Montag, 16. Dezember 2019

Berliner Verfassungsgerichtshof bezieht sich in meinem ersten Sanktionsfall auf Karlsruhe

Hallo allerseits!

Im Jahr 2017 bekam ich im Februar die erste Sanktion über 30%, gültig ab März, wegen des "Nichtantritts einer Maßnahme". Ich klagte nicht nur dagegen und gewann in dieser Sache das erste Mal einen Anwalt für meine Interessen, sondern versuchte mit ihm auch im Einstweiligen Rechtsschutz die 30% Sanktion bis nach der Verhandlung "kaltzustellen".
Mein Anwalt hat schon 2017 eine Beschwerde wegen des mir damals versagten einstweiligen Rechtsschutzes eingelegt und 2019 wurde sie behandelt - nun - basierend auf dem Karlsruheurteil - stellt dort die Richterschaft fest, dass mir das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verwehrt worden war.
Lest selbst:

Freitag, 6. Dezember 2019

Mir flüsterte ein Vögelchen aus der BVV: KEINE SANKTIONEN im JC Pankow!

Mein heimisches Jobcenter Berlin Pankow soll angeblich keinerlei Sanktionen mehr verhängen "bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes"!

Das ist doch SUPER und gibt einiges an Raum und "Narrenfreiheit" vielleicht auch bei Leuten, die nicht "so drauf sind wie meine Wenigkeit" ;-)

Der Aktivist Perry Feth schrieb im Freitag auch über einen Fall eines Pankower Vaters (U25), der sanktioniert worden war und das gerichtlich kippen konnte.
https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/hartz-iv-1-hammerurteil-des-lsg-berlin

Gruß auf´m Sprung - die Gerüchte bald durch eigene Anfrage erforschend,
FriGGa

Mittwoch, 27. November 2019

Nach dem Karlsruher Urteil TEIL 2 - ABMAHNUNG an Scheele und Heil!

Sehr geehrte Damen und Herren im Arbeitsministerium,
sehr geehrte Menschen in der BA, vor allem alle THINK TANKS um Herrn
Scheele und Herrn Heil:

ich sah gerade, dass daran gefeilt wird Ihrerseits, "Sanktionen über
30 % trotz des Urteils des BVerfG wieder salonfähig zu machen".

https://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-iv-bundesverfassungsgericht-kuerzungen-sanktionen-1.4698013

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/hartz-iv-arbeitsministerium-will-offenbar-kuerzungen-ermoeglichen-a-1298424.html

Ich sage Ihnen frei heraus: SOFORT SEIN LASSEN!

Sanktionen sind SO MITTELALTER!


Und wer Sanktionen will, wird von mir als mittelalterlich und
menschenrechtsfeindlich eingestuft.

In Ihrer Erkenntnis schienen Sie doch "kurz nach Karlsruhe" schon
einmal weiter!
Ich verweise dazu mal unverbindlich auf folgendes Kunstwerk:

http://bewerbungstrainingfuerdenbundestag.blogspot.com/2019/11/es-ist-mal-wieder-zeit-fur-eine-wende.html
 


Montag, 11. November 2019

Nach dem Karlruher Urteil: meine Briefe an Jobcenter, BA-Chef und Arbeitsminister

Ich war gerade dabei meinem JC einen "Verständigungsbrief" infolge des Urteils zu schreiben, dass Sanktionen (größtenteils) verfassungswidrig sind und nun ja eine Neuausrichtung wohl anstünde...und bereitete auch eine Mail an alle JC Leitungen vor, als ich von mehreren Seiten hörte, dass nicht nur an einigen Orten "erstmal Sanktionsfreiheit" verhängt wurde, sondern auch Herr Scheele diese angeordnet hätte (blöderweise "um die Sanktionen der Lebenswirklichkeit der Menschen anzupassen" wie er der Berliner Zeitung dann auch noch mitteilte...)


in diesem Post findet Ihr erstellt am 07. 11. 2019:
*meine E-Mail an mein JC Berlin Pankow/Geschäftsführer Axel Hieb und einige seiner mir bekannten Kolleg*innen
*meine E-Mail an die Herren Scheele (Vorstand BA) und Heil (Bundesarbeitsminister) für eine "dauerhaft sanktionsfreie Zukunft"
*meine E-Mail an alle Jobcenter-Zentralen/Geschäftsführungen, selber "das erste komplett sanktionsfreie JC zu werden

Montag, 4. November 2019

ENTSCHEIDUNG ÜBER SANKTIONEN am 5. 11. 2019 um 10 Uhr in Karlsruhe!

+++ Urteil : 30% Sanktionen bedingt o.k., mehr Ermessen diese zurückzunehmen für die JC-Mitarbeiter
60% und 100% nicht verfassungskonfrom
U25 und Meldeversäumnisse sowie Überlappungen mit anderen Verrechnungen/unwirtsch. Verhalten waren kein Thema dieser Verhandlung 


Hinweis von vielen Mitmenschen: Ist dieses Urteil ein "Schrödinger-Urteil"?

Es überlagern sich dabei oftmals gegenteilige Zustände, also Aussagen und Szenarien, die sich eigentlich ausschließen müssten.

Also wenn jedem wundervoll Menschenwürde stärkenden Satz und jeder Feststellung einer Sanktionsbegrenzung auf maximal 30% ein Schlupfloch oder ein "Aber" folgt...
Ich (FriGGa) habe an einer Stelle im Gerichtssaal gedacht, ich hätte mich verhört. "weiterhin 100% Streichung o.k."? Für die, die "eigentlich zumutbar arbeiten könnten?" Wie geht das konform mit der verfassungsgerichtlichen Eingangsfeststellung "keine Sanktion über 30 % - auch nicht für absolute Verweigerer"?
Lest (das Urteil) und helft ggf. den Fehler zu finden...

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html

ab Zeile 209:
"Anders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen."



 Liveticker zur Verhandlung
https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2019/01/liveticker-karlsruhe-verhandlung-und.html

Liveübertragung lief auf PHOENIX.de

während der Planung aktuelle Aktionsideen unter Grundrechte-für-alle.de 


Sonntag, 20. Oktober 2019