zu teilen. Ginge es in DIE Richtung wüsste JEDER Abtreibungsgegner die Grenzen zu erkennen. Doch wo es "nur der Körper einer Frau ist", kann darüber locker von außen befunden werden als wäre es nicht ZU ALLER ERST IHRER.

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  3. Der Kabarettist Christoph Sieber hat es vor 4 Jahren schon auf den Punkt gebracht, als er als "Reicher" *10 Jahre Hartz IV* gefeiert hat. Jetzt haben wir 2019 und es hat sich für Millionen armer Bürger immer noch nichts geändert. Millionen Betroffene hoffen aber weiterhin auf das Bundesverfassungsgericht. Aber sind wir doch ehrlich, wenn das Bundesverfassungsgericht etwas für Millionen Bürger, denen man den Stempel Hartz IV aufgedrückt hat, tun wollte, dann wäre in den letzten Jahren dafür viel Zeit gewesen. In den letzten Jahren hat diese Pseudobehörde BA/Jobcenter weiterhin Woche für Woche Millionen deutsche Bürger sanktioniert und keinem Deutschen ist aufgefallen, dass in so einem Staat etwas faul sein muss. Ein Staat, der über 5 Millionen seiner eigenen Bürger (Hartz IV Bezieher) mit Sanktionen bedroht und diese oft auch wahr macht, so ein Staat hat eigentlich nicht mehr das Recht sich mit Art. 20 GG zu "schmücken". Apropos Art. 20 GG. Im Mai 2019 haben Ralph Boes und einige Mitstreiter versucht, diesen fehlenden Artikel am Reichstagsufer (hinter dem Bundestag) aufzustellen (70 Jahre Grundgesetz wurde deutschlandweit gefeiert), aber die Reichen und Mächtigen mögen den Artikel 20 GG wohl nicht besonders und darum wurde Art. 20 GG, wie Ralph sagte, sofort wieder "entsorgt". "Heimlich, sozusagen über Nacht und Nebel, hat der Staat den Artikel 20, die Stele mit den Staatsstrukturprinzipien, entsorgt!" Besonders der Absatz 1 in Art. 20 GG *Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat* macht nämlich klar, das der Sozialstaat Deutschland schon lange von der Bundesregierung "entsorgt" wurde (siehe hierzu: https://deine-verfassung.de/index.htm).

    Der Mythos von der existenzsichernden Sozialhilfe/Hartz IV - immer wieder medienwirksam garniert mit Geschichten von "Faulheit und Schmarotzertum" - verdeckt die armselige Wirklichkeit, dass die Sozialhilfe/Hartz IV schon lange nicht mehr ein Leben in Würde und sozialer Teilhabe in Deutschland ermöglicht.

    Der Staatsanwalt Dr. A schreibt: "Ein Strafverfahren dient nicht dazu, Fragen der Sozialgerichtsbarkeit zu klären ...". Ja, so kann man immer wieder unangenehme Wahrheiten hin- und herschieben und sie dann noch mit dem Satz "Eingriffe in Grundrechte sind an sich nichts Strafbares, da sie in vielen Fällen durch andere Grundrechte und Interessen gerechtfertigt sind." gänzlich vom Tisch fegen. Das Sozialgericht wird wohl auch, ganz im Sinner der wirklichen Machthaber in diesem Land, sagen: "Eingriffe in Grundrechte sind an sich nichts Strafbares, da sie in vielen Fällen durch andere Grundrechte und Interessen gerechtfertigt sind.". Wenn jetzt das Bundesverfassungsgericht auch noch den Satz "Eingriffe in Grundrechte sind an sich nichts Strafbares, da sie in vielen Fällen durch andere Grundrechte und Interessen gerechtfertigt sind" von sich gibt, dann wissen wir aber endlich, in was für einem "Staat" wir wirklich leben.

    *Christoph Sieber: Wir sind die Elite und wir haben gewonnen! 22.01.2015 - Bananenrepublik*
    https://www.youtube.com/watch?v=vz1917smYQQ

    Martin

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    1. Der Kabarettist Christoph Sieber über Hartz IV, die Tafeln, die oberen Zehntausend, Besitzstandswahrung und den Artikel 1 des Grundgesetzes. Das Interview ist von 2013, aber wie oben schon gesagt wurde, es hat sich in den letzten Jahren nichts geändert.

      "Christoph Sieber - Die Empörung braucht mehr Gewicht!"
      https://www.youtube.com/watch?v=Ya3kRf1PQhM

      Das eigentliche Problem in unserem sogenannten 'demokratischen Sozialstaat' ist aber die Gier der Wirtschaft nach immer mehr Energie, um Dinge zu produzieren, die kein Mensch wirklich benötigt, nur damit die Oberen Zehntausend mit ihrem verrückten 'Wirtschaftswachstum' noch reicher werden können. Der "Schornstein" des Wirtschaftswachstum soll weiter rauchen, auch wenn die CO2-Konzentration in der Atmosphäre schon über 415 ppm angestiegen ist. Damit bei diesem Spiel der Wirtschaftsmanager am Ende aber auch ein Plus für die Wirtschaft herauskommt, muss natürlich Hartz IV weiterhin am Leben erhalten werden. Hartz IV drückt nämlich seit Jahren die Löhne und hält Arbeitslose und auch Arbeitnehmer in Angst und Schrecken. Hartz IV Empfänger werden als 'stille Reserve' für den Arbeitsmarkt gehalten und die Arbeitnehmer machen für ein Ei und ein Butterbrot alles, um nur nicht in Hartz IV zu fallen. Es geht in erster Linie um Wirtschaftswachstum, Wirtschaftswachstum und noch mehr Wirtschaftswachstum. Vielleicht hat sich das aber bald "ausgewirtschaftet", denn Kinder und Jugendliche gehen weltweit auf die Straße, um für ihre Zukunft auf diesem Planeten zu demonstrieren. Eine Zukunft, die durch das klimaschädliche Wirtschaftswachstum in großer Gefahr ist. Was viele Erwachsene in den letzten Jahrzehnten nicht geschafft haben, eine vernünftige und soziale Wirtschaft hinzubekommen, das schafft vielleicht jetzt die 'FridaysForFuture'-Bewegung (FFF), die von der 16-jährigen schwedischen Schülerin Greta Thunberg angeführt wird. Ich hoffe, dass Greta Thunberg noch mehr Kids zum demonstrieren auf die Straße bringt, damit die Politiker endlich begreifen, dass man mit dem Klima kein Monopolyspiel für die Wirtschaftsmanager veranstalten darf. Dass dann die Sklavenvermittlerbuden (Jobcenter) auch endlich von der Bildfläche verschwinden, sollte jedem denkenden Menschen ebenfalls klar werden.

      Der Staatsanwalt Dr. A schreibt: "Ein Strafverfahren dient nicht dazu, Fragen der Sozialgerichtsbarkeit zu klären ...". Vielleicht werden solche Fragen aber irgendwann einmal gestellt werden. Es werden wohl viele Fragen demnächst gestellt werden. Fragen über das ausufernde klimaschädliche Wirtschaftswachstum und natürlich auch die Frage, welche Rolle die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter dabei hatten. Vielleicht werden auch Fragen an die Sozialgerichte gestellt, weshalb sie bei diesem 'Spiel' jahrelang mitgemacht haben? Fragen über Fragen, die hoffentlich bald gestellt werden.

      Falls der Staatsanwalt Dr. A selbst Kinder hat und er eine Zukunft für seine Kinder möchte, dann kann er sich ja auch mal solche Fragen stellen.

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    2. Diese “FFF-Bewegung“ würde ich mal nicht allzu sehr verheiligen - jedenfalls nicht für arme und gering verdienende Menschen !
      Dieser sogenannte Klimaschutz ist Klimaschutz durch neue Technologien.
      Und die sind Teuer !
      So ein E-Auto (auch Kleinwagen) kostet.
      Ein gutes E-Bike z.B. kostet so zwischen 2500 u. 3500 Euro !
      Ersatzakku zum Wechseln auch noch mal eine 3stellige Summe (man will ja auch immer Ad hoc mobil sein können).
      Ein richtig gutes herkömmlich “normales“ z.B. Leichtlaufstadtrad, mit super Gangschaltung u. Öldruck-Scheibenbremsen, dagegen kostet etwa so um die 1500 bis 2000 Euro.
      Da überlegen Sie sich genau, was Sie sich für ein Rad leisten können (und wollen) !

      Tja, Individual- E-Mobilität ist teuer (und die öffentlichen Verkehrsmittel werden z.Z. immer gefährlicher) !

      Und überhaupt - diese ganze Akkutechnologie !
      Die Gewinnung bzw. der Abbau der Rohstoffe, die für diese Akkus gebraucht werden, ist auch noch mal ein Extraaufsatz… (mal ein bisschen durchgoogeln) !

      Auf jeden Fall wird dieser Klimaschutz wohl eine neue Steuerquelle (CO2-Steuer) für unsere Hartz4-Sanktionierer sein !

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    3. "Gebraucht" und "sparsam" sein, nicht den letzten Schrei haben müssen, Teilen und Tauschen, Geräte lange nutzen, das war schon immer recht "umweltfreundlich" zu neudeutsch vereinfacht "klimafreundlich" (einer Wortwahl, die auf den menschgemachten Einfluss auf die erlebbaren Klimaveränderungen bezug nimmt und die anderen Effekte nicht mehr verbal einschließt, erweitert aber ebenfalls umfasst.
      Im Namen des Klimaschutzes oder für "Umweltziele" kann, wenn sie für sich extrahiert werden und lobbyistisch diktierten Gesetzen gefolgt wird, viel Schindluder - auch gegen die UMWELT- getrieben werden. Das aber ist NICHT ambition der FFF oder der Kinder jeden Alters, die sich gegen etablierten Starrsinn, Leugnung und Bequemlichkeit stellen... also Aktionen von Leuten, die oft nicht nur Umweltaktivisten sind, sondern auch ein soziales Gewissen haben - also wo eigentlich viele Anknüpfungen zu tiefergehener KAPITALISMUSkritik bestehen... wo konsum- und Produktionsverhältnisse, Gewinnabschöpfungsketten, Warenströme usw. kritisch hinterfragt werden können. Wie tief und weit das geht, liegt natürlich an all jenen, die sich in den Diskurs und die Praxis einbringen!

      Umweltschutz hat immer etwas mit "Ausgleich" zu tun für das, was momentan oder akut falsch läuft. Da das etwas dynamisches ist, kann was heute als Umkehr oder Einlenkbewegung oder der Bewusstmachung dient, morgen verkehrt sein. Also die Welt voller Windparks pflastern ist ebensowenig nachhaltig wie es ökologisch war, die Verbrennungskraftwerke durch Kernkraftwerke zu ersetzen.
      Trotzdem kann effektiv genutzte Windkraft - gerade in unaufdringlichen Anlagen, sehr hilfreich sein, die Energiewende umzusetzen - auch ohne Anwohner oder Vögel krank zu machen.
      Entschleunigen ist vorteilhaft - was aber keine Verurteilung zum untätig sein sein soll. Nur eben zum bewussten Einsatz der eigenen Energie und auch dem bewussten Verzicht bei der einen oder anderen Sache mitzumachen. Kritik an den Methoden des Gegenübers, es sei nicht im Einklang mit den Methoden, die es sich für die Welt aber wünscht (z.B. weniger fliegen, wenn man als Aktivist aber auch selber mal mit dem Flugzeug zu einem Ort reist, den man sonst in der politischen Dringlichkeit nicht erreicht, die einem am Herzen liegt), ist da ein leichtes und zur selbstüberhöhung gern genutztes Stilmittel, lenkt es doch prima davon ab, was (gestresste) Aktivisten eigentlich anregen möchten und was sie hinter einer Betitelung anstreben. Es entschuldigt den untätigen Meckerer von außen, im Fingerzeigmodus zu verharren und es dabei bewenden zu lassen.
      Beim "Umweltschutz" geht es letztlich immer um ein "Bewusstsein" und nicht um das absolutistische Verteufeln oder Glorifizieren eines bestimmten Konsumverhaltens, auch wenn das vielleicht gern von geschäftstüchtigen im "(Umwelt)hype" welcher Art auch immer so gepusht wird.

      Der Staatsanwalt Dr. A. muss selber für sich entscheiden, was genau er tut - ich danke ihm für seine offenbarte Argumentation - denn es veranschaulicht sehr gut, wie wenig etablierte MACHTkonstrukte sich selber mit ihren eigenen Werkzeugen angreifen lassen... und weswegen genau DIE sich ändern müssen - mit der Menschenwürde im zentrum. Welches Haus würde noch zwangsgeräumt, welcher Mensch noch sanktioniert oder ins Nichts entlassen, wenn die Menschenwürde ungeachtet solcher "Weisheitsbekundungen" von Staatsanwälten in uns verinnerlicht geschützt würde? In dem Sinne würden sich auch produktionsbedingungen verändern und das passiert ja auch schon - wenn auch leider fast immer nur durch den Filter des kapitalismus. Das wird so lange so weitergehen, wie wir letztlich dieses Wirtschaftssystem über alle anderen Befindlichkeiten entscheiden lassen - da muss sich eigentlich gar niemand groß drüber wundern.

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  4. Nun ja - jetzt wissen wir, dass Eingriffe in die Grundrechte ÜBER 30% nicht o.k. sind laut höchster deutscher Rechtsprechung - der Fall muss also wieder aufgerollt werden! Was meint Ihr?

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