Montag, 3. Februar 2020

Gerichtsverhandlung wegen "Beleidigung" soll weitergehen am 18. 02. 2020

***SCHON WIEDER VERSCHOBEN!***
auf den 26. MAI 2020, 9 Uhr 

Vorhang auf - Bühne frei - ob sich FriGGa und ihr zauberhafter Sanktionslehrmeister diesmal im Rampenlicht des Strafgerichts begegnen werden? Was für Pläne die Richterin hat? Wir sind gespannt auf dem 18. Februar 2020! Friede sei mit ihnen, den Inspirationsquellen für kreativen Protest...

Kopie vom Blog über diesen Blog ;-)
 
"ZWEITER ANLAUF:


18. 02. 2020, 9 Uhr MEZ im Amtsgericht Tiergarten, Raum C 106 (veränderbar!)
das AG Tiergarten bzw. das Strafgericht liegt in der Turmstr. 91, kann aber auch über den Seiteneingang in der Wilsnacker Str. betreten werden. 

Für Neuinteressierte und für die Presse:

Sonntag, 2. Februar 2020

Fruchtbare Akteneinsichts-Ausbeute** zur "Mundtot-/ Marktgerecht Lügen" Sanktion

** Titel ironisch
 
Heftige Sanktionskeule, Zensur von Bewerbungsschreiben - reaktive Chemie mit dem betreffenden Sanktionär - keine Rücknahme der Sanktion trotz gerichtlicher Anregung dazu - und dann 3 Jahre nach der Sanktion: Geld (teilweise) auf dem Konto und eine kleine Notiz einer daran unbeteiligten Arbeitsvermittlerin, die Sanktion würde (von ihr (allein?)) aufgehoben...

Am 27. 01. 2020 nahm ich verabredet mit einer Arbeitsvermittlerin, die mich schon über die Sanktionsauflösung informiert hatte, Akteneinsicht. Ich DACHTE das zumindest vor dem Termin... Das Folgende war das EINZIGE Dokument, das ich im Rahmen eines Termins "zur vollständigen Akteneinsicht" zu diesem Sanktions(auflösungs)Vorgang bekam!
Ich habe das natürlich gerügt und die AV, die völlig unvorbereitet für den Termin war, versprach sich eingehender darum zu kümmern....


Mittwoch, 15. Januar 2020

dem "frechsten Hartzer" werden die Sanktionen runtergestutzt auf 30%

Ralph Boes, der von der Bildzeitung öfter als "frechster Hartzer" betitelt wurde, für andere aber einer der mutigsten Gegner des Sanktionssystem ist, bekommt nun nach Karlsruhe nachträglich einen Teil seiner Sanktionen** "teilweise erlassen" - also 60% und 100% Sanktionen werden "runtergestuft" auf 30%.
Dazu Ralphs eigener Bericht

Samstag, 11. Januar 2020

Der Sanktionsauflöseengel will meine "mundtot" Sanktion stornieren

Hallo allerseits!

Am 10. 01. 2020 flatterte ein Brief meines Jobcenters ins Haus! Meine derzeitige, am 17. Juni letzten Jahres besuchte, Arbeitsvermittlerin Frau E. teilt mir mit, dass meine 2. 30% Sanktion (wegen Bewerbungsformulierungen!!) zurückgenommen wird:



Meine Gedanken:

Eilantrag + Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung, da ALG-II-Antrag nicht bearbeitet wurde

Jobcenter beharrt auf der Ausfüllung eines bestimmten Formulars, obwohl Antragstellerin alle erforderlichen Daten nach § 9 SGB X anders übermittelt hat als auf einem bestimmten Formular. Sie verwendete ein älteres und fügte persönliche Erklärungen hinzu.

Die Betroffene muss ewig lange auf Bewilligung von Leistungen warten, wird bei Vorsprachen auf die Form ihres Antrags hingewiesen, ohne die ihr Jobcenter offenbar "nicht zuckt"... sie zeigt nun die zuständigen Sachbearbeiter an (unten).

Wer kennt das nicht: Floskeln, Formeln und Ankreuzpunkte bilden ohne persönliche Erklärung nicht die Wirklichkeit ab und mensch möchte sich korrekt erklären - schreibt ein Beiblatt, streicht unzutreffendes durch, verwendet gleich ein passenderes Formular, wenn es mehrere zur Auswahl gibt, oder verfasst einen formlosen Antrag in eigener Weise.

Was steht für diese Ämter im Mittelpunkt? Datenübermittlung in Wahrheit und Klarheit oder die Zurechtnormierung von Lebensverhältnissen auf standardisierte Formularvorgaben? Wer haftet im Zweifel für Missverständnisse?

Spekulation: Vielleicht ist dieses "Austrocknen" oder "Aushungern" durch billigste Vorwände, einen Antrag nicht zu bearbeiten, (womöglich muss man sich nach der Zeit ohne bewilligte Leistungen noch rechtfertigen, wie man das überlebt hat?!)  das neue Gleis, auf das man umschwenkt, da der Sanktionsarm langsam versiegt. Diese Art "Papierterror" war schon lange möglich und ist eigentlich "der Klassiker", doch ist er nach dem Urteil von Karlruhe ggf. noch höher im Kurs...


 Hier die Strafanzeige der Betroffenen:

Montag, 23. Dezember 2019

Sanktionsfreie Weihnachten und ein herrschaftsfreies neues Jahr

wünsche ich allen Lesenden dieses Blogs. Den Stammgästen wie den zufällig Raufklickenden.

Ganz besonders herzlich an das Jobcenter Berlin Pankow und alle, die das Thema "Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht" mitfiebernd oder sogar aktiv mitverfolgt und vorangetrieben haben und jetzt nicht "Ruhe geben", wo die Arbeit Richtung "Grundeinkommen für alle Menschen weltweit" weitergeht.

Hier ein wildgewordener Topfbaum: