Samstag, 21. Januar 2023

In geldträchtigen Bereichen wie dem Erbrecht haben arme Personen nichts zu suchen?

Vor Monaten erhielt ich eine Zuschrift bzgl. leichtfertig tatsachenschaffend unterstellter Annahmen eines Jobcenters wegen bereits angerechneter obgleich noch gar nicht durchgesetzter Erbansprüche einer ALG-II-Betroffenen, die ich hier auf dem Blog veröffentlichte:

https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2022/06/bemuhungen-um-den-erhalt-des-erbes-als.html

Nun teilt mir ein weiterer ebenfalls vom Thema "Erbrecht" betroffener Mensch (der zudem wegen Erwerbsunfähigkeit am Existenzminimum steht) Nachfolgendes zur Veröffentlichung mit. Ein angefragter Anwalt reagierte mit derb klassistischer Absage (hervorgehoben in blauer Schrift).

Zitat mit freundlicher Genehmigung der von "Erbrechtsanwaltssuche auf PKH-Basis" betroffenen Person:

Donnerstag, 19. Januar 2023

Durch (provinzielles) Sozialamt wohnungslos (und krank) geworden (und (wieder) nach Berlin verschlagen) - Offener Brief an Katja Kipping

An Katja Kipping, Sozialsenatorin von Berlin

pressestelle@senias.berlin.de

Tel.: (030) 9028-0
Fax: (030) 9028-3104
                                                                                                                                             Berlin, den 19. 01. 2023

Liebe Katja,



erstmal gratuliere Dir nachträglich herzlich zu deinem Geburtstag.

Ansonsten:

Als Unterstützerin der grundrechtlichen und bewusstmachenden Anliegen von Michael Fielsch wollte ich Dich fragen, ob Du noch (öffentlich) auf seinen offenen Brief vom 06. 12. 2022

https://der-wendeberater.de/2022/12/06/offener-brief-an-die-berliner-sozialsenatorin-frau-katja-kipping/

 
an Dich und seine Aktion reagieren wirst.



Auch ich möchte nun in einem offenen Brief dazu Stellung nehmen.

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zum Fall blogg(t)e ich auf meinen Seiten:

 https://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2022/10/a-sozialamt-lwl-pch-intregiert-bis-der.html

und fasse hier hier für die Öffentlichkeit kurz zusammen:

Montag, 28. November 2022

Wohnungslose Person wehrt sich gegen pauschale Ablehnung von Umzugskosten

Wohnungslose Person wehrt sich gegen pauschale Ablehnung von Umzugskosten - und gegen die Paradoxie, dass das Jobcenter dafür eine (nicht vorhandene) Arbeit beweislos fabuliert.

Ich poste mit freundlicher Genehmigung zwei Schreiben. Das eine ist ein Widerspruchs- und Antragsschreiben an ihre Sachbearbeiter*innen, das andere ein Brief an die Geschäftsleitung des JC.

Sonntag, 13. November 2022

Jobcenter lehnt Umzugskosten einer Wohnungslosen ab

 Eine Frau ist seit Jahren wohnungslos. Sie hatte ihre Wohnung u.a. durch Einwirken des Jobcenters verloren. Sie ist in einer Notunterkunft untergebracht (≠"wohnen") und hat nach erfolgloser regionaler Wohnungssuche in einer anderen Stadt eine Wohnung gefunden. Mühsam hat sie bereits über das neue Jobcenter in der neuen Stadt die Wohnungsübernahmezusicherung erhalten.

Hier das Schreiben, mit welchem ihr die Übernahme der Umzugskosten durch das alte Jobcenter:

Sonntag, 16. Oktober 2022

Solibekundung und Abgrenzung von wohnraumlicher Vereinnahmung (Michael Fielsch)

Das A-Sozialamt unterstellt ja dem amtlich wohnungslos gemachten Michael Fielsch nicht nur, dass sein Vermieter ihn "kostenlos bei sich wohnen lassen könne", sondern obendrein, dass er keine (eigene) Wohnung brauche, weil sich in seinem Fall solidarisch Menschen wie ich oder besagte Briefeschreiberin zu Wort melden. 

Mit freundlicher Genehmigung der Briefeschreiberin, die sich nun klarstellend ans Gericht gewandt hat:

Samstag, 15. Oktober 2022

A-Sozialamt "LWL PCH" intregiert bis der Arzt kommt und weitere News von Michael Fielsch

 ich verweise mal auf folgende Neuigkeiten im Fall Michael Fielsch: 

-seit über 2 Jahren wurde dem Grundsicherung-aufstockenden Frührentner keine Miete übernommen, inzwischen ist infolge dessen die Wohnung gekündigt

- kurz vor einem geplanten und dann doch wesentlich gravierender ausgefallenen Eingriff an seinem Herzen durfte Herr Fielsch erstmals für 4 Tage eine JVA aufsuchen zwecks Erzwingungshaft

-eine Videoveröffentlichung zur Geschichte

Das A-Sozialamt weigert sich hartnäckig, die Miete (nunmehr rückwirkend) anzuerkennen. Das neueste Schreiben des A-Sozialamtes an das Sozialgericht - um den Eilantrag auf eine Mietkostenübernahme zu vereiteln:

https://wendeberater.wordpress.com/2022/10/02/stellungnahme-des-asozialamtes-zu-meinem-3-eilantrag-beim-sozialgericht/ 

(bzw. Text und Bild unten in diesem Beitrag gleich reinkopiert)

Anmerkung: Die im Schreiben aufgeführten "Schlussfolgerungen", wer politische Arbeit und Freunde in Berlin habe, brauche in Lübtheen keine Wohnung, sind genauso hahnebüchend wie der Vorwurf, "Ruhepol" oder "Rückzugsort" zu seiner Wohnung zu sagen, seien Belege dafür, die Wohnung sei nur eine (nicht hinsichtlich der Mietkosten übernahmefähige) Nebenwohnung. Nun, inzwischen hat Herr Fielsch die Wohnung nicht mehr, seine Sache wird er aber (sofern die kostenpflichtig noch eine Weile abgestellt bleiben können) erst holen können, wenn er eine neue Bleibe hat, aber...

...Michael Fielsch hatte nach einer viele Monate später erfolgten Diagnose eines Herzinfarktes einen planmäßigen Krankenhaustermin Ende September, bei dem festgestellt wurde, dass sein Herz deutlich schwerer geschädigt war als zuvor angenommen. Daher musste er eine Bypass-OP über sich ergehen lassen, im "Schlachthaus" aka Herzzentrum. Diese hat er für's erste überstanden, aber:

allgemein wird ihm empfohlen, "Stressfaktoren" im Leben zu reduzieren. Das A-Sozialamt Ludwigslust-Parchim war für Herrn Fielsch der Hauptstressor die letzten Jahre in seiner menschenrechte- und grundrechteverweigernden Praxis. 

Sonntag, 11. September 2022

zur Armutsbetroffenheit eine (gerichtliche) Aktion

Alles wird teurer, teurer, teurer:  200 EURO und "das war's"? 

WIDERSPRUCH - ÜBERPRÜFUNGSANTRÄGE - KLAGEN BEIM SOZIALGERICHT

wer hat schon darauf Bock, ist ja auch meist anstrengend.** Aber wenn Petitionen nicht helfen, Demos immerhin dafür sorgen, dass #ichbinarmutsbetroffen (e) ihre SCHAM ablegen und Leute die Arbeit kündigen müssen, weil die Fahrt zur Arbeitsstelle zu teuer wird (!)

(mehr siehe hier: https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/steigende-inflation-die-frau-hinter-ichbinarmutsbetroffen-a-041732b6-bd1d-41b0-8aa0-94172770744a )

da könnte auch eine individuelle Aktion der Beitrag von SGB-XII- und ALG-II-Leistungsbeziehenden sein:
JEDEN BESCHEID ob seiner rechtswidrigen Leistungs- oder Regelsatzhöhe beklagen.
(Durchgesetzte) höhere Ansprüche auf Sozialleistungen bedingen auch das Recht bisher ohne Sozialleistungen lebenden (Geringverdienenden), ihrerseits Aufstockungen zu beziehen - oder (Mindest-)Löhne anzuziehen. ***

Hier ein Mustertext, den ich von anderen leicht abgewandelt übernommen habe für den Widerspruch gegen den Bescheid zur Einmalzahlung von 200 EUR: